Notruf absetzen im Amatuerfunk.

DL16LMA
Santiago 6
Beiträge: 408
Registriert: Fr 23. Apr 2010, 13:56
Standort in der Userkarte: München
Wohnort: München

Notruf absetzen im Amatuerfunk.

#1

Beitrag von DL16LMA »

Servus liebe Gemeinde,
ich habe da mal eine Frage für den Bereich Deutschland, Österreich und die Schweiz:

In wiefern ist es möglich das ich auf den sogenannten "Amatuerfunk-Notfunkfrequenzen" wie z.B.
434.000Mhz / 433.500Mhz / 145.500Mhz
einen Notruf abzusetzen in den Alpen mit einem leichten Mobilgerät wie den Yaesu FT 817 oder irgendein Handfunkgerät mit 4w Leistung und einfacher Gummiwurst (mitgelieferter Antenne).

Ist es wahrscheinlich das man Gehört wird oder eher nicht?


Wie ist die Rechtslage wenn ein nicht Amatuerfunker einen Notruf auf diesen Frequenzen absetzt?


Beste Grüße,
Ben
||| Funkgeräte: Ja, hab ich |||
Mich interessiert der Empfang mehr als zu senden.

Zu finden bin ich in München :tup:
Alexander
Santiago 9+30
Beiträge: 4170
Registriert: Fr 6. Nov 2009, 19:40
Standort in der Userkarte: Dortwojoachimsnichthinkommen
Wohnort: Moderatorenstreckbank

Re: Notruf absetzen im Amatuerfunk.

#2

Beitrag von Alexander »

Hallo Ben..

... die Rechtslage ist eindeutig: Ohne Genehmigung - also sogenannter Lizenz - darfst Du auf keiner Frequenz im Amateurfunkbereich senden - auch nicht bei einer Notlage. Es geht noch weiter: Ein berechtigter Funkamateur, darf Dir gar nicht antworten, weil Du in diesem Fall keine Genehmigung hast. Funkst Du doch - auch bei einem Notruf - begehst Du inzwischen "keine" Straftat mehr (das war früher ganz anders), jedoch ist es eine Ordnungswidrigkeit welche mit z.T. erheblichen Geldbusen belegt werden kann. Ob dies jemand macht, ist ne völlig andere Sache.

vy 73 de Alexander
Aestuosi pedes Romanos
Romanorum pede sudore
Silva Nigra non est sedes Romanorum
DL16LMA
Santiago 6
Beiträge: 408
Registriert: Fr 23. Apr 2010, 13:56
Standort in der Userkarte: München
Wohnort: München

Re: Notruf absetzen im Amatuerfunk.

#3

Beitrag von DL16LMA »

Alexander hat geschrieben: Di 21. Mai 2019, 17:46 Hallo Ben..

... die Rechtslage ist eindeutig: Ohne Genehmigung - also sogenannter Lizenz - darfst Du auf keiner Frequenz im Amateurfunkbereich senden - auch nicht bei einer Notlage. Es geht noch weiter: Ein berechtigter Funkamateur, darf Dir gar nicht antworten, weil Du in diesem Fall keine Genehmigung hast. Funkst Du doch - auch bei einem Notruf - begehst Du inzwischen "keine" Straftat mehr (das war früher ganz anders), jedoch ist es eine Ordnungswidrigkeit welche mit z.T. erheblichen Geldbusen belegt werden kann. Ob dies jemand macht, ist ne völlig andere Sache.

vy 73 de Alexander
Gute Antwort aber kommen wir mal kurz zum rechtlichen:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__34.html
ist mir in dieser Situation etwas unschlüssig.
Prinzipiell müsste ja der Sendende damit gesichert und der Aufnehmende gegen geschützt sein.

Ich meine wozu gibt es sonst diese Frequenzen wenn die Amatuerfunker einen Notruf nicht weiterleiten darf?!
Gehen wir mal davon aus ein Bergsteiger (egal ob Amatuerfunker oder nicht) ist in den Alpen Unterwegs, hat kein Handyempfang und setzt einen Notruf darüber als einzige Möglichkeit ab.
||| Funkgeräte: Ja, hab ich |||
Mich interessiert der Empfang mehr als zu senden.

