Definition „ortsfest“ und „vorübergehend ortsfest“

jochen97
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Definition „ortsfest“ und „vorübergehend ortsfest“

#1

Beitrag von jochen97 »

Hallo,

Wer kann mir den Unterschied erklären?

Ok….auf dem Dach montiert ist dann nicht vorübergehend ortsfest, HI

Aber alle anderen Optionen, z.B. im Garten was hingestellt was man mit wenigen Handgriffen wieder zerlegen kann….ist das dann auch ortsfest oder vorübergehend ortsfest?

GFK Mast ortsfest oder vorübergehend ortsfest?

Antenne auf Sonnenschirmständer montiert ortsfest oder vorübergehend ortsfest?

Ihr wisst worauf ich hinauswill….danke!
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ax73
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Re: Definition „ortsfest“ und „vorübergehend ortsfest“

#2

Beitrag von ax73 »

Das ist von der Betriebsseite her zu sehen. Erfolgt der Betrieb ortsfest, vorübergehend ortsfest, mobil oder portabel?
Die physikalische Gestalt der Anlage spielt dabei, wenn überhaupt, eine untergeordnete Rolle.
Einige meiner Beiträge werden in einem anderem Kontext präsentiert als von mir authorisiert und beabsichtigt.
jochen97
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Re: Definition „ortsfest“ und „vorübergehend ortsfest“

#3

Beitrag von jochen97 »

Wenn Du Antennen bewegen kannst weil diese nicht starr montiert sind wie auf einem Dach z.B. eine Yagi zum Ausrichten wo man gerade hinsenden möchte, ist das dann Portabelbetrieb?
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ax73
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Re: Definition „ortsfest“ und „vorübergehend ortsfest“

#4

Beitrag von ax73 »

Nein. Du kannst den Betrieb ja nicht im tragbaren / getragenen Zustand durchführen.
Einige meiner Beiträge werden in einem anderem Kontext präsentiert als von mir authorisiert und beabsichtigt.
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DF5WW
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Re: Definition „ortsfest“ und „vorübergehend ortsfest“

#5

Beitrag von DF5WW »

Ortsfest: .... ist da wo der dauerhafte Betriebsort ist

Vorrübergehend Ortsfest: ... ist da wo man sich für kurze Zeit aufhält (Urlaub, Fieldday etc.) aber die Station an nicht tragbaren Antennen
betrieben wird.

Portabel: ... ist eigentlich nur gegeben wenn Gerät mitsamt Antenne tragbar sind. Selbst SOTA, POTA & Co. wären vorrübergehend Ortsfest
wenn man Antennen in Bäume hängt und an einem festen Platz funkt.

Mobil: .... eigentlich selbst erklärend weil sich alle Komponenten in einem Fahrzeug befinden. Fahre ich auf einen festen Standplatz und betreibeq
das Gerät an einer aufgehängten Antenne bin ich allerdings wieder vorrübergehend Ortsfest.

Einer der Gründe warum man auch 4m/6m Betrieb durchaus auch auf einem Fieldday machen darf. In dem Fall müsste man das der Behörde lediglich
anzeigen. In den Fällen unseres Vatertags FD hat man allerdings nach der 3. Meldung gesagt das sei nicht nötig. :clue: :clue:
Zuletzt geändert von DF5WW am So 29. Jan 2023, 09:56, insgesamt 2-mal geändert.
73´s, Jürgen.
2 x G90, 1 x ALT-512, 1 x TS790E. 50m Endgespeist, 4-Ele. Logperiodic 2m/70 cm, Duoband Moxon 50/70 MHz,
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:tup: :tup:
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lonee
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Re: Definition „ortsfest“ und „vorübergehend ortsfest“

#6

Beitrag von lonee »

jochen97 hat geschrieben: So 29. Jan 2023, 09:22 Wenn Du Antennen bewegen kannst weil diese nicht starr montiert sind wie auf einem Dach z.B. eine Yagi zum Ausrichten wo man gerade hinsenden möchte, ist das dann Portabelbetrieb?
Wenn ich diese These zugrunde legte, wäre auch ein Versatower mit Rotor und dickem Beam "portabel".
Antenne könnte ich ja drehen und zudem "umlegen"...
Du siehst: passt nicht so ganz.
Gruß,
André
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Re: Definition „ortsfest“ und „vorübergehend ortsfest“

#7

Beitrag von 13CT925 »

"vorübergehend ortsfest" habe ich noch nie gehört.

