Einfuhr aus Kanada, böses Ende !

DK2BR
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Einfuhr aus Kanada, böses Ende !

#1

Beitrag von DK2BR »

Moin moin.
Habe bei einem Kanadischen Händler das gebrauchte Gerät meiner Begierde gefunden.
Yaesu DMU-2000.
Wir sind uns handelseinig geworden und er hat das Gerät nach Bezahlung per Mastercard auf die Reise geschickt.
Abgeschickt in Kanada am 24.11.2020
Ankunft Frankfurt im IPZ am 27.11.2020 (IPZ = Internationales Paket Zentrum)
Da hat dann das EMS Customer Service -Tochterunternehmen der DHL- zugeschlagen
Hat also das Paket lt. §5 Absatz 2 ZollVG zur Verzollung angemeldet.
Der Zoll hat dann das Gerät der BNetA gemeldet.
Die BNetzA hat mit der Nr. P-VW-Prod-xxxxx die Einfuhr in Deutschland untersagt.
Am 05.01.2021 wurde dann das Gerät wieder per Post nach Kanada zum Händler zurück geschickt.
Auf diese ganzen Vorgänge hatte ich keinen Einfluß, da ich keinerlei Infos bekommen habe.
Erst jetzt im Nachhinein habe ich den Grund der Ablehnung durch die BNetzA erfahren:
Kein CE Zeichen und kein Deutsches Handbuch.
Nach meiner Rücksprache mit der BNetzA sieht es wohl so aus, dass Geräte gekauft bei einem Händler im Ausland, immer das CE Zeichen tragen müssen.
Hätte ich das Gerät von einem Kandischen Funkamateur gekauft braucht es wohl kein CE Zeichen tragen.
Weiterhin :
Wird einem Gerät die Einfuhr verweigert, durch Zoll oder BNetzA hat man ja die Möglichkeit die Rücksendung oder aber die Vernichtung zu veranlassen. Scheinbar hat hier aber der EMS Customer Service nichts gemacht und der Zoll hat dann nach einer wohl gesetl vorgeschriebenen Frist das Gerät zurück geschickt.
Shit happens.
Die Rückfracht muss nun der Händler zahlen und wird sie mir in Rechnung stellen.
Aber soweit bin ich noch nicht.

Bitte keine Rechtsberatung, aber wie sollte man gegen das EMS Unternehmen vorgehen ?
73
Herbert
DK2BR
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DocEmmettBrown
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Re: Einfuhr aus Kanada, böses Ende !

#2

Beitrag von DocEmmettBrown »

DK2BR hat geschrieben: Mi 13. Jan 2021, 18:28Nach meiner Rücksprache mit der BNetzA sieht es wohl so aus, dass Geräte gekauft bei einem Händler im Ausland, immer das CE Zeichen tragen müssen.
Das ist bitter und tut mir ehrlich leid für Dich. Aber das mit dem CE-Zeichen ist leider tatsächlich so und, na ja, sollte eigentlich jedem FA bekannt sein.
DK2BR hat geschrieben: Mi 13. Jan 2021, 18:28Hätte ich das Gerät von einem Kandischen Funkamateur gekauft braucht es wohl kein CE Zeichen tragen.
Genau so ist es, denn das eine ist gewerblich und das andere privat. Über Sinn und Unsinn müssen wir uns nicht unterhalten, da bin ich auf Deiner Seite.

73 de Daniel
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ax73
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Re: Einfuhr aus Kanada, böses Ende !

#3

Beitrag von ax73 »

Wie es aussieht liegt der Fehler in der Zoll-Deklaration.
Wer hat die ausgefüllt bzw. die Angaben dazu geliefert?
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forstmeister
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Re: Einfuhr aus Kanada, böses Ende !

#4

Beitrag von forstmeister »

nein, hat damit nichts zu tun.
Neugerät, kein CE drauf, evtl. keine deutsche Anleitung > geht zurück.

Ist einem Funkkollegen mit 2x 70cm Yaesu Mobilfunken die es in der EU offiziell nicht gab auch vor Jahren schon passiert.
Neugeräte, kein CE drauf, da konnte er sich auf den Kopf stellen und trotz Lizenz keine Chance. Gingen zurück.

Als die Funken dann später nochmal kamen, allerdings auseinander geschraubt, kein Problem. Gebraucht oder Ersatzteile gehen immer.
http://www.qrz.com/db/dk5bm
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Alpha Wolf
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Re: Einfuhr aus Kanada, böses Ende !

