1 Watt erlaubt ?
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Re: 1 Watt erlaubt ?
Scanner fallen doch auch unter das FuAG. Eben weil der "Bestimmungsgemäße" Zweck der ist auf Frequenzen u.a auch Afu zu hören.
Für mich bedeutet und/oder gerade weil diese zwei Sätze getrennt sind das sowohl reine Sender (es gibt ja Konzepte bei denen RX und TX getrennt sind) als auch Sendeempfänger (Afu TRX wie heute üblich also sender und Empfänger in einer einheit) und reine Empfänger gemeint sind.
Verboten ist aber nur das nutzen des Senders wenn:
Keine Amateurfunkzulassung, außerhalb der Amateurfunkfrequenzen durch Jedermann gegeben ist.
Der Betroeb des Senders ist aber erst dann erfüllt wenn ein TRX durch drücken der PTT taste dazu Betracht wird den Sender einzuschalten.
Wie gesagt, den Unterschied stellen die vermutlich nur schwer fest. Und wenn aus technischen Gründen wie verbastelte, fehlerhafte und fehlende Filter. (Störungen) Zu viel hub, wobei das alle Geräte betrifft die man kaufen kann und das sozusagen schon ein "Kavaliersdelikt" ist damit man in der Runde ordentlich rüber kommt.
(Zeig mir einen der nicht mindestens 2,2kHz anstelle 2kHz macht... bzw. Es wird die Minderheit sein)
Oder extremer Leistung. (wo wir wieder bei Filter wären, Zetagi ohne Tiefpass hat den selben Effekt)
Ich nehme aber tatsächlich extremen Abstand von "Chinageräten", eine Baofeng habe ich hier liegen die vor sich hingammelt. Ungenutzt. Mit dem Ding hab ich ein mal bei mir selbst im TV Störungen gemacht beim drücken der PTT. Seit dem (5 Jahre) liegt das schrottgerät rum.
Einem Anfänger aber gleich einen Afu TRX in die Hand zu drücken oder zu empfehlen finde ich ebenso als schlechten Ratschlag.
Für mich bedeutet und/oder gerade weil diese zwei Sätze getrennt sind das sowohl reine Sender (es gibt ja Konzepte bei denen RX und TX getrennt sind) als auch Sendeempfänger (Afu TRX wie heute üblich also sender und Empfänger in einer einheit) und reine Empfänger gemeint sind.
Verboten ist aber nur das nutzen des Senders wenn:
Keine Amateurfunkzulassung, außerhalb der Amateurfunkfrequenzen durch Jedermann gegeben ist.
Der Betroeb des Senders ist aber erst dann erfüllt wenn ein TRX durch drücken der PTT taste dazu Betracht wird den Sender einzuschalten.
Wie gesagt, den Unterschied stellen die vermutlich nur schwer fest. Und wenn aus technischen Gründen wie verbastelte, fehlerhafte und fehlende Filter. (Störungen) Zu viel hub, wobei das alle Geräte betrifft die man kaufen kann und das sozusagen schon ein "Kavaliersdelikt" ist damit man in der Runde ordentlich rüber kommt.
(Zeig mir einen der nicht mindestens 2,2kHz anstelle 2kHz macht... bzw. Es wird die Minderheit sein)
Oder extremer Leistung. (wo wir wieder bei Filter wären, Zetagi ohne Tiefpass hat den selben Effekt)
Ich nehme aber tatsächlich extremen Abstand von "Chinageräten", eine Baofeng habe ich hier liegen die vor sich hingammelt. Ungenutzt. Mit dem Ding hab ich ein mal bei mir selbst im TV Störungen gemacht beim drücken der PTT. Seit dem (5 Jahre) liegt das schrottgerät rum.
Einem Anfänger aber gleich einen Afu TRX in die Hand zu drücken oder zu empfehlen finde ich ebenso als schlechten Ratschlag.
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Re: 1 Watt erlaubt ?
Das heißt, reine Empfangsanlagen fallen laut Gesetz definitiv darunter, wie man es auch dreht und wendet. In dem fraglichen Satz steht nämlich ein Oder und damit wäre auch der reine Empfang bereits erfüllt. Isso, Leute, da kommen wir auch nicht dran vorbei.