"ortsfest" ist alles am gemeldeten Zuhause bzw. Betriebsort.
"portabel" ist alles nicht zuhause, das sich nicht (schnell) bewegt, deswegen hängt man das an sein Call dran.
Mit der Handfunke auf der heimischen Terrasse ist nicht portabel.
Im Auto vor der Haustür ist nicht mobil.

Rufzeichenzusätze wie /m /p /am oder /mm gelten als "international gebräuchliche Zusätze"
(AFuV §11)
....73 Joe
jochen97
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Re: Definition „ortsfest“ und „vorübergehend ortsfest“

#8

Beitrag von jochen97 »

Handquetsche ist -p wobei die Nennung des Zusatzes nach dem Call nicht vorgeschrieben ist.
Im Auto ist mobil, ob es fährt oder nicht ist egal.

Mittlerweile habe ich dazu von DF3XZ fundierte Antwort erhalten, die mir weiterhilft.
Besten Dank für Eure Hilfe.

Natürlich lese ich gerne weiter eure Meinungen dazu.

55+73 vom Azubi (noch ohne Call)
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lonee
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Re: Definition „ortsfest“ und „vorübergehend ortsfest“

#9

Beitrag von lonee »

jochen97 hat geschrieben: So 29. Jan 2023, 15:49 Handquetsche ist -p wobei die Nennung des Zusatzes nach dem Call nicht vorgeschrieben ist.
Nicht wenn Du auf dem Balkon Zuhause rumlümmelst...

Und mit Hafu aus dem Auto, wäre wiederum /m.

Man ist ja auch nicht automatisch /mm, wenn man seine Kreise im Kayak auf dem Dorfteich dreht.

Wie dem auch sei. Es ist auch immer ein wenig die Sichtweise des funkenden Menschen..
Gruß,
André
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Re: Definition „ortsfest“ und „vorübergehend ortsfest“

#10

Beitrag von 13CT925 »

MadMax63 hat geschrieben: So 29. Jan 2023, 15:42 Ich bezweifele, dass es als „ortsfester“ Betrieb gilt, wenn ich mit der Handfunke im Sommer im Garten auf unserem Grundstück unter gemeldeter Adresse QRVs führe.
Aus welchem Grund nicht?
jochen97 hat geschrieben: So 29. Jan 2023, 15:49 Mittlerweile habe ich dazu von DF3XZ fundierte Antwort erhalten, die mir weiterhilft.
Läßt du uns Unwissende an der Offenbarung teilhaben? 8)
....73 Joe
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Re: Definition „ortsfest“ und „vorübergehend ortsfest“

#11

Beitrag von jochen97 »

Kurzzeitig ortsfest zählt laut ihm zu ortsfest, bezieht sich auf Antennen und Geräte, die mal kurz aufgebaut werden zum Funken und danach wieder abgebaut werden.

Ob Handquetsche darunter fällt weiß ich nicht, mein Bauchgefühl sagt aber nein - aber wenn auch egal, wenn diese unter 10 Watt EIRP hat, was die meisten haben.

und in Sachen Auto, keiner setzt sich auf seinem Grundstück in sein Auto zum Funken, da fährt man oberkünftig wo hin und dann ist es egal.

