Das man sprechen darf wehrend der fahrt weiß ich.
Aber ein Handfunkapparat?
Zählt das nicht mit zum Handy ?
Dann dürfte man damit auch nicht sprechen oder?
Wie sind den da die Bußgelder festgelegt?
Gibt es da auch punkte in Flensburg ?
Kann man Handfunken wehrend der fahrt benutzen?
- David
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Re: Kann man Handfunken wehrend der fahrt benutzen?
Danke für den Hinweis!!!
Re: Kann man Handfunken wehrend der fahrt benutzen?
Hallo,
im Mitgliederbereich des DARC-Servers gibt´s ein Schreiben: "Handyverbot für Fahrzeugführer. Amateurfunk nicht betroffen." Dieses Schreiben dient dazu, Polizeibeamten, welche nicht richtig informiert sind ( und nicht zwischen Telefonieren und Funken unterscheiden können) auf den neusten Stand zu bringen.
Hat bei mir bei 3 Kontrollen Wunder gewirkt.
vy 73´s de Joe
im Mitgliederbereich des DARC-Servers gibt´s ein Schreiben: "Handyverbot für Fahrzeugführer. Amateurfunk nicht betroffen." Dieses Schreiben dient dazu, Polizeibeamten, welche nicht richtig informiert sind ( und nicht zwischen Telefonieren und Funken unterscheiden können) auf den neusten Stand zu bringen.
Hat bei mir bei 3 Kontrollen Wunder gewirkt.
vy 73´s de Joe
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Re: Kann man Handfunken wehrend der fahrt benutzen?
Hinweis Funk in KFZ:
Das Betreiben einer Sendeempfangsanlage (Betriebsfunk, BOS-Funk, Amateurfunk, Jedermannfunk, Mobilfunk/Handy/Autotelefon) in Kraftfahrzeugen (ab Baujahr 1995) ist nur gestattet, wenn eine nach den Herstellerrichtlinien montierte Außenantenne mit E-Prüfzeichen vorhanden ist, ansonsten kann durch Beeinflussung der KFZ-Elektronik die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erlöschen.
Das sogenannte Handyverbot gilt nur für Mobiltelefone, die Verwendung von Funkgeräten ist vom Verbot nicht betroffen. Damit sind von dem Verbot weder der CB-Funk noch der Betriebsfunk (z. B. Müllentsorgung, Stromversorgung, usw.), BOS-Funk (z.B. Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, usw.) und auch nicht der Amateurfunkdienst betroffen.
"STVO §23 (1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgestellt ist."
http://forum.seeadler-cbfunk.de/wbb2/th ... readid=380
Das Betreiben einer Sendeempfangsanlage (Betriebsfunk, BOS-Funk, Amateurfunk, Jedermannfunk, Mobilfunk/Handy/Autotelefon) in Kraftfahrzeugen (ab Baujahr 1995) ist nur gestattet, wenn eine nach den Herstellerrichtlinien montierte Außenantenne mit E-Prüfzeichen vorhanden ist, ansonsten kann durch Beeinflussung der KFZ-Elektronik die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erlöschen.
Das sogenannte Handyverbot gilt nur für Mobiltelefone, die Verwendung von Funkgeräten ist vom Verbot nicht betroffen. Damit sind von dem Verbot weder der CB-Funk noch der Betriebsfunk (z. B. Müllentsorgung, Stromversorgung, usw.), BOS-Funk (z.B. Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, usw.) und auch nicht der Amateurfunkdienst betroffen.
"STVO §23 (1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgestellt ist."
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