1 Watt erlaubt ?

Wolf
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Re: 1 Watt erlaubt ?

#46

Beitrag von Wolf »

Liebe Leute,
leider hat sich unter Funkfreunden die Unsitte ausgebreitet, daß bei Anfragen insbesondere von Neulingen zu bestimmten Funkgeräten gern mal die Verbots-Keule oder das "Nicht- zugelassen"-Beil geschwungen werden und dort düstere Schreckensszenarien ausgemalt werden, durch die
Einsteiger eher abgeschreckt werden.

Auch wird immer wieder der falsche Eindruck erweckt, daß durch das Vorhandensein einer Konformitätsbescheinigung der Betrieb eines Funkgeräts "erlaubt" werde bzw. das Gerät dadurch, eine Art "Zulassung" erhalte. Das ist Quatsch, denn eine Konformitätsbescheinigung erlaubt oder verbietet dem Benutzer gar nichts. Es gibt z.B.keine Rechtsnorm, die den Betrieb eines Hobbyfunkgerätes ohne Konformitätsbescheinigung verbietet geschweige denn als OWi ahndet.

Auch ist die Einhaltung von Nutzungsbestimmungen allein dadurch, daß die benutzten Geräte über eine Konformitätsbescheinigung verfügen, keineswegs gesichert. Wäre das der Fall, dann dürften CB-Funkgeräte mit wechselbaren "Ländernormen" vom Hersteller überhaupt keine Konformitätsbescheinigung ausgestellt bekommen. Und auf die Einhaltung der zulässigen CB-Strahlungsleistungen, die bekanntlich durch die Rechengrössen ERP und EIRP limitiert sind, hat die Konformitätsbescheinigung eh keinen Einfluß.

Um nicht falsch verstanden zu werden: Ich empfehle einem Neuling auf keinen Fall, sich bei Amazon & Co. mit billigen China-Böllern einzudecken,
weil diese im Auslieferzustand eher dazu verleiten, durch Unwissenheit nicht zugeteilte Frequenzen zu nutzen, sondern sich von einem der hier vertretenen seriösen Funk-Fachhändler ausführlich beraten zu lassen.

Gruß
Wolf :-)
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noone
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Re: 1 Watt erlaubt ?

#47

Beitrag von noone »

Wolf hat geschrieben: Sa 10. Okt 2020, 14:30 Liebe Leute,
leider hat sich unter Funkfreunden die Unsitte ausgebreitet, daß bei Anfragen insbesondere von Neulingen zu bestimmten Funkgeräten gern mal die Verbots-Keule oder das "Nicht- zugelassen"-Beil geschwungen werden und dort düstere Schreckensszenarien ausgemalt werden, durch die
Einsteiger eher abgeschreckt werden.

Auch wird immer wieder der falsche Eindruck erweckt, daß durch das Vorhandensein einer Konformitätsbescheinigung der Betrieb eines Funkgeräts "erlaubt" werde bzw. das Gerät dadurch, eine Art "Zulassung" erhalte. Das ist Quatsch, denn eine Konformitätsbescheinigung erlaubt oder verbietet dem Benutzer gar nichts. Es gibt z.B.keine Rechtsnorm, die den Betrieb eines Hobbyfunkgerätes ohne Konformitätsbescheinigung verbietet geschweige denn als OWi ahndet.

Auch ist die Einhaltung von Nutzungsbestimmungen allein dadurch, daß die benutzten Geräte über eine Konformitätsbescheinigung verfügen, keineswegs gesichert. Wäre das der Fall, dann dürften CB-Funkgeräte mit wechselbaren "Ländernormen" vom Hersteller überhaupt keine Konformitätsbescheinigung ausgestellt bekommen. Und auf die Einhaltung der zulässigen CB-Strahlungsleistungen, die bekanntlich durch die Rechengrössen ERP und EIRP limitiert sind, hat die Konformitätsbescheinigung eh keinen Einfluß.

Um nicht falsch verstanden zu werden: Ich empfehle einem Neuling auf keinen Fall, sich bei Amazon & Co. mit billigen China-Böllern einzudecken,
weil diese im Auslieferzustand eher dazu verleiten, durch Unwissenheit nicht zugeteilte Frequenzen zu nutzen, sondern sich von einem der hier vertretenen seriösen Funk-Fachhändler ausführlich beraten zu lassen.