Zu finden bin ich in München :tup:
Benutzeravatar
ax73
Santiago 9+15
Beiträge: 2219
Registriert: Di 3. Nov 2015, 21:45
Standort in der Userkarte: Hannover

Re: Notruf absetzen im Amatuerfunk.

#4

Beitrag von ax73 »

Alexander hat geschrieben: Di 21. Mai 2019, 17:46 Ohne Genehmigung - also sogenannter Lizenz - darfst Du auf keiner Frequenz im Amateurfunkbereich senden - auch nicht bei einer Notlage.
Das ist nicht ganz richtig so :holy:

Da gibt es zum Beispiel den §323c StGB :wink:

Notruf ist Notruf und damit überall bevorrechtigt.
Vor allen Dingen ist, wer auch immer einen Notruf empfängt, verpflichtet darauf zu reagieren.
Das andere hatten wir mal vor Titaniczeiten. Seitdem gibt es internationale Abkommen darüber.

Aber: Missbrauch ist auch klar definiert und daher heisst es gut unterscheiden zwischen
Notfall und nicht nötig.
Einige meiner Beiträge werden in einem anderem Kontext präsentiert als von mir authorisiert und beabsichtigt.
DL16LMA
Santiago 6
Beiträge: 408
Registriert: Fr 23. Apr 2010, 13:56
Standort in der Userkarte: München
Wohnort: München

Re: Notruf absetzen im Amatuerfunk.

#5

Beitrag von DL16LMA »

ax73 hat geschrieben: Di 21. Mai 2019, 17:57
Alexander hat geschrieben: Di 21. Mai 2019, 17:46 Ohne Genehmigung - also sogenannter Lizenz - darfst Du auf keiner Frequenz im Amateurfunkbereich senden - auch nicht bei einer Notlage.
Das ist nicht ganz richtig so :holy:

Da gibt es zum Beispiel den §323c StGB :wink:

Notruf ist Notruf und damit überall bevorrechtigt.
Vor allen Dingen ist, wer auch immer einen Notruf empfängt, verpflichtet darauf zu reagieren.
Das andere hatten wir mal vor Titaniczeiten. Seitdem gibt es internationale Abkommen darüber.

Aber: Missbrauch ist auch klar definiert und daher heisst es gut unterscheiden zwischen
Notfall und nicht nötig.
Dieser Meinung wäre ich nämlich auch 👌🏼

Nun noch die anderen fragen die oben stehen und gerne mehr Meinungen.
||| Funkgeräte: Ja, hab ich |||
Mich interessiert der Empfang mehr als zu senden.

Zu finden bin ich in München :tup:
13TM003
Santiago 7
Beiträge: 635
Registriert: Sa 16. Okt 2010, 03:44
Standort in der Userkarte: dresden

Re: Notruf absetzen im Amatuerfunk.

#6

Beitrag von 13TM003 »

Mal abgesehen von allen Vorschriften bezweifle ich stark das Dir Irgendjemand einen Strick binden wird wenn Du mangels anderer Kommunikationsmöglichkeiten einen berechtigten Notruf über diese oder auch andere Frequenzen ab setzt um Hilfe zu erhalten.

Viele Grüße,
Axel
fragnix
Santiago 3
Beiträge: 137
Registriert: Sa 20. Jun 2015, 08:49
Standort in der Userkarte: Lüneburg

Re: Notruf absetzen im Amatuerfunk.

#7

Beitrag von fragnix »

Sosehr ich auch gerne schreiben würde, dass es im Notfall erlaubt ist: Ich finde da keinen Hinweis drauf. Wäre mir im Notfall allerdings herzlich egal.

Wobei ich nur deswegen ein Amateurfunkgerät dabei habe, weil ich Funkamateur bin. Aber wenn jemand ein Baofeng für die Gruppenkommunikation auf PMR ähnlichen Frequenzen dabei hat, und zur Sicherheit eine Notruffrequenz mit einprogrammiert hat, dann wäre so eine Situation wohl denkbar.

Auf dem Berg wirst Du mit 2 m / 70 cm relativ weit kommen. 4 w und Gummiwurst schränken das schon deutlich ein, aber wenn sonst alles gescheitert ist, ist es zumindest besser als den Tod abzuwarten. Die Wahrscheinlichkeit gehört zu werden würde ich immerhin mit 10% einschätzen.

