Natürlich kann jeder etwas ins Wikipedia hinein schreiben. Das bedeutet aber nicht das jeder Mist, der eingetragen wurde auch drin bleibt. Die Beiträge werden gelesen und auf ihre Qualität geprüft. Beiträge deren Inhalt oder Quellen zweifelhaft sind werden als solche gekennzeichnet und bald möglichst überarbeitet. Das ist übrigens die Stärke dieser Plattform. Es wird das Wissen von sehr vielen Menschen gebündelt und anderen Menschen kostenlos zur Verfügung gestellt. Ich verwende diese Plattform schon seit langem für technische, naturwissenschaftliche und auch mathematische Recherchen. Ich kann Dir versichern das die Qualität der Inhalte vorwiegend exzellent ist. So sind unter den Authoren nicht wenige pensionierte und auch noch aktive Hochschullehrer. Dennoch sind wir uns darin einig das keine Information die Garantie hat fehlerfrei zu sein. Alle wichtigen Informationen sollte man auf Plausibilität prüfen und mit anderen Quellen vergleichen.wasserbueffel hat geschrieben: ↑Do 18. Jul 2019, 15:00 Wikipedia ist ein Nutzerportal.
Da kann jeder was reinschreiben!(wie auch der letzte Satz,der subjektiv hinzugefügt wurde)
Bei der BnetzA die Amtsblattverfügungen sind von gesetzlicher Natur,kein Wikipedia Eintrag.
Walter
Im besagten Artikel steht ja die genaue Nummer der entsprechenden Amtsblattverfügung geschrieben. Also anstatt über Wikipedia herum zu quaken braucht man sich nur den Inhalt des Amtsblattes Nr. 60/2019 durchzulesen um den Artikel auf Stichhaltigkeit zu prüfen. Sogar der Link zum Amtsblatt befindet sich im Fußteil.
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Originalzitat aus dem Amtsblatt:
1.3 Strahlungsleistung
Die maximale äquivalente Strahlungsleistung (ERP) beträgt 1 Watt.
In 10 km Grenzabstand zu Belgien und Polen sind nur 0,5 Watt Strahlungsleistung (ERP) gestattet.
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ERP selber steht für "effective radiated power" oder effektive Strahlungsleistung. Errechnet wird dieser Wert aus der in die Antenne eingespeisten Leitung multipliziert mit dem Antennengewinn. Da die Geräte selber für Freenet zugelassen sein müssen aber abnehmbare Antennen haben kann sich die Zulassung nur auf den Transceiver beziehen. Man darf also externe Antennen anschließen aber ist selber dafür verantwortlich, das der besagte ERP Wert nicht überschritten wird.
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Originalzitat aus dem Amtsblatt:
2.
Eine Nutzung zugeteilter Frequenzen darf nur mit Funkanlagen erfolgen, die für den Betrieb in der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen bzw. gekennzeichnet sind (§ 60 Abs. 1 S. 3 TKG).
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Jetzt kannst Du immer noch behaupten, das es nicht explizit im Amtsblatt steht, das externe Antennen erlaubt sind. Um Dir auch diesen Zahn zu ziehen verweise ich auf das folgende Nachbarforum. Hier wurde dieselbe Frage erläutert und ein Forenmitglied hat bei der Bundesnetzagentur nachgehakt. Er hat genau die Antwort bekommen die auch im Wikipedia Artikel steht.
http://forum.db3om.de/ftopic13524.html
Ich werde künftig auch immer wieder aus dem Wikipedia zitieren. Statistisch gesehen und nach meinen eigenen Erfahrungen ist dies eine Informationsquelle die die klassischen Enzyklopädien und auch viele andere Quellen um Längen schlägt.