Feuerwehr Hürth Notfunkprojekt

Alles rund um das Thema Notfunk
Maloja
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Re: Feuerwehr Hürth Notfunkprojekt

#16

Beitrag von Maloja »

Falls jemand Interesse an einer sachlichen Diskussion haben sollte:

Erst einmal vorab. Es steht nirgendwo (in keinem Gesetz) das Funkamateure verpflichtet sind ihre Infrastruktur den Behörden zu Verfügung zu stellen. Wer sich mit dem Thema BOS Funk und den Rechten und Pflichen auskennt, der weiß dass das absolter Unsinn ist.

Genauso gibt es in dem Bundesland NRW auch keine Planung, dass Behörden auf das Amateurfunk HamNet zugreifen wollen, wann wo oder wie auch immer. So etwas ist Unsinn und darüber kann man nur lachen. Das ist nicht böse gemeint, das ist einfach eine Tatsache. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

Sicher gibt es im digitalen Tetra Netz auch Nachteile. Die gibt es immer und die wird es immer geben. Es überwiegen aber ganz klar die Vorteile. Die Aufgaben der Behörden im Bereich Polizei/Feuerwehr/Rettungsdienst sind in den letzten Jahren so gestiegen, dass man diese niemals mehr über einen analogen Funkgebrieb abdecken kann. Das geht nicht. In anderen Ländern in Europa ist man schon viel früher digitale Betriebsarten umgestiegen.

Einen Blackout im Bereich des Stromnetz wird es mit höchster Wahrscheinlichkeit auch niemals geben. Man kann sich nicht auf jedes Szenario vorbereiten, auch das ist unmöglich. Im täglichen Einsatz bei den Behörden in den Kreisen und Kommunen leistet der Tetra BOS Funk sehr gute Dienste. Er wird ständig erweitert und optimiert.

Ihr könnte ja gerne über das Thema Notfunk und BOS Funk diskutieren. Aber bitte hört auf absolute Lügen aus dem Bereich BOS Funk hier zu verbreiten, so wie es der User @lonee gemacht hat. Das ist nicht nötig und zieht nur den Unmut und die Aufmerksamkeit bestimmter Behörden und Dienste auf dieses Forum. Und am Ende ist es meiner Meinung nach auch nicht nötig. Was bringen solche Lügen?
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Re: Feuerwehr Hürth Notfunkprojekt

#17

Beitrag von ROMEO 1 »

Man kann ja sagen was man will, aber in einem hat Maloja Recht:
Maloja hat geschrieben: Do 19. Jan 2023, 14:35 Es steht nirgendwo (in keinem Gesetz) das Funkamateure verpflichtet sind ihre Infrastruktur den Behörden zu Verfügung zu stellen.
Wer anderer Meinung ist, sollte das dann aber auch belegen können. Das AFuG gibt sowas jedenfalls nicht her, lediglich freiwillige Unterstützung in Notfällen ist möglich. § 2 (2) AFuG besagt nicht, dass Funkamateure zwangsverpflichtet werden können bzw. auf deren Afu-Station zugegriffen werden kann. Das ist eher als Berechtigung für Funkamateure zu sehen, in Not- und Katastrophenfällen tätig zu werden.
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DF5WW
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Re: Feuerwehr Hürth Notfunkprojekt

#18

Beitrag von DF5WW »

ROMEO 1 hat geschrieben: Fr 20. Jan 2023, 23:23 Das AFuG gibt sowas jedenfalls nicht her, lediglich freiwillige Unterstützung in Notfällen ist möglich. § 2 (2) AFuG besagt nicht, dass Funkamateure zwangsverpflichtet werden können bzw. auf deren Afu-Station zugegriffen werden kann. Das ist eher als Berechtigung für Funkamateure zu sehen, in Not- und Katastrophenfällen tätig zu werden.
https://www.darc.de/fileadmin/filemount ... alz_04.pdf

Seite 2 unten linke Spalte und in der mittleren Spalte geht es weiter ....
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Re: Feuerwehr Hürth Notfunkprojekt

#19

Beitrag von noone »

So nachdem wieder üppig ..... mal eine Zusammenfassung.

