Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

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DocEmmettBrown
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Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#61

Beitrag von DocEmmettBrown »

mibo666 hat geschrieben: Mi 29. Mär 2023, 14:51Für N werde nur einfachste Rechnungen notwendig sein, ohne Formel umstellen und alle notwendigen Formeln liegen beim Fragebogen bei. Du musst lediglich Wissen was die Buchstaben bedeuten, was z.B. A oder V ist. Das Ohmsche Gesetz dürfte noch das schwierigste sein, und das ist echt das Minimum was man wissen sollte.
Dann ist es aber auch verständlich, daß bei der Klasse-N nach 2/70 bereits Schluß ist.

73 de Daniel
HaiViehHarald
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Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#62

Beitrag von HaiViehHarald »

Einige Fragen der Klasse E werden auch jetzt schon nicht mehr abgefragt, z.B. VE102 , wo mir noch keiner den Unterschied zu VE101 sinnvoll erklären konnte ???? :wave:
Wir hoffen denn alle, dass solche Fragenpaare nicht mehr vorkommen . . .
Ich hoffe, dass dieser Beitrag den Moderatoren genehm ist, und nicht zur Schließung dieses Threads führt.
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OffroadIgel
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Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#63

Beitrag von OffroadIgel »

Okay, 2m/70cm und max 10W. Verstehe ich. Nur klär mich mal bitte jemand auf, was dann mit Geräten ist, die noch auf anderen Bändern senden können. Ist einem N-Inhaber dann einfach nur der Betrieb auf den anderen Bändern untersagt oder gilt das dann fürs ganze Gerät (ähnlich, wie man mit ner 2/70er Afu-Funke ja auch offiziell nicht auf Freenet und PMR senden darf)?
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Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#64

Beitrag von mibo666 »

Jemand mit N ist ein Funkamateur, genauso wie die anderen in höheren Klassen. Alle müssen darauf achten das sie sich in den Bereich bewegen die für sie zugelassen sind und dort auch die entsprechenden Regeln einhalten. Eine Beschränkung auf Geräte gibt es nicht. Du kannst dir mit N durchaus einen Gerät kaufen das von 160m bis 23cm geht, senden darfst du halt nur dort wo es dir erlaubt ist, ganz genauso wie ich auch. Das ist ja eben das besondere am Amateurfunkstatus, nicht die Geräte sorgen für die Konformität, für das Einhalten der Vorschriften sondern der Mensch der sie betreibt.

Gruß

MiBo
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Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#65

Beitrag von DocEmmettBrown »

OffroadIgel hat geschrieben: Do 30. Mär 2023, 15:07Ist einem N-Inhaber dann einfach nur der Betrieb auf den anderen Bändern untersagt oder gilt das dann fürs ganze Gerät (ähnlich, wie man mit ner 2/70er Afu-Funke ja auch offiziell nicht auf Freenet und PMR senden darf)?
Du darfst AFu-Geräte Deiner Wahl haben, aber eben nur auf 2/70 und mit max. 10 W (entweder PEP, ERP oder EIRP, k.A.) senden. Ob das Ding dann noch mehr kann, spielt keine Rolle.

Aber willst Du nicht wenigstens die E machen?

Die N ist doch nur für Leute, die in der Nacht zuvor keinen Schlaf gefunden und denen die Klimakleber die Autofahrt vermasselt haben, so daß sie schon vor der Prüfung mit den Nerven runter waren. Kinners, macht doch wenigstens die E, wenn das irgendwie möglich ist!

73 de Daniel
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OffroadIgel
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Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#66

Beitrag von OffroadIgel »

DocEmmettBrown hat geschrieben: Do 30. Mär 2023, 15:30 Aber willst Du nicht wenigstens die E machen?
Vergiss es. Hab mir den Prüfungskatalog mal angeguckt. Ich war schon in der Schule eine Niete in Sachen Mathe und Physik. Jetzt, zwei dutzend Jahre später, fehlen mir selbst solche Wissensgrundlagen. Absolut nicht schaffbar für mich, geht echt nicht in meinen Kopf.
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Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#67

Beitrag von DF5WW »

