Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

Manuel82
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#121

Beitrag von Manuel82 »

Leider bin ich - was die Gesetzgebung hinsichtlich Amateurfunk in D angeht - nicht so sattelfest.

Dennoch ist mir noch ein kleiner Punkt eingefallen, der bei einem Rechtsstreit gegen einen mobilen Betrieb sprechen könnte.

Ist es nicht so, dass in Deutschland ab 10W PEP eine Standortbescheinigung notwending ist - korrigiert mich bitte, falls ich hier falsch liege.
Davon ausgehend, dass der Gesetzgeber hiermit das Ziel anpeilt, Störungen zu vermeiden bzw. Vorgaben hinsichtlich EMVU nicht zu überschreiten, könnte die Regelung mittels Mobil und Standmobilbetrieb ja umgangen werden...


73 Manuel
DE6PET

Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#122

Beitrag von DE6PET »

ROMEO 1 hat geschrieben:Wieso meldest du dich eigentlich jetzt erst wieder zu Wort, wo meine Frage beantwortet ist? Konntest du vorher zur Lösung nichts mehr beitragen?
Du hast um 17:29 gefragt (Zitat):

"Warum also wird in manchen Genehmigungen der Standort der ortsfesten Amateurfunkstelle angegeben?"

Ich habe unmittelbar als Nächster um 17:55 auf Deine
Frage geantwortet und das sogar sehr umfassend mit
Links und genauen Erklärungen.

Wenn Du keine Antworten haben möchtest, solltest Du
ganz einfach nicht fragen und schon gar nicht anfangen
rumzupöbeln.

Gruß
DE6PET
ROMEO 1
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#123

Beitrag von ROMEO 1 »

Manuel82 hat geschrieben: Über diese Textpassage bin ich bei meiner Recherche auch schon gestoßen. Allerdings ist diese sehr schwammig formuliert.
Eine Ableitung auf die Art (ortsgebunden bzw. mobil) der Amateurfunkstelle wird m.E. nicht getroffen.
Ich hatte ja geschrieben, das es bei uns nicht so einfach und eindeutig dargestellt wird. Schwammig ist es nicht, aber es bedarf der Interpretierung und der Ableitung. Und die ist korrekt so.
Manuel82 hat geschrieben: Zusammengefasst lässt sich sagen, dass gemäß aktueller deutscher Gesetzgebung weder ein explizites Verbot noch eine Erlaubnis für den Betrieb mobiler Amateurfunkstellen besteht - sozusagen eine Grauzone.
Ich Rechtsstreit wird es wohl im Ermessen des Richters liegen...
Es ist wirklich so, dass wenn etwas generell erlaubt wird, Einschränkungen genannt werden müssen. Ich nehme jetzt mal an, dass in alten und neuen Genehmigungen, im Kern immer noch der Wortlaut verwendet wird: ...die Genehmigung erteilt, eine Amateurfunkstelle zu errichten und zu betreiben. Wenn das nicht für Mobilfunk gelten soll, müsste es im Gesetz drin stehen. Es handelt sich nicht um eine Grauzone.
Manuel82 hat geschrieben: @ mehrere Teilnehmer, die mit den Rufzeichensuffixen /m und /p argumentieren

Das Vorhandensein dieser Suffixe tut nichts zur Sache. Hierbei handelt es sich um internationale Empfehlungen / Vorgaben der ITU.
Erst eine Einarbeitung in das nationale Recht (Gesetz + Verordnungen) zieht eine Verbindlichkeit mit sich.
Bei uns in Österreich sind diese ITU Vorgaben in nationalen Regelwerke eingebunden - es wird darauf verwiesen, dass eine Anwendung dieser Suffixe nicht erforderlich ist.

73 Manuel
Präfix = die Buchstabenkombination vor der Zahl und Suffix = die Buchstaben nach der der Zahl im Rufzeichen. Was du meinst sind die international gebräuchlichen Zusätze. Hatte ich aber schon mal erwähnt, dass diese angefügt werden können, aber nicht müssen. Aber sie tun wirklich nichts zur Sache.

73, Horst
Zuletzt geändert von ROMEO 1 am Di 6. Jan 2015, 19:31, insgesamt 1-mal geändert.
ROMEO 1
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#124

Beitrag von ROMEO 1 »

DE6PET hat geschrieben:
ROMEO 1 hat geschrieben:Wieso meldest du dich eigentlich jetzt erst wieder zu Wort, wo meine Frage beantwortet ist? Konntest du vorher zur Lösung nichts mehr beitragen?
Du hast um 17:29 gefragt (Zitat):

"Warum also wird in manchen Genehmigungen der Standort der ortsfesten Amateurfunkstelle angegeben?"

