Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

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lonee
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Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#16

Beitrag von lonee »

Jupp hat geschrieben: Sa 7. Jan 2023, 18:26 ausser jemand war so dämlich sich die Pfotens daran zu verbrennen.
Uiuiui, Vorsicht mit solchen Thesen!
Sonst heißt es noch, HF wäre für die Verblödung gewisser Menschengruppen verantwortlich! :lol:

Wenn Du jedoch das Gegenteil beweisen könntest, hätten alle Funker einen Pisa-Trumpf und die Blöd-Zeitung wäre insolvent! :dlol:
Gruß,
André
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lonee
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Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#17

Beitrag von lonee »

13CT925 hat geschrieben: Sa 7. Jan 2023, 18:55 Das man damit nicht alle "Schädigungen" eindämmen kann,
Aber die Beschreibung, Art und Weise der "Schädigungen" ist der Gesetzgeber immer noch schuldig.
Bewiesen ist in diesem Zusammenhang und Kurzwelle bisher nichts. Zumindest nicht in letzter Zeit und das ich davon wüsste.
Weiß jemand anderes mehr?

Wenn man danach ginge, müssten ja auch in Langenberg (nahe Velbert) lauter Mutanten rumrennen,
denn da stand sehr lange Zeit einer der dicksten Sender Dl´s.
Sogar so kräftig, dass in den Schrebergärten zuweilen Leuchtstoffröhren ohne Stromversorgung hingen. (Wurde aber massiv "bekämpft")
Und auch mal Musik aus Haushaltsgeräten erklang.

Hat man sich da über "Sicherheitsabstände" Gedanken gemacht?
JA, da hingen ca. 80m vom Sendemast entfernt ein paar Schilder!
Gruß,
André
Jupp
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Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#18

Beitrag von Jupp »

lonee hat geschrieben: Sa 7. Jan 2023, 18:59
Jupp hat geschrieben: Sa 7. Jan 2023, 18:26 ausser jemand war so dämlich sich die Pfotens daran zu verbrennen.
Uiuiui, Vorsicht mit solchen Thesen!
Sonst heißt es noch, HF wäre für die Verblödung gewisser Menschengruppen verantwortlich! :lol:

Wenn Du jedoch das Gegenteil beweisen könntest, hätten alle Funker einen Pisa-Trumpf und die Blöd-Zeitung wäre insolvent! :dlol:
Vielleicht falsch ausgedrückt, wie wäre es mit:
ausser jemand war so ungeschickt sich die Pfotens daran zu verbrennen.
Wie auch immer, das sind seid über 100 Jahren die einzigen bekannten Folgen, und das bei ganz anderen Leistungen als was bei CB erlaubt ist. Wobei das vielleicht noch nicht mal so verkehrt ist, daran kann sich auch der unbedarfteste nicht die Pfotens verbrennen, nicht mal mit der einen Hand an der Antenne und der anderen am Mikro.
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Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#19

Beitrag von 13CT925 »

lonee hat geschrieben: Sa 7. Jan 2023, 19:09 Aber die Beschreibung, Art und Weise der "Schädigungen" ist der Gesetzgeber immer noch schuldig.
Bewiesen ist in diesem Zusammenhang und Kurzwelle bisher nichts. Zumindest nicht in letzter Zeit und das ich davon wüsste.
Es geht nicht nur um medizinische Schädigungen, aondern auch um elektromagnetische.
Es wurden auch schon riesige metallische und geerdete Bogengitter über Autobahnen gespannt weil sich daneben ein starker Funksender befindet, damit die HF nicht die Avionik von älteren Fahrzeugen stören soll.
https://www.saar-nostalgie.de/SenderHeu ... Bilder.htm

Mit 10W ERP hat man erst mal ne Menge Hobbyfunk, Mobilfunk und Betriebsfunk erschlagen, den man diesbezüglich nicht überwachen muss.
....73 Joe
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Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#20

Beitrag von Hopi »