#5

Beitrag von Alpha Wolf »

Das soll einer verstehen. Da darf sich ein Funkamateur aufgrund seines durch Prüfung bestätigten Wissens und der daraus folgenden Vermutung der Einhaltung von Normen aus dem letzten Krempel an Bauteilen selber Geräte bauen und dann wird ihm ein industriell produziertes Gerät wegen fehlender CE-Kennzeichnung verweigert? Ein Funkamateur sollte doch in der Lage sein, für einen konformitätsgetreuen Betrieb zu sorgen. Und dann wird da noch ein Unterschied gemacht zwischen Bezug von Privat und Händler? Für Normalsterbliche nicht mehr verständlich.

Die wenigen male, wo ich aufgrund meines Modellbau- und Elektronikhobbys und dem Kauf von Teilen in Chinashops zum Zoll musste, wurde ich von eben diesem schriftlich informiert. Eine Abwicklung über DHL(?) wurde mir angeboten, habe ich aber nicht in Anspruch genommen, da das Zollamt nicht weit von mir ist.
Bitte keine Rechtsberatung, aber wie sollte man gegen das EMS Unternehmen vorgehen ?
Schließt sich irgendwie aus. :mrgreen:
VG
gesendet mit DHL

Alles lief nach Plan, nur der Plan war Kacke.
HF-Loser
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Re: Einfuhr aus Kanada, böses Ende !

#6

Beitrag von HF-Loser »

ax73 hat geschrieben: Mi 13. Jan 2021, 19:22 Wie es aussieht liegt der Fehler in der Zoll-Deklaration.
Wer hat die ausgefüllt bzw. die Angaben dazu geliefert?
Hallo,

das ist die richtige Richtung !
Der Händler ist für die Lieferung zuständig und man kann erwarten das er entsprechende Papiere mitliefert.

Wird der vermutlich anders sehen , also Betrag zurückbuchen und als Erfahrung verbuchen ....

73 de Thomas
Alles kann nichts muss der Online OV des Distrikts G https://www.darc.de/der-club/distrikte/ ... baende/73/
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ax73
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Re: Einfuhr aus Kanada, böses Ende !

#7

Beitrag von ax73 »

forstmeister hat geschrieben: Do 14. Jan 2021, 07:28Neugerät...
DK2BR hat geschrieben: Mi 13. Jan 2021, 18:28 ...das gebrauchte Gerät meiner Begierde...
Das ist in diesem Fall aber zweitrangig.
Die Sendung wurde nicht oder unzureichend deklariert.
Der Zoll ging von einer regulären Einfuhr aus die in der Tat so nicht erlaubt ist.
Alles Weitere ist mit dem Versender und dem Transportführer zu klären.
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ompaul
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Re: Einfuhr aus Kanada, böses Ende !

#8

Beitrag von ompaul »

ax73 hat geschrieben: Do 14. Jan 2021, 08:52 Die Sendung wurde nicht oder unzureichend deklariert.
Das hat zunächst einmal nichts mit der Deklaration zu tun.

Als lizenzierter Funkamateur darfst du zwar Geräte selber bauen und betreiben (die dann natürlich kein CE haben), du darfst auch Geräte ohne CE-Zeichen kaufen und betreiben, du darfst sogar Geräte mit CE-Zeichen technisch verändern und betreiben (musst dann aber das CE-Zeichen dauerhaft entfernen).

Was du als Funkamateur nicht darfst, genau wie jeder Andere auch nicht, ist Geräte ohne CE-Zeichen "in Verkehr bringen".
Als "Inverkehrbringer" gilt derjenige der das Gerät in den EU-Raum einführt.

Also - kein CE-Zeichen - kein Import - fertig.


@TO: Wenn dein Verkäufer in Kanada auf Zack gewesen wäre hätte er z.B. das Netzteil ausgebaut, dazu gepackt und das Ganze als Bausatz ("kit") deklariert, die brauchen kein CE-Zeichen.


- 73 -
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ax73
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Re: Einfuhr aus Kanada, böses Ende !

#9

Beitrag von ax73 »

ompaul hat geschrieben: Do 14. Jan 2021, 11:27 Das hat zunächst einmal nichts mit der Deklaration zu tun.
ompaul hat geschrieben: Do 14. Jan 2021, 11:27 ... das Ganze als Bausatz ("kit") deklariert, die brauchen kein CE-Zeichen.
Was denn nun :roll:
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Re: Einfuhr aus Kanada, böses Ende !

