Externe Antenne an PMR / Freenet Geräten NICHT verboten?!

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lonee
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Re: Externe Antenne an PMR / Freenet Geräten NICHT verboten?!

#91

Beitrag von lonee »

Meinst Du nicht, dass hier wesentliche Punkte wie: Dämpfung des Kabels und der Verbindungen ganz und gar fehlen?
Ich meine, Er hat ja in einem Punkt Recht.
Es wäre nicht nötig gewesen im Bereich CB ERP/EIRP zugrunde zu legen.
Witzigerweise ist er auch auf die Herzschrittmachergrenzwerte eingegangen. Meines Wissens nach gibbet die aber nicht mehr in der alten Form.
Was er noch vergessen hat ist, dass Mobilstationen keine Selbsterklärung abgeben können..
Theoretisch könntest Du also mit 100W durch die Gegend düsen und Funkbetrieb machen. Ob da nun ein HSM-Patient um Dein Auto hüppelt, oder nicht...
Ganz schön schizophren.

Ich fürchte aber, dass 10W EIRP den Aluhutträgern unter den Beamten geschuldet ist.
Ob der geneigte CB-ler mit seinen 30m RG-58 und der 5/8 auf dem Dach nun 4,5, oder 6dBd Gewinn hätte, macht absolut nix aus.
Abgesehen davon, ist daran nichts kriminell, sonder ebenso eine OWI. (Wenn denn die BNA das beanstanden würde!)
Und mal ehrlich gesagt, ich glaube nicht das da was käme.
Ganz im Gegensatz zur 500W-PA hinter der CB-Büchse.
Gruß,
André
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Fensterbrettfunker
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Re: Externe Antenne an PMR / Freenet Geräten NICHT verboten?!

#92

Beitrag von Fensterbrettfunker »

jimknopf666 hat geschrieben: Mo 26. Sep 2022, 16:54 Retevis RT24V ist noch ein älteres Semester, das aus der Freenet 0,5 Watt Zeit stammt und bis jetzt nicht auf die neue Verordnung (1 Watt) angepasst wurde. Übrigens das gilt für sehr sehr viele dieser Funken, die man heutzutage kaufen kann.
Leider wahr, auch ein 1W-Aufkleber auf dem Karton ist erfahrungsgemäß keine Garantie dafür.
Der Freenet-Kunde wird schon nicht nachmessen :roll:
jimknopf666 hat geschrieben: Mo 26. Sep 2022, 16:54 Da muss man ja als unkundiger erst eine Amateurfunklizenz machen damit man versteht welche lizenzfreien Geräte man ohne Lizenz hätte betreiben dürfen
Leider auch wahr, vielleicht will man so die neue Einsteigerklasse besser verkaufen :lol:
Unverklebte Antennenbuchse ist kein Auschlusskriterium für eine Zulassung. Hauptsache, Konformitätserklärung bzw. Link dazu.
Das ist ein großer Vorteil ggü. PMR :wink:
jimknopf666 hat geschrieben: Mo 26. Sep 2022, 16:54 Die Stummelantenne, die einen erstaunlich guten guten SWR hat <1,2 macht dann maximal 1,64 Gewinn
Ja, im SWR sind die tatsächlich erstaunlich gut abgestimmt, auch bei meinen Tecom. Aber Gewinn ist da eher nicht, da verlustreich verkürzt.
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bei Bedarf: McKinley Benson SP7 und Super 3000 PL für den Magnetfuß
Drahtantennen? Nein, danke. Ich will funken, nicht angeln^^
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Re: Externe Antenne an PMR / Freenet Geräten NICHT verboten?!

#93

Beitrag von jimknopf666 »

Verstehe ich das richtig:
Ein Funkamateur, der eine Zulassung zur Teilnahme am Funkdienst hat und der z.B. mit seinem Baofeng uv-5r im Freenetband mit 1 Watt sendet und dabei Störungen in benachbarten Bändern verursacht bekommt keine Probleme wenn man Ihn erwischt.

Ein Normalo der, das gleich tut aber keine Zulassung zur Teilnahme am Funkdienst hat, begeht eine OWI und muss eine Strafe zahlen.

D.h. man kann also die 150€ (Prüfung und Rufzeichen) für die "Zulassung zur Teilnahme am Funkdienst" sozusagen als "Ordnungswiedrigkeitsversicherungsbeitrag" sehen :)

In dem Fall sind die 150 € dann gut angelegt :)
Jack4300
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Re: Externe Antenne an PMR / Freenet Geräten NICHT verboten?!