Ich habe unmittelbar als Nächster um 17:55 auf Deine
Frage geantwortet und das sogar sehr umfassend mit
Links und genauen Erklärungen.

Wenn Du keine Antworten haben möchtest, solltest Du
ganz einfach nicht fragen und schon gar nicht anfangen
rumzupöbeln.

Gruß
DE6PET
Du hast wirklich nur bis zu der Frage gelesen? Die war rein rhetorisch und wurde von mir selber beantwortet! :wall: :wall: :wall:
ROMEO 1
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#125

Beitrag von ROMEO 1 »

Manuel82 hat geschrieben:Leider bin ich - was die Gesetzgebung hinsichtlich Amateurfunk in D angeht - nicht so sattelfest.

Dennoch ist mir noch ein kleiner Punkt eingefallen, der bei einem Rechtsstreit gegen einen mobilen Betrieb sprechen könnte.

Ist es nicht so, dass in Deutschland ab 10W PEP eine Standortbescheinigung notwending ist - korrigiert mich bitte, falls ich hier falsch liege.
Davon ausgehend, dass der Gesetzgeber hiermit das Ziel anpeilt, Störungen zu vermeiden bzw. Vorgaben hinsichtlich EMVU nicht zu überschreiten, könnte die Regelung mittels Mobil und Standmobilbetrieb ja umgangen werden...


73 Manuel
Die Standortbescheinigung wird in der Tat nur für ortsfeste Funkstellen verlangt, für Mobil- und Portalbetrieb macht das auch keinen Sinn.
DE6PET

Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#126

Beitrag von DE6PET »

ROMEO 1 hat geschrieben:Du hast wirklich nur bis zu der Frage gelesen? Die war rein rhetorisch und wurde von mir selber beantwortet! :wall: :wall: :wall:
Ok, dann renn weiter gegen die Wand und beantworte
Deine Fragen selbst, ich habe nichts dagegen ... :)

Gruß
DE6PET
Manuel82
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#127

Beitrag von Manuel82 »

@ Romeo 1

Die Standortbescheinigung wird in der Tat nur für ortsfeste Funkstellen verlangt, für Mobil- und Portalbetrieb macht das auch keinen Sinn.


Eine Standortgenehmigung für mobil- oder Portabelstationen wäre in der Tat schwer umzusetzen. *g*
Aber zumindest eine Beschränkung der Leistung wäre denkbar gewesen.
Es geht ja darum, die EMV bzw. EMVU Vorgaben einzuhalten. Jetzt macht sich der Gesetzgeber die Mühe und führt die Standortbescheinigung für ortsfeste Anlagen ein, wo man mit mobilen Anlagen das alles umgehen könnte?

Wäre aber auch denkbar, dass man diesen Umstand halt in Kauf nimmt...

Gruß Manuel
ROMEO 1
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#128

Beitrag von ROMEO 1 »

@DE6PET
um die wirklich unangehmen Fragen machst du gerne einen Bogen. Diese Frage hast du nicht beantwortet:
ROMEO 1 hat geschrieben:@DE6PET

Konntest du vorher zur Lösung nichts mehr beitragen?
Manuel82
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#129

Beitrag von Manuel82 »

@ Romeo 1

Es wirklich so, dass wenn etwas generell erlaubt wird, Einschränkungen genannt werden müssen.

Ja, das stimmt.

Aber auf eine "generelle Erlaubnis" hinsichtlich Örtlichkeit (fest, mobil) aus der zuvor genannten Textpassage zu schließen ist meiner Meinung nach unzutreffend. Schließlich wird bloß von einer oder mehreren Stellen gesprochen - nicht mehr und nicht weniger...
Im Rechtsstreit bist du mit dieser Formulierung auf dünnem Eis unterwegs.

Falls es früher im Gesetz wörtlich erwähnt wurde, dass mobile Amateurfunkstellen erlaubt sind, könnte man damit natürlich argumentieren...

Gruß Manuel
DE6PET

Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#130

Beitrag von DE6PET »

ROMEO 1 hat geschrieben:@DE6PET um die wirklich unangehmen Fragen machst du gerne einen Bogen.
Meine Beiträge sind hier öffentlich zu lesen.

Auf Deinen Schwachsinn weiter einzugehen
würde dem Thread nur noch mehr schaden.

