1 Watt erlaubt ?

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Re: 1 Watt erlaubt ?

#91

Beitrag von ROMEO 1 »

criticalcore5711 hat geschrieben: Mo 19. Okt 2020, 23:51
Wolf hat geschrieben: Mo 19. Okt 2020, 23:41 Was den Begriff der Amateurfunkstelle angeht: Nicht jedes Funkgerät, bei dem auch nur entfernt die Möglichkeit besteht, es auf Amateurfunkfrequenzen umbauen oder umprogrammieren zu können, stellt allein schon deshalb eine Amateurfunkstelle i.S. des AFuG dar.
Hmm nicht direkt jedenfalls, nach Modifikation ist es aber eine.
Das ist so nicht korrekt.
Was Wolf wohl meint ist, ein Funkgerät allein ist noch keine Amateurfunkstelle. Da gehört schon etwas mehr dazu, s. § 2 3. AFuG.

Ich sehe allerdings jetzt nicht wirklich einen Zusammenhang zwischen für bestimmte Zwecke "zugelassenen oder nicht zugelassenen" Geräten und dem Begriff "Amateurfunkstelle".
Zuletzt geändert von ROMEO 1 am Di 20. Okt 2020, 09:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: 1 Watt erlaubt ?

#92

Beitrag von ROMEO 1 »

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Re: 1 Watt erlaubt ?

#93

Beitrag von ROMEO 1 »

Wolf hat geschrieben: Mo 19. Okt 2020, 23:41 ... ich habe eingangs bemängelt, daß Einsteigern gegenüber gern mal die Verbots-Keule geschwungen und von fehlenden "Zulassungen" geschwafelt wird.
Und das als Unart hingestellt!
Einen Einsteiger über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren, hat nichts mit "Verbots-Keule" zu tun und hat auch nichts abschreckendes. Gerade Einsteiger kennen oftmals nicht die Konsequenzen ihres Handelns.
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Re: 1 Watt erlaubt ?

#94

Beitrag von Wolf »

Wenn solche angeblichen "Verbote" denn wenigstens mal sachlich begründet worden wären, dann hätte ja auch niemand was gegen Warnungen gegenüber Einsteigern einzuwenden. Und natürlich stellt das bloße Vorhandensein eines auf Afu-Frequenzen umbaubaren Funkgeräts noch nicht eine Amateurfunkanlage i.S. des AFuG dar.

Und was den Begriff der fehlenden "Zulassung" angeht, der Einsteigern gern mal gebetsmühlenhaft und unreflektiert präsentiert wird: alte CB-Hasen und vermutlich auch Einsteiger verbinden damit vielleicht staatliche Zulassungen,die es im CB-Funk ja tatsächlich mal gab (z.B. in Form von Genehmigungsurkunden - lang, lang, lang ist's her...), die aber heute bekanntlich Schnee von vorgestern sind. Deshalb sollte mit diesem Begriff m.E. eher sparsam umgegangen werden.

Bei Anfragen bei Herstellern sollte man sich schon darüber klar sein, daß diese auch nur die bestehende Rechtslage aus ihrer Sicht wiedergeben können. Funkgeräte-Hersteller müssen bei der Erstellung einer KE auch keineswegs immer eine"zertifizierte Stelle" hinzuziehen, wie mein Vorredner behauptet. Betriebsinterne Qualitätssicherung beim Hersteller macht die Zertifizierte Stelle oft hinfällig. Von daher verbietet sich schon die Gleichsetzung einer weitgehend "privat" erstellten KE mit einer der damals "behördlich" ausgefertigten Genehmigungsurkunden.

Und natürlich hat ein Hersteller auch keine legislativen Befugnisse, d.h.er darf selbstverständlich nicht selbsttätig Bußgeld-Tatbestände definieren.Hätte das besagte Funkgerät keine KE, dann wäre es in DL gar nicht verkehrsfähig.

