Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

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grinsekater
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Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#1

Beitrag von grinsekater »

Moin, in einer (öffentlichen) Amateurfunk-Gruppe bei Facebook bin ich über folgendes "Erlebnis" eines deutschen Funkamateurs anlässlich einer Polizeikontrolle gestolpert:

Xxxxx Xxxxxxx
Gestern um 13:46 ·Xxxxxx

Wo ist den Geschrieben so im Gesetz am besten , das ich auch Mobil oder Portable Funken darf? Hatte heute eine kleine Kontrolle durch die Polizei. Denen fiel mein Mobilgerät auf und stellten fest das ich das nicht darf! Ich erklärte denen das es Amateurfunk ist, zeigte meine Lizenzurkunde. Da war der Fehler. In der Urkunde steht nur das ich ortsfest Funken darf. Also haben sie mir den Betrieb mobil untersagt bis zur rechtlichen Klärung. Jetzt suche ich Informationen wo das genau Gesetzlich geregelt ist.
......
(das Einverständnis des dortigen TE, also des Betroffenen, seinen Beitrag hier in der Funkbasis zu posten und auch zur Diskussion zu stellen, habe ich mir selbstverständlich per PN eingeholt.. :) )

Die meinen also allen Ernstes, weil in den neueren Urkunden nur noch der Standort der "ortsfesten Amateurfunkstelle" eingetragen ist, (und nichts extra von Mobil- oder Portabelbetrieb steht), daraus ableiten zu können, dass Amateurfunk NUR an dieser Adresse erlaubt und ansonsten verboten sei. :shock:

Hat sonst schon jemand mal solche Kapriolen erlebt? Oder ist das bislang einmalig? :D

Das wird, wie man nachlesen kann, auch bei FB heftig diskutiert. Allerdings fällt mir dort auf, dass es in dieser Gruppe so einige "Ritter der Vorschriften" gibt, die das Handeln des Polizisten sogar noch zu "rechtfertigen" versuchen... :cry:

Da packt man sich doch an den Kopf, oder? :?

73, Andy
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grinsekater
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#2

Beitrag von grinsekater »

Nein, Peter, es ging nicht um´s "Funken mit dem Handy", die Polizisten haben behauptet, dass Amateurfunk im Auto generell verboten sei. Nicht nur während der Fahrt, wie beim Handy. Steht doch da....

73, Andy
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Florian1992
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#3

Beitrag von Florian1992 »

Den hätte ich was andere erzählt und denen gesagt die sollen mir den Paragrafen raussuchen. Wenn nicht haben die meine Daten um mir die Anzeige zuschicken... :shock:
DE6PET

Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#4

Beitrag von DE6PET »

grinsekater hat geschrieben:Die meinen also allen Ernstes, weil in den neueren Urkunden nur noch der Standort der "ortsfesten Amateurfunkstelle" eingetragen ist, (und nichts extra von Mobil- oder Portabelbetrieb steht), daraus ableiten zu können, dass Amateurfunk NUR an dieser Adresse erlaubt und ansonsten verboten sei. :shock:
Da hat Dir jemand einen Bären aufgebunden, denn im Ausweis über die
"Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst" (so nennt sich die),
wird niemals ein "fester Standort der Amateurfunkstelle" eingetragen.

Früher nicht und heute auch nicht ...

Gruß
DE6PET
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Foliant
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#5

Beitrag von Foliant »

Lächerlich. Hat man schonmal ein Spiralkabel und einen nervtötenden Menschen an der nächsten Laterne gefunden?

Ebenjenes Merkblatt vom Handyverbot fiel mir auch als erstes ein.
Als Laie bei der Rechtssprechung folge ich der Auffassung das §23 Abs 1a ausdrücklich "Mobil- oder Autotelefon" benennt. Und absolut nichts anderes.

[EDIT]
Außerdem ist anderweitig nur folgendes aufgeführt: "technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören"
Eindeutig keine Funkgeräte erwähnt.
[/EDIT]

Der Wehrmutstropfen: Zumindest mit Suchwort findet man von Automobil bis KFZ keine Erwähnung in AFuV und AFuG, das ergibt für mich als unkundigen also weder eine ausdrückliche Erlaubnis noch ein ausdrückliches Verbot.
Eventuell gibt es eine Ausführungsbestimmung die genauer darauf eingeht was den eigentlich Funkbetrieb ist und ob dieser auch mit Handgeräten (den das wäre ja auch 'verboten' so den nur "ortsfest" in der Urkunde steht!) oder gar Mobil erfolgen darf.
Zuletzt geändert von Foliant am So 4. Jan 2015, 17:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Mikado
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#6

Beitrag von Mikado »

...ausserdem stehts doch auch noch mal in aller Deutlichkeit in dem PDF des DARC:
Funkgeräte fallen bereits nach dem Wortlaut der Bestimmung nicht unter das Handy-Verbot.
Aufgrund der differenzierten Beurteilung, z. B. dass beim Funk im Gegensatz zum
Mobiltelefon kein psychischer Druck besteht, sofort antworten zu müssen, andere
Bedienfunktionen vorhanden sind etc., wurde es abgelehnt, Funkgeräte in das Verbot mit
einzubeziehen. Damit sind von dem Verbot weder der CB-Funk noch der Betriebsfunk (z. B.
Müllentsorgung, Stromversorgung, Polizei, usw.) und auch nicht der Amateurfunk betroffen.

