Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

Jupp
Santiago 7
Beiträge: 634
Registriert: Mi 29. Dez 2021, 12:33
Standort in der Userkarte: Gelsenkirchen Hassel

Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#46

Beitrag von Jupp »

Ach ja richtig, man kann natürlich keinesfalls anhand des öffentlich zugänglichen Fragekataloges lernen, das benötigt schon unbedingt irgendeine angepasste Lernsoftware. Geht ja gar nicht ansonsten. Und jetzt stell dir einmal vor das kein Mensch mehr Lust dazu hat die "plöde" Lernsoftware mal wieder anzupassen.... Es wird nie mehr Funkamateure geben, niemals nicht mehr. Meine Fresse und ich hab hier immer noch den alten Diefenbach rumliegen den ich zum Lernen mal verwendet habe. Wie war das blos alles möglich ohne Lernsoftware?
Benutzeravatar
DocEmmettBrown
Santiago 9+30
Beiträge: 7296
Registriert: Sa 3. Jan 2015, 02:37
Standort in der Userkarte: Kaiserslautern

Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#47

Beitrag von DocEmmettBrown »

Jupp hat geschrieben: So 26. Feb 2023, 14:00Ach ja richtig, man kann natürlich keinesfalls anhand des öffentlich zugänglichen Fragekataloges lernen, das benötigt schon unbedingt irgendeine angepasste Lernsoftware. Geht ja gar nicht ansonsten.
Polemik hilft hier nicht weiter. Tatsache ist, daß heute gerne mit Lernsoftware gelernt wird. Und wenn diese (noch) fehlt, wird es eben weniger Leute geben, die auf eine Lizenz hinarbeiten. Ob das Dir oder mir gefällt, spielt überhaupt keine Rolle. Es ist einfach nur eine Tatsache.

73 de Daniel
Jupp
Santiago 7
Beiträge: 634
Registriert: Mi 29. Dez 2021, 12:33
Standort in der Userkarte: Gelsenkirchen Hassel

Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#48

Beitrag von Jupp »

Ich hatte nicht die Absicht irgendwem zu helfen und es handelt sich nicht um Polemik, ich habe nur die Tatsachen dargestellt.
Benutzeravatar
forstmeister
Santiago 9+15
Beiträge: 1645
Registriert: Mo 2. Feb 2004, 19:15
Standort in der Userkarte: Böblingen

Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#49

Beitrag von forstmeister »

Ich glaube nicht, dass die Prüfung für die diversen Klassen schwieriger wird.

Wir (DL) haben heute in Europa (wenn nicht sogar weltweit) schon mit die "schwerste" Prüfung mit den meisten Fragen/Antworten, da wäre es äußerst kontraproduktiv das noch weiter zu verschärfen (auch wenn so einige das gerne hätten).

It turned out that the German exams came out on top, with the British and French just below.
The Canadian, Swiss and Romanian exams were at about the same level, and the US Extra exams could be compared to the German Novice or "Klasse E" in difficulty.
...
The easiest exams that still provided HAREC status were found in Norway and Sweden.

Quelle: https://forums.qrz.com/index.php?thread ... st-5363915

Für die Befürworter die (DL)Prüfungen schwieriger zu gestalten müssten die Funkamateure der anderen Länder per Definition also alles Dummköpfe sein.
http://www.qrz.com/db/dk5bm
QO-100: 10489880,00kHz
Benutzeravatar
lonee
Santiago 9+30
Beiträge: 3734
Registriert: Mi 17. Feb 2021, 10:35
Standort in der Userkarte: JO31MH

Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#50

Beitrag von lonee »

Nee, das ist doch wieder einmal typisch deutsch...
Wenn 80% reichen würden, braucht der deutsche Michel mindestens 120%.
Zieht sich doch durch alle Bereiche der deutschen Bürokratie.

"German Bürokratie first!" :wall:
Gruß,
André
Benutzeravatar
DF2JP
Santiago 9
Beiträge: 1394
Registriert: Fr 11. Sep 2020, 18:38
Standort in der Userkarte: Niederrhein

Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#51

Beitrag von DF2JP »

Hallo Leute,

heute gab es ein Funktionsträgerseminar in Baunatal, dabei wurden wohl einige Infos zur neuen Lizenzklasse und der geänderten Prüfung verbreitet.
Sehr interessant. Es steht mir, als Vereinsfremdem aber nicht zu, hier Interna des DARC weiterzugeben :D
Nur soviel, wer gerade dabei ist, sollte sich sputen, ab Sommer könnte der neue Prüfungkatalog wohl greifen :D
Tools zum Lernen wird es aber dann auch sofort geben... schon wieder zu viel verraten <damned>