Gruß
Wolf :-)

Ja man beschränkt sich heute auf die absoluten verbalen Werkzeuge

Verbotsbeil, Nichtzugelassenkeule etc. im Außerfunkbereich wird schon mal jemanden mit der N---keule auf den Aluhut geprügelt wenn er sich nicht der alternativlosen vorgegebenen Meinung beugt.

Der Markt ist so groß und unübersichtlich, dass Kontrolle schwierig ist und die Polizei zb. gar nicht die Zeit hat etwas zu prüfen, im Zweifel gilt "in gutem Glauben erworben" . Im übrigen gilt daß der Importeur erklärt was Sache ist, das hat bei Milliarden LED und Energiesparleuchtmitteln, Routern, Powerlinegeräten, NEtzteilen und Schaltwandlern Gültigkeit Prüfen muss niemand man erklärt die Konfirmität nur wenige lassen prüfen, die Geschehnisse um diverse Prüfinstitute sagen aber nur eines zu den Tests aus das stimmt wenns drauf steht "Umweltschutzpapier aus FSC-Forsten"
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Re: 1 Watt erlaubt ?

#48

Beitrag von Wolf »

Lieber Jürgen (DL6WAB),

Ich denke, wir sollten hier auf gegenseitige polemische Sticheleien verzichten. Ich habe wirklich andere Dinge um die Ohren, als hier im Sekundentakt reinzuschauen, nur um zu sehen,ob jemand auf mein Geschreibsel geantwortet hat. :clue:

Wozu eine Konformitätsbescheinigung "gut" ist, geht eigentlich schon aus ihrem Wesen hervor: Die EU will halt bewirken, daß nur Geräte, von denen zu erwarten ist, daß sie harmonisierten EU-Normen entsprechen, Marktzugang erhalten. Aber der Gesetzgeber hat auf Strafandrohungen gegenüber Anwendern verzichtet, um das durchzusetzen. So einfach ist das. Das mag man bedauern, aber es berechtigt uns noch lange nicht, eigene Betriebs-"Verbote" zu erfinden und damit Neulinge einzuschüchtern und zu verunsichern, auch wenn das vielleicht gut gemeint ist.

Gruß
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Re: 1 Watt erlaubt ?

#49

Beitrag von criticalcore5711 »

13HN516 hat geschrieben: Sa 10. Okt 2020, 16:03 Über das Thema EN300296 betrifft PMR446 und Freenetfunk hatten wir uns auch schon Unterhalten, da sagtest du mit dieser Norm ist es ein Problem, da es nicht erlaubt ist externe Antennen zu nutzen nur Integral Antennen komischerweise gab es auch Freenetfunkgeräte mit EN300 296 und abschraubarer Antenne. Wieso nicht umschaltbar auf andere Ländernormen.???
Weil es einfach kein anderes Land gibt das Freenet erlaubt...
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Re: 1 Watt erlaubt ?

#50

Beitrag von nietoperz809 »

criticalcore5711 hat geschrieben: Fr 6. Mär 2020, 11:56 Und was hat die Schweizer Haltung dazu mit Deutschland zu tun?

Hier gibts nicht nur 4 Stellige Strafen, maximal sind 15.000€ Möglich soweit mir bekannt.
das kommt auf das einkommen an. bist du schüler oder student, bekommste ein paar sozialstunden verpasst. ich wurde als azubi mal wegen 'verstoß gegen das fernmeldeanlagengesetz' verdonnert. ein ganzes lehrlingsgehalt haben sie mir abgezwackt, die schweine. immerhin durfte ich in raten zahlen.

btw, die handfunke scheint sehr interessant zu sein. kommt auf meine wunschliste!
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Re: 1 Watt erlaubt ?