Und mein Vorredner kann sich auf den Kopf stellen: Eine Ordnungswidrigkeit kann nun mal nur dann geahndet werden,wenn die Ahndung gesetzlich bestimmt ist, und für den bloßen Betrieb eines Funkgeräts ohne KE gibt es eine solche gesetztliche Regelung ganz einfach nicht. sie ist ganz einfach nicht vorhanden. und deshalb kann auch nicht "geahndet"werden. 315 StGB im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Funkgeräts ohne KE zu nennen, ist vermutlich ein schlechter Scherz. :think:

Nun, immerhin weist mein Vorredner ja darauf hin, daß er keine Rechtsdienstleistungen erbringt. Dann können wir ja beruhigt sein. :dlol:

Gruß in die Runde
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Re: 1 Watt erlaubt ?

#95

Beitrag von criticalcore5711 »

Wenigstens ist jetzt mal belegt das im reinen Empfangsbetrieb nichts zu befürchten ist.

Vorausgesetzt das die Endstufe nicht gerade Kaffee kocht :dlol: :tup: :banane:
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Re: 1 Watt erlaubt ?

#96

Beitrag von DocEmmettBrown »

DL6WAB hat geschrieben: Di 20. Okt 2020, 17:09
wobei jedoch der reine Empfangsbetrieb noch nicht als Teilnahme am Amateurfunkdienst zu werten ist und somit nicht in den Geltungsbereich des Amateurfunkgesetzes fällt. Im Zweifelsfall ist aber durch den Betreiber des Transceivers plausibel darzustellen, dass dieser tatsächlich nur im Empfangsmodus betrieben wurde.
Will heißen: FT897 zu kaufen und ihn ausschließlich als RX zu betreiben, könnte mindestens einige unangenehme Fragen nach sich ziehen.
criticalcore5711 hat geschrieben: Di 20. Okt 2020, 17:37Wenigstens ist jetzt mal belegt das im reinen Empfangsbetrieb nichts zu befürchten ist.
Wenn Du es richtig begründest, dann nicht. Wenn Dir aber dabei schon der Angstschweiß auf der Stirn steht, die Hände zittern und die Stimme stottert, kriegst Du vielleicht kein Bußgeld, bist aber für den Rest des Lebens traumatisiert. :lol:

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Re: 1 Watt erlaubt ?

#97

Beitrag von ROMEO 1 »

criticalcore5711 hat geschrieben: Di 20. Okt 2020, 17:37 Wenigstens ist jetzt mal belegt das im reinen Empfangsbetrieb nichts zu befürchten ist.
Es soll ja Leute geben, die wissen das schon länger, weil es auf der Seite der BNetzA schon seit ein paar Donnerstagen nachzulesen ist:
Der Empfang von Amateurfunksendungen und der Besitz von Amateurfunkgeräten ist in Deutschland jedermann gestattet. Für den Betrieb eines Senders einer Amateurfunkstelle sind jedoch besondere Kenntnisse und eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst mit personengebundener Rufzeichenzuteilung erforderlich.
Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sac ... _node.html

Ich verstehe deshalb nicht, wieso das hier so ewig lange diskutiert wird... :think:
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Re: 1 Watt erlaubt ?

#98

Beitrag von Wolf »

Jürgen, es immer die alte Leier: Wenn keine Argumente mehr vorhanden sind,wird die Person angegriffen.Schade eigentlich, aber ich weiß aus längerer Erfahrung mit einem eingefleischten Narzissten,wohin das führt: es bringt in der Sache absolut nichts,führt nur zu vergiftetem Klima und verständlichem Unmut beim Rest der Forenteilnehmer.

[ironie on] Nun, ich habe immerhin versucht, Dir auf schonende Art Grundzüge des dtsch. OWi-Rechts nahezubringen, und ich bin natürlich untröstlich,daß ich dabei Dein Weltbild erschüttert habe [ironie off]

Bei Deinen Ausführungen zu Gefährdungen des Luftverkehrs habe ich mich wie in einer Zeitmaschine zurückversetzt gefühlt in die Anfangszeit des CB-Funks,als das damalige Postministerium vor den Tätigkeiten böööser CB-Schwarzfunker warnte, die bei ihrem schändlichen Tun angeblich in Kauf nahmen, auch die Könige der Lüfte unsanft auf die Erde zurückzubefördern.