Der Amateurfunk


Heute ist der Amateurfunk nur noch ein Schatten seiner selbst mit einem Durchschnittsalter nahe dem Renteneintritt.

https://qsl.design/magazin/daten-fakten ... ateurfunk/

Gut 60 ist das neue 50 und wenn man die Leute hört fühlen die sich alle so wie 40. Die meisten Funkamateure sind über 50 viele machen CW weil sie nur ihr Zittern modulieren müssen.

Der Amateurfunk als Lückenfüller das hatten wir Ende der 70er bei Sturmfluten und Schneekatastrofen in Norddeutschland, als Verstärkung der Luftwaffe und Heer, aber das waren meist Reservisten und Bundespostfunker, die die militärischen Geräte kannten (bis in die 80er wurden solche Geräte an Bundespolizei und BGS vermietet) und so zb. die Besatzungen von Kettenfahrzeugen und Räumfahrzeugen weiter strecken konnten, damit mehr Fahrzeuge in Betrieb oder besser in Einsatz waren. Wir hatten aber damals eine Armee von 600 000 Soldaten und sehr viele Besatzungs äh Natotruppen, so dass hier aus dem vollen geschöpft werden konnte. Wir haben keine Wehrpflicht mehr diese Resource fehlt.


Zurückgreifen auf alte Technik und Verfahren in Ämtern und Behörden

Wenn nichts neues vorhanden ist muss es so gehen.

Vor allem hat es Gründe weshalb viele Drucker noch Fax können.

Das ist zwar langsamer aber möglicherweise auch sicher als eine IT-Lösung und zwingt zum Denken, vor allem ist es da und funktioniert sofort.

Ein Bekannter von mir wurde von seiner Corona-App 3 mal vorläufig auf dem Verkehr gezogen bis er das Teil runtergeschmissen hat. Grund die Nachbarn in den Wohnungen rundum hatten die App auch und egal wohin er sein Telefon gelegt hat ..... wie gesagt das hatte recht schnell ein Ende.

Die Rückständigkeit der Ämter

Fax ist auch nicht das schlechteste Verfahren, vielleicht einfach genormte Formulare senden die rechnerisch erfassbar sind durch zb. Schrifterfassungsproramme. Das wäre eine Quasianaloge Zwischenlösung. Fax muss meiner Meinung nach zur Terninwahrung für Anträge etc bleiben, es gibt genügend Fälle die zb. beim Finanzamt durch Elster nicht erfasst sind bzw vergessen wurden weil sie zu selten vorkommen, wie zb diese Grundsteuerdatenerfassung, wo alles bereits als reine Daten vorhanden ist, der Bürger aber alles selbst besorgen muss, ich habe Grundstücke ohne hinterlegte Daten über den Boden und Probleme damit und Probleme durch unserer Zweitwohnsitz in AT, meine Frau ist mit Erstwohnsitz in AT und kann keinen 2t-Wohnsitz in DL haben ich habe einen 2eitwohnsitz in At ohne Probleme, beim Finanzamt ging mit Elster nichts um Kinderfreibeträge (also Kindergeld nach dem Günstigerprizip) und Steuerklasse wieder zu richten, das musste alles per Hand gemacht werden. Grund digitale Meldeketten haben mich steuerlich ledig und kinderlos gemacht. Desaströs bei Kurzarbeit und Kindergeld, es stehen Kurzarbeitgeld für 1,5 Jahre und Kindergeld für 1,5 Jahre aus. Sprechen wir mal von 8 000 ausstehend und zusätzlich 15 000 Verlust durch 3 Jahre Corona.

Analoges BOS, BOS-GSM und analoger Funk

Die Umstellung des BOS auf digital war übereilt und die Standortfrage der Repeater eben wirtschaftlichen Interessen der Anbieter untergeordnet. Es gäbe da noch die Lösung Pflichen von GSM-Netzbetreibern in die Bauordung und Genehmiungsordung aufzunehmen eben so was unentgeldlich zu stellen um Lücken zu füllen, es ist ein alter Hut, dass die kommerziellen Nutzer der Standorte zu billig davon kommen.

Zu den Zeiten als Nachfolgenutzungen für A, B und C Netz (Auto-Telefon) gesucht wurden haben wir mehrere Varianten von Vorschlägen eingereicht, enthalten war immer ein Konzept für einen Bürger und Bildungs Funk, leider ging das fast ausschließlich über den DAKfCBNF wo die Konzepte in der Rundablage (Papierkorb) verschwanden oder anscheinend als Heizmaterial für die Kamine der Vereinsbonzen endete.

