Widerspruchsbescheid der BNetzA zu Vfg77/2011
- grinsekater
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Re: Widerspruchsbescheid der BNetzA zu Vfg77/2011
Wie schon irgendwo mal erwähnt wurde (AGZ?), könnte(!) diese 10-Watt-EIRP-Geschichte bzgl. CB-Geräten ein "Handelshemmnis" darstellen, weil damit der EU-weite "freie Handel und Verkehr" (oder wie das heisst) evtl. beeinträchtigt sein könnte. Es müsste also jemand auf dieser Ebene klagen.
Wer allerdings zu einer solchen Klage berechtigt wäre, vor welchem Gericht man klagen müsste, was das kosten würde und ob sowas überhaupt Erfolg hätte, das kann ich nicht beurteilen, dazu kenne ich mich zuwenig mit EU-Recht und Co. aus.
73, Andy
Wer allerdings zu einer solchen Klage berechtigt wäre, vor welchem Gericht man klagen müsste, was das kosten würde und ob sowas überhaupt Erfolg hätte, das kann ich nicht beurteilen, dazu kenne ich mich zuwenig mit EU-Recht und Co. aus.
73, Andy
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Re: Widerspruchsbescheid der BNetzA zu Vfg77/2011
Es gibt leider keinen EU-Richtwert, in dem festgelegt ist, ab welcher Strahlungsleistung Schutzmaßnahmen zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern ergriffen werden müssen - das kann jedes Land nach eigenem Ermessen regeln. Da kommen dann solch absurde Regelungen zustande wie in Italien, wo für ortsfeste Anlagen nur 1 Watt ERP erlaubt sind.13TH2288 hat geschrieben:Es wird Zeit das Brüssel den Leuten in Berlin mal richtig den Allerwertesten vermöbelt und diese sich an EU-Recht halten und die Richtwerte an die EU anpassen.
Dann hätten wir diesen Mist hier erst garnicht...
Die 10-Watt-EIRP-Grenze gibt es in Deutschland seit 1992. Klar, sie ist viel zu niedrig angesetzt, aber es dürfte (realistisch betrachtet) nach nunmehr 20 Jahren schwierig sein, sie zu ändern.
Eine ähnliche Grenze wie in Deutschland gibt es übrigens in der Schweiz. Dort muss für ortsfeste Anlagen ab 6 Watt ERP (entspricht knapp 10 Watt EIRP) ein "Standortdatenblatt" eingereicht werden. In der Schweiz wird das aber wesentlich praxisnaher gehandhabt, denn dort gilt die Regelung nur für Anlagen, die mehr als 800 Stunden im Jahr senden.
Gruß
Wolf
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Re: Widerspruchsbescheid der BNetzA zu Vfg77/2011
Hallo Andy,grinsekater hat geschrieben:Wie schon irgendwo mal erwähnt wurde (AGZ?), könnte(!) diese 10-Watt-EIRP-Geschichte bzgl. CB-Geräten ein "Handelshemmnis" darstellen, weil damit der EU-weite "freie Handel und Verkehr" (oder wie das heisst) evtl. beeinträchtigt sein könnte. Es müsste also jemand auf dieser Ebene klagen. (...)
da müssten diejenigen klagen, deren Handel "gehemmt" wird, also Hersteller oder Händler. Zumindest bei den
Herstellern besteht daran meines Wissens wenig Interesse.
Gruß
Wolf
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Re: Widerspruchsbescheid der BNetzA zu Vfg77/2011
Oh Oh,
Wenn ich das folgende lese schwand mir übles:
Insbesondere bei dem Teil mit der BNetzA...
Wenn ich das folgende lese schwand mir übles:
Da kann nichts gutes bei raus kommen.Die von Ihnen aufgezeigte Problematik [..]über das Nachweisverfahren [..] von 10 Watt EIRP (eine Erhöhung steht übrigens außer Frage) durch CB-Funker haben wir aufgegriffen. Die Bundesnetzagentur wird in unserem Auftrag eine entsprechende Lösung erarbeiten.
Insbesondere bei dem Teil mit der BNetzA...
73
Ralf
Ralf
Re: Widerspruchsbescheid der BNetzA zu Vfg77/2011
Ich habs mir durchgelesen. "Eine Erhöhung des EIRP Wertes steht ausser Frage" AHA.