DocEmmettBrown hat geschrieben: Do 30. Mär 2023, 15:30 Du darfst AFu-Geräte Deiner Wahl haben, aber eben nur auf 2/70 und mit max. 10 W (entweder PEP, ERP oder EIRP, k.A.) senden.
Es ist EIRP weil die 10W sonst keinen Sinn machen würden. Hier geht es darum das die Klasse N keine Selbsterklärung abgeben muß.
Rechnen sollte man trotzdem denn selbst mit den 5W" eines Hand FuG kann man die 10W EIRP schnell überschreiten wenn man eine
passende Antenne dranmacht. Bei einer Antenne mit 6 dBi Gewinn werden aus 5W nämlich schonmal 20 W EIRP. Man hätte die PWR
ruhig häher setzen können (meinethalben auf 50 W und den Stoff um eine Selbsterklärung abzugeben eben mit in der Prüfung
abfragen.
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Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#68

Beitrag von StefanR »

@offroadigel ich habe im letzten Jahr die E gemacht und vor 2 Wochen aufgestockt auf A. Ich dachte auch ich schaffe das nicht. Mathematik war und sind für mich böhmische Dörfer. Aber mit dahinterklemmen und permanent lernen habe ich es auch geschafft. Übrigens die A Prüfung mit 0 Fehler. Auch du kannst das schaffen mit dem Hamradiotrainer. Ich bin auch nicht mehr der jüngste knapp 58.
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Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#69

Beitrag von OffroadIgel »

StefanR: Is echt nett gemeint, aber mir fehlt echt die Zeit, um mich nochmal so tief in so komplexe Themen und das ganze Vorwissen einzuarbeiten, ohne dass ich überhaupt weiß, ob es bei mir was bringen wird. Ich hab da einfach nicht die Luft, um mich, wie du schriebst, dahinterzuklemmen und permanent zu lernen.
Wenn es bei der N nur um Basis-Formeln ohne Umstellen geht, könnte es sein, dass mein Allgemeinwissen, technisches Verständnis und gezieltes Lernen nur für diese Themenkomplexe genügen. Dazu werde ich nach Veröffentlichung mal einen genauen Blick in den Prüfungskatalog werfen. Wenn ich jedoch beispielsweise erst mal wieder zu solchen Sachen wie Formeln Umstellen etc. zurückkehren muss, dann ist mir das persönlich zu viel.
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Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#70

Beitrag von DocEmmettBrown »

OffroadIgel hat geschrieben: Do 30. Mär 2023, 16:15Wenn ich jedoch beispielsweise erst mal wieder zu solchen Sachen wie Formeln Umstellen etc. zurückkehren muss, dann ist mir das persönlich zu viel.
Ich glaube, Du traust Dir da selber nicht genügend zu. Wenn ich alleine sehe, wie Du schreibst: Korrekte deutsche Rechtschreibung, Interpunktion, komplexen Satzbau... Du hast viel mehr im Kopf, als Du denkst. Ich glaube eher, daß Du in Wirklichkeit a schlaues Käpsele (*) bist mit Angst vor der eigenen Courage. Natürlich würdest Du die E schaffen, freilich nicht ganz ohne Lernen, aber Du würdest es schaffen. Speziell bei Dir bin ich davon absolut überzeugt. :tup:

73 de Daniel

(*): Ein Käpsele ist sowas wie ein Cleverle.
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Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#71

Beitrag von OffroadIgel »

DocEmmettBrown hat geschrieben: Do 30. Mär 2023, 23:18 Ich glaube, Du traust Dir da selber nicht genügend zu. Wenn ich alleine sehe, wie Du schreibst: Korrekte deutsche Rechtschreibung, Interpunktion, komplexen Satzbau... Du hast viel mehr im Kopf, als Du denkst. Ich glaube eher, daß Du in Wirklichkeit a schlaues Käpsele (*) bist mit Angst vor der eigenen Courage. Natürlich würdest Du die E schaffen, freilich nicht ganz ohne Lernen, aber Du würdest es schaffen. Speziell bei Dir bin ich davon absolut überzeugt. :tup:
73 de Daniel
(*): Ein Käpsele ist sowas wie ein Cleverle.
Danke für die Blümelein :wink: Aber tatsächlich ist es bei mir mit den Fähigkeiten ziemlich unterschiedlich gelagert. Reden und schreiben kann ich in der Tat, darin war ich auch in der Schule immer schon bestens - was mir angesichts meiner mangelnden mathematischen und physikalischen Fähigkeiten so manche Versetzung gerettet hat.
Aber täusch dich mal nicht: Nur weil ich halbwegs gut Deutsch beherrsche, sagt das nur wenig über meine Skills in Physik aus. Ich kann "Küchen-Rechnerei" für den Hausgebrauch. Etwa Dreisatz oder meinetwegen Prozentrechnung. Aber wenn ich beispielsweise schon ein "hoch zwei" irgendwo lese, wirds ganz schummerig im Oberstübchen, wenn du verstehst, was ich meine.