Im Tal wirst Du wohl niemanden erreichen, den Du nicht auch gleichzeitig sehen kannst. Da scheint mir lautes Rufen mehr Erfolg zu versprechen. Ich selber habe im waldigen Tal 2-3 km Reichweite erzielen können, mehr nicht. Die Wahrscheinlichkeit gehört zu werden schätze ich auf unter 1% ein...
Alexander
Santiago 9+30
Beiträge: 4170
Registriert: Fr 6. Nov 2009, 19:40
Standort in der Userkarte: Dortwojoachimsnichthinkommen
Wohnort: Moderatorenstreckbank

Re: Notruf absetzen im Amatuerfunk.

#8

Beitrag von Alexander »

Hallo zusammen...

... ich habe versucht mit meinem geringen Wissen, die Rechtslage zur Benutzung von Amateurfunkfrequenzen geschildert.

Ich denke ein Gericht und auch die BnetzA werden (vermutlich) eine jeweilige EinzelfallEntscheidung treffen. Zwischen dem Strafgesetzbuch und dem Amateurfunkgesetz kann man glaub ich keine Ausnahme treffen.

Im übrigen gibt es in der Schweiz (dort ganz sicher) und wahrscheinlich auch in Österreich spezielle Frequenzen die für Katastrophen in den Bergen vorgesehen sind.

Die Notruf-Frequenzen im Amaeurfunk sind (so glaube ich) auch nicht zum singulären Absetzen von Notrufen gedacht, sondern vielmehr zum koordinierten Einsatz von Notlagen - um dort die Behörden und Hilfsorganisationen zu unterstützen. Wie gesagt - meine Ansicht - die jedoch sich auch überprüft werden kann.

73 de Alexander
Aestuosi pedes Romanos
Romanorum pede sudore
Silva Nigra non est sedes Romanorum
DL16LMA
Santiago 6
Beiträge: 408
Registriert: Fr 23. Apr 2010, 13:56
Standort in der Userkarte: München
Wohnort: München

Re: Notruf absetzen im Amatuerfunk.

#9

Beitrag von DL16LMA »

Alexander hat geschrieben: Di 21. Mai 2019, 18:14 ...
Im übrigen gibt es in der Schweiz (dort ganz sicher) und wahrscheinlich auch in Österreich spezielle Frequenzen die für Katastrophen in den Bergen vorgesehen sind.
...
73 de Alexander
Gibts da ne Quelle?
||| Funkgeräte: Ja, hab ich |||
Mich interessiert der Empfang mehr als zu senden.

Zu finden bin ich in München :tup:
13DS29
Santiago 6
Beiträge: 427
Registriert: Sa 16. Jul 2016, 09:56
Standort in der Userkarte: Allgäu

Re: Notruf absetzen im Amatuerfunk.

#10

Beitrag von 13DS29 »

Not kennt kein Gebot. Fertig.

Das lernt man beispielsweise auch bei Prüfungen zum Seefunk- und Binnenfunkzeugnis (SRC, UBI). Und da ist Mithören schon eine Straftat. Aussendungen ohne entsprechend registriertes Gerät sowieso. Aber wehe, es ist keine Not. Der Begriff ist sehr eng umfasst.

Bei Hobbyfunk kräht kein Hahn danach.

73 de Michael
Zuletzt geändert von 13DS29 am Di 21. Mai 2019, 18:27, insgesamt 1-mal geändert.
Über 80 Millionen Menschen in Deutschland können nicht richtig funken - Schreib Dich nicht ab, mach die Amateurfunklizenz.
Benutzeravatar
ax73
Santiago 9+15
Beiträge: 2219
Registriert: Di 3. Nov 2015, 21:45
Standort in der Userkarte: Hannover

Re: Notruf absetzen im Amatuerfunk.

#11

Beitrag von ax73 »

Jedermann ist zur Hilfeleistung verpflichtet.
Wer sich unsicher ist liest bitte nochmal das Gesetz.