Es war immer etwas wie der Wetter-Alarm-Funk in den USA enthalten, vor allem weil es dafür Geräte auf dem Weltmarkt gab, auch ein Verkehrswarnfunk auf gleicher Basis war enthalten auf solchen 2m Frequenzen. Es exisiterten bereits CB-Geräte für den Empfang von Wetterkanälen und Module zum Aufpeppen von CB-Konzepten auf dem Weltmarkt, so dass keiner der Importeure behaupten konne es gäbe so was nicht. Stattdessen kam ja dieses 11m Baustellen und Warn Bakensystem
Jede Gemeinde wäre so einfach und billig mit einem solchen System auszurüsten gewesen. Kosten Umprogrammieren und Neuabgleich eines BOS oder Betreibsfungerätes auf die passende Frequenz, ein Accu und eine zusätzliche Antenne, sowie ein Phonepatch für die Fernbesprechung.

Die Gürtel-Pucks und kleine Empfänger fürs Auto bekommt man heute für 10-20Euro.



Blackout werden wir derzeit nicht so bald haben, weil das Netz noch nicht so belastet ist, bei den Dispatschern sollte aber nachgesteuert werden und Versorgungsssicherheit vor Kosteneffizienz stehen, sonst gibt es solche paradoxe Dinge wie vor ein paar Tagen in BaWü.
Zuletzt geändert von noone am Sa 21. Jan 2023, 15:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Feuerwehr Hürth Notfunkprojekt

#20

Beitrag von ROMEO 1 »

DF5WW hat geschrieben: Sa 21. Jan 2023, 09:04
ROMEO 1 hat geschrieben: Fr 20. Jan 2023, 23:23 Das AFuG gibt sowas jedenfalls nicht her, lediglich freiwillige Unterstützung in Notfällen ist möglich. § 2 (2) AFuG besagt nicht, dass Funkamateure zwangsverpflichtet werden können bzw. auf deren Afu-Station zugegriffen werden kann. Das ist eher als Berechtigung für Funkamateure zu sehen, in Not- und Katastrophenfällen tätig zu werden.
https://www.darc.de/fileadmin/filemount ... alz_04.pdf

Seite 2 unten linke Spalte und in der mittleren Spalte geht es weiter ....
Der Link ist jetzt ein Beleg für was?
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Re: Feuerwehr Hürth Notfunkprojekt

#21

Beitrag von KLC »

Sind wir als Amatörfunker etwa im Auftrag des Herrn unterwegs ??

Wenn es eine Regierung will, in Deutschland (!) , könnte sie die FA zur Unterstützung heranziehen, Funkanlagen einziehen oder in irgendwelchen "V-Fällen" unbrauchbar machen (zerstören). Außerdem ist die euphorische Gottgegebenheit nicht so weit her wie es der heilige Ham-Spirit uns immer leumunden will. Wenn ihr einfach in eure Verordnungen und AFu-Gesetze reinschaut, kann mit der Amatörfunkerei per Gesetz ganz schnell Schluß sein!
Jedenfalls kese ich das aus den entsprechenden Gesetzen. .... :crazy:
Inwieweit der geneigte oder ungeneigte Amatörfunker in staatliche Machenschaften eingepflegt werden kann, katte ich hier im Forum mit einem allseits beliebten Amatörfunker (Helmut) besprochen, der mich aber , wieso ? , geflissentlich ignorierte. :holy:
:paper: viewtopic.php?p=402346&hilit=saar+Regierung#p402346
:paper: viewtopic.php?p=402748#p402748

:book: Wie ich hier zum Thema Notfunk in Deutschland stehe , hatte ich hier in der Funkbasis schon sehr oft dargestellt.
Was die Österreicher und Schweizer und sonstwer da schon am Start haben, kann ich von meiner Warte hier nicht sagen und beurteilen.
Aber in DEUTSCHLAND sehe ich einen sinnvollen NOTFUNK nur , wenn dieser in erster Linie durch Hobbyfunker in einer BOS-Organisation und durch "Helfer" (ja so heißen die allgemein) oder Angehörige einer BOS , die regelmäßig Hobbyfunk betreiben.
Und um diese Angehörigen, Helfer und Hobbyfunker müssen natürlich weitere Mitarbeiter, Mitstreiter geschaffen sein, die mit den Notfunk verwirklichen.
Also Notfunk dann wirklich als doppelte Schnittstelle.