Das solls von meiner Seite gewesen sein. Ich bin aus diesem Thema erst mal raus.

und tschüs
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Re: 1 Watt erlaubt ?

#99

Beitrag von criticalcore5711 »

DocEmmettBrown hat geschrieben: Di 20. Okt 2020, 18:24 Wenn Du es richtig begründest, dann nicht. Wenn Dir aber dabei schon der Angstschweiß auf der Stirn steht, die Hände zittern und die Stimme stottert, kriegst Du vielleicht kein Bußgeld, bist aber für den Rest des Lebens traumatisiert. :lol:
Das schaffen nicht mal die Kalkmützen bei mir!
Da bin ich einfach mit ganz anderen Leuten groß geworden, nicht wenige davon sitzen heute.
Und werden vermutlich noch sitzen wenn ich Rente beantrage.

Da stehst so oder so Aussage gegen Aussage.
Wenn ich sage ich hab nicht gesendet gibts keinen Grund das nicht zu glauben. Also kehrt sich der Spieß um, die müssten mir beweisen das ich doch gesendet habe.
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Re: 1 Watt erlaubt ?

#100

Beitrag von criticalcore5711 »

13HN516 hat geschrieben: Sa 24. Okt 2020, 06:00 statt mit Oberwellen Schleuder und übertriebener Leistung Ärger zu bekommen.
Nicht jeder macht Betrieb mit irgendwelchen schlecht gefiltert Gerätschaften.
Mancher hat Geräte die preislich im Bereich eines gebrauchten Kleinwagen liegen. ;-)
Oder nur knapp darunter.

Leider sind preislich die günstigsten Geräte deutlich attraktiver für Einsteiger. Aber auch in der Klasse gibt es bestimmt Geräte die gar nicht so übel abschneiden wie einige Modelle marke oszillierender Reiskocher.

Ich rate jedenfalls immer davon ab Baofeng geräte zu nutzen. Wouxun (gibts als Maas baugleich) und Puxing (Team) sind deutlich besser geworden nach dem es da wohl mal einen Ausreißer bei manchen Modellen gab.

Einziger Manko bei Wouxun ist der kerko vor dem einschalter. Der steht im Verdacht die Akkus bei nichtbenutzung leer zu nuckeln.
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Re: 1 Watt erlaubt ?

#101

Beitrag von Willi »

Hallo criticalore5711!

Damals beim Erscheinen der 'Böfang'-Geräte habe ich einige Tests gelesen, in der Funkamateur und anderen Medien.

Es wurde da der Oberwellenanteil, besonders im 2m-Band, kritisiert.

Angeblich soll dies dann irgendwann verbessert worden sein. Laut späteren Tests.

Es stellt sich nun die Frage, wie denn die Ausgangsfilter bemessen sein müssten - bei der Tx-Bandbreite.
Den Kaufpreis mal aussen vor gelassen.

Persönlich halte ich von solchen Geräten nichts.

Wenn ein keramischer Kondensotor in einem Wouxon-Gerät in Verdacht steht, würde ich ihn 'abhängen' und mal messen.
Kann ich mir aber nicht recht vorstellen.

Guten Morgen wünscht Willi, der gleich auf den Altkönig fährt, zum Funktest, bis zum Abend.
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Re: 1 Watt erlaubt ?

#102

Beitrag von criticalcore5711 »

Willi hat geschrieben: So 25. Okt 2020, 07:47 Wenn ein keramischer Kondensotor in einem Wouxon-Gerät in Verdacht steht, würde ich ihn 'abhängen' und mal messen.
Kann ich mir aber nicht recht vorstellen.
Dazu aus einem anderen forum: https://www.mikrocontroller.net/topic/505443#6449786

Selber Verdacht. Ist bei meinem KG-UV6D genau das gleiche seltsame Phänomen.
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Re: 1 Watt erlaubt ?

