Ist das alles, was du zu entgegnen hast?
Du bist wirklich überzeugend
Ist das alles, was du zu entgegnen hast?
Dieses Inverkehrbringen bezieht sich nur auf einen einzelnen Händler, von einem Bundesweiten Verbot kann ich leider nichts lesen.lonee hat geschrieben: ↑Sa 16. Sep 2023, 19:07 ...sinnlos.. gegen Ignoranz ist kein Kraut gewachsen...
Was ist denn eigentlich an diesem Satz so schwer zu verstehen?:
"Das weitere Bereitstellen, Inverkehrbringen und die Weitergabe des unten aufgeführten Gerätes wird untersagt."
Da steht nicht:
Das weitere Bereitstellen, Inverkehrbringen und die Weitergabe des unten aufgeführten Gerätes, durch Agnieszka Bastek Demo Bis, Warschau, wird untersagt.
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Natürlich bezieht sich das nur auf einen Händler, er wird ja auch namentlich genannt.ROMEO 1 hat geschrieben: ↑Sa 16. Sep 2023, 19:50 Oh man, die Allgemeinverfügung bezieht sich auf das Gerät mit der Modellbezeichnung UV-5R 5W HT und nicht auf den einen Händler.
Es wurde ja auch das Gerät geprüft. Und nicht der Händler.
Eine Allgemeinverfügung regelt niemals eine Maßnahme gegen einen Einzelnen.