Verstanden ??
GUT !!
Weitermachen!
:wave:
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Re: Feuerwehr Hürth Notfunkprojekt

#22

Beitrag von Maloja »

ROMEO 1 hat geschrieben: Fr 20. Jan 2023, 23:23 Man kann ja sagen was man will, aber in einem hat Maloja Recht:
Maloja hat geschrieben: Do 19. Jan 2023, 14:35 Es steht nirgendwo (in keinem Gesetz) das Funkamateure verpflichtet sind ihre Infrastruktur den Behörden zu Verfügung zu stellen.
Wer anderer Meinung ist, sollte das dann aber auch belegen können. Das AFuG gibt sowas jedenfalls nicht her, lediglich freiwillige Unterstützung in Notfällen ist möglich. § 2 (2) AFuG besagt nicht, dass Funkamateure zwangsverpflichtet werden können bzw. auf deren Afu-Station zugegriffen werden kann. Das ist eher als Berechtigung für Funkamateure zu sehen, in Not- und Katastrophenfällen tätig zu werden.
Wenigstens einer der es verstanden hat. Danke.
DF5WW hat geschrieben: Sa 21. Jan 2023, 09:04
ROMEO 1 hat geschrieben: Fr 20. Jan 2023, 23:23 Das AFuG gibt sowas jedenfalls nicht her, lediglich freiwillige Unterstützung in Notfällen ist möglich. § 2 (2) AFuG besagt nicht, dass Funkamateure zwangsverpflichtet werden können bzw. auf deren Afu-Station zugegriffen werden kann. Das ist eher als Berechtigung für Funkamateure zu sehen, in Not- und Katastrophenfällen tätig zu werden.
https://www.darc.de/fileadmin/filemount ... alz_04.pdf

Seite 2 unten linke Spalte und in der mittleren Spalte geht es weiter ....
Kannst Du bitte ein Gesetz (so schwer ist das doch nicht zu verstehen) als Quelle hier verlinken und nicht einen privat erstellten Flyer dessen Aussagen rein gar nichts zu sagen haben und noch nicht mal das wiedergeben was Du belegen möchtest. Das wäre nett.
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Re: Feuerwehr Hürth Notfunkprojekt

#23

Beitrag von DeltaKiloMike »

Gesetz über den Amateurfunk (Amateurfunkgesetz - AFuG 1997)
AFuG 1997
Ausfertigungsdatum: 23.06.1997
Vollzitat:
"Amateurfunkgesetz vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), das zuletzt durch Artikel 53 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1858) geändert worden ist"
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 53 G v. 23.6.2021 I 1858 Fußnote
(+++ Textnachweis ab: 28.6.1997 +++)

https://www.gesetze-im-internet.de/afug ... G_1997.pdf

73, Mike
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Re: Feuerwehr Hürth Notfunkprojekt

#24

Beitrag von KLC »

Oberförster hat geschrieben: Mi 18. Jan 2023, 11:39 Gerade im Radio gehört: https://www1.wdr.de/radio/wdr5/sendunge ... k-102.html
Wie kommt der Bezug zu dieser Feuerwehr her ??
Ich ziehe hier mir aktuell dieses eklige durchgegenderte Journalliengemache schon seit 10 Minuten rein.
Eigentlich wollte ich schon bei 2:19 aussteigen, als dieser tolle ... (mir fällt leider keine passende Diskreditierung für diesen Dummschwetzer ein) den Anruf von FA Edgar Kindel DH9BM kommentiert und QRV mit "...Abkürzung für QuotenRückVersicherung erklärbärt.
:hammer:
Nicht aufregen, nur wundern. Ist vom WDR ... Wissensfreier Dümmlicher Reporter in einem Widerlichen Demagogischen Rundfunk? :wall:

Danach wird etwa bei 3:00 erzählt , daß FA Edgar Kindel , wie die üblen Halb-Prepper hier im Forum Argumente und Gegenargumente aufgeführt.
Verschiedene Profis wie beim Privatfernsehen geben mit vielartigem Halbwissen zwischendurch ihr Stelldichein.
:laola:
Ganz voll tolles pr0gramm, was da läuft und Keiner , der mal die Redensführer zur Ordnung ruft ... und hier mal auf den Wahrheitswert von Aussagen wert legt.
Alle Argumente werden aufgebauscht und überspitzt ... wie bei Buben auf dem Grundschulhof, die sich beim maßlosen Angeben überbieten wollen.
:shock: Zwischendurch werden hemmungslos Unzulänglichkeiten verschiedener Protagonisten zum besten gegeben.