73 Joe
Wenn man inkompetent ist, kann man nicht wissen, dass man inkompetent ist. Die Fähigkeiten, die Sie benötigen, um eine richtige Antwort zu geben, sind genau die Fähigkeiten, die Sie benötigen, um zu erkennen, was eine richtige Antwort ist

David Dunning
HaiViehHarald
Santiago 3
Beiträge: 153
Registriert: Do 13. Aug 2020, 18:34
Standort in der Userkarte: Düsseldorf

Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#52

Beitrag von HaiViehHarald »

Ich vermute, dass die Klasse A besonders für die Leute schwieriger wird, die keine Netzwerktechnik können
StefanR
Santiago 7
Beiträge: 528
Registriert: So 15. Aug 2021, 16:12
Standort in der Userkarte: 97896 Boxtal

Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#53

Beitrag von StefanR »

Soeben auf Youtube gefunden.

55+73 Stefan

CRT SS 7900 V Turbo mit GPS 27
CRT Electro mit Comet SBBO
ICOM 7300 mit Diamond CP-6 SR und Langdraht, ICOM 2730 mit Diamond X-50
T2LT mit Eremit und Sadelta Explorer im Rucksack

DX-Group 13HN1465
Locator JN49QS
DL1STJ
mibo666
Santiago 9+15
Beiträge: 2420
Registriert: Di 30. Dez 2014, 00:38
Standort in der Userkarte: Osthofen

Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#54

Beitrag von mibo666 »

Danke für den Link, sehr interessant.

Für mich wichtige Erkenntnis:

Kein 10m Zugang für Klasse N
Klasse E wird schwieriger
Aufstieg zu A wird einfacher
Dreistufiges Prüfungssystem, lernt man auf A und hat "einen schlechten Tag" besteht immer noch die Chance mit N nach Hause zu gehen.
Und wer eine Prüfung geschafft hat, braucht für einen Aufstieg Gesetzeskunde und Vorschriften nicht mehr zu lernen.
Viel alter Kram ist rausgeflogen, dafür kommt Digitaltechnik mit rein.

Soweit eigentlich alles recht gut, nur die Beschränkung auf 10W EIRP ist unpraktisch, mit üblichen Mobilfunkgeräten und einem simplem Rundstrahler wie z.B. einer X-50 ist man bei kleinster Leistungsstufe von 5 W schon drüber. Ich habe verstanden das mit 10W EIRP keine Selbsterklärung notwendig ist (die man einem Newbee auch nicht zumuten kann), aber trotzdem ist diese Vorgabe einfach nicht praxisgerecht.

Zweiter Punkt ist das 10m Band: Warum gibt man den Einsteigern das nicht frei? Ist in vielen anderen Ländern in der Einstiegsklasse dabei, es bietet viele Möglichkeiten, die TRX sowie Antennen sind sehr günstig (und bei vielen CB-Funkern schon vorhanden) und man kann da schon mal richtig in die Kurzwelle und deren besonderen Ausbreitungsbedingungen reinschnuppern. Würde mich mal interessieren auf welchen Fakten das "Nein" der Behörde zu diesem Thema basiert....

Gruß

MiBo

PS: Mal ein Dankeschön an die Leute vom DARC, da steckt bestimmt SEHR viel Arbeit drin, waren meine ClubBeiträge der vergangenen Jahre doch nicht ganz sinnlos.
Lokal: Der Vagabund
DX: 13DO666 oder 13DO and the Number of the Beast
Afu: DO3MIB
Wagen-8-1
Santiago 2
Beiträge: 86
Registriert: Do 10. Nov 2022, 16:07
Standort in der Userkarte: Wunstorf

Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#55

Beitrag von Wagen-8-1 »

Ich kann den DARC und alle Beteiligten nur dazu beglückwünschen das stumpfe Auswendiglernen von Tabellen mit Landeskennern, Bandplan-Details etc rausgeworfen zu haben. Es macht ja nun wirklich Sinn dass man bei der Prüfung die betreffenden Listen als Hilfsmittel bekommt.

Kein 10m für die N Klasse ist wirklich schade. Den ganzen Teil B und V in der Prüfung schon für N zu haben ohne überhaupt KW machen zu dürfen ist irgendwie schräg, finde ich.

