DL6WAB hat geschrieben: ↑So 18. Okt 2020, 09:23
11. „Inbetriebnahme“ die erstmalige Verwendung von Funkanlagen in der Europäischen Union durch ihre Endnutzer;
Genau das war meine Befürchtung, daß das Gesetz so, wie es geschrieben ist, gar keine Unterscheidung zwischen RX und TX macht. Will heißen: Wenn der Nicht-FA ein Funkgerät erwirbt und einschaltet, dann ist die Inbetriebnahme eigentlich schon erfüllt, auch wenn er damit nur hört. Man kann sogar noch einen Schritt weitergehen: Erwirbt der Nicht-FA z.B. einen
Yaesu VX-6E, so muß er, um damit z.B. CB oder Rundfunk nur zu hören, das Gerät nicht einmal modifizieren, das kann es nämlich schon von Haus aus. Da es aber eindeutig ein AFu-Gerät ist und die beiliegende KE nichts über einen anderen Verwendungszweck aussagt, könnte ein Richter, der mit dem falschen Fuß aufgestanden ist, dies bereits als unzulässige Nutzung durch einen Nicht-FA deuten.
DL6WAB hat geschrieben: ↑So 18. Okt 2020, 09:23
Die KE ist für diese Funkanlage im Auslieferungszustand erklärt worden. Wird die Funkanlage legal (Funkamateur) oder nicht legal (Nichtfunkamateur) modifiziert, gilt die KE zwar noch, aber nicht mehr für dieses modifizierte Gerät. Verkauft der FA dieses modifizierte Gerät an den Nicht-FA, bringt er selbst eine (modifizierte) Funkanlage in Verkehr und der Nicht-FA hat, wen er das Ding in Betrieb nimmt, plötzlich eine "Amateurfunkstelle".
Dazu muß der FA das Gerät nicht einmal modifizieren. Da reicht es aus, daß das Gerät eindeutig als Amateurfunkgerät deklariert und beworben ist. Auch wenn in der BDA lauter Hinweise sind (z.B. Abbildungen des LCD mit typischen AFu-Frequenzen), wird jeder Richter davon ausgehen, daß es sich bei dem Gerät um ein AFu-Gerät handelt, auch z.B. beim o.g. Yaesu VX-6R.
DL6WAB hat geschrieben: ↑So 18. Okt 2020, 09:23
Aus diesem Grund verkaufen viele FA ihre Geräte (modifizierte oder selbstgebaute) über z.B. ebay, oft nur an andere FA weil sie sonst Gefahr laufen, ein (hier modifiziertes) Gerät in Verkehr zu bringen (wofür sie ja keine KE mehr haben). Sie müssten, damit die KE wieder passt, alle Modifikationen rückgängig machen und das Gerät in den Ausgangszustand versetzen.
Richtig, sehe ich genauso.
73 de Daniel