#94

Beitrag von Jack4300 »

jimknopf666 hat geschrieben: Mo 26. Sep 2022, 23:20 Verstehe ich das richtig:
Ein Funkamateur, der eine Zulassung zur Teilnahme am Funkdienst hat und der z.B. mit seinem Baofeng uv-5r im Freenetband mit 1 Watt sendet und dabei Störungen in benachbarten Bändern verursacht bekommt keine Probleme wenn man Ihn erwischt.
Nein. Freenet ist kein Amateurfunkband.
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SHIELD 6-1-6
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Re: Externe Antenne an PMR / Freenet Geräten NICHT verboten?!

#95

Beitrag von SHIELD 6-1-6 »

Moin
Oder, um es einfach zu sagen.
Ein Funkamateur darf auf CB, Freenet, PMR und LPD auch nur mit den gleichen, zugelassenen Gurken, und den Leistungen funken, wie der, der keine Lizenz hat.

73 Björn
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lonee
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Re: Externe Antenne an PMR / Freenet Geräten NICHT verboten?!

#96

Beitrag von lonee »

jupp,
und wenn er (der FA) mit diesen zugelassenen Gurken Störungen machen sollte, läuft der gleiche Amtsschimmel wie bei jedem anderen auch.
Er darf mit seinen Geräten eben nur da senden, wo er es mit seiner Lis-klasse darf.
Auch wenn das so mancher FA für sich ignoriert, gehören AFU Tranceiver nicht auf CB, Freenet sowie PMR.
Ebensowenig wie solche Geräte in Händen unlis-Personen.

So sieht die Sache nunrmal aus Sicht des Gesetzes aus, auch wenn sich so mancher nicht daran hält..
Letztendlich muss man das selbst und für sich entscheiden.
Ebenso wie: Fahre ich nun mit 100km/h durch die Fußgängerzone, oder nicht?!
Und ist es mit egal, wenn man mir dann "den Lappen" wegnimmt?

Üblicherweise tragen dann aber andere Menschen "die Schuld" dafür, dass man selbst so blöde war.
Gruß,
André
jimknopf666
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Re: Externe Antenne an PMR / Freenet Geräten NICHT verboten?!

#97

Beitrag von jimknopf666 »

Ich habe mal versucht das gesagte zu googlen ohne Erfolg :( Könnt Ihr bitte auf die entsprechenden Gesetzespassagen verweisen, wo steht, dass man auf PMR und Freenet Kanälen nur mit lizensierten Geräten funken darf und als lizensierter AFUler das nicht mit seinem Equipment machen darf, wenn man die Bandspezifikationen einhält ? Danke.
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lonee
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Re: Externe Antenne an PMR / Freenet Geräten NICHT verboten?!

#98

Beitrag von lonee »

hm... Du suchst anscheinend mit den falschen Begriffen...
Das wichtigste wäre da zunächst: "bundesnetzagentur"
Damit Du Lukas oder Emma nicht zu fragen brauchst; Link-> https://www.bundesnetzagentur.de/cln_12 ... _node.html

dann sucht man sich den Bereich "Allgmeinzuteilungen" und dort die passenden Dokus
klick:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fac ... -node.html
CB-> https://www.bundesnetzagentur.de/Shared ... onFile&v=4
Freenet
https://www.bundesnetzagentur.de/Shared ... onFile&v=5
PMR
https://www.bundesnetzagentur.de/Shared ... onFile&v=7

Und darin steht, welche Parameter die jeweilig zugelassenen Geräte haben müssen.

Und Du wirst darin lange nach 5W Baofeng suchen.....

Für die Funkgeräte eines Funkamateurs ist er alleine verantwortlich. D.h. ER muss sicherstellen, dass er die gesetzlichen Vorgaben einhält und keine Störungen verursacht. Das hat weder was mir Baoschingschong, den 3 großen oder auch frei fliegendem Drahtverhau zu tun.
Im Gegenteil muss das Gerät eines FA´s nur dann über ein CE-Siegel verfügen, wenn es als Komplettgerät in DL eingeführt werden soll.

Ansonsten gäbe es noch das AfuG bzw. Justizministerium als mögliche Quelle. Alternativ auch die Frequenzuteilungen bei der BNA.