Gruß
DE6PET
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#131

Beitrag von ROMEO 1 »

Dann begründe doch mal deine Meinung, wie kommst du zu dem Schluß? Wieso bin ich auf dünnem Eis? Es gibt seit Jahrzehnten mobilen Amateurfunk, funken die alle in einer Grauzone und keiner hat´s gemerkt bis jetzt?
DE6PET hat geschrieben:
ROMEO 1 hat geschrieben:@DE6PET um die wirklich unangehmen Fragen machst du gerne einen Bogen.
Meine Beiträge sind hier öffentlich zu lesen.

Auf Deinen Schwachsinn weiter einzugehen
würde dem Thread nur noch mehr schaden.

Gruß
DE6PET
Du wirst beleidigend, aber deine Beitrage könnten höchstens dir schaden.
Manuel82
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#132

Beitrag von Manuel82 »

@ Romeo 1

Wieso bin ich auf dünnem Eis?

Das war rein auf die von dir genannte Textpassage bezogen.
Allein mit dieser Aussage in der Hand würde ich nicht vor Gericht ziehen...

Womöglich gibt es weitere Gesetzestexte, die für den Mobilbetrieb sprechen - aber die lasse ich mal unberührt.
Ehrlich gesagt bin ich bezogen auf eure Gesetzgebung nicht sehr bewandert.

Es gibt seit Jahrzehnten mobilen Amateurfunk, funken die alle in einer Grauzone und keiner hat´s gemerkt bis jetzt?

Tja, um es mal hart zu formulieren: Nur weil es viele schon lange machen ergibt sich daraus kein Rechtsanspruch.

Gruß Manuel
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#133

Beitrag von DK5KM »

Manuel82 hat geschrieben:Tja, um es mal hart zu formulieren: Nur weil es viele schon lange machen ergibt sich daraus kein Rechtsanspruch.
Nennt sich Bestandsschutz oder Besitzstandswahrung.
In alten Zulassungen stand mal drin daß Mobilbetrieb erlaubt war (wurde hier auch verlinkt), also gilt das auch heute noch falls nicht explizit in einem Gesetz oder einer Verordnung was anderes geregelt ist, also Mobil-und Portabelbetrieb ausgeschlossen ist.
Und dieses Gesetz oder die Verordnung die das verbietet gibt es nicht wie ja schon festgestellt wurde.
73 de Lars - DK5KM

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Manuel82
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#134

Beitrag von Manuel82 »

In alten Zulassungen stand mal drin daß Mobilbetrieb erlaubt war (wurde hier auch verlinkt), also gilt das auch heute noch falls nicht explizit in einem Gesetz oder einer Verordnung was anderes geregelt ist, also Mobil-und Portabelbetrieb ausgeschlossen ist.

Das ist zutreffend.

Meine Aussage bezog sich rein auf die Tatsache, dass es seit vielen Jahren mobilen Amateurfunk gibt - ungeachtet dessen, was in früheren Gesetzen stand.

Gruß Manuel
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#135

Beitrag von Wolf »

Manuel82 hat geschrieben: (...)
3. Im Sinne dieses Gesetzes ist

eine Amateurfunkstelle eine Funkstelle, die aus einer oder
mehreren Sendefunkanlagen und Empfangsfunkanlagen einschließlich der
Antennenanlagen und der zu ihrem Betrieb erforderlichen Zusatzeinrichtungen
besteht und die auf mindestens einer der im Frequenznutzungsplan für den
Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen betrieben werden kann.


Über diese Textpassage bin ich bei meiner Recherche auch schon gestoßen. Allerdings ist diese sehr schwammig formuliert.
Eine Ableitung auf die Art (ortsgebunden bzw. mobil) der Amateurfunkstelle wird m.E. nicht getroffen.
Im Gesetz wird öfters der Begriff ortsfeste Amateurfunkstelle verwendet. Somit könnte der Eindruck erweckt werden, dass in der oben stehenden Passage von mehreren ortsfesten Amateurfunkstellen die Rede ist. (...)
Im Amateurfunkgesetz kommt der Begriff "ortsfeste Amateurfunkstelle" überhaupt nicht vor.

Die Legaldefinition des Begriffs "Amateurfunkstelle" im Gesetz ist völlig klar und gilt auch für die (dem Gesetz nachgeordnete) Amateurfunkverordnung.

In der nachgeordneten Amateurfunkverordnung kommt der Begriff nur in dem Zusammenhang vor, dass die Behörde die Standorte ortsfester Amateurfunkstellen wissen will und auf Anforderung technische Unterlagen solcher Anlagen vorzulegen sind. Allein aus diesem Umstand zu schließen, dass nur ortsfeste Anlagen erlaubt sind und nichts anderes, ist abenteuerlich.

Gruß
Wolf :-)
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