13CT925 hat geschrieben: Sa 7. Jan 2023, 19:40
lonee hat geschrieben: Sa 7. Jan 2023, 19:09 Aber die Beschreibung, Art und Weise der "Schädigungen" ist der Gesetzgeber immer noch schuldig.
Bewiesen ist in diesem Zusammenhang und Kurzwelle bisher nichts. Zumindest nicht in letzter Zeit und das ich davon wüsste.
Es geht nicht nur um medizinische Schädigungen, aondern auch um elektromagnetische.
Es wurden auch schon riesige metallische und geerdete Bogengitter über Autobahnen gespannt weil sich daneben ein starker Funksender befindet, damit die HF nicht die Avionik von älteren Fahrzeugen stören soll.
https://www.saar-nostalgie.de/SenderHeu ... Bilder.htm

Mit 10W ERP hat man erst mal ne Menge Hobbyfunk, Mobilfunk und Betriebsfunk erschlagen, den man diesbezüglich nicht überwachen muss.
Moin, zwischen einem 1200 kW Mittelwellensender ("riesige metallische und geerdete Bogengitter über Autobahnen gespannt") und 10W ERP befindet sich ein gewisser Spielraum ;-)

73 Chris
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Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#21

Beitrag von 13CT925 »

Natürlich, irgendwo muss man eine Grenze zur Kontrolle ziehen.
Auch ein 1200kW-Sender, seiner Zeit der stärkste MW-Sender in Europa, mit der Sender-Verlustleistung wurde ein benachbartes Hallenbad beheizt, muss eine Standortbescheinigung machen...wenn es ihn noch geben würde....
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Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#22

Beitrag von lonee »

13CT925 hat geschrieben: Sa 7. Jan 2023, 19:40Avionik
Fluggeräte auf der Autobahn?...
Nunja, soll es auch schon gegeben haben.

Aber wenn ich das mit Funk in Verbindung bringe, haben die älteren KFZ selten Probleme mit Störungen.
Neuere KFZ hingegen weit mehr, wie man an gestörten Zentralverriegelungen durch PMR/LPD schon feststellen durfte.
Und die sind jedenfalls < 10W EIRP.

Aber das würde auch wieder bedeuten, dass es hier nicht um den Menschen an sich, sondern um die Technik der Hersteller geht.
So braucht man sich keine Gedanken mehr zu machen, wie man HF von den Steuergeräten fern hält und Kosten spart.
Also nix mit Elektromagnetischer "Unverträglicheit"" des Menschen! Aber genau dazu sollte im Ursprung das Gesetz dienen!

Wenn man sich aber ein paar Gedanken gemacht hätte, als man die Allgemeinzuteilung CB schrieb, warum nicht einfach die Geräteleistung reduzieren, oder Richtantennen untersagen? Dann wäre ein Überschreiten der 10W EIRP fast nicht mehr möglich!? Warum dann diesen umständlichen Weg über die Standorterklärung? Einfach nur, um das Limit auszureizen?.... Nee, ich glaube nicht, dass sich ein Beamter des BNA sich dahingehend Gedanken gemacht hätte. Dann scheint wohl eher die neue Einkommensquelle der Ursprung des Gedankens gewesen zu sein. Ich meine, >70 Flocken ist auch nicht wenig.
Und das nur für eine Antenne, jede weitere kostet mehr,soweit ich informiert bin.

Wie dem auch sei. Schutz meiner Umgebung ist für mich OK, aber dann bitte auch mit Beschreibung des Gefahrenpotentials und Messwerten.
Aktuell sind die Grundlagen der vorgegebenen Werte, irgend etwas was irgendeiner aus dem Hirn geschüttelt hat.
Gruß,
André
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Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#23

Beitrag von 13CT925 »

lonee hat geschrieben: Sa 7. Jan 2023, 20:05 Fluggeräte auf der Autobahn?...
Umgangsprachlich fürs PKW-Cockpit ;-)
Aber wenn ich das mit Funk in Verbindung bringe, haben die älteren KFZ selten Probleme mit Störungen.
Die neueren werden dafür schärfer kontrolliert.
Neuere KFZ hingegen weit mehr, wie man an gestörten Zentralverriegelungen durch PMR/LPD schon feststellen durfte.
Das sind Gleichwellenstörungen von älteren Zentralverriegelungen, die auf einer bestimmten QRG 433,xxMhz funken, die legal vom Amateurfunk gestört werden kann.
"Störungen" gibts heute auf ganz anderen Ebenen.
Beispiel:
Von 1000 E-Autos VW ID.4 die letztes Jahr ein Software-Update (6h + 2.5h Dauer) bekommen haben, sind 16 gecrashed und haben danach den Dienst komplett eingestellt.