Das ist richtig, aber die BNetzA hat exekutiven Charakter und keinen legislativen. Nicht jede Behörde, die in Deutschland arbeitet, arbeitet auch nach dem Gesetz einwandfrei. Dafür gibt es tausende Beispiele.13CT011 hat geschrieben: ↑Mo 19. Okt 2020, 17:31die BNetzA schreibt dazu auf Ihrer Seite: "
Der Empfang von Amateurfunksendungen und der Besitz von Amateurfunkgeräten ist in Deutschland jedermann gestattet. Für den Betrieb eines Senders einer Amateurfunkstelle sind jedoch besondere Kenntnisse und eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst mit personengebundener Rufzeichenzuteilung erforderlich."
Hier geht es erst mal nur um das geschriebene Gesetz. Daß in der täglichen Praxis die BNetzA bei reinem Empfang wegschaut, ist eine andere Baustelle. Aber solltest Du irgendwann mal wegen so etwas vor Gericht landen, bist Du unter Juristen und nicht mehr bei der BNetzA.
73 de Daniel
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Re: 1 Watt erlaubt ?
Geht viel einfacher. Du bist ein bißchen klamm, zahlst nicht rechtzeitig und schon nimmt das Unheil seinen Lauf.
Geht auch anders: Du machst irgendetwas illegales (was weiß ich, Stören von Flugfunk oder so), BNetzA kommt und die reine Empfangsgeschichte landet als "Beifang" vor Gericht. Da gibt es viele Möglichkeiten, an die wir beide noch nicht denken. Daß die reinen Chancen, daß man mit reinem Empfang auf die Nase fällt, verschwindend gering sind, das ist uns allen klar. (Und wer erwischt wird, sollte unbedingt Lotto spielen.) Aber abstrakt gesehen rein theoretisch möglich wäre es schon.
Also die Bedeutung des Wortes Oder ist uns doch allen klar. Ansonsten stünde an der fraglichen Stelle nur ein Und und kein Oder. Steht aber da, also ist reiner Empfang hinreichend.
73 de Daniel
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Re: 1 Watt erlaubt ?
Also im deutschen Sprachgebrauch, wenn wir nicht gerade unter Informatikern sind, heißt "und/oder" soviel wie "wenn mindestens eine der beiden Bedingungen erfüllt ist".
73 de Daniel
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Re: 1 Watt erlaubt ?
Ich mach jetzt seit mehr als 10 Jahren CB, zwischendurch vorher auch schon PMR (kinderfunk eben...) und seit 5~6 Jahren Freenet.
Das es natürlich auch legal Spaß macht stellt ja keiner außer Frage. Von Berg zu Berg oder an gutem Standort von Zuhause aus ist mit 1W auf Freenet auch schon echt einiges machbar.
Zugegeben, Reserve (leistung) und besserer RX und Möglichkeiten wie im Afu sind verlockend.
Das bedeutet aber für mich nicht nur die Verwendung von Afu Equipment sondern (freenet ist da etwas eingeschränkt) u.a auch Antennenbau. Selbst mit einer besseren Antenne ist ja schon oft viel gewonnen.
Das es legal sei Afu geräte für Freenet oder andere Jedermannfrequenzen zu nutzen wollte ich nicht ausdrücken. Nur das die technischen Voraussetzungen dafür eventuell gegeben sind, wenn sich die Behörde darauf einlässt diese für jedermannfunk aus dem afu zu übernehmen.
Aber das es heute doch schon ziemlich "Normal" ist selbst bei legalen Geräten den Hub anzuheben für bessere Modulation und viele eben (teils auch gezwungenermaßen wegen PLC) auch mehr Leistung machen ohne dabei störend aufzufallen.
Daher vielleicht auch die Tatsache das solchen Leuten die technisch alle Parameter in "Maßen" erweitert auslegen "Geduldet" werden.
Für Anfänger ist halt die Empfehlung ganz klar erst mal legales Gerät zu nutzen.
Fortgeschrittene Nutzer wissen dann meist ohne Nachfragen was sie brauchen und bereit sind zu riskieren. Also ob Afu TRX oder legale Geräte.
