BNZA Macht Mobil

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Rossi
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Re: BNZA Macht Mobil

#16

Beitrag von Rossi »

na die mainzer kennzeichen sieht man auch in cuxhafen :banane: jedenfalls auf meiner tour durch deutschland 2004 zwischen event hamburg und bremen hab ich die herren in weiß schon mal angetroffen :D
sie werden mir wohl nicht gefolgt sein ??????
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schweißfuß
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Re: BNZA Macht Mobil

#17

Beitrag von schweißfuß »

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hallo, was ist
PLC und UWB ????
Gruß SWR
Hi Markus, PLC ist wenn neben dem guten Saft :tup: für Deinen Brenner auch nutzlose Internet Daten :grrr: als Störnebel aus Deiner Steckdose quellen ...

Guckst Du z.B. hier: http://www.muenster.de/~dl5qe/

Und UWB hatten wir hier im Forum schonmal, geht zum Glück erst bei 30 Mc los, ist uns CBer also relativ Pumpe... :wink:

viewtopic.php?f=4&t=6120&start=0&st=0&sk=t&sd=a&hilit=uwb

10-4
Tom
AlfaKilo1

Re: BNZA Macht Mobil

#18

Beitrag von AlfaKilo1 »

Die fahren auch mit KR- kennzeichen und anderen, den wagen den ich Kenne hatte sogar noch ein anderes Kennzeichen.

Also ich weiß momentan von 4 Fahrzeugen in NRW und umland
RG100

Re: BNZA Macht Mobil

#19

Beitrag von RG100 »

"Dazu soll es Möglich sein zu den Daten des Verstoßes auch Die Stimme/Das Gespräch mit Aufzuzeichen um dieses dann zur Anklage Nutzen zu können.
Auch soll es Möglich sein Per Stimmenvergleich vor Gericht einen Aussagekräftigen Beweis Vorzulegen.Somit währe eine Verurteilung möglich weil man dem Nutzer den Verstoß nachweisen kann auch wenn bei der Durchsuchung die Geräte abgeklemmt sind !!!"

Dass fällt ganz schnell,wenn der "Gesetzesentwurf" zur Ansprache kommen würde!
Dazu müsste das deutsche Strafrecht bezüglich Audioaufzeichnung und ihrer juristischer Relevanz überarbeitet werden.
Denn selbst wenn es sich um eine OWI handelt,muss der vorgegebene Rechtsweg durchgezogen werden.
Ist im Strafrecht die Verwendung von Audioaufzeichnungen ohne die Zustimmung des Aufgenommenen als Beweisstück zu verwenden,so darf dieses nur als Indiz für einen eventuellen Verstoß genutzt werden.
Gibt der Aufgenommene aber die Aussage die aufgezeichnet wurde NICHT zu ist das ganze nicht die Bytes oder Bandmeter wert auf denen es aufgezeichnet wurde!
Dahingehend sind in den letzten Jahren die verschiedensten Änderungsanträge gescheitert.
Auch die Rechtsprechung bis hin zu höchsten Instanzen hat sich mit solchen Versuchen,Audioaufzeichnungen zu nutzen schon die Zähne ausgebissen.

"Ziel des Ganzen ist laut BNZA die Funkdisziplin ganz besonders im 10-11 Meter Bereich wieder Herzustellen."

Muhahaha... die Agenturler interessiert es nicht was im gebührenpflichtigen Bereich abgeht.Auch nicht was auf so manchem Relais los ist.
Warum sollte die sich dann um die früher als "Dödelbänder" verrufenen Bereiche wieder verstärkt kümmern?



Wie es schon geschrieben wurde.
Keine zuverlässige Quelle und dann auch noch vorm 1.April... :mrgreen:
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PMRFreak
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Re: BNZA Macht Mobil

#20

Beitrag von PMRFreak »

Also,

mein bisher einziges unangenehmes Zusammentreffen mit dem (damaligen) BAPT war vor gut 13 Jahren in Forchheim.

Da war es auch ein normaler Mercedes Kombi (300 T W124) mit Bergen an verbauter Technik. Die Antennen waren
in einer Skibox am Dach versteckt. Zugelassen war das Auto in München.

Man sollte sich also nicht auf die auffälligen Meßfahrzeuge verlassen. Wenn man die holländischen Seiten anschaut,
wo die UKW-Piraten ausgehoben werden, findet man ja auch einen VW Passat mit Peiltechnik :)

An eine massive Offensive seitens der BNetzA glaube ich aber auch nicht wirklich...
Funkaktiv beruflich und privat - Funk-Erdgeschoß-Eggolsheim - Geräte-Dealer, auch für dich habe ich den passenden Stoff!
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PowerpIay
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Re: BNZA Macht Mobil

#21

Beitrag von PowerpIay »

Die Quelle des ganzen war das UKW Rundfunk Forum. Dort wurde der Tread & Beiträge aber schon Wieder Gelöscht !!!
Da war ich wohl ein wenig zu voreilig und hätte noch warten sollen
Trotzdem Trau ich dem Ganzen Frieden nicht ...aber solag es keine Glaubwürdige Quelle gibt sei das mal dahingestellt.

Trotzdem mal ne Grundsatzfrage
Wenn die Polizei bei Verdacht einem Fingerabdrücke Nimmt und die dann Später vor Gericht als Beweis Gelten
warum sollte dann nicht das Gleiche mit der Stimme gelten , denn die ist ja nachweislich auch nicht Fälschbar????

So währe es doch denkbar das Die BNetzA bei einer Anklage Zusätzlich zu den Messdaten , Die Stimme als eindeutigen
Indikator mit ins Spiel bringt !Aber was soll das bringen wenn die dazugehörigen Funkgeräte & Zubehör nicht Einkassiert haben.
Aufgrund Messdaten und Stimmidentifizierung gibts doch kein Urteil !
RG100

Re: BNZA Macht Mobil

#22

Beitrag von RG100 »

"Trotzdem mal ne Grundsatzfrage
Wenn die Polizei bei Verdacht einem Fingerabdrücke Nimmt und die dann Später vor Gericht als Beweis Gelten
warum sollte dann nicht das Gleiche mit der Stimme gelten , denn die ist ja nachweislich auch nicht Fälschbar????"

Fingerabdrücke nehmen und Stimmaufzeichnung sind aus juristischer Sicht zwei komplett verschiedene Schuhe! :paper:
Zumal es sich bei dem einen(Fingerabdrücke) um Straftaten handelt die nach dem StGB angefasst werden und das Andere als Ordnungswidrigkeit behandelt wird!

Ein 2CV hat vier Räder aber ist die genau das "Gleiche" wie ein Bugatti Veyron?? :wink:
Duffy-Duck

Re: BNZA Macht Mobil

#23

Beitrag von Duffy-Duck »

Stimmenvergleich hin oder her, wenn ich ein anderes Micro dran habe dann verändert sich auch meine Stimme und wie wollen sie das dann verwenden? Dazu fällt mir nur noch eines ein :think: :think: :think: :think: :think:
RG100

Re: BNZA Macht Mobil

#24

Beitrag von RG100 »

"Stimmenvergleich hin oder her, wenn ich ein anderes Micro dran habe dann verändert sich auch meine Stimme "

Falsch.Deine Stimme bleibt immer gleich!
Egal ob da ne Nuschelmuschel von Zetaschi oder Densei dran ist.
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