Ob Funkamateur, CB-Funker oder Telefondiensthabender ist dabei volkommen Wurst.
Einige meiner Beiträge werden in einem anderem Kontext präsentiert als von mir authorisiert und beabsichtigt.
Benutzeravatar
DocEmmettBrown
Santiago 9+30
Beiträge: 7611
Registriert: Sa 3. Jan 2015, 02:37
Standort in der Userkarte: nein

Re: Notruf absetzen im Amatuerfunk.

#12

Beitrag von DocEmmettBrown »

Bei Gefahr für Leib und Leben darfst Du selbstverständlich einen Notruf absetzen und zwar ganz gleich, auf welche Weise, mit welchen Geräten und auf welcher Frequenz. (Auf Verhältnismäßigkeit achten, auch bei der Wahl von Gerätschaft und Frequenz!) Nur darf man zumindest theoretisch die Zeichen SOS oder Mayday im AFu nicht benutzen. Theoretisch! Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß da jemandem ein Strick gedreht wird, wenn er das in einer Streßsituation (Gefahr für Leib und Leben) halt doch tut, denn auch behördlicherseits gilt das Gebot der Verhältnismäßigkeit. ;)

EDIT:
Ich stelle mir gerade einen Gerichtsprozeß vor, wenn irgendeine Behörde klagt: "Der Funkamateur hat aber 'Jehova' 'Mayday' gesagt!" :mrgreen:

73 de Daniel
Benutzeravatar
Eger1
Santiago 5
Beiträge: 395
Registriert: Sa 26. Mai 2018, 23:32
Standort in der Userkarte: JO60AD

Re: Notruf absetzen im Amatuerfunk.

#13

Beitrag von Eger1 »

DocEmmettBrown hat geschrieben: Di 21. Mai 2019, 18:30 Bei Gefahr für Leib und Leben darfst Du selbstverständlich einen Notruf absetzen und zwar ganz gleich, auf welche Weise, mit welchen Geräten und auf welcher Frequenz......
Daniel, so sehe ich das auch.
Ein kleines Beispiel:
1990 habe ich bei der Bundeswehr den LKW-Führerschein gemacht.
Da wurde uns gesagt, dass man auch einen LKW fahren darf (wenn Gefahr für Leib und Leben besteht) , wenn man keinen Führerschein hat.
Die Bundeswehr transportiert zu Manövern ja nicht nur Mettbrötchen und Leberkäse, sondern auch Munition. Um die Gefahr für Leib und Leben oder großen Sachschäden durch eine explodierende LKW-Ladung abzuwenden, darf man sich auch mal über die Gesetze hinweg setzen. Das war ein Beispiel, sollte der Fahrer nicht fahrtüchtig sein und der LKW brennt.
So habe ich es gelernt und der normale Menschenverstand sagt mir, dass das auch richtig ist, so zu handeln.
Wenn es um die Rettung von Menschenleben geht, wird wohl niemand was dagegen haben.
In diesem Sinne .... zurücklehnen und hoffen, dass niemals eine Notsituation eintrifft.
Zuletzt geändert von Eger1 am Di 21. Mai 2019, 19:06, insgesamt 1-mal geändert.
73 & 55 von Eger1 (Armin)
Locator: JO60AD
President Grant II Premium, Sirio Blizzard 2700
DL16LMA
Santiago 6
Beiträge: 408
Registriert: Fr 23. Apr 2010, 13:56
Standort in der Userkarte: München
Wohnort: München

Re: Notruf absetzen im Amatuerfunk.

#14

Beitrag von DL16LMA »

Nun mal ganz ehrlich, hört jemand diese Anruffrequenzen noch mit?
||| Funkgeräte: Ja, hab ich |||
Mich interessiert der Empfang mehr als zu senden.

Zu finden bin ich in München :tup:
fragnix
Santiago 3
Beiträge: 137
Registriert: Sa 20. Jun 2015, 08:49
Standort in der Userkarte: Lüneburg

Re: Notruf absetzen im Amatuerfunk.

#15

Beitrag von fragnix »

Die sind im Wasserfall bei all den SDR Geräten ja durchaus sichtbar, daher denke ich, dass ein Ruf dort wahrgenommen wird. Nachdem er mit 70 cm aus dem bewaldeten Tal herausgekommen ist...
Antworten

Zurück zu „AFU - Allgemein“