Nicht in Deutschland, hier ist das nur eine OWi. Es sei denn, Deine Büchse wäre dazu geeignet, als Schwarzsender z.B. für UKW zu fungieren, dann wäre es eine Strafsache.
73 de Daniel
Nicht in Deutschland, hier ist das nur eine OWi. Es sei denn, Deine Büchse wäre dazu geeignet, als Schwarzsender z.B. für UKW zu fungieren, dann wäre es eine Strafsache.
Schöne Theorie, aber Du brauchst in jedem Fall eine Konformitätserklärung zur Büchse. CE alleine reicht nicht aus. Ob das Ding dann vorher ein AFu- oder ein Marinefunkgerät war, spielt keine Rolle. Auf die Konformitätserklärung kommt's an!
Ein Jumper... und kein mensch merkt den Unterschied abgesehen vom S bzw. R Wert. (Das T habe ich jetzt mal weggelassen, im CB Bereich Ungebräuchlich!)13HN516 hat geschrieben: ↑Fr 9. Okt 2020, 18:30Deshalb halte ich das schreiben von 2008 nur für sehr wage, als einen Freibrief zu sehen, generell alle Afu Funkgeräte im CB Funk nutzen zu dürfen, es sei den es handelt sich wie bei der ae 5890 zum einen um eine pezifisch Version als zugelassenes CB Funkgerät und eine Afu spezifische Version nur für den Amateurfunk, bzw dessen Bänder.
Wen genau verkaufst du hier für blöd?
Also, in dieser Hinsicht gebe ich Peter nicht ganz Recht. Ein Fahrzeug illegal zu tunen ist gefährlich. Stellt euch mal vor, jmd schafft den Bremsweg nicht, weil die Bremsanlage des getunten Fahrzeugs nicht für die höhere Geschwindigkeit ausgelegt ist, und fährt ne Person tot. Schrecklich.13HN516 hat geschrieben: ↑Sa 10. Okt 2020, 01:28-Ja -HaiViehHarald hat geschrieben: ↑Fr 9. Okt 2020, 21:49Haben wir unsere Mofas nicht auch alle getunt . . . .
bzw. die Drosselung raus genommen . . .
Wer ist denn da wirklich erwischt worden?
das ist aber nochmal was ganz anderes ein Mofa zu tunen, als wenn man zu der Modifikation des Funkgerät noch zusätzlich Störungen in Sicherheitsrelevante Bereiche macht, den meistens fällt man dadurch auf. Es sei den das man bei Messungen.der Bnetza auffällt, weil diese zufällig wegen irgend einer Störungen grade über die Frequenzenbereich schauen, ist eher relativ ungewöhnlich.Hatte ich irgendwie diese Funkanwendungen auf die ducriticalcore5711 hat geschrieben: ↑Fr 9. Okt 2020, 21:59Kannst du es enendlich mal sein lassen?
Nur weil du schlechte Erfahrungen dabei gemacht hast heißt das eben nicht das es nutzlos ist und keinen Sinn macht. Sonst wäre ja auch CB sinnlos weil 4W auf Kurzwelle ja eigentlich auch "Nichts" sind...
CB hat auch mal mit 0,5W angefangen.. Freenet wurde erst auf 1W erweitert...
Also halt mal mit deinen hassreden über VHF/UHF den Ball flach!
angespielt hast genannt, werde mir nicht mehr meinen Mund verbrennen, es geht hier um was ist nach der Konformitätserklärung erlaubt oder nicht.
73&55 Peter
Wolf hat geschrieben: ↑Sa 10. Okt 2020, 14:30Liebe Leute,
leider hat sich unter Funkfreunden die Unsitte ausgebreitet, daß bei Anfragen insbesondere von Neulingen zu bestimmten Funkgeräten gern mal die Verbots-Keule oder das "Nicht- zugelassen"-Beil geschwungen werden und dort düstere Schreckensszenarien ausgemalt werden, durch die
Einsteiger eher abgeschreckt werden.
Auch wird immer wieder der falsche Eindruck erweckt, daß durch das Vorhandensein einer Konformitätsbescheinigung der Betrieb eines Funkgeräts "erlaubt" werde bzw. das Gerät dadurch, eine Art "Zulassung" erhalte. Das ist Quatsch, denn eine Konformitätsbescheinigung erlaubt oder verbietet dem Benutzer gar nichts. Es gibt z.B.keine Rechtsnorm, die den Betrieb eines Hobbyfunkgerätes ohne Konformitätsbescheinigung verbietet geschweige denn als OWi ahndet.
Auch ist die Einhaltung von Nutzungsbestimmungen allein dadurch, daß die benutzten Geräte über eine Konformitätsbescheinigung verfügen, keineswegs gesichert. Wäre das der Fall, dann dürften CB-Funkgeräte mit wechselbaren "Ländernormen" vom Hersteller überhaupt keine Konformitätsbescheinigung ausgestellt bekommen. Und auf die Einhaltung der zulässigen CB-Strahlungsleistungen, die bekanntlich durch die Rechengrössen ERP und EIRP limitiert sind, hat die Konformitätsbescheinigung eh keinen Einfluß.
Um nicht falsch verstanden zu werden: Ich empfehle einem Neuling auf keinen Fall, sich bei Amazon & Co. mit billigen China-Böllern einzudecken,
weil diese im Auslieferzustand eher dazu verleiten, durch Unwissenheit nicht zugeteilte Frequenzen zu nutzen, sondern sich von einem der hier vertretenen seriösen Funk-Fachhändler ausführlich beraten zu lassen.
Gruß
Wolf![]()
Weil es einfach kein anderes Land gibt das Freenet erlaubt...13HN516 hat geschrieben: ↑Sa 10. Okt 2020, 16:03Über das Thema EN300296 betrifft PMR446 und Freenetfunk hatten wir uns auch schon Unterhalten, da sagtest du mit dieser Norm ist es ein Problem, da es nicht erlaubt ist externe Antennen zu nutzen nur Integral Antennen komischerweise gab es auch Freenetfunkgeräte mit EN300 296 und abschraubarer Antenne. Wieso nicht umschaltbar auf andere Ländernormen.???
das kommt auf das einkommen an. bist du schüler oder student, bekommste ein paar sozialstunden verpasst. ich wurde als azubi mal wegen 'verstoß gegen das fernmeldeanlagengesetz' verdonnert. ein ganzes lehrlingsgehalt haben sie mir abgezwackt, die schweine. immerhin durfte ich in raten zahlen.criticalcore5711 hat geschrieben: ↑Fr 6. Mär 2020, 11:56Und was hat die Schweizer Haltung dazu mit Deutschland zu tun?
Hier gibts nicht nur 4 Stellige Strafen, maximal sind 15.000€ Möglich soweit mir bekannt.