Unseren Mitgliedern empfehlen wir, neben ihrer Genehmigungsurkunde diese Ausführungen
für evtl. Kontrollen im Fahrzeug mitzuführen
Das sollte auch einen Streifenbeamten aushebeln, der meint "no go".

73 Mikado
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grinsekater
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#7

Beitrag von grinsekater »

Könnt Ihr alle (Mikado?) denn nicht LESEN?

Der Vorfall hatte mit dem Handyverbot absolut nicht zu tun!

@ DE6PET:

Junge, es geht um das hier :roll:
Lizenz.jpg
Langsam verzweifele ich hier noch... :wall:

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Foliant
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#8

Beitrag von Foliant »

Von irgendwoher muß der xxmme Xxsser von Kontrolleuer das aber abgeleitet haben.
Wenn nicht vom Paragraphen 23 der StVO wo unter Punkt "1b" auch andere Geräte als das Handy genannt werden woher denn dann?

Die ganze Behauptung soll ja schon im Raum gestanden haben als das Zettelchen eben noch nicht vorgezeigt war.

[EDIT]In der Urkunde steht außerdem nicht das man nur dort funken dürfe sondern nur wo sich eine eventuell vorhandene ortsfeste Anlage befindet.[/EDIT]
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Mikado
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#9

Beitrag von Mikado »

Ruuuuhig, Katerchen, ruuuhig... :o))

WIE genau hat denn das Streifenhörnchen argumentiert? Ist ihm Mobilfunk in all seiner Pracht nicht bekannt?
Es handelt sich hier ganz schlicht und ergreifend um eine krasse Fehlinterpretation des Ordnungshüters.
Wie will man da vor Ort denn mit umgehen, wenn der schlicht und ergreifend auf einer Meinung oder "seiner Einschätzung des Tatbestandes" beharrt?

MEIN zitiertes Beispiel entält doch auch den Fakt, dass Amateurfunk in Fahrzeugen eben gestattet ist.
Wohnen kann ich auch woanders, als in meinem Perso steht, wenns vorübergehend ist und die genannte Adresse noch gültig ist.
Ich darf sogar, ebenfalls vorübergehend, in einem Wohnwagen wohnen, was ja schon die Bezeichnung aussagt.

Spätestens beim Staatsanwalt hört so ein Verfahren ganz plötzlich auf, wenns eins gäbe.
Mal gucken, ob die AFuV da noch was hergibt.
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#10

Beitrag von 13DL04 »

@grinsekater

Mitglied im DARC?

Wenn ja, den Vorfall der dortigen Rechtsabteilung übergeben.

Ein Rechtsschutz für diese Fälle ist im jährlichen Mitgliedsbeitrag enthalten.

Fertig!
73' de "HORNSBY" (Wer Klartext redet, riskiert verstanden zu werden.)
Man kann alle Leute einige Zeit zum Narren halten und einige Leute allezeit;
aber alle Leute allezeit zum Narren halten kann man nicht. (Abraham Lincoln)
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#11

Beitrag von grinsekater »

Foliant hat geschrieben:
[EDIT]In der Urkunde steht außerdem nicht das man nur dort funken dürfe sondern nur wo sich eine eventuell vorhandene ortsfeste Anlage befindet.[/EDIT]
Eben nicht, als der Kollege die Lizenz vorgezeigt hat, entdeckte der Beamte den Passus und "schloss" daraus, weil da nicht explizit zusätzlich steht, dass Mobil- (und Portabel-)Betrieb erlaubt ist, das sei verboten.

Genau das ist der Knackpunkt.

In älteren Urkunden hat wohl mal zusätzlich noch das hier gestanden:
alt-a.jpg
Was ja alles geklärt hätte. Aber in den neueren Exemplaren steht dazu nun mal nix mehr, was natürlich keinesfalls heisst, dass das deswegen verboten ist.

73, Andy
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#12

Beitrag von grinsekater »

@ 13DL04 :

Im DARC ist der Kollege wohl. An den Verein und an die BNetzA will er sich morgen auch wenden. Und die Ergebnisse der Telefonate dann bei FB posten.

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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#13

Beitrag von NSA001 »

...eine eingetragene feste Funkstelle schließt weder portablen, noch mobilen Betrieb aus!
Der Standort der eingetragenen Funkstelle hat absolut nichts mit der Zulassung allgemein zu tun und grenzt die Zulassung auch nicht nur auf diesen Standort ein.
Der Fehler liegt wie erwähnt beim Interpretationsvermögen des Polizisten. Dort steht nicht, dass nicht an anderer Stelle auch gefunkt werden darf ;)
Grüße Tobias
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#14

Beitrag von Maulwurf »

Hallo,
das steht ja "Standort für eine ortsfeste Amateurfunkstelle" und nicht "Sendestandort", man kann also noch andere haben.
Auf der ersten Seite des Dokumentes steht ja auch, dass Betrieb auch in anderen Ländern die CEPT umgesetzt haben erlaubt ist. Da stimmt ja die genannte Adresse auch nicht.
Vielleicht wollte da einer ein zweites Sternchen oder war eine hübsche Kollegin dabei, der man mit seiner Fachkenntnis zu imponieren versuchte?

Gibts was schriftliches? Ansonsten ignorieren.
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#15

Beitrag von Foliant »

Was steht den im neuen Feld wenn der Inhaber zB zur Miete wohnt und gar keine ortfeste Anlage betreiben kann oder darf?
Darf der dann hochoffiziell wenigstens Kataloge für Funkzubehör transportieren?
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