Externe Antenne bei Freenet nun legal???

guglielmo
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Re: Externe Antenne bei Freenet nun legal???

#181

Beitrag von guglielmo »

wasserbueffel hat geschrieben: Do 18. Jul 2019, 15:00 Wikipedia ist ein Nutzerportal.
Da kann jeder was reinschreiben!(wie auch der letzte Satz,der subjektiv hinzugefügt wurde)

Bei der BnetzA die Amtsblattverfügungen sind von gesetzlicher Natur,kein Wikipedia Eintrag.

Walter
Natürlich kann jeder etwas ins Wikipedia hinein schreiben. Das bedeutet aber nicht das jeder Mist, der eingetragen wurde auch drin bleibt. Die Beiträge werden gelesen und auf ihre Qualität geprüft. Beiträge deren Inhalt oder Quellen zweifelhaft sind werden als solche gekennzeichnet und bald möglichst überarbeitet. Das ist übrigens die Stärke dieser Plattform. Es wird das Wissen von sehr vielen Menschen gebündelt und anderen Menschen kostenlos zur Verfügung gestellt. Ich verwende diese Plattform schon seit langem für technische, naturwissenschaftliche und auch mathematische Recherchen. Ich kann Dir versichern das die Qualität der Inhalte vorwiegend exzellent ist. So sind unter den Authoren nicht wenige pensionierte und auch noch aktive Hochschullehrer. Dennoch sind wir uns darin einig das keine Information die Garantie hat fehlerfrei zu sein. Alle wichtigen Informationen sollte man auf Plausibilität prüfen und mit anderen Quellen vergleichen.

Im besagten Artikel steht ja die genaue Nummer der entsprechenden Amtsblattverfügung geschrieben. Also anstatt über Wikipedia herum zu quaken braucht man sich nur den Inhalt des Amtsblattes Nr. 60/2019 durchzulesen um den Artikel auf Stichhaltigkeit zu prüfen. Sogar der Link zum Amtsblatt befindet sich im Fußteil.

---
Originalzitat aus dem Amtsblatt:
1.3 Strahlungsleistung
Die maximale äquivalente Strahlungsleistung (ERP) beträgt 1 Watt.
In 10 km Grenzabstand zu Belgien und Polen sind nur 0,5 Watt Strahlungsleistung (ERP) gestattet.
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ERP selber steht für "effective radiated power" oder effektive Strahlungsleistung. Errechnet wird dieser Wert aus der in die Antenne eingespeisten Leitung multipliziert mit dem Antennengewinn. Da die Geräte selber für Freenet zugelassen sein müssen aber abnehmbare Antennen haben kann sich die Zulassung nur auf den Transceiver beziehen. Man darf also externe Antennen anschließen aber ist selber dafür verantwortlich, das der besagte ERP Wert nicht überschritten wird.

---
Originalzitat aus dem Amtsblatt:
2.
Eine Nutzung zugeteilter Frequenzen darf nur mit Funkanlagen erfolgen, die für den Betrieb in der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen bzw. gekennzeichnet sind (§ 60 Abs. 1 S. 3 TKG).
---

Jetzt kannst Du immer noch behaupten, das es nicht explizit im Amtsblatt steht, das externe Antennen erlaubt sind. Um Dir auch diesen Zahn zu ziehen verweise ich auf das folgende Nachbarforum. Hier wurde dieselbe Frage erläutert und ein Forenmitglied hat bei der Bundesnetzagentur nachgehakt. Er hat genau die Antwort bekommen die auch im Wikipedia Artikel steht.

http://forum.db3om.de/ftopic13524.html

Ich werde künftig auch immer wieder aus dem Wikipedia zitieren. Statistisch gesehen und nach meinen eigenen Erfahrungen ist dies eine Informationsquelle die die klassischen Enzyklopädien und auch viele andere Quellen um Längen schlägt.
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Re: Externe Antenne bei Freenet nun legal???

