Ich bin von Berufs wegen des öfteren mit dem TKG "konfrontiert", konnte mich aber nicht erinnern, dazu was gesehen zu haben. Aufgrund Deines Hinweises habe ich nun nochmal das Inhaltsverzeichnis nochmal quergelesen - Fehlanzeige. Zuvor hatte ich schon die Ente befragt und bei der BNetzA die Allgemeinzuteilungen sowie die Regularien für Punkt-zu-Punkt-Richtfunk überflogen, wobei letztere sich auf lizensierten Richtfunk beziehen und hier nicht einschlägig sind.
An Fundiertem gefunden habe ich lediglich das Serviceheft WLAN der BNetzA, in dem es heisst:
Zwar bezieht sich dieses Dokument explizit auf 2,4 und 5 GHz WLANs, aber ich (Disclaimer: als zwar nicht fachfremd, aber dennoch juristischer Laie) sehe spontan keinen Grund, warum das nicht analog auch für eine auf 60-GHz-WLAN-Technik (802.11ad) basierende AF60 gelten können sollte.Mit WLAN-Funkverbindungen dürfen verschiedene Grundstücke miteinander verbunden werden.