Das es natürlich auch legal Spaß macht stellt ja keiner außer Frage. Von Berg zu Berg oder an gutem Standort von Zuhause aus ist mit 1W auf Freenet auch schon echt einiges machbar.
Zugegeben, Reserve (leistung) und besserer RX und Möglichkeiten wie im Afu sind verlockend.
Das bedeutet aber für mich nicht nur die Verwendung von Afu Equipment sondern (freenet ist da etwas eingeschränkt) u.a auch Antennenbau. Selbst mit einer besseren Antenne ist ja schon oft viel gewonnen.
Das es legal sei Afu geräte für Freenet oder andere Jedermannfrequenzen zu nutzen wollte ich nicht ausdrücken. Nur das die technischen Voraussetzungen dafür eventuell gegeben sind, wenn sich die Behörde darauf einlässt diese für jedermannfunk aus dem afu zu übernehmen.
Aber das es heute doch schon ziemlich "Normal" ist selbst bei legalen Geräten den Hub anzuheben für bessere Modulation und viele eben (teils auch gezwungenermaßen wegen PLC) auch mehr Leistung machen ohne dabei störend aufzufallen.
Daher vielleicht auch die Tatsache das solchen Leuten die technisch alle Parameter in "Maßen" erweitert auslegen "Geduldet" werden.
Für Anfänger ist halt die Empfehlung ganz klar erst mal legales Gerät zu nutzen.
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Re: 1 Watt erlaubt ?
"Normal" ist es heute auch, daß mehr als die Hälfte der Radfahrer bei Rot über die Ampel brettern, aber legal ist das deswegen noch lange nicht.criticalcore5711 hat geschrieben: ↑Mo 19. Okt 2020, 19:20Aber das es heute doch schon ziemlich "Normal" ist selbst bei legalen Geräten den Hub anzuheben für bessere Modulation und viele eben (teils auch gezwungenermaßen wegen PLC) auch mehr Leistung machen ohne dabei störend aufzufallen.
73 de Daniel
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Re: 1 Watt erlaubt ?
Kommt darauf an wo du bist, Bro. Draußen volle Power, aber aus der Wohnung so wenig wie möglich, damit sie dich nicht erwischen.Mike6287 hat geschrieben: ↑Do 5. Mär 2020, 20:36 Servus Leute.
Ich habe ein TCA AN/PRC-152 gekauft. Dieses kann ich auf 1,5 und 10 Watt stellen. Nun zu meiner Frage. Laut Aussage meines Kollegen darf ich als Laie 1 Watt senden denn früher waren es 0,5 Watt. Stimmt das oder irrt er sich? Danke im Voraus.
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Re: 1 Watt erlaubt ?
Er ist bestimmt nicht Dein "Bro" und gib ihm erst mal Deine Anschrift, damit er, wenn er Deinen Rat befolgt und erwischt wird, Dir die Kosten der OWi weiterleiten kann.nietoperz809 hat geschrieben: ↑Mo 19. Okt 2020, 19:26Kommt darauf an wo du bist, Bro. Draußen volle Power, aber aus der Wohnung so wenig wie möglich, damit sie dich nicht erwischen.
73 de Daniel
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Re: 1 Watt erlaubt ?
Da wird nix weitergeleitet.DocEmmettBrown hat geschrieben: ↑Mo 19. Okt 2020, 19:30Er ist bestimmt nicht Dein "Bro" und gib ihm erst mal Deine Anschrift, damit er, wenn er Deinen Rat befolgt und erwischt wird, Dir die Kosten der OWi weiterleiten kann.nietoperz809 hat geschrieben: ↑Mo 19. Okt 2020, 19:26Kommt darauf an wo du bist, Bro. Draußen volle Power, aber aus der Wohnung so wenig wie möglich, damit sie dich nicht erwischen.
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Re: 1 Watt erlaubt ?
So isses und deswegen bleibt man auch lieber legal. q.e.d.
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Re: 1 Watt erlaubt ?
Nö, jeder soll machen, was er für sich verantworten kann.DocEmmettBrown hat geschrieben: ↑Mo 19. Okt 2020, 20:03So isses und deswegen bleibt man auch lieber legal. q.e.d.
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Re: 1 Watt erlaubt ?