#182

Beitrag von guglielmo »

Wingman hat geschrieben: Do 18. Jul 2019, 15:22 Solange man von einem solchen Handfunkgerät die Antenne abnehmen kann und falls es eine Hochantenne rein für Freenet gibt sehe ich da kein Problem, außerdem, wo kein Kläger da kein Richter.

Gruß

Gesendet von meinem SM-G960F mit Tapatalk
Das mit dem "wo kein Kläger da kein Richter" beantwortet nicht wirklich die obige Frage. Sie lässt nur erkennen das Du es mit den Vorschriften und Gesetzen nicht allzu ernst nimmst. Das ist ja auch kein Problem und damit gehörst Du einem ständig größer werdenden Club an. Nur ging es um die Frage was meint der Gesetzgeber und seine Oberbehörde dazu.
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wasserbueffel
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Re: Externe Antenne bei Freenet nun legal???

#183

Beitrag von wasserbueffel »

Es geht hier um eine rechtliche Frage.
Ob Wikipedia statistich oft Recht hat oder nicht spielt keine Rolle.

Wenn Du schon aus einem anderen Forum zitierst dann kann ich das auch.

Zitat..........


Da hat der "zuständige Mann" der BNetzA abe die Verfügung 1/2007 nicht bis zu Ende gelesen.
Dort heißt es im Hinweis 7
Beim Auftreten von Störungen werden für Funkanwendungen für Sprachkommunikation
über kurze Entfernungen mit Handsprechfunkgeräten die Parameter der europäisch
harmonisierten Norm EN 300 296 in der jeweils gültigen Fassung zu Grunde gelegt.

Und in dieser Norm steht gleich in der Einleitung:
The present document is based on ETS 300 296, which covers analogue radio equipment intended primarily for the
transmission of speech for use in the Land Mobile Radio service and having an integral antenna.

Equipment similar to that covered by the present document, but having an RF connector is covered by ETS 300 086
details, see the scope of the present document as well as the scope of ETS 300 086.

Die Nichterwähnung der EN 300 086 in der Vfg. 1/2007 sollte eigentlich die Sache klarmachen

Zitat Ende......

Walter
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Re: Externe Antenne bei Freenet nun legal???

#184

Beitrag von guglielmo »

1. Hast Du den englischen Text wirklich verstanden?
2. In welchem Jahr leben wir jetzt?
3. Auf welches Jahr bezieht sich Dein zitierter Text?
4. Auf welches Jahr beziehen sich meine zitierten Quellen?

Ich habe keine Lust eine Endlosdiskussion zu führen und mich mit Argumenten und Zitaten herum zu schlagen die am Ende bis in die Zeit des römischen Reiches zurück reichen. Sorry! Wenn man es wirklich wissen will stellt man eine schriftliche Anfrage an die Bundesnetzagentur. Die schriftliche Antwort des Sachbearbeiters aus dem richtigen Referat kann man als verbindlich ansehen. Der Bürger ist seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen und hat dann sogar einen Beweis. Mehr kann man von ihm nicht verlangen. Stellt sich die Aussage im nachhinein als rechtlich falsch dar, liegt der schwarze Peter bei der Bundesnetzagentur. Die Aussage des Sachbearbeiters besitzt natürlich nur solange seine Gültigkeit, solange die Regelungen auf die sich die Aussage bezieht geändert werden.

P.S. Ich habe schon häufig beruflich im rechtlich unklaren Umfeld Entscheidungen treffen müssen. In solchen Fällen konsultiere ich immer die betroffenen Behörden, Firmen oder unsere hauseigenen Juristen und lasse mir die Rechtsinterpretation schriftlich bestätigen. Dies ist eine sehr gute Absicherung. Anders kommt man auch nicht weiter. Sonst würde der große Stillstand ausbrechen.
Zuletzt geändert von guglielmo am Fr 19. Jul 2019, 09:30, insgesamt 1-mal geändert.
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