Aber da könnte man vom 100. ins 1000. kommen, viellicht könnte man mal wieder auf die Überschrift kommen ;-)
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Jupp
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Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#24

Beitrag von Jupp »

lonee hat geschrieben: Sa 7. Jan 2023, 19:09 Hat man sich da über "Sicherheitsabstände" Gedanken gemacht?
JA, da hingen ca. 80m vom Sendemast entfernt ein paar Schilder!
Die Autobahn ging auch nur paar hundert Meter neben dem Sender in Langenberg vorbei, da gab es keine Abschimgebilde. Und vom jahrzehntelangen Sendebetrieb weiss man ja auch wieviel Tote da immer am Zaun rumlagen :think:
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Hopi
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Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#25

Beitrag von Hopi »

13CT925 hat geschrieben: Sa 7. Jan 2023, 19:53 Natürlich, irgendwo muss man eine Grenze zur Kontrolle ziehen.
Auch ein 1200kW-Sender, seiner Zeit der stärkste MW-Sender in Europa, mit der Sender-Verlustleistung wurde ein benachbartes Hallenbad beheizt, muss eine Standortbescheinigung machen...wenn es ihn noch geben würde....
Ja. Und das ist im Prinzip auch nichts schlechtes. Für diskussionswürdig halte ich in dem Zusammenhang nur, ob die Grenzwerte aus der Vernunft geboren wurden. Es gibt viele Menschen, die aus Unkenntnis eine unbestimmte Angst vor allem haben was mit "Strahlung" zu tun hat. Vielleicht gab es da einen Einfluss.

73 Chris
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Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#26

Beitrag von der_Kölner »

Gibts mittlerweile was neues zum Thema?
Oder ist das im Sande verlaufen?
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Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#27

Beitrag von mibo666 »

Die korrigierten Entwürfe liegen jetzt bei der BNetzA, Prüfungen nach dem neuen Schema nicht vor 2024.
Ganz nach alter deutscher Art: Gut Ding will Weile haben...
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Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#28

Beitrag von der_Kölner »

mibo666 hat geschrieben: Fr 17. Feb 2023, 17:16 Die korrigierten Entwürfe liegen jetzt bei der BNetzA,
Wo kann man denn die korrigierten Entwürfe nachlesen? Was wurde denn korrigiert?
Auf den üblichen Webseiten finde ich nur die "alten", also die unkorrigierten, ursprünglichen Entwürfe.
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Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#29

Beitrag von mibo666 »

Da musst du beim DARC nachfragen, ich habe die aktuelle Info auch nur vor ein paar Tagen via twitter bekommen, Details wurden nicht genannt. Was noch gemacht werden muss sind so Sachen wie die Zeichnungen und ähnlicher Kleinkram, die Änderungen waren wohl sachlicher Natur, diverse Tippfehler und sowas. Dazu gibts auf Youtube ein Video vom entsprechenden DARC Referat die da genauer drauf eingehen. Aber wenn die neue Prüfungsordnung draußen ist, braucht es ja auch noch ein bisschen Zeit bis die Lernmaterialien angepasst sind, das wird dann auch nochmal etwas dauern.
Wenn du da keine Unterstützung brauchst, dann solltest nicht lange zögern und die Prüfung jetzt noch machen, dann gibts auch keine bösen Überraschungen.
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Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#30

Beitrag von DeltaKiloMike »

Ist schon bekannt, ob u ggf was von den Vorschlägen des RTA angenommen wurde?
73, Mike
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