wasserbueffel hat geschrieben:Yaesu FT857D hat geschrieben:Das muss jetzt dazu mal sein:
Daher finde ich es gut, dass DMR und D-Star-Funkgeräte zur Inbetriebnahme, zwingend eine ID-Nr (gebildet aus dem eigenen Rufzeichen und Vornamen) voraussetzen!
DV-Mini und Co nicht zu vergessen, gleichermassen! (wie das bei C4FM aussieht, weiss ich nicht)
Hier haben wir FA eine Grenze bzw. Schlußstrich unter eine rechtliche Problematik gezogen.
Bleibt doch die gleiche Currysauce....
Empfangen kann ich damit,also auch nutzen...
Klar, aber du brauchst die ID-Nr. , ohne die läuft das Gerät nicht (zumindest war das bei meinem MD380 der Fall).
Klar kann man eine "falsche" ID-Nr eintragen.
Nur: Rechtlich stellt das m.M. nach den Straftatbestand einer Urkundenfälschung dar?
Ob dies bei einer Überprüfung so gewertet würde?
wasserbueffel hat geschrieben:
Yaesu FT857D hat geschrieben:
Ebenso unter das unsägliche Auftasten von analogen Relaisfunkstellen ohne Berechtigung (Schwarzfunken).
Niemand kann sich nun herausreden, ein solches Funkgerät gekauft und in Betrieb genommen zu haben, um dem (digitalen) Funkverkehr auf Amateurfunk zu lauschen....
Mann oh Mann Helmut.
Die Dinger kann ich auch analog nutzen,da wird keine ID ausgesendet.
Walter
Walter ich bezog die Eingangsfrage/Überschrift des Treads darauf, dass mit einem digitalen Amateurfunkgerät, eine Amateurfunkstelle errichtet wird, weil über die ID-Nr. das Rufzeichen inkl. Vornamen dann deutlich wird.
Auf den analogen FM-Relais hat seit der Einführung von DMR spürbar (zumindest in unserem Raum) das Auftasten aus Spass, Reinpfeifen usw. nachgelassen.
Viele OMs sind u.a. wegen dieser Aktivitäten (so meine Erkenntnis in der letzten Zeit auf DMR) auf DMR "abgewandert" und finden den Betrieb auf DMR angenehmer, als wie auf den analogen Relais.
Hat aber mehr mit der technischen Seite zu tun, eher weniger mit der rechtlichen Seite...