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Wie ( legal ) funken mit dem Baofeng UV-5R?

Verfasst: Mo 14. Mai 2018, 14:59
von ChrisRE84
Hallo,
bitte nicht gleich steinigen, aber ich bin absoluter Neuling und habe absolut keine Ahnung vom Funken!
Falls es im falschen Unterforum gepostet wurde, bitte dementsprechend verschieben. :)

Ein Bekannter hat mir bei einer Haushaltsauflösung ein Baofeng UV-5R geschenkt, da er es nicht mehr braucht. Ich fand das Teil mit der langen Antenne ganz stylisch und es erinnert mich an die Polizeibeamten, die früher auch immer mit den Handfunken und so langen Antennen in der Stadt und im Dorf rumliefen.

Nun habe ich etwas gegoogelt und auch einige Frequenzen mal eingetippt, aber nie jemanden gehört oder empfangen.
Das Einzige, was ichi reinbekommen habe, war auf den Frequenzen 445.3925, 445.445 usw. ein Dauersummen, was nie aufhörte.

Wie kann ich mich nun mit anderen Leuten unterhalten?
Ich wohne zwar in einem kleinen Dorf, aber die Funken werden ja wohl eine Reichweite haben, sonst könnten ja auch Feuerwehr, Polizei und andere Privatfunker nicht miteinander funken?!

Ich habe allerdings keine Lizenz, daher weiß ich nicht, ob ich selber überhaupt funken darf?
Aber erstmal würde es mir auch reichen, wenn ich überhaupt mal jemanden hören würde.

Könnt ihr mir da helfen, was ich da an Frequenzen einstellen bzw. benutzen darf und welche Einstellungen ich in den unzähligen Untermenüs vornehmen muss?
Wäre sehr dankbar! :)

Re: Wie ( legal ) funken mit dem Baofeng UV-5R?

Verfasst: Mo 14. Mai 2018, 16:56
von Charly Alfa
Wieso stellst du HIER die gleichen Fragen wie in einem anderen Forum?
Die OM´s habe Dir deine Fragen beantwortet!

Du darfst damit NICHT funken ohne eine Amateurfunklizenz!!!!!!

Meinst du HIER wäre das anders und bekommst Tipp´s für "illegale Machenschaften" !

Nur ein Tipp oben links an der Seite ist ein oranger Knopf damit kannst du Radio hören !

Gruss Charly

Re: Wie ( legal ) funken mit dem Baofeng UV-5R?

Verfasst: Mo 14. Mai 2018, 18:49
von Toni
Mal spontan ohne geschaut zu haben, hat PMR nicht 6,25 kHz-Raster?

73

Re: Wie ( legal ) funken mit dem Baofeng UV-5R?

Verfasst: Mo 14. Mai 2018, 18:53
von Toni
Nein, hast Recht bei den 16 Kanälen - sorry.

73

Re: Wie ( legal ) funken mit dem Baofeng UV-5R?

Verfasst: Mo 14. Mai 2018, 18:54
von Iridium
Krampfader hat geschrieben:Denn Gespräche abhören ist erlaubt und ganz legal, selbst mit dem Baofeng UV-5R[...]
... nur um Missverständnisse vorzubeugen: Abgehört werden darf natürlich nur Jedermanns- und Amateurfunk. Und natürlich Radio...

@ Toni

Beides... 6,25 KHz (Digital) und 12,5 KHz (Digital+Analog). Die Kanäle im 12,5 KHz Raster sind nur um 6,25 KHz versetzt...

73, Michi

Re: Wie ( legal ) funken mit dem Baofeng UV-5R?

Verfasst: Mo 14. Mai 2018, 18:55
von Teddy01
Genau und freenet kann er auch hören. Es kommt eben immer drauf an. wo man wohnt, Stadt oder aufm Land. klar, senden ist verboten aber wo kein Kläger da kein Richter, schrieb ich auch schon bei Scene :D Es rennen da so viele mit rum wenn man das mal so beobachtet. Selbst der IS funkt damit in Syrien und wo die überall rumkrauchen.

Re: Wie ( legal ) funken mit dem Baofeng UV-5R?

Verfasst: Mo 14. Mai 2018, 19:00
von Kid_Antrim
Teddy01 hat geschrieben:Genau und freenet kann er auch hören. Es kommt eben immer drauf an. wo man wohnt, Stadt oder aufm Land. klar, senden ist verboten aber wo kein Kläger da kein Richter, schrieb ich auch schon bei Scene :D Es rennen da so viele mit rum wenn man das mal so beobachtet. Selbst der IS funkt damit in Syrien und wo die überall rumkrauchen.
In der flachen Wüste kommt man damit recht weit. Besonders wenn man auf einem Kamel sitzt :)

Re: Wie ( legal ) funken mit dem Baofeng UV-5R?

Verfasst: Mo 14. Mai 2018, 20:10
von DocEmmettBrown
Teddy01 hat geschrieben:Es rennen da so viele mit rum wenn man das mal so beobachtet. Selbst der IS funkt damit in Syrien und wo die überall rumkrauchen.
Und wenn ausgerechnet der IS das tut, dann darf ChrisRE84 das auch? Seltsame Logik, zumal der IS noch ganz andere Dinge tut, die man ebenfalls nicht nachmachen sollte. :wall:
ChrisRE84 hat geschrieben:sonst könnten ja auch Feuerwehr, Polizei und andere Privatfunker nicht miteinander funken?!
Die funken nicht "miteinander", sondern nur "untereinander". Und daß Privatfunker auf BOS-Frequenzen senden, kommt eher selten vor - höflich ausgedrückt.
ChrisRE84 hat geschrieben:Ich habe allerdings keine Lizenz, daher weiß ich nicht, ob ich selber überhaupt funken darf?
Aber erstmal würde es mir auch reichen, wenn ich überhaupt mal jemanden hören würde.
Wie Vorgänger schon geschrieben haben, ist Hören auf Jedermann- und AFu-Frequenzen erlaubt. Das Senden in der Öffentlichkeit ist genauso verboten wie das Fahren ohne Führerschein auf öffentlichen Straßen. (Bei Dir daheim im faradayschen Käfig darfst Du natürlich so viel senden, wie du lustig bist.)