Nur mal als Beispiel: Ich kann das gesamte Thema Elektrizität inklusive Ohmschem Gesetz nur deshalb halbwegs verstehen, weil ich es mir wie eine Wasserleitung vorstelle. Etwa Spannung als Wasserdruck, Stromstärke als Fließgeschwindigkeit. Und man kann hinten nur genau so viel entnehmen, wie vorn reingeleitet wird.

Ich habs ja schon weiter oben geschrieben: Ich müsste für E und erst recht A einfach zu viele schulische Grundlagen aufarbeiten, um überhaupt eine Chance zu haben, darauf dann das prüfungsrelevante Afu-Wissen aufbauen zu können. Aber dafür hab ich in meinem Leben einfach keinen Platz zwischen Beruf, Familie und nem uralten Eigenheim, bei dem immer irgendwas Wichtiges zu machen ist.
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mibo666
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Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#72

Beitrag von mibo666 »

OffroadIgel hat geschrieben: Fr 31. Mär 2023, 13:18 Nur mal als Beispiel: Ich kann das gesamte Thema Elektrizität inklusive Ohmschem Gesetz nur deshalb halbwegs verstehen, weil ich es mir wie eine Wasserleitung vorstelle. Etwa Spannung als Wasserdruck, Stromstärke als Fließgeschwindigkeit. Und man kann hinten nur genau so viel entnehmen, wie vorn reingeleitet wird.
Und damit weißt du schon mehr als so mancher Funkamateur! Ich kenne einige die von Technik überhaupt keine Ahnung haben. Da wurde Fragen auswendig gelernt und bei der Prüfung ein bisschen aufs Glück gesetzt, ggf. wiederholt. Das sind dann aber auch Leute die niemals einen Lötkolben anrühren, vlt. mal einen Stecker anlöten, mehr aber nicht. Da liegt das Interesse woanders, es geht denen mehr ums praktische funken als ums basteln. Und das ist auch gar nicht "schlimm", das Hobby ist so groß, da findet echt jeder seine eigene Spielwiese. Und wenn diese "Steckdosenamateure" so ihren Spaß haben, warum denn nicht?

Mach mal deine N Lizenz, dann hast du den Einstieg schon geschafft und kannst bei Gelegenheit auf E oder A umsteigen, nur noch die erweiterte Technik, den Rest hast du dann ja schon. Und du wirst sehen, mit der Praxis klären sich viele "Böhmische Dörfer" ganz von alleine. Ist alles nicht so wild wie es auf den ersten Blick scheint. Für E gibt es z.B. den DARC online Kurs von E. Moltrecht.. Wirf da mal einen Blick drauf, speziell bei der Technik. Die Fragen werden dort Stück für Stück erklärt, das ist meiner Meinung nach sehr gut gemacht, so nachvollziehbar das man es sich auch gut behalten kann. Kannst dir ja mal ein paar der Fragen rauspicken und einfach versuchen den Texten zu folgen, das ist leichter als du vielleicht denkst. ich habe auch mit Null Ahnung angefangen, damals gabs noch keine OmlineKurse, kein YT. Und ich hatte auch niemanden der mich bei der Hand genommen hat. Die Moltrecht Bücher haben es aber geschafft mich über die Mathe Hürden zu heben, die Schule war da bei mir auch schon lange rum.

Gruß

MiBo
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lonee
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Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#73

Beitrag von lonee »

Das Problem mit dem "Aufraffen" hat doch eigentlich jeder, der nicht tagtäglich mit E-Technik zu tun hat.
Aber selbst technische Koryphäen sind schon an Betriebstechnik und Gesetzen gescheitert.