Wer sich hier nicht schon in der Jugend mit Dieter Hallervorden & Jerry Lewis mit deren Ironie, Sarkasmus und teils penetrantischer Blödelei mental gegen natürliche & unschuldige Idiotie Anderer abgehärtet hat, wird diesen Beitrag schwer verdauen. :fool:

Natürlich wird auch bei etwa 12:10 propagiert, daß auch die beliebten China-Kracher aus dem Internetversand zum Weltrettungsfunk ausreichen.
:laola:

Jetzt kommt irgendwann raus, daß man eine Notfunkfunkübung mit der Feuerwehr dort in Hürth gemacht hat.
Der "Reporter" hätte hier mal besser journalistische Arbeit geleistet, anstatt dem modernen Gutsprech (gendern) gefrönt.
Daß BOS nicht "Behördenfunk Oder So" sondern einfach "Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben " bedeutet kann man auch bei Wikipedia nachlesen, aber Nachforschung und Wissensvermittlung ist heute nicht im Interesse der Medien.
:fool:
Jetzt etwa ab der 13. Minute des journalistischen Machwerks wird meine These betätigt.

ca. 14:10
Journallie-st]:
"... Die Feuerwehr in Hürth hat deshalb ein wohl einzigartiges Projekt gestartet, sie hat die Funker[...] offiziell als Ehrenamtliche in die Feiwillige Feuerwehr aufgenommen"
Mutamßlich Thomas Wolter "von der städtischen Feuerwehr Hürth":
"Das heißt, sie haben Anträge gestellt, wurden durch unseren Leiter der Feuerwehr in die Feuerwehr aufgenommen ...
Und wurden dort in einer Spezialeinheit ... mmmh ... die Feuerwehr Hürth hat eine Einheit für Information und Kommunikation, wurden dort angegliedert. Und da finden jetzt im Prinzip Übungs-Abende statt , wo wir uns aufeinander eingrooven ... "
(hab ich das richtig verstanden?)
SpoilerShow
Aber weiter im Interview mit dem Kamerad Wolter:
Das heißt: Zum einen bekommen die Amateurfunker unseren Feuerwehrjargon vermittelt. Und wir Feuerwehrleute versuchen auch da entsprechend mitzunehmen, über was da die Amateurfunker, wenn die da über irgendwelche technischen Details reden, die wir im Feuerwehralltag so nicht brauchen.
Dann noch etwas Erfahrungen und Blabla und ein Österreicher vom Österreichischen Versuchssenderverband , der wie bei RTL als Profi bezeichnet wird.

Aber zurück zu mir, und daß ich immer recht habe! :king:
Die Funker werden ehrenamtlich der Feuerwehr zugeführt ....
Etwa wie in meinem Post obendrüber:
KLC hat geschrieben: Sa 21. Jan 2023, 14:57 ... nur , wenn dieser in erster Linie durch Hobbyfunker in einer BOS-Organisation und durch "Helfer" (ja so heißen die allgemein) oder Angehörige einer BOS , die regelmäßig Hobbyfunk betreiben.
Dann habe ich mal auf der Seite der Feuerwehr Hürth gesucht.
:paper: http://lebenretten.feuerwehr-huerth.de/home
Also die arbeiten erstmal mit Alarm für Cobra11 zusammen.

Und wie man mit Hobbyfunk in der Feuerwehr Hürth auch karrieremäßig nach oben kommt, so wie jeder Andere in der Feuerwehr auch, ist hier schön beschrieben:
Bild

Und in Zeiten des Facharbeiter-Lohn-Mangel eine gute Arbeit bei der Stadt bekommen ....
Aber kein ABM: https://feuerwehr-huerth.de/index.php/job-karriere

15 Liegestützen und 45 Sekunden im unvollendeten Klimmszug an der Stange hängen und noch anderer Firlefanz ?
Da bin ich raus .... :wave:
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Re: Feuerwehr Hürth Notfunkprojekt

#25

Beitrag von Jack4300 »