#51

Beitrag von nietoperz809 »

DL6WAB hat geschrieben: Mo 12. Okt 2020, 15:27
do9ems hat geschrieben: Mo 12. Okt 2020, 12:29 Da beides aber ganz klar als Nahbereichsfunk ausgewiesen ist, geht ein Vergleich mit CB- oder Amateurfunk komplett am Thema vorbei.
Ich kann den Wunsch der CB Funker nach Verbesserungen und Erweiterungen der Möglichkeiten ja durchaus nachvollziehen. Selbst CB Funk ist vom Grundsatz her als "privater Nahbereichsfunk" ausgewiesen. Manchmal geht auf CB deutlich mehr wie der Nahbereich, im Moment ist halt tote Hose.
...
nach meinem eindruck hat das mobile internet den cb-funk getötet. da hat man keine reichweitenprobleme mehr und kann zum ton auch noch das kamerabild sowie beliebige andere daten übertragen. die nutzer wollen es bequem und stressfrei haben. ich bin genau das gegenteil: ich liebe die analoge, primitive, altbackene funktechnik.

ich weiß nicht wie es heute ist, aber als ich noch cb-funkte, (vor 20j oder so) durfte man sich antennen selber basteln, nur keine richtantennen. vorverstärker-mikrofone waren auch erlaubt und sehr beliebt. technische veränderungen am gerät und externe leistungsendstufen (sogenannte 'brenner') waren aber verboten.
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Re: 1 Watt erlaubt ?

#52

Beitrag von criticalcore5711 »

nietoperz809 hat geschrieben: Mo 12. Okt 2020, 16:02 ich weiß nicht wie es heute ist, aber als ich noch cb-funkte, (vor 20j oder so) durfte man sich antennen selber basteln, nur keine richtantennen. vorverstärker-mikrofone waren auch erlaubt und sehr beliebt. technische veränderungen am gerät und externe leistungsendstufen (sogenannte 'brenner') waren aber verboten.
Antennenbau geht immer noch, Richtantennen sind erlaubt, 80 FM 4W, 40 AM 4W, 40 SSB 12W PEP Spitze.
Mikrofone wie es beliebt, ab 10W ERP an der Antenne Standortbescheinigung.

Also bei der Nutzung von SSB praktisch immer ab L/2 am Dach.

Brenner sind weiterhin verboten.
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Re: 1 Watt erlaubt ?

#53

Beitrag von nietoperz809 »

criticalcore5711 hat geschrieben: Mo 12. Okt 2020, 16:18
nietoperz809 hat geschrieben: Mo 12. Okt 2020, 16:02 ich weiß nicht wie es heute ist, aber als ich noch cb-funkte, (vor 20j oder so) durfte man sich antennen selber basteln, nur keine richtantennen. vorverstärker-mikrofone waren auch erlaubt und sehr beliebt. technische veränderungen am gerät und externe leistungsendstufen (sogenannte 'brenner') waren aber verboten.
Antennenbau geht immer noch, Richtantennen sind erlaubt, 80 FM 4W, 40 AM 4W, 40 SSB 12W PEP Spitze.
Mikrofone wie es beliebt, ab 10W ERP an der Antenne Standortbescheinigung.

Also bei der Nutzung von SSB praktisch immer ab L/2 am Dach.

Brenner sind weiterhin verboten.
danke für die info. wie ich sehe, ist die cb-gesetzgebung immer liberaler geworden. ganz am anfang waren nur 12 kanäle und 0.5 watt (am) erlaubt. aber trotz der lockerungen ist cb-funk so gut wie tot, jedenfalls im raum hannover, wo ich mich oft aufhalte.

hier in der gegend funken einige auf freenet und pmr446, und natürlich die lizensierten hansels auf 70cm und 2m. aber da höre ich fast nie rein.
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Re: 1 Watt erlaubt ?

#54

Beitrag von Wolf »

Liebe Leute,
danke für die lieben genesungswünsche! Diese ganzen Diskussionen um China-Böller im CB-Funk kranken m.E. daran, daß immer wieder der Eindruck erweckt wird, daß der Betrieb solcher Geräte dort verboten ist, weil diese dafür angeblich keine "Zulassung" haben. Ich habe gefühlte tausend Mal dezent darauf hingewiesen,daß es administrative (behördliche) "Zulassungen" für CB -Funkgeräte schon seit mehr als einem Jahrzehnt nicht mehr gibt.Und nein: eine Konformitätsbescheinigung und eine CE-Kennzeichnung sind keine Zulassungen, sondern "private" Zusicherungen des Herstellers, daß das betreffende Gerät harmonisierten EU-Normen entspricht. Auch gibt es nirgendwo eine Regelung die den Betrieb eines Funkgeräts ohne Konformitätsbescheinigung verbietet und mit Bußgeld bedroht.