73 de Daniel

Re: Wie ( legal ) funken mit dem Baofeng UV-5R?

Verfasst: Mi 16. Mai 2018, 18:11
von ami1
Hier ist keiner heilig
Das ist trozdem keine Einladung Illegale Sachen zu unterstützen.

Re: Wie ( legal ) funken mit dem Baofeng UV-5R?

Verfasst: Mi 16. Mai 2018, 18:36
von ax73
Hauptsache wir haben überall Leute die aufpassen daß alles nach Recht und Ordnung läuft

:ghost:

Sowas ist schon mal mächtig schiefgegangen in unserem Land. Nicht vergessen ;)

Re: Wie ( legal ) funken mit dem Baofeng UV-5R?

Verfasst: Mi 16. Mai 2018, 20:31
von DocEmmettBrown
ax73 hat geschrieben:Sowas ist schon mal mächtig schiefgegangen in unserem Land. Nicht vergessen ;)
Derzeit haben wir aber genau das Gegenteil und Du wirst es nicht glauben: Das geht ebenfalls schief!

73 de Daniel

Re: Wie ( legal ) funken mit dem Baofeng UV-5R?

Verfasst: Do 17. Mai 2018, 22:18
von 13 RF 071
Man Man,die ganzen Rechthaber hier.
Nur die Fragen werden nicht neutral beantwortet. :zzz:

Re: Wie ( legal ) funken mit dem Baofeng UV-5R?

Verfasst: Do 17. Mai 2018, 22:37
von Kid_Antrim
DocEmmettBrown hat geschrieben:
ax73 hat geschrieben:Sowas ist schon mal mächtig schiefgegangen in unserem Land. Nicht vergessen ;)
Derzeit haben wir aber genau das Gegenteil und Du wirst es nicht glauben: Das geht ebenfalls schief!

73 de Daniel
Soviel ist mal sicher, werter Doc.

Re: Wie ( legal ) funken mit dem Baofeng UV-5R?

Verfasst: Fr 18. Mai 2018, 02:26
von VictorPapa
"Der größte Schuft im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant."

Hier eine "neutrale" Bewertung der Sachlage in Bezug auf "legal":

Es gibt beim Amateurfunk gewisse Regeln, die anerkannt weltweit üblich sind. Diese sollten untereinander eingehalten werden. Dazu gehört nun mal der Erwerb der Amateurfunk Lizenz durch eine staatliche Prüfung. So schwer ist die nun wirklich nicht durch lernen zu erreichen. Der Besitz von Geräten (mit CE-Zeichen) und das hören damit ist erlaubt. Das Senden und Stören inklusiv Fehlverhalten ist verboten.

Aber "wenn" man sich über die Regeln hinweg setzt, heißt das noch lange nicht dass man großen Ärger befürchten muss. Es gibt eben Mittel und Wege sich über Regeln (Gesetze) hinüber wegzusetzen die gerade in der Bundesrepublik Deutschland sehr ergiebig sind. Ordnungswidrigkeiten, Beschlagnahmungen, Durchsuchungen, Verfahren, etc. liegen zu 99,9% im Bereich Funk im Bagatell-Bereich. Diese werden dadurch nicht zugelassen oder werden durch Verfahrensfehler und unserem Rechtssystem selbst zunichte gemacht. Die haben momentan andere Probleme zu bekämpfen. Die Zahl erfolgreicher Verfahren der letzten 10 Jahre mit bedeutenden Strafen dürfte bei nahezu Null sein, es sei denn Beleidigungen etc. sind dabei wenn überhaupt durchsetzbar.

Nur massive Störungen im BOS-Funk, Militär, Rundfunk, TV, WLAN und Mobilnetzen sollte man tunlichst vermeiden - diesen wird zumindest nachgegangen/gemessen.
Und "wenn" sollte man sich funktechnisch (Betriebstechnik) korrekt verhalten und verbal anständig benehmen.

Also faktisch kann jeder in der BRD "Funktechnisch" machen was man will ohne Ahndung. Also keine Angst, mit dem Auto oder Fahrrad handelt man sich bei Fehlverhalten im Vergleich definitiv mehr Ärger ein, der auch deutlich häufiger rechtlich durchgesetzt wird.

Dem Amateurfunk gegenüber ist das Verhalten des "Schwarzfunken" sehr unfair. Also bitte legal bleiben.

Aber der Amateurfunker sollte auch dem "Schwarzfunker" gegenüber genügend tolerant sein, damit dieser den richtigen Weg in seiner Funkkarriere findet. Ehrlicherweise gesagt werden häufig aus "Schwarzfunkern" Funkamateure. Nachwuchs ist erwünscht. Der Weg ist eben das Ziel.

Jeder muss für sich selbst wissen was er tut, aber manchmal wünscht man sich eben es wäre anders und leichter.

73 Victor.

Re: Wie ( legal ) funken mit dem Baofeng UV-5R?

Verfasst: So 20. Mai 2018, 20:23
von Clerence
Ich finds luschtig... wie hier alle drauf rumreiten, daß das SENDEN mit der Brate illegal ist... - komisch, danach, daß fast alle auf 11 m mit mehr Dampf rumblasen, als legal ist - danach kräht iwie kein Hahn... ihr seid luschtig...