Jetzt betätige ich mich mal als Prophet. Wenn eine Erhöhung des EIRP Wertes ausser Frage steht, dann werden wir demnächst wieder mit einem Winkelmann funken. Warum? Ganz logisch. Weil es einen anderen Weg nicht gibt. Wenn ich das richtig überblicke, gibt es keine EU Regelung, die Antennen für den CB-Funk regelt. Eine Spielwiese für nationale Behörden.
Preisfrage: Wer bindet sich das ans Bein falls es so kommt? Ich habe kein gutes Gefühl dabei.
Grüße from Doeskopp
Jetzt betätige ich mich mal als Prophet. Wenn eine Erhöhung des EIRP Wertes ausser Frage steht, dann werden wir demnächst wieder mit einem Winkelmann funken. Warum? Ganz logisch. Weil es einen anderen Weg nicht gibt. Wenn ich das richtig überblicke, gibt es keine EU Regelung, die Antennen für den CB-Funk regelt. Eine Spielwiese für nationale Behörden.
Preisfrage: Wer bindet sich das ans Bein falls es so kommt? Ich habe kein gutes Gefühl dabei.
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Re: Widerspruchsbescheid der BNetzA zu Vfg77/2011
Und mit der Blizzard hören, so wie früher ebendoeskopp hat geschrieben:Wenn eine Erhöhung des EIRP Wertes ausser Frage steht, dann werden wir demnächst wieder mit einem Winkelmann funken.
73, Andy
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Re: Widerspruchsbescheid der BNetzA zu Vfg77/2011
In Italien 1 Watt? Da hat doch wohl jeder mehr. Kostet das dann extra? Oder brauchen die extra Zettel dafür?Wolf hat geschrieben: Da kommen dann solch absurde Regelungen zustande wie in Italien, wo für ortsfeste Anlagen nur 1 Watt ERP erlaubt sind.
Und wie läuft das da in der Praxis ab?
73, Andy
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Re: Widerspruchsbescheid der BNetzA zu Vfg77/2011
Hallo Andy,grinsekater hat geschrieben:In Italien 1 Watt? Da hat doch wohl jeder mehr. Kostet das dann extra? Oder brauchen die extra Zettel dafür?
Und wie läuft das da in der Praxis ab?
73, Andy
ich weiß nicht, wie das in Italien gehandhabt wird. Ein Herstellervertreter sagte mir, dass z.B. die Firma CTE dort ersthaft auf Verlangen der Behörden in den Bedienungsanleitungen die Installation eines 100-Meter-Rings billigsten RG58-Kabels als Dämpfungsglied empfiehlt.
Gruß
Wolf
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Re: Widerspruchsbescheid der BNetzA zu Vfg77/2011
doeskopp=doeskopp hat geschrieben:[..]Jetzt betätige ich mich mal als Prophet.
Nun, wir sollten keine Hexenjagd veranstalten, schon gar nicht bevor wir wissen was dabei raus kommt.doeskopp hat geschrieben:Preisfrage: Wer bindet sich das ans Bein falls es so kommt? Ich habe kein gutes Gefühl dabei.
Prinzipiell finde ich die Idee, die Politik auf einen Missstand aufmerksam zu machen, nicht schlecht.
Irgendeiner musste es machen. Sonst wäre es irgendwann in irgendeinem Gerichtsverfahren geklärt worden und der Ausgang eines solchen Verfahrens wäre auch zweifelhaft.
Also abwarten und weiterfunken.
Aber unseren Politikern, zumindest denen die im Moment am "Drücker" sind, traue ich auch nicht zu eine wirklich einfache und praktikable Lösung zu schaffen.
73
Ralf
Ralf
- grinsekater
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Re: Widerspruchsbescheid der BNetzA zu Vfg77/2011
Oh Gott, die sind ja noch bekloppter als ich dachte....Wolf hat geschrieben: Hallo Andy,
ich weiß nicht, wie das in Italien gehandhabt wird. Ein Herstellervertreter sagte mir, dass z.B. die Firma CTE dort ersthaft auf Verlangen der Behörden in den Bedienungsanleitungen die Installation eines 100-Meter-Rings billigsten RG58-Kabels als Dämpfungsglied empfiehlt.
Gruß
Wolf
Allerdings halte ich es für wenig wahrscheinlich, dass sich daran irgendjemand hält. Gilt das eigentlich für alle Funkanlagen, (bei Amateurfunk kann ich es mir nun wirklich nicht vorstellen), oder nur für CB?
Dann hätte Italien jetzt ja sogar "Glück", wenn die CEPT-Norm 4 Watt ERP festschreibt....