Oder Du
Gruß,
André
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Re: Externe Antenne an PMR / Freenet Geräten NICHT verboten?!

#99

Beitrag von jimknopf666 »

Vielen Dank Andre,

übrigens geht es in meiner Frage nicht speziell um ein Baofeng oder Anytone etc. sondern um ein Amateurfunkgerät im allgemeinen, dass man so einstellen kann, dass man die Frequenzbandspezifikationen einhält. Mit den Links hast Du mir das fehlende Puzzleteil geliefert das mir fehlte um das alles richtig einordnen zu können.

Und hierbei sind folgende zwei Punkte relevant.
Auf Grund § 55 Telekommunikationsgesetz (TKG) werden hiermit Frequenzen zur Nutzung
durch die Allgemeinheit für die Sprachkommunikation mit Handsprechfunkgeräten allgemeinzugeteilt.
und
Eine Nutzung zugeteilter Frequenzen darf nur mit Funkanlagen erfolgen, die für den
Betrieb in der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen bzw. gekennzeichnet sind (§
60 Abs. 1 S. 3 TKG)
Heist also für Freenet, dass hier nur lizensierte Handfunkgeräte erlaubt sind.

Übrigens eine interessante Frage an die BNA und deren Antwort habe ich in diesem Zusammenhang im Netz gefunden.
Ob das wirklich was offizielles ist kann ich nicht sagen, aber es hört sich plausibel an.
Anfrage:

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Auflistung, aufgeschlüsselt nach Jahr und Frequenz, wie viele Störer oder
unautorisierte Frequenznutzer im Frequenzbereich von PMR (446 - 446,2
MHz) und Freenet ( 149,01875 - 149,11875 MHz) der Bundesnetzagentur
gemeldet wurden.
2. Jeweils die Anzahl der erfolgreichen und erfolglosen Nachverfolgungen der
in 1. genannten Fälle
3. Anzahl und Höhe von Bußgelder aufgrund der in 1. erfragten Verstöße.
Hier wären Mittelwert, Maximal und Minimalwert ausreichend.
4. Art der Verstöße und Grund der Aufnahme einer Verfolgung des Verstoßes
durch die Bundesnetzagentur.
Darüber hinaus möchte ich Sie noch fragen, ob es nach aktueller
Allgemeinzuteilung für PMR und Freenet legal ist ein Amateurfunkgerät,
welches für den deutschen Markt produziert wurde, auf den gegebenen
Frequenzen mit der in der Allgemeinzuteilung genannten maximalen
Sendeleistung zu betreiben. Schließlich muss dieses auch der EU Norm
2014/53/EU entsprechen
Antwort:
Zu Frage1:
Es gab einen Störungsfall im Freenet Frequenzbereich.

Zu Frage2:
Hierzu gibt es keine Aufzeichnungen in der Bundesnetzagentur.

Zu Frage3:
Der Verstoß wurde mit einem Bußgeld von 100,-€ geahndet.

Zu Frage4:
Es handelt sich in diesem Fall um eine Frequenznutzung ohne Zuteilung.

Zusatzfrage:
PMR446 Funkgeräte müssen den harmonisierten Standard EN 303 405 erfüllen damit sie auch der EU Richtlinie 2014/53/EU entsprechen. Amateurfunkgeräte erfüllen den ETSI Standard EN 303 405 nicht. Eine Nutzung zugeteilter Frequenzen darf nur mit Funkanlagen erfolgen, die für den Betrieb in der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen bzw. gekennzeichnet sind (vergl. § 60 Abs. 1 TKG):
Amateurfunkgeräte haben in der Regel eine höhere Strahlungsleistung (ERP), welche die Grenzwerte der Allgemeinzuteilungen Vfg. 46/2020 (PMR 446) und Vfg. 60/2019 (PMR 149 MHz) überschreiten. Sie dürfen auch nicht mit reduzierter Leistung auf den Frequenzen der beiden Allgemeinzuteilungen Vfg. 46/2020 und Vfg. 60/2019 verwendet werden, da die Einhaltung der Grenzwerte nicht gewährleistet ist. Amateurfunkgeräte dürfen nur durch lizenzierte Funkamateure betrieben werden.
Funkamateure dürfen ihre Amateurfunkgeräte ausschließlich auf den Frequenzbändern der Amateurfunkverordnung (AFuV) betreiben. Die Frequenzen der Vfg. 46/2020 und Vfg. 60/2019 sind nicht Teil der Amateurfunkverordnung.