DF5WW hat geschrieben: Sa 21. Jan 2023, 09:04
ROMEO 1 hat geschrieben: Fr 20. Jan 2023, 23:23 Das AFuG gibt sowas jedenfalls nicht her, lediglich freiwillige Unterstützung in Notfällen ist möglich. § 2 (2) AFuG besagt nicht, dass Funkamateure zwangsverpflichtet werden können bzw. auf deren Afu-Station zugegriffen werden kann. Das ist eher als Berechtigung für Funkamateure zu sehen, in Not- und Katastrophenfällen tätig zu werden.
https://www.darc.de/fileadmin/filemount ... alz_04.pdf

Seite 2 unten linke Spalte und in der mittleren Spalte geht es weiter ....
Der Text versucht aus der Begriffsbestimmung, aus welcher hervorgeht, dass der Amateurfunk auch zur Unterstützung in Not- und Katastrophenfällen Anwendung finden kann eine Pflicht zu konstruieren. Das finde ich etwas schwach.
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Re: Feuerwehr Hürth Notfunkprojekt

#26

Beitrag von ROMEO 1 »

DeltaKiloMike hat geschrieben: Sa 21. Jan 2023, 18:04 Gesetz über den Amateurfunk (Amateurfunkgesetz - AFuG 1997)
AFuG 1997
...
Da hat aber einer nicht aufgepasst oder nicht alles gelesen.
Ich hatte doch schon geschrieben, dass das AFuG eine Verpflichtung von Funkamateuren, bzw. den Zugriff auf AFu-Stationen nicht hergibt, dieser Beitrag wurde auch schon mehrfach zitiert.
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Re: Feuerwehr Hürth Notfunkprojekt

#27

Beitrag von noone »

Es gilt im Prinzip

Jeder Bürger kann im V oder K Fall im Rahmen seiner Möglichkeiten einberufen werden, nicht nur zum Dienst an/mit der Waffe. Sondern auch unterstützend für Militär und Blaulichter oder als Arbeiter.
Aber wenn noch nicht mal die BA weis was man für eine Qualifikation hat und als was man gearbeitet hat, woher sollen die Daten stammen.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_12a.html

Für den Katastrofenfall gilt entsprechendes d.h. K-Fall gleich V-Fall, alles andere klären Gerichte wenns vorbei ist. Wie es laufen kann wissen wir aus den letzten 3 Jahren, nämlich folgenfrei und schadensfrei für den Erlasser der Maßnahmen.

Bei Funkamateure gilt, dass sie mit einem Durchschnittsalter von 60 Jahren keine Gruppe sind bei denen sich das Durchforsten der Dateien lohnt, im Mittel sind die ja schon wehruntauglich und wenn der Beamte hier 60 Jahre Durchschnittsalter liest hat sich das schon erledigt.

Wenn man bedenkt, dass ..... wird man ja eh erst alle 3-5 Jahre mit dem Verschicken der EMV-Kosten-Bescheide (fürs Nichtstun der Behörde) merken, dass wieder 5%-15% der verschickten Bescheide ins Leere gehen weil die FAs verstorben sind.

Diese Initiative Amateurfunk und CB-Funk zum Notfunk und Umterstützung des BOS war eine Geschichte der End70er bis in die Mitte der 90er unter anderem gepuscht von ein paar Freunden des DAKfCBNF (die die auch dafür gesorgt haben, dass der DAK in offiziellen Dokumenten erwähnt wurde.

Die Praxis war, dass ein paar Straßenmeistereien, Rotkreuzstationen Feuerwehren und auch ein paar Polizeireviere CB-Geräte bekamen, die aber dann wegem krankhaftem Schrabbel und Gequassel recht schnell in einem Schrank verstaut wurden bevor sie von dort irgenwohin in einen Abstellraum entsorgt und dann entweder privatisiert oder zur Schrottstelle gesendet wurden, ich kannte noch einige Polizei Dienststellen und Gebäude von Feuerwehren bei denen eine Lamda/2 für 11m installiert war, was natürlich auch aus der 11m-BOS-Zeit stammen kann.