73, Andy
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(17.05.12) Ministerium greift Kritik an Amtsblattsverfügung
Hi @ All
Kommt jetzt Bewegung in dieser Sache Wirtschaftsministerium greift Kritik an Amtsblattsverfügung 77/2011 auf
> http://www.dcbo.net/articles.php?article_id=362
Gruß Tom
Kommt jetzt Bewegung in dieser Sache Wirtschaftsministerium greift Kritik an Amtsblattsverfügung 77/2011 auf
> http://www.dcbo.net/articles.php?article_id=362
Gruß Tom
Re: (17.05.12) Ministerium greift Kritik an Amtsblattsverfüg
Hier noch etwas dazu :
NETZAGENTUR: ANTENNE IRRELEVANT FÜR STRAHLUNGSLEISTUNG
(rps) Oder: starke Worte von Oliver Stark. Das folgende ist nicht etwa ein Stück von Kafka oder gar das neue physikalische AGZ-Kabarett. Nein – es ist Realität. Sie erinnern sich: Ende letzten Jahres trat eine Änderung der Bestimmungen für den CB-Funk in Kraft, die erstmals auf die Einhaltung von effektiven Strahlungsleistungen abhebt. Es geht konkret um die BNetzA-Verfügung 77/2011. Nun kann durchaus die Situation eintreten, dass die Kombination von Norm-CE-zertifiziertem CB-Funkgerät und handelsüblicher Antenne die erlaubten 4 bzw. 12 Watt ERP überschreitet. Es steht natürlich sofort die Frage im Raum, wie ein technisch nicht versierter Funker das eigentlich kontrollieren soll und kann. Eine Senderausgangsleistung ist dagegen relativ einfach zu messen. Wir meldeten damals schon starke Bedenken an, auch was die von der Bundesnetzagentur nach wie vor verlangte Standortbescheinigung gemäß BEMFV anbelangt. Die AGZ-Position ist schlicht europäisch: Was allgemein genehmigt ist, das muss auch allgemein von jedermann verwendet werden dürfen. Weitere Einhaltungs- und Genehmigungspflichten darf es nicht geben, sie könnten sogar ein Handelshemmnis darstellen. Anderswo in der EU gibt es so etwas nämlich nicht.
Ähnlich hat ein CB-Funker gedacht und im Januar dieses Jahres gegen die neue Allgemeinverfügung Widerspruch gegenüber der Behörde eingelegt und mehr oder weniger dasselbe vorgebracht. Sie ahnen es schon: BNetzA-Mitarbeiter Oliver Stark lehnte den Widerspruch natürlich prompt ab. Die Begründung, die Sie im Original mittlerweile mehrfach im Internet finden, muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Auf das Argument des Widerspruchsführers, man könne vom Funker nicht verlangen, dass er die Einhaltung einer Strahlungsleistung rechnerisch oder messtechnisch verifizieren könne, führt die Bundesnetzagentur Punkte ins Feld, die – vorsichtig formuliert – extrem gewöhnungsbedürftig sind.
So wird etwa darauf verwiesen, dass die zugrunde liegende Verfügung ja gar nicht verlange, dass man es selber überprüft. Scherz am Rande: Das macht dann der Funkmessdienst und kassiert dafür. Es kommt aber noch doller: Der Beschwerdeführer könne doch einfach ein entsprechend den Vorgaben der Allgemeinzuteilung hergestelltes Funkgerät verwenden und auf diese Weise die Einhaltung der Strahlungsleistung bewerkstelligen. Das I-Tüpfelchen des Behördenschreibens ist dann der Hinweis, bei WLAN-Accesspoints und Babyphones ginge das doch auch.
Was das mit Amateurfunk zu tun hat? Sollte dieser Widerspruchsbescheid bestandskräftig werden, dann hat sich unsere Regulierungsbehörde dahingehend festgelegt, dass es bei einer effektiven Strahlungsleistung auf eine Antenne und auf deren Eigenschaften überhaupt nicht ankommt. Allein das Funkgerät, das nach einer entsprechenden Norm hergestellt ist, bestimmt die Einhaltung der Regeln. Das hätte im Amateurfunk direkte Auswirkungen etwa auf die Nutzung von 50 MHz – von der BEMFV wollen wir lieber erst gar nicht reden. Dass es nicht nur Geräte mit fest eingebauter Antenne gibt, dass ein CB- und Amateurfunkgerät nur mit externer und abgesetzter Antenne oftmals hohen Gewinns betrieben werden kann, das ist dem Autor des Widerspruchsbescheids klar ersichtlich nicht bekannt.