Was mich jetzt noch interessieren würde ist, wenn ich irgendwo auf dem Berg eine mobile Yagi aufbaue oder eine Vertikalantenne mit richtig Wums an dB Verstärkung, dann ist das egal, da nicht ortsfest am Betriebsort oder?
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Re: Definition „ortsfest“ und „vorübergehend ortsfest“

#12

Beitrag von 13CT925 »

jochen97 hat geschrieben: So 29. Jan 2023, 19:38 Kurzzeitig ortsfest zählt laut ihm zu ortsfest, bezieht sich auf Antennen und Geräte, die mal kurz aufgebaut werden zum Funken und danach wieder abgebaut werden.
Ok. Und warum ist das so? Hat er Quellen gernannt?
Ob Handquetsche darunter fällt weiß ich nicht, mein Bauchgefühl sagt aber nein - aber wenn auch egal, wenn diese unter 10 Watt EIRP hat, was die meisten haben.
...das wurde ja oben beschrieben...
und in Sachen Auto, keiner setzt sich auf seinem Grundstück in sein Auto zum Funken, da fährt man oberkünftig wo hin und dann ist es egal.
Ich teste im Auto vorm Haus Mobilantennen oder Bluetooth-Headset.
Ich bin dabei aber immer noch am Betriebsort und deshalb nicht mobil.
Was mich jetzt noch interessieren würde ist, wenn ich irgendwo auf dem Berg eine mobile Yagi aufbaue oder eine Vertikalantenne mit richtig Wums an dB Verstärkung, dann ist das egal, da nicht ortsfest am Betriebsort oder?
Wie gesagt, nicht am Betriebsort und mit wenig Bewegung: Portabel, egal wieviel wums....

https://de.wikipedia.org/wiki/Amateurfu ... Rufzeichen

Das personenbezogene Rufzeichen ist im Amateurfunkdienst einmalig.
Als Bezugspunkt wird ein amtlicher Betriebsort festgelegt, im Normalfall die ladungsfähige Wohnadresse einer natürlichen Person.

In jedem anderen Funkdienst bekommt das meist bewegliche "Objekt" das Rufzeichen, das man benutzt, z.B. Flugzeug, Schiff oder BOS-Fahrzeug.
Beispiel Flugfunk:
Man benutzt als Rufzeichen das Zulassungszeichen des Vogels, an dem man auch gleichzeitig die Luftfahrzeugklasse erkennt.
Wenn man das Rufzeichen hört, weiß man zwar welcherVvogel das ist aber in diesem Moment nicht wer hinterm Mikrofon sitzt.
Man braucht zum Flugfunken noch nicht mal zwingend eine Flugfunklizenz (BZF).
Deswegen gibt es in anderen Funkdiensten auch kein "/mobil" oder "/portabel" oder sonstige Zusätze, die übrigens NICHT amtlich sind,
sie dürfen nur "das eigentliche Rufzeichen nicht verfälschen" (AfuV)
Zuletzt geändert von 13CT925 am So 29. Jan 2023, 21:16, insgesamt 2-mal geändert.
....73 Joe
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Re: Definition „ortsfest“ und „vorübergehend ortsfest“

#13

Beitrag von lonee »

Die Ausgangsleistung wäre nur bei "QRP" relevant.
Es interessiert auch keinen, welcher Art Tranceiver bei /m/p/mm/am betrieben wird.
Das "kurzzeitig ortsfest" wird ebenfalls aus der EMVU-Ecke kommen, hat aber nichts mit /p zu tun.

Will sagen:
Ohne Zusatz = Zuhause
/p = Funkkrempel schleppbar und irgendwo unterwegs
/m = mobil. d.h. ich bewege mich mit irgendeinem Fortbewegungsmittel, welches nicht den Status /mm/am hat.
Mit Bötchen auf dem Rhein wäre ich auch nur /m.
MadMax63 hat geschrieben: So 29. Jan 2023, 20:33 Was mich jetzt noch interessieren würde ist, wenn ich irgendwo auf dem Berg eine mobile Yagi aufbaue oder eine Vertikalantenne mit richtig Wums an dB Verstärkung, dann ist das egal, da nicht ortsfest am Betriebsort oder?
Würde ich unter /p loggen.
Gruß,
André
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Re: Definition „ortsfest“ und „vorübergehend ortsfest“

#14

Beitrag von jochen97 »

also heißt umgekehrt, wenn man nur hören tut ohne zu senden, dann muss man auch nichts anmelden :-)
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Re: Definition „ortsfest“ und „vorübergehend ortsfest“

#15

Beitrag von 13CT925 »

...im Amateurfunkdienst braucht man die Lizenz nur für die Sendetaste..... %)
....73 Joe
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