Mit freundlichen Grüßen
Bundesnetzagentur
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Fensterbrettfunker
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Re: Externe Antenne an PMR / Freenet Geräten NICHT verboten?!

#100

Beitrag von Fensterbrettfunker »

Ich glaub´mir schwant langsam, worauf Du hinaus willst :lol:
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Re: Externe Antenne an PMR / Freenet Geräten NICHT verboten?!

#101

Beitrag von jimknopf666 »

Ich will auf nichts hinaus, ich bin nur dabei mich mit dem Thema Funken zu beschäftigen und mir ein Bild von dem ganzen zu machen.

Ich besitze keine Lizenz und bin am Überlege ob ich eine machen soll und ob sich der gesamte zeitliche und finanzielle Aufwand lohnt.

Die Erkenntnis, die ich aus dieser Diskussion mitnehme ist, dass auf den Freenet und PMR Bändern die Lizenz mir keine Vorteile bringt.
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Re: Externe Antenne an PMR / Freenet Geräten NICHT verboten?!

#102

Beitrag von Fensterbrettfunker »

jimknopf666 hat geschrieben: Do 29. Sep 2022, 11:23 Die Erkenntnis, die ich aus dieser Diskussion mitnehme ist, dass auf den Freenet und PMR Bändern die Lizenz mir keine Vorteile bringt.
Naja, nicht direkt. Vorteil ist eben, man wird dich als FA -hoffentlich- nie nach einer Konfirmitätserklärung fragen. Und wenn Du es auf den freien Bändern mit Hub und Leistung jetzt nicht übertreibst.. verstehst? :P
Aber mal ehrlich, das sind doch eh Hauslatschen in einem Schuhgeschäft. Stellt sich die Frage wirklich? Wenn ich noch jung wäre und die grauen Zellen noch nicht verstaubt wären, gäbe es 2 Möglichkeiten:
1. Ich habe in meiner Umgebung erfüllend Jedermannfunk
2. Nein? Dann Lizenz..
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Re: Externe Antenne an PMR / Freenet Geräten NICHT verboten?!

#103

Beitrag von jimknopf666 »

@Fensterbrettfunker, das sind alles Spekulationen und ich würde vermuten (auch eine Spekulation), dass einem AFUler u.U. mehr auf die Finger geklopft wird als einem Normalo, denn der AFUler sollte wissen was er da tut und damit könnte man Ihm sogar Vorsatz unterstellen. :shock:

Aber egal, gut zu wissen das vor dem Gesetzt alle gleich sind zumindest im Freenet- und PMR Band :lol:
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Re: Externe Antenne an PMR / Freenet Geräten NICHT verboten?!

#104

Beitrag von lonee »

jimknopf666 hat geschrieben: Do 29. Sep 2022, 11:23 und ob sich der gesamte zeitliche und finanzielle Aufwand lohnt.
Diese Frage lässt sich ganz einfach beantworten: Lohnenswert Nein! Allenfalls "befriedigend"!
Es sei denn man macht hier das Hobby Amateurfunk zum Geschäft, aber frag dahingehend mal Jörn oder Markus, wie sich das verändert hat.
Ooooder Du findest eine absolute Geschäftslücke mit einem Produkt was jeder haben MUSS! ;-)

Wenn man aber im Amateurfunkdienst seine "Spielwiese" findet, kann das sehr befriedigend sein und viel Freude bereiten.

Und ja, auf hoher See, CB, Freenet und PMR sind ALLE gleich. Egal ob mit "AFU-Darfschein" oder ohne. Und gerade die FA´s wissen, dass sie gerade eine OWI begehen und mit entsprechenden Konsequenzen rechnen müssen. Das kann also durchaus bis zum Verlust der Lis gehen und auch entsprechend teuer werden.
Gruß,
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Re: Externe Antenne an PMR / Freenet Geräten NICHT verboten?!

#105

Beitrag von lonee »

Hrhr, ich kauf ne Team und mach nen Stempel mit angeknabbertem Apfel drauf sowie 200% Preisaufschlag? *duckundwech*

Das gibt bestimmt wieder Schwarzwälder-Schimpfe...
Gruß,
André
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