Bei dem nick muss ich irgendwie an Drawn together denken... nitropoperze und so
Nicht böse gemeint!
Das ist übrigens der beschissenste Rat den man einem Anfänger geben kann!
An meinem funkerhügel war damals nen 2m BOS zubringer... die hätten mir einen geschissen mit der Bao auf volle Pulle!
Oder Kabelnetzbetreiber...
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Re: 1 Watt erlaubt ?
Liebe Leute,
Was den Begriff der Amateurfunkstelle angeht: Nicht jedes Funkgerät, bei dem auch nur entfernt die Möglichkeit besteht, es auf Amateurfunkfrequenzen umbauen oder umprogrammieren zu können, stellt allein schon deshalb eine Amateurfunkstelle i.S. des AFuG dar. Mal abgesehen davon, daß es dem TE hier überhaupt nicht um Amateurfunk ging.
Um es nochmal klarzustellen: ich habe eingangs bemängelt, daß Einsteigern gegenüber gern mal die Verbots-Keule geschwungen und von fehlenden "Zulassungen" geschwafelt wird. Ich empfehle keinem Einsteiger, Amateurfunkgeräte für Jedermann-Funkanwendungen zu benutzen und habe das auch nie getan. Nun hat sich ja wenigstens herauskristallisiert, daß es administrative Funkgeräte-"Zulassungen" für Hobbyfunkgeräte nicht mehr gibt, das ist ja schon mal ein Lichtblick
Zu der albernen Unterstellung, ich sei vielleicht gar nicht der "Wolf" vom Funkmagazin, sag ich mal gar nichts, da ist mir die Zeit zu schade, um mich mit solchem Unfug auseinandersetzen.
Gruß in die Runde
"Wolf"gang
Was den Begriff der Amateurfunkstelle angeht: Nicht jedes Funkgerät, bei dem auch nur entfernt die Möglichkeit besteht, es auf Amateurfunkfrequenzen umbauen oder umprogrammieren zu können, stellt allein schon deshalb eine Amateurfunkstelle i.S. des AFuG dar. Mal abgesehen davon, daß es dem TE hier überhaupt nicht um Amateurfunk ging.
Um es nochmal klarzustellen: ich habe eingangs bemängelt, daß Einsteigern gegenüber gern mal die Verbots-Keule geschwungen und von fehlenden "Zulassungen" geschwafelt wird. Ich empfehle keinem Einsteiger, Amateurfunkgeräte für Jedermann-Funkanwendungen zu benutzen und habe das auch nie getan. Nun hat sich ja wenigstens herauskristallisiert, daß es administrative Funkgeräte-"Zulassungen" für Hobbyfunkgeräte nicht mehr gibt, das ist ja schon mal ein Lichtblick
Zu der albernen Unterstellung, ich sei vielleicht gar nicht der "Wolf" vom Funkmagazin, sag ich mal gar nichts, da ist mir die Zeit zu schade, um mich mit solchem Unfug auseinandersetzen.
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"Wolf"gang
"Viele denken quer, weil sie's geradeaus nicht hinkriegen" (Dieter Nuhr)
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Re: 1 Watt erlaubt ?
Zum Thema "Zulassung": Eine Büchse mit passender Konformitätserklärung vom Hersteller ist zulässig, ohne diese ist sie unzulässig. Das heißt, die zulässige ist zugelassen, hat also eine Zulassung. Die unzulässige halt nicht. Deutsche Sprache!
73 de Daniel
73 de Daniel
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Re: 1 Watt erlaubt ?
Hmm nicht direkt jedenfalls, nach Modifikation ist es aber eine.Wolf hat geschrieben: ↑Mo 19. Okt 2020, 23:41 Was den Begriff der Amateurfunkstelle angeht: Nicht jedes Funkgerät, bei dem auch nur entfernt die Möglichkeit besteht, es auf Amateurfunkfrequenzen umbauen oder umprogrammieren zu können, stellt allein schon deshalb eine Amateurfunkstelle i.S. des AFuG dar.
Man nehme eine AE5890 eu, jumper umstecken, einstellen... fertig ist das 10,11,12m Gerät.
AE2990, handfunke, gleiches vorgehen.
Die alten President, Tastenkombination...
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