Wobei sich gern der nächste Irrtum einschleicht: Nämlich der, daß Normen sozusagen Gesetzes-Charakter haben, was keinesfalls der Fall ist. Auf einen Anwender haben Normen keinerlei Rechtswirkung, es sei denn, daß deren Einhaltung in Gesetzen oder Verträgen ausdrücklich gefordert wird.

Dem TE her sollte man vielleicht näherbringen,daß es im Grunde ziemlich wurscht ist, ob ein Funkgerät im PMR446-Bereich eine Senderausgangsleistung "an der Antennenbuchse" von 0,5 oder 1 mW aufweist, solange seine Antennenanlage nicht mehr als 500 Milliwatt in der Rechengrösse ERP rauspustet.

Gruß
Wolf :-)
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Re: 1 Watt erlaubt ?

#55

Beitrag von DocEmmettBrown »

DL6WAB hat geschrieben: Do 15. Okt 2020, 18:10Ich frage mich, wieso dann der Hersteller auf der Konformitätserklärung, die er selbst ausstellt (hier ALAN Electronics GmbH), den Betrieb von Amateurfunkgeräten für den CB Bereich ausdrücklich untersagt (grüner Rahmen).
Jürgen, jetzt komm hier doch nicht mit Fakten! Die sind doch bei vielen gar nicht erwünscht. ;)

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Re: 1 Watt erlaubt ?

#56

Beitrag von DocEmmettBrown »

DL6WAB hat geschrieben: Fr 16. Okt 2020, 16:43
§ 10 Inverkehrbringen (FTEG)

(1) Geräte dürfen nur dann in den Verkehr gebracht werden, wenn sie die grundlegenden Anforderungen erfüllen, ein für sie nach § 7 Abs. 2 oder 3 zulässiges Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurde und die Geräte mit dem CE-Kennzeichen versehen sind. Sie müssen den übrigen Bestimmungen dieses Gesetzes bei ordnungsgemäßer Montage, Unterhaltung und bestimmungsgemäßer Verwendung entsprechen.

(3) Ein Gerät darf nur in Verkehr gebracht werden, wenn die für das Inverkehrbringen des Geräts verantwortliche Person für den Benutzer Informationen über die bestimmungsgemäße Verwendung zusammen mit der Erklärung über die Konformität mit den grundlegenden Anforderungen bereitstellt.
Also, ein Gerät darf nur in Verkehr gebracht werden wenn,

- bestimmungsgemäße Verwendung deklariert ist
- Konformitätsbewertung durchgeführt wurde und in einer Konformitätserklärung mündet
- grundlegende Anforderungen an EU Normen erfüllt sind und
- CE Zeichen hat

Hat man das nicht, kein Inverkehrbringen!
Das betrifft aber nur die Inverkehrbringung. Du kannst aber nach o.g. Punkten legal ein in Verkehr gebrachtes AFu-Gerät erwerben und empfangsseitig in Betrieb nehmen, auch auf Nicht-AFu-Bändern. Laut o.g. FTEG Paragraphen nicht verboten.
DL6WAB hat geschrieben: Fr 16. Okt 2020, 16:43
§ 2 Begriffsbestimmungen (ProdSG)

Im Sinne dieses Gesetzes

15. ist Inverkehrbringen die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt; die Einfuhr in den Europäischen Wirtschaftsraum steht dem Inverkehrbringen eines neuen Produkts gleich,
Oha, der Importeur (Privatperson bestellt in China) wird mit dem Inverkehrbringer gleichgesetzt! Das hat für den Importeur Konsequenzen!
Hat es nicht, es sei denn, der bestellt die Büchse beim schnellen Ali für einen Kollegen und reicht sie ihm gegen Bares (oder auch geschenkt, wie auch immer) weiter. Bestellt er sie aber für sich selbst, ist das keine Inverkehrbringung auf dem Markt.
DL6WAB hat geschrieben: Fr 16. Okt 2020, 16:43
§ 17 Bußgeldvorschriften (FTEG)

