lonee hat geschrieben: ↑Sa 15. Okt 2022, 17:56
So lange behalten manche nicht einmal ihr Rufzeichen!
Und was ist mit /m? Das ist doch von der Logführungspflicht ausgenommen?
der RTA Runder Tisch Amateurfunk, der de facto der DARC ist, möchte nachfolgendes:
"Stellungnahme / Begründung:
Bei allem Verständnis für die Forderung nach Dokumentierung der Stationsdaten während des Ausbildungsfunkbetriebs bestehen auch nach Rücksprache mit Datenschutzbeauftragten aus deren Sicht keine Bedenken, Daten länger als 1 Jahr zu verwahren
Der Funkamateur und der Auszubildende haben beiderseits nämlich ein berechtigtes Interesse daran, dass die Daten auch länger als ein Jahr in den Unterlagen des Ausbilders gespeichert werden. So beträgt zum Beispiel die Laufzeit von QSL-Karten, Daten für Afu-Diplome und Anderes bekanntermaßen häufig mehr als ein Jahr. Auch ist nicht ersichtlich, warum in die Amateurfunkverordnung jetzt Regelungen aufgenommen werden sollen, die sich bereits aus den DSGVO oder dem BDSG ohne weiteres ergeben. Unabhängig davon besteht auch ein rechtliches Bedürfnis für ein längeres Behaltendürfen durch den Ausbilder. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich schon nach den geltenden Verjährungsfristen auch nach einem Jahr noch Nachweisbedürfnisse des Stationsbetreibers ergeben.
Auch sollte die Regelung den nach dem Datenschutz zulässigen Einwilligungsvorbehalt für ein längeres Behaltendürfen beachten. Letztlich spricht auch der Bürokratieabbau gegen die vorgeschlagene Ergänzung."
Ein Vergehen könnte allerhöchstens eine Ordnungswidrigkeit nach sich ziehen. Diese verjähren bei einem Höchstmaß von bis zu 1.000 Euro, innerhalb von sechs Monaten. Ein Aufbewahrung darüberhinaus macht keinen Sinn.