#103

Beitrag von criticalcore5711 »

13HN516 hat geschrieben: So 25. Okt 2020, 12:24 Wouxon, aber dennoch nicht erlaubt auf 446 und 149 MHz auch nicht mit 1 oder Max 5 Watt.
Mit 1-5W nicht, Maas scheint aber Hardware von denen zu kaufen und via Firmware die Leistung entsprechend zu drosseln. Also ist so eine Wouxun definitiv brauchbarer als eine Baofeng.

Dein "Oberwellen" Argument trifft halt nicht ganz des Pudels Kern. Darum ging es mir.
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Re: 1 Watt erlaubt ?

#104

Beitrag von criticalcore5711 »

13HN516 hat geschrieben: So 25. Okt 2020, 13:28 Erzählt mir nicht das 446 und 149 MHz besser belegt sind als CB Funk.
Also in meiner Gegend habe ich durchaus genauso viele Kontakte auf Freenet wie auch auf CB. Zum einen weil viele beides haben und benutzen, zum anderen weil einige Stationen am funk auf 11m gar nicht teilnehmen können weil sie keine Antennen dafür aufbauen können.

PMR ist hier hingegen so gar kein großes Thema. Zu viele Fahrschulen und Kinder. Das benutzen wir selbst nur als Kinderfunk wenn der kleine meiner Freundin auf dem Spielplatz ist. Also hauptsächlich um ihn zum Essen zu rufen oder wenn es jetzt im Winter zeit wird wieder heim zu kommen. Dafür hat er dort aber die Möglichkeit mit Gleichaltrigen zu funken und sich zum spielen zu treffen. Also auch nicht schlecht.

Besonderer Vorteil ist auch das wir natürlich hören wenn er mit fremden funkt, gab auch schon den Fall das ich dafür mal auf 20W gedreht hab um den Pedo zu bügeln und mal mit eindringlichen Worten zu versorgen!

Der bietet bestimmt so schnell keinen Kindern mehr Süßigkeiten an wenn sie ihm verraten wo sie gerade spielen!
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Re: 1 Watt erlaubt ?

#105

Beitrag von criticalcore5711 »

Auf Freenet habe ich bisher noch keine Fahrschule gehabt, auch keine Baustellen oder irgendwas anderes als Hobbyfunker. :clue:

Auf PMR hingegen viele, bis vor kurzem sogar auf der Baustelle die ca. 500m entfernt liegt.
Auf LPD/SRD hatte ich oft Kräne.
13HN516 hat geschrieben: So 25. Okt 2020, 18:28 Sehr Löblich du bist mir Sympathisch, da kannst du auch 50.watt kurzzeitig einsetzen, solche ekelhafte Pedos muss man Verjagen,. am besten sagen Achtung hier ist die Polizei wir kennen Ihren Standorte und nehmen sie Fest.
Denke wenn du da Störungen machst, in diesem Moment und Gefahr in Verzug ist, sagt keine Bnetza was, sind eher dankbar.
Wenn ich mich als Polizist ausgebe bekomm ich aufn Sack. Störungen macht der FT-857D keine :wink: garantiert nicht.

Ich hab nur dafür gesorgt das ich so klar und deutlich bei ihm ankam das er dachte ich stehe schon vor seinem Haus, da er bei mir mit S8 Anstand konnte er nur in der Nachbarschaft sein. Hat sich herausgestellt er war gerade mal drei Häuser weiter, da hätten es anstelle 20 auch 5 getan... naja, war einfach herauszufinden. Wer und wo... hatte die kids nicht zum ersten mal angesprochen. Wo er seit dem hin verschwunden ist weiß keiner so recht. Aber wir sind nicht die einzigen Eltern die ihre Kinder beim funken im Auge haben.
Würde mich nicht wundern wenn der eine Vater (der mich ansprach ob ich das war der plötzlich alles Plattbügelte) dem eine auf die Mütze gegeben hätte.
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