Mit der PMR-149/446 Geschichte wird es ähnlich laufen, es wird sich verlaufen, die Geräte werden dann im Bauhof enden, dem Sportverein oder der Jugendarbeit zugeführt oder privatisiert, wenn sie nicht vorher in die Tonne wandern. Das Thema selbst wird alle paar Jahre mal aufleben, die Hersteller von billigen 2m/70cm AFU-Geräten und AliEX wirds freuen, die Geräte vergammeln in den Schubladen und ab und zu wird eines der Feuerwehr Arbeit machen. Mir ist auch schon ein Li-Accu(Powerbank) abgebrannt und zwar im Auto in der Mttelkonsole, habs noch im Schmorstadium gemerkt und das Teil durchs Fenster expediert bevor es gebrannt hat.
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Re: Feuerwehr Hürth Notfunkprojekt

#28

Beitrag von ROMEO 1 »

noone hat geschrieben: Sa 21. Jan 2023, 19:32 Es gilt im Prinzip

Jeder Bürger kann im V oder K Fall im Rahmen seiner Möglichkeiten einberufen werden, nicht nur zum Dienst an/mit der Waffe. Sondern auch unterstützend für Militär und Blaulichter oder als Arbeiter.
Ganz so einfach ist es dann doch nicht.
Um Funkamateure in Notfällen zu verpflichten, bedarf es einer speziellen gesetzlichen Regelung.
Die gibt es derzeit nicht. Nirgendwo steht in einem Gesetz: Funkamateure sind in Not- und Katastrophenfällen verpflichtet, Notfunkdienst zu leisten und/oder ihre Funkanlage dafür zur Verfügung zu stellen.
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Re: Feuerwehr Hürth Notfunkprojekt

#29

Beitrag von 13sw001 »

Wie immer wird der oben beschriebene Radiobeitrag erstmal auseinandergenommen. Ich kann weder eklige Passagen noch Unwahrheit darin feststellen, wie manche(r) Vorschreiber sich ausgedrückt hat/haben. Die Hürther haben alles richtig gemacht und die Funkamateure erst recht. Anstatt , dass alle an einem Strang ziehen, wird erstmal alles mies geredet und vieles durcheinandergebracht...........und die Idee als Notfunker in die freiwillige Feuerwehr zu gehen, hat auch im Einsatzfalle die finanzielle Absicherung bei Unfall oder der Hinterbliebenen gar bei Tod als Hintergrund.......
und zumindest bei meiner Feuerwerhr am Ort sind die alten Analoggeräte im Lager vorhanden und regelmässig geladen.

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Re: Feuerwehr Hürth Notfunkprojekt

#30

Beitrag von mibo666 »

Eine gute Zusammenfassung! Schlecht reden, Fehler in den Krümeln suchen - das ist für viele leichter als selbst mal was zu machen.

Übrigens wurde der große Vorteil der Funkamateure und Amateurfunker gar nicht genannt: Viele von uns sind ganz schnell in der Lage eine Funkstation portabel aufzubauen. Ohne Strom, oft auch ohne Fahrzeug. So kann über viele Stunden die Verbindung aufrecht erhalten werden. Wenn nun noch die Bevölkerung sich entsprechend vorbereitet, das PMR Gerät neben Taschenlampe und Feuerzeug griffbereit liegt, ist schonmal der erste Schritt getan, vorausgesetzt natürlich alles wird mal geübt und jeder weiß ungefähr wie es funktioniert. Sowas hätte bei der Ahr Katastrophe Leben retten können, da bin ich mir ganz sicher.

Wenn ich beim Portabelfunken drauf angesprochen werde was ich da mache, dann erkläre ich es und lenke immer den Fokus auf die Unabhängigkeit von Strom, den schnellen Aufbau und die zuverlässige Kommunikation im lokalen Bereich, um die 100km in alle Richtungen geht immer. Bei manchen Besuchern rennt man damit offene Türen ein, von anderen kommt häufig "wußte gar nicht das es Funk überhaupt noch gibt".
Und genau der Punkt dürfte auch bei Behörden häufig sein, die wissen dort nichts. Das wäre ein Punkt den der DARC viel besser bearbeiten müsste, aber auch jeder Einzelne kann ein bisschen was machen: einfach mal drüber reden welchen Blödsinn man in seiner Freizeit anstellt und wie sinnvoll das im Fall der Fälle sein könnte.

Gruß

MiBo
Lokal: Der Vagabund
DX: 13DO666 oder 13DO and the Number of the Beast
Afu: DO3MIB
Gesperrt

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