man muss für die Technik N einen Technikteil erlernen, welches aber auch den Selbstbau eines Senders erlaubt. Wäre es soweit eingeschränkt, dass man eben nur die ANT-Buchse und die MIC-Kapsel wechseln dürfte, dann wäre das ja ok. Eben weil dann auch die Prüfung einfacher werden könnte.DocEmmettBrown hat geschrieben: ↑Di 4. Okt 2022, 01:18 Ich fasse es nochmal mit meinem ganzen "Können" zusammen:
Die N ist für alle erreichbar...Selbstbaurecht ist drin, der Wechsel einer ANT-Buchse oder der MIC-Kapsel ist möglich und auch erlaubt.
ganz genau deshalb sollte das Selbstbaurecht der Klasse N eben auf ANT-Buchse und MIC beschränkt sein, Du sagst es doch selbst, dass das für die Klasse N so in Ordnung ist!DocEmmettBrown hat geschrieben: ↑Di 4. Okt 2022, 01:18Ich sagte ja schon, daß die meisten es zum Wechseln der unsäglichen Antennenbuchse verwenden werden und das ist auch in Ordnung so für die Klasse-N. Der Rest wird ohnehin mindestens die E erreichen
im Preis enthalten ist garnichts, man muss die Vorschriften und Betriebstechnik vollumfänglich erlernen, genauso als wenn man die Klasse A anstrebt. Genau das bräuchte man in diesem Umfang für die Einsteigerklasse eben nicht!DocEmmettBrown hat geschrieben: ↑Di 4. Okt 2022, 01:18Wer mehr will, macht die E und zu seiner großen Freude braucht er die Vorschriften und Betriebstechnik gerade eben nicht nochmal zu lernen, weil sie bei der N schon im Preis enthalten waren.
So widersprichst Du Dir ständig selbst und bist wie ein Fähnchen im Winde. Du bist es doch, der gebetsmühlenartig die ganzen Jahre den Lernaufwand für die Klasse E als das absolute Minimum für das Selbstbaurecht predigt. Jetzt findest Du es plötzlich toll, dass man für das vollumfängliche Selbstbaurecht gar nichts mehr lernen muss?
diese Aussage ist eine Lüge (keine Unwissenheit), denn Du weißt es natürlich besser. Wenn man nämlich gerade mal das wissen müsste, dann könnte man sich die Technik für die Klasse N komplett sparen ..."das ohmsche Gesetz steht in der Formelsammlung" ...bestanden.DocEmmettBrown hat geschrieben: ↑Di 4. Okt 2022, 01:18und bei Technik-N mußt Du gerade mal wissen, daß das ohmsche Gesetz in der Formelsammlung steht und nicht mal die Formeln umstellen.
Ich warne ausdrücklich davor, das Selbstbaurecht nahezu wertlos zu machen und zu verramschen, das wäre ein Bärendienst für den Amateurfunk! Deshalb sollte man eine Novellierung entweder richtig machen oder sein lassen. Das Selbstbaurecht für eine Einsteigerklasse muss eben zumindest wie o.g. eingeschränkt bzw. ausgesetzt werden oder die Technikanforderung muss mind. der Technik Klasse E entsprechen aber dann bräuchte man keine Klasse unter E! Das Selbstbaurecht jetzt aber aufzuweichen und fast zu verschenken, dass sollte man sich als Verantwortlicher sehr gut überlegen. Was ist das Selbtsbaurecht denn dann noch wert? Ich sage es Dir: so gut wie nichts ist es dann noch wert ...mal sehen wie lange es das Selbstbaurecht dann überhaupt noch gibt... wo sind denn eigentlich die ganzen kritischen Funkamateure, welche immer Angst haben dass etwas verschenkt wird? Eigentlich müssten sie gegen eine solche geplante Novellierung Sturm laufen
Deshalb fasse ich nochmal zusammen:
Eine Einsteigerklasse mit lediglich 10 WEIRP UKW Zugang zur Nachwuchsgewinnung ist eine sehr gute Sache. Diese Einsteigerklasse sollte, nein darf aber nicht das gleiche Selbstbaurecht erhalten wie die Klasse A, erstens weil es nicht nötig ist und zweitens weil es nicht benötigt wird ...aber genau das ist geplant.
Wie gesagt, die ganzen Jahre bist Du es doch, der immer wieder erklärt wieso die Technik der Klasse E so käse-einfach ist und dass das eben das absolute Minimum für das Selbstbaurecht darstellt. Jetzt mauserst Du Dich mit Deinem Jubelgeschrei ob der Klasse N Regelung zum Totengräber des Selbstbaurechtes? Was ist passiert?