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

5. entgegen § 10 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 3 Satz 1 oder 2 ein Gerät in Verkehr bringt,

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, 3, 5 und 8 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.
Huch! :shock: Was bedeutet das. Nur ordnungsgemäß in Verkehr gebrachte Geräte dürfen hier in D bestimmungsgemäß verwendet werden.
Nicht die Inverkehrbringung (Verkauf, Verleih, Verschenken) mit der Verwendung gleichsetzen. Das sind verschiedene Paar Schuhe. ;)

73 de Daniel
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Re: 1 Watt erlaubt ?

#57

Beitrag von DF5WW »

Moin Jürgen. eigentlich hast Du es ja schon auf den Punkt gebracht.
CE Konform ist nur das Regularium unter dem man Geräte in die EU
einführen kann. Die meisten überlesen aber das solche Geräte auch noch
für die spezielle Anwendung (egal ob CB, Freenet, LPD oder PMR446)
zugelassen sein müssen um sie legal verwenden zu dürfen.

Mir ist zwar, schlicht und ergreifend, vollkommen egal was jeder ausserhalb
der AFu-Bänder macht aber derjenige der sich auf CE Beruft und dann meint
Leute wären im Recht die das anders sehen der kann u.U. mit empflindlichen
Bussgeldern rechnen. Hoffe die Leute die sagen CE erlaubt alles zahlen dann
auch die Ausgaben der Betroffenen.

5-stellige €-Beträge sind da durchaus drin. (OWi)
73´s, Jürgen.
2 x G90, 1 x ALT-512, 1 x TS790E. 50m Endgespeist, 4-Ele. Logperiodic 2m/70 cm, Duoband Moxon 50/70 MHz,
Diamond X30 2m/70 cm, HF-P1 + 5,6m Teleskop für draußen + 3 x EREMIT 18 AH LiFePo4.

:tup: :tup:
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Re: 1 Watt erlaubt ?

#58

Beitrag von DocEmmettBrown »

DF5WW hat geschrieben: Fr 16. Okt 2020, 18:49Die meisten überlesen aber das solche Geräte auch noch für die spezielle Anwendung (egal ob CB, Freenet, LPD oder PMR446) zugelassen sein müssen um sie legal verwenden zu dürfen.
Da schwillt mir eine Frage auf der Zunge:
Es wird ja immer gesagt, das reine Hören mit einem AFu-Gerät auf AFu-fremden Frequenzen sei zulässig. Aber stimmt das denn auch de jure? :shock:
Dürfte ich mit einem Maopeng UV-5R, wenn ich eines hätte, damit, sagen wir mal, auf Freenet hören? Oder müßte das ausdrücklich in der Konformitätsdingens als bestimmungsgemäßer Gebrauch beschrieben sein?

73 de Daniel
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Re: 1 Watt erlaubt ?

#59

Beitrag von DocEmmettBrown »

DL6WAB hat geschrieben: Fr 16. Okt 2020, 19:16und verwende ich es bestimmungsgemäß?
Ich bin relativ sicher, daß im o.g. Beispiel in der Konformitätserklärung nichts darüber drinsteht, daß eine reine RX-Verwendung in z.B. Freenet zulässig ist. Dann wär's ja eigentlich verboten. Stört zwar (technisch) nicht, ist aber unzulässig. :clue:

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Re: 1 Watt erlaubt ?

#60

Beitrag von DF5WW »

Moin Doc ....

das stimmt insoweit nicht das es mittlerweile eine allgemeine Genehmigung gibt Kurzwellem zu hören.
Auch Frequenzen über 30 MHz gehören dazu wenn sie denn für die Allgemeine Nutzung freigegeben
sind Wenn ich natürlich BOS abhöre ist das immer noch Straftatbestand. Freenet, PMR446 darf jeder
sonst hätten auch die Babyphones keine Berechtigung

Kann man aber nachlesen.
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