Wahrlich starke Worte: Versucht hier ein Jurist, die Physik per Widerspruchsbescheid neu zu definieren? Vielleicht sollten wir Herrn Stark einen Physik-Grundkurs am nächstgelegenen Gymnasium empfehlen – oder gleich einen Amateurfunkkurs?
Vy 73,
Ralph, DC5JQ
Quelle > http://www.agz-ev.de/hamradio2day/ausga ... 2_396.html
cu Tom
NETZAGENTUR: ANTENNE IRRELEVANT FÜR STRAHLUNGSLEISTUNG
(rps) Oder: starke Worte von Oliver Stark. Das folgende ist nicht etwa ein Stück von Kafka oder gar das neue physikalische AGZ-Kabarett. Nein – es ist Realität. Sie erinnern sich: Ende letzten Jahres trat eine Änderung der Bestimmungen für den CB-Funk in Kraft, die erstmals auf die Einhaltung von effektiven Strahlungsleistungen abhebt. Es geht konkret um die BNetzA-Verfügung 77/2011. Nun kann durchaus die Situation eintreten, dass die Kombination von Norm-CE-zertifiziertem CB-Funkgerät und handelsüblicher Antenne die erlaubten 4 bzw. 12 Watt ERP überschreitet. Es steht natürlich sofort die Frage im Raum, wie ein technisch nicht versierter Funker das eigentlich kontrollieren soll und kann. Eine Senderausgangsleistung ist dagegen relativ einfach zu messen. Wir meldeten damals schon starke Bedenken an, auch was die von der Bundesnetzagentur nach wie vor verlangte Standortbescheinigung gemäß BEMFV anbelangt. Die AGZ-Position ist schlicht europäisch: Was allgemein genehmigt ist, das muss auch allgemein von jedermann verwendet werden dürfen. Weitere Einhaltungs- und Genehmigungspflichten darf es nicht geben, sie könnten sogar ein Handelshemmnis darstellen. Anderswo in der EU gibt es so etwas nämlich nicht.
Ähnlich hat ein CB-Funker gedacht und im Januar dieses Jahres gegen die neue Allgemeinverfügung Widerspruch gegenüber der Behörde eingelegt und mehr oder weniger dasselbe vorgebracht. Sie ahnen es schon: BNetzA-Mitarbeiter Oliver Stark lehnte den Widerspruch natürlich prompt ab. Die Begründung, die Sie im Original mittlerweile mehrfach im Internet finden, muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Auf das Argument des Widerspruchsführers, man könne vom Funker nicht verlangen, dass er die Einhaltung einer Strahlungsleistung rechnerisch oder messtechnisch verifizieren könne, führt die Bundesnetzagentur Punkte ins Feld, die – vorsichtig formuliert – extrem gewöhnungsbedürftig sind.
So wird etwa darauf verwiesen, dass die zugrunde liegende Verfügung ja gar nicht verlange, dass man es selber überprüft. Scherz am Rande: Das macht dann der Funkmessdienst und kassiert dafür. Es kommt aber noch doller: Der Beschwerdeführer könne doch einfach ein entsprechend den Vorgaben der Allgemeinzuteilung hergestelltes Funkgerät verwenden und auf diese Weise die Einhaltung der Strahlungsleistung bewerkstelligen. Das I-Tüpfelchen des Behördenschreibens ist dann der Hinweis, bei WLAN-Accesspoints und Babyphones ginge das doch auch.
Was das mit Amateurfunk zu tun hat? Sollte dieser Widerspruchsbescheid bestandskräftig werden, dann hat sich unsere Regulierungsbehörde dahingehend festgelegt, dass es bei einer effektiven Strahlungsleistung auf eine Antenne und auf deren Eigenschaften überhaupt nicht ankommt. Allein das Funkgerät, das nach einer entsprechenden Norm hergestellt ist, bestimmt die Einhaltung der Regeln. Das hätte im Amateurfunk direkte Auswirkungen etwa auf die Nutzung von 50 MHz – von der BEMFV wollen wir lieber erst gar nicht reden. Dass es nicht nur Geräte mit fest eingebauter Antenne gibt, dass ein CB- und Amateurfunkgerät nur mit externer und abgesetzter Antenne oftmals hohen Gewinns betrieben werden kann, das ist dem Autor des Widerspruchsbescheids klar ersichtlich nicht bekannt.
Wahrlich starke Worte: Versucht hier ein Jurist, die Physik per Widerspruchsbescheid neu zu definieren? Vielleicht sollten wir Herrn Stark einen Physik-Grundkurs am nächstgelegenen Gymnasium empfehlen – oder gleich einen Amateurfunkkurs?