Aber wenn man es nicht einfach mal versucht, wird man es nie erfahren ob man es nicht doch geschafft hätte!
Ich bin auch kein Mathe-Mensch und alles was damit zusammenhängt ist mir ein Greul. Ebenfalls Gesetzestexte in unverständlicher Sprache. ;-)

Nichtsdestotrotz war es schlimmer, den inneren Schweinehund zu überwinden und bei der Sache zu bleiben.
Und das" lernen wieder zu lernen" ist auch nicht ohne. Aber es gelingt, wenngleich wesentlich schwieriger als in jungen Jahren.

Ich hatte es immer wieder in Eigenregie versucht, jedoch kam auch immer wieder etwas "wichtigeres" dazwischen....
Irgendwann hatte ich die Nase, von den eigenen Ausreden, voll und habe mich hier im OV für einen Kurs angemeldet.
Konnte zwar wegen Schichtarbeit nur etwa die Hälfte nutzen, hatte aber den offensichtlich benötigten "Gruppenzwang".

Insofern: Versuch macht kluch! Und dümmer wird man davon auch nicht!
Gruß,
André
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Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#74

Beitrag von Wagen-8-1 »

Prinzipiell bin ich ja bei Euch, von wegen inneren Schweinehund überwinden etc etc, aber man sollte auch einige gute Gründe berücksichtigen die dafür sprechen auf die neue "Prüfungsordnung" zu warten [*]:

1) weniger sinnfreies auswendig lernen: in den neuen Prüfungen werden mehr Hilfsmittel bereitgestellt, insbesondere Tabellen mit Zeugs, das man bisher auswendiglernen musste, wie etwa Frequenzpläne und Länderkürzel. Jetzt höre ich schon die Leute protestieren dass das doch alles total nützlich ist aber komischerweise wird einem in den DARC Kursen und der betreffenden Literatur schwer davon abgeraten, die kompletten Listen auswendig zu lernen, stattdessen soll man doch am besten nur die Dinge aus den Listen lernen, die auch wirklich in Prüfungsfragen vorkommen. Soviel zum Thema "Für's Leben lernen wir, nicht für die Prüfung....".

2) Auch Leute die glauben, im Technikbereich nicht gut genug für die E-Klasse zu sein, wären ja bescheuert wenn sie es bei der Prüfung nicht wenigstens versuchen würden. Da es [*] ja nur eine Prüfung für alle Klassen geben wird bei der man alle Fragen vorgelegt bekommt und die Lizenz bekommt für die man genügend richtige Antworten ausgefüllt hat ist der neue Modus vielleicht gar nicht so schlecht für Leute, die sich selbst zuwenig zutrauen. Was hat man zu verlieren wenn man die Klasse E Fragen mit ausfüllt? Wenn man's wirklich nicht drauf hat geht man immernoch mit einer N Lizenz nach Hause, und wenn man sich selbst unterschätzt hat freut man sich über die unerwartete E-Lizenz.

3) Die neuen Prüfungsfragen zwingen einen dazu sich mit den "neuen" :roll: digitalen Betriebsmoden auseinanderzusetzen, was ja auch nicht verkehrt sein kann. Man muss mit der Zeit gehen und es war mal Zeit die Prüfungsfragen anzupassen.

4) Neues Lehrmaterial. Der DARC erstellt gerade neues Schulungsmaterial was sowohl von der didaktischen Aufarbeitung als auch von den Medien (z.B. Web-Inhalte) zeitgemäß ist. Moltrecht in allen Ehren, aber wirklich didaktisch und medial auf dem Stand der Zeit ist das halt nicht mehr.

[*] alles unter der Annahme, dass die Dinge sich so entwickeln wie in dem jüngst aufgetauchten (und dann wieder verschwundenen) YouTube Video einer DARC Präsentation dargestellt wurde.

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Heinz
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Juliett Sierra
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Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#75

Beitrag von Juliett Sierra »

Wagen-8-1 hat geschrieben: Fr 31. Mär 2023, 22:0273
Heinz
Gut gesprochen, Heinz. Danke für deinen Beitrag. :tup:
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