73
Heinz
13RF4077
AE 6110 Vox, AE 5890, Stabo XM 4000 (vintage)
Benutzeravatar
DF5WW
Santiago 9+30
Beiträge: 2929
Registriert: Mo 24. Aug 2020, 16:07
Standort in der Userkarte: 57635 Kraam

Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#56

Beitrag von DF5WW »

Wagen-8-1 hat geschrieben: So 12. Mär 2023, 21:55 Kein 10m für die N Klasse ist wirklich schade. Den ganzen Teil B und V in der Prüfung schon für N zu haben ohne überhaupt KW machen zu dürfen ist irgendwie schräg, finde ich.

73
Heinz
Dann hast Du was nicht verstanden ? Das liegt an der Upgradefähigkeit ohne diese Teile widerholen zu müßen. Hast Du N bestanden
dann brauchst Du beim Umstieg auf E oder A diese Prüfungsteile nicht mehr abzulegen. Ist also nicht "schräg" sondern Sinnvoll. Macht
auch keinen Sinn dann B und V nur auf VHF/UHF zu beschränken für Klasse N denn dann müsste man das gabze Zeugs widerholen.
73´s, Jürgen, DF5WW
Alpha Tester Log4OM and Core Team Member Log4OM V2
ALT-512 SDR (HF/50/70 MHz), Kenwood TS-790E (VHF/UHF Allmode), 50m random wire via
SG-211 ATU und X-30 indoor. 50/70 MHz Moxon indoor. Xiegu G90 für /P.

:tup: :tup:
Benutzeravatar
lonee
Santiago 9+30
Beiträge: 3734
Registriert: Mi 17. Feb 2021, 10:35
Standort in der Userkarte: JO31MH

Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#57

Beitrag von lonee »

...Warum versteht eigentlich keiner, dass man selbst auf UKW und 10W EIRP die ganze Welt erreichen kann?...
Genau deswegen muss man den ganzen Mist auch lernen, selbst ohne Zugriff auf KW zu haben.
Und jetzt hat man obendrein den Vorteil, recht einfach "upgraden" zu können. Ist halt dann "nur" noch Technik!

So wie ich es von einem Beisitzer mitbekommen habe, wäre es nun quasi möglich alle "Stufen" an einem Tag abzulegen.
Und mit jedem bestandenen Teil geht man dann entsprechend der Punkte mit der jeweiligen Lis nach Hause!
Ist vom Prinzip her doch prima! So könnte man auch "stufenweise" lernen und vielleicht Technik zunächst außen vor lassen.
(Wäre ich aber zu geizig für..) ;-)
Gruß,
André
Benutzeravatar
forstmeister
Santiago 9+15
Beiträge: 1645
Registriert: Mo 2. Feb 2004, 19:15
Standort in der Userkarte: Böblingen

Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#58

Beitrag von forstmeister »

Aber das ist doch so ähnlich wie früher nur andersrum.
Wenn du dich für B angemeldet aber in CW zu viele Fehler gemacht hast oder in Technik schlecht warst (Gesetze und Betriebstechnik lasse ich mal weg), bist du halt auch mit A oder C nach Hause gegangen und hast den fehlenden Teil irgendwann wiederholt.
http://www.qrz.com/db/dk5bm
QO-100: 10489880,00kHz
Benutzeravatar
lonee
Santiago 9+30
Beiträge: 3734
Registriert: Mi 17. Feb 2021, 10:35
Standort in der Userkarte: JO31MH

Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#59

Beitrag von lonee »

Right!
Hatte ich auch schon angemerkt.
Eigentlich hätte man an dem eigentlichen Prinzip von damals nichts ändern müssen....
(Wobei ich allerdings auch finde, dass man der Einsteigerklasse ruhig das 10m Band hätte zugestehen können).

Naja, die Begründung dafür (oder besser dagegen), werden wir wohl nie erfahren.
Gruß,
André
DeltaKiloMike
Santiago 4
Beiträge: 297
Registriert: Mo 3. Okt 2022, 18:04
Standort in der Userkarte: Gießen

Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#60

Beitrag von DeltaKiloMike »

10m war einer der Vorschläge des RTA, weiß jemand, was aus den anderen geworden ist?
Wäre ein Rückschritt, wenn der Remotebetrieb in Zukunft nur für A erlaubt wird.

Zum überarbeiteten Fragenkatalog:
3936AA1F-B14C-4A7E-B388-520EA7C40443.jpeg
Quelle: DL9MJ /das o.g. Video
73, Mike
Antworten

Zurück zu „Recht - Allgemeines“