Vy 73,
Ralph, DC5JQ
Quelle > http://www.agz-ev.de/hamradio2day/ausga ... 2_396.html
cu Tom
Re: (17.05.12) Ministerium greift Kritik an Amtsblattsverfüg
Das eigentlich Perfiede (oder Perverse?) daran ist ja wir in .de die einzigsten sind die solch niedriegen Werte ansetzen. Das gib es in der ganzen EU sonst nicht.
Danke an die vielen "Oh, Hilfe, ein Funkmast! Da muss ich gleich meine Öko-Freaks per Handy anrufen damit wor da protestieren können!" Leute.
Ja, Hilfe! So eine EM-Welle ist echt absolut tödlich, brät das Gehirn, etc, pp. Gleich alle mal die Strahlenschutz-Aufkleber auf's Hirn pappen, dann wird alles Gut! Und wenn das nicht hilft dann schlucken wir noch ein paar homöopathische Zuckerpillen!
Manchmal kann man echt nicht soviel fressen wie man kotzen müsste....
Grüße,
Chris
Danke an die vielen "Oh, Hilfe, ein Funkmast! Da muss ich gleich meine Öko-Freaks per Handy anrufen damit wor da protestieren können!" Leute.
Ja, Hilfe! So eine EM-Welle ist echt absolut tödlich, brät das Gehirn, etc, pp. Gleich alle mal die Strahlenschutz-Aufkleber auf's Hirn pappen, dann wird alles Gut! Und wenn das nicht hilft dann schlucken wir noch ein paar homöopathische Zuckerpillen!
Manchmal kann man echt nicht soviel fressen wie man kotzen müsste....
Grüße,
Chris
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Re: (17.05.12) Ministerium greift Kritik an Amtsblattsverfüg
Theoretisch gesehen haben die aber sogar recht nur arbeitet von uns keiner mit der Leistung im entsprechenden GHz Bereich wo man dann gekocht wird. *klugscheiß Ende*
Und wenn ich da an bis 1998 denke wo das gute alte P37 RADAR ca 15 m über unsere Köpfe mit etwa 700 kW gepulst hat dann wird einem im Nachhinein schon etwas komisch. Selbst die modernen Nachfolgemodelle als Planar RADAR arbeiten noch mit 20 kW im GHz Bereich und haben schön den SAT Empfang gestört alle 10 Sekunden. Das beste war mal gewesen als man den Leuten erzählt hat das RADAR auf der anderen Seite sei ein Wasserturm
OK genug Offtopic
Eine EU Regelung an die sich dann auch Deutschland hält würde ich für sehr gut finden, gewisse Regelungen müssen bleiben aber die 10 Watt sind m.E. nach schon sehr wenig. Kann man an die EU nicht auch Eingaben machen so wie es in Deutschland geht ?
Und wenn ich da an bis 1998 denke wo das gute alte P37 RADAR ca 15 m über unsere Köpfe mit etwa 700 kW gepulst hat dann wird einem im Nachhinein schon etwas komisch. Selbst die modernen Nachfolgemodelle als Planar RADAR arbeiten noch mit 20 kW im GHz Bereich und haben schön den SAT Empfang gestört alle 10 Sekunden. Das beste war mal gewesen als man den Leuten erzählt hat das RADAR auf der anderen Seite sei ein Wasserturm
OK genug Offtopic
Eine EU Regelung an die sich dann auch Deutschland hält würde ich für sehr gut finden, gewisse Regelungen müssen bleiben aber die 10 Watt sind m.E. nach schon sehr wenig. Kann man an die EU nicht auch Eingaben machen so wie es in Deutschland geht ?
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Re: Widerspruchsbescheid der BNetzA zu Vfg77/2011
Weiss eigentlich jemand (evtl. die Händler hier?), wie das mit den 10 Watt EIRP und den Standortbescheinigungen beim Betriebsfunk auf 70 cm gehandhabt wird? Laut VVnöml sind da nämlich für Basisstationen 12 Watt PEP zugelassen, so dass man an der Sperrtopf /GP auf dem Hausdach durchaus in Bereiche über 10 Watt EIRP käme.
Theoretisch müsste dafür dann doch auch jeweils eine Standortbescheinigung beantragt werden, oder?
73, Andy
Theoretisch müsste dafür dann doch auch jeweils eine Standortbescheinigung beantragt werden, oder?
73, Andy
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