#10

Beitrag von Rudi Drahtlos »

ax73 hat geschrieben: Do 14. Jan 2021, 11:52
ompaul hat geschrieben: Do 14. Jan 2021, 11:27 Das hat zunächst einmal nichts mit der Deklaration zu tun.
ompaul hat geschrieben: Do 14. Jan 2021, 11:27 ... das Ganze als Bausatz ("kit") deklariert, die brauchen kein CE-Zeichen.
Was denn nun :roll:
Sicherlich hätte der Händler dann aber das Gerät, wenigstens zu einem kleinen Teil, zerlegen müssen, damit bei einer Prüfung die Deklaration als "Bausatz" nicht als unrichtig beanstandet hätte weren können.
Ich mag das Forum.
Zeigt es mir doch täglich meine geistige Überlegenheit über 90% der Bevölkerung. %)
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Re: Einfuhr aus Kanada, böses Ende !

#11

Beitrag von KLC »

Hätte der Versender nicht einfach das CE-Zeichen draufbappen können ??
Gut , das ist jetzt ein doofer Spruch von mir.
Aber mich wundert der Grund dieses Themas, also was dem Tread-Ersteller widerfahren ist.
Auf der anderen Seite ist jeder Kistenschieber mitsamt Aliexpress in der Lage , sämtliches Zeug , daß er versilbern kann , hier in dieses Land per Versand abzusetzen.

:clue:
SAARLAND
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Re: Einfuhr aus Kanada, böses Ende !

#12

Beitrag von DF5WW »

Aber nur mit CE. Ohne werden auch die Geräte zurück geschickt oder, bei geringeren Werten, vernichtet. Dazu muss der Zoll das bei seinen Stichproben aber erstmal finden. UV3R sind seinerzeit auch viele einbehalten worden und manche hatten einfach Glück.
73´s, Jürgen.
2 x G90, 1 x ALT-512, 1 x TS790E. 50m Endgespeist, 4-Ele. Logperiodic 2m/70 cm, Duoband Moxon 50/70 MHz,
Diamond X30 2m/70 cm, HF-P1 + 5,6m Teleskop für draußen + 3 x EREMIT 18 AH LiFePo4.

:tup: :tup:
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Re: Einfuhr aus Kanada, böses Ende !

#13

Beitrag von ompaul »

ax73 hat geschrieben: Do 14. Jan 2021, 11:52 Was denn nun :roll:
Lies dir meinen Beitrag doch noch einmal in Ruhe durch.

Oder nimm die Kurzfassung: Geräte ohne CE-Zeichen dürfen nicht in die EU eingeführt werden, unabhängig von einer Deklaration.

@Rudi Drahtlos: Natürlich reicht es nicht aus von einem Komplettgerät einen Bedienknopf anzuziehen um daraus einen Bausatz zu machen.

Aber wenn die Sendung aus mehreren Teilen besteht (z.B. Grundgerät, Netzteil, Tüte voll Schrauben) die erst mehr oder weniger aufwändig zusammengefügt werden müssen ist das doch ein Bausatz.

Natürlich muss der Versender auch einen Bausatz deklarieren!

Ich bin mir sicher, "meine" Zöllner würden das so akzeptieren.


- 73 -
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Re: Einfuhr aus Kanada, böses Ende !

#14

Beitrag von 13CT925 »

Alpha Wolf hat geschrieben: Do 14. Jan 2021, 07:33 Das soll einer verstehen. Da darf sich ein Funkamateur.....
Wie hier schon erklärt, dazu is deine Funklizenz n bissl zu klein, das hat mit EU-Recht zu tun.
KLC hat geschrieben: Do 14. Jan 2021, 12:47 Hätte der Versender nicht einfach das CE-Zeichen draufbappen können ??
...dann musses es ja irgendwo noch ne Konformitätserklärung dazu geben, wenn man die sehen will.

Ich habe in China eines der ersten DMR-Handfunken GD77 für 85€ geordert.
Da wurde ich auch zum lokalen Zoll zitiert, musste das CE-Zeichen unterm Akku zeigen, anschließend die übliche 19% Einfuhr spenden.
....73 Joe
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ax73
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Re: Einfuhr aus Kanada, böses Ende !

#15

Beitrag von ax73 »

ompaul hat geschrieben: Do 14. Jan 2021, 14:00 Lies dir meinen Beitrag doch noch einmal in Ruhe durch.

Oder nimm die Kurzfassung: Geräte ohne CE-Zeichen dürfen nicht in die EU eingeführt werden, unabhängig von einer Deklaration.
Das Gerät muß entsprechend seiner Verwendung deklariert werden.
Zum Beispiel ham radio parts oder construction component for ham radio operator.
Damit wird erklärt, daß es sich nicht um Artikel handelt die einzeln in Verkehr gebracht werden.
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