CB Funk wiederbeleben?
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Re: CB Funk wiederbeleben?
Mich juckt es auch manchmal auf CB mitzureden. Leider habe ich keinen CB Transciever. Mithören kann ich. Aber meinen SW Transviever dazu zu verwenden, um zu sprechen, verkneife ich mir lieber. Aber auf 2m oder 80m geht es ja manchmal auch zu wie auf CB. Das ist dann der Ersatz.
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Re: CB Funk wiederbeleben?
Warum nicht, wenn du die Watt zahl anpasst, alles gut...SW Transviever dazu zu verwenden, um zu sprechen, verkneife
Wie geht es denn zu, auf CB ?Aber auf 2m oder 80m geht es ja manchmal auch zu wie auf CB.
73/
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Re: CB Funk wiederbeleben?
Na gemütlich geht es da zu!
Lockere Gespräche über Gott und die Welt, mit gleich gesinnten Hobby-Freunden.
Das gibt es überall, auf CB und AFU.
73, Ingo.
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Re: CB Funk wiederbeleben?
Klar - MACHEN kannst du das, erlaubt isses aber dennoch nicht, soweit mir bekannt ist - zum senden auf den CB-Bändern sind eben nur zugelassene CB-Geräte gestattet.
Da kannst du auch Albert Einstein heißen und eine AAA+++ Lizenz haben, is egal.
73/Ted
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Re: CB Funk wiederbeleben?
Ach Ted, wie süß...
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Re: CB Funk wiederbeleben?
Moin. Gibt es denn bei Afu Tranceivern die Möglichkeit den Hub und die Leistung auf CB Niveau zu senken?
Damit hätte man die Vorzüge ( bessere Filter und co) zur Verfügung und währe trotzdem noch im Rahmen wo sich eigentlich keiner beschweren kann.
Wenn ja ist es natürlich immernoch nicht erlaubt aber nur so rein theoretisch.
73 Tim
Damit hätte man die Vorzüge ( bessere Filter und co) zur Verfügung und währe trotzdem noch im Rahmen wo sich eigentlich keiner beschweren kann.
Wenn ja ist es natürlich immernoch nicht erlaubt aber nur so rein theoretisch.
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Re: CB Funk wiederbeleben?
Sputnik01 hat geschrieben: ↑Mi 27. Mär 2019, 14:43Lässig und Locker. Vor allem kann man sich unterhalten. Das ewige CQ Contest, CQ Contest, CQ Contest, 59, 59, 59 auf den AFU-Bändern unterfordert mich dann auf Dauer etwas. Es bringt zwar Spaß mal so mit Südafrike in Kontakt zu treten. Das war es dann aber auch meistens schon.Wie geht es denn zu, auf CB ?
Zuletzt geändert von guglielmo am Do 28. Mär 2019, 09:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: CB Funk wiederbeleben?
Sputnik01 hat geschrieben: ↑Mi 27. Mär 2019, 14:43Nein leider nicht alles gut. Das Gerät ist ganz einfach nicht für den CB -Betrieb zugelassen. Auf CB darf man nur mit Geräten funken, die dafür zugelassen sind. Auf den AFU Bändern dagegen darf ich mit allem Funken was irgendwelche Elektromagentischen Wellen von sich gibt. Solange ich die entsprechenden Vorschriften in Betriebsart, Polarisation und Leistung einhalte. Ich muss mir einen echten CB Transciever zulegen und darf ihn baulich nicht verändern um auf CB zu arbeiten. Ich darf ihn aber baulich verändern und anschließend damit auf den AFU Bändern arbeiten. So einfach ist das. Da ich die Klasse A besitze werde ich auch nichts tun mir dieses Privileg zu versauen.Warum nicht, wenn du die Watt zahl anpasst, alles gut...
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Re: CB Funk wiederbeleben?
Und selbst wenn - Anstiftung zu einer Ordnungswidrigkeit gibts ja nicht.Krampfader hat geschrieben: ↑Do 28. Mär 2019, 09:55Das soll aber jetzt keine Aufforderung zu einer Ordnungswidrigkeit sein ...
Eine Sache ist mir ja unklar:Natürlich wärs besser man besorgt sich ein legales CB-Funkgerät und sieht das Ganze sportlich, sprich mit lediglich 4/4/12W und Bodenwelle möglichst weit zu kommen ... dann lässt es sich auch ohne "schlechtem Gewissen" mitplaudern
worin besteht jetzt die Logik in der Vorschrift, dass bspw. auch ein A-Lizenzinhaber nur ein zugelassenes CB-Funkgerät zum senden auf den CB-Kanälen benutzen darf?
Warum darf ein A-Lizenzinhaber nicht mit einem AFU-Tranceiver auf CB-Kanälen senden, unter der Voraussetzung, dass der verwendete Tranceiver zum Zeitpunkt des Sendens den technischen Vorschriften für zugelassene CB-Tranceiver entspricht?
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Re: CB Funk wiederbeleben?
Der Grund ist hier wohl eher Bürokratischer Natur. Die Afu Lizenz gilt eben nur für den für Amateurfunk Zugelassenen Bereich. Im CB Bereich ist der Funkamateur nicht besser oder schlechter als jeder andere CB-Funker. Daraus folgt aber eben auch, daß für Ihn die gleichen Regeln gelten.Juliett Sierra hat geschrieben: ↑Do 28. Mär 2019, 10:16 Warum darf ein A-Lizenzinhaber nicht mit einem AFU-Tranceiver auf CB-Kanälen senden, unter der Voraussetzung, dass der verwendete Tranceiver zum Zeitpunkt des Sendens den technischen Vorschriften für zugelassene CB-Tranceiver entspricht?
Gesetze haben nicht immer etwas mit Logik zu tun. Das gilt glaub ich seit es Gesetze gibt
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Re: CB Funk wiederbeleben?
Das Problem ist Heut zu Tage das viele Funker nicht mehr die möglichkeit haben aufs Dach eine Antenne aufzustellen. Viele Vermieter möchten das nicht haben.
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Re: CB Funk wiederbeleben?
Genau. Bei mir im Mietvertrag steht dergleichen auch. Kann ich auch verstehen. Wer hat schon Lust, sich einen Sat Schüsselwald auf den Balkonen anzugucken, wenn er aus dem Fenster schaut. Trotzdem habe ich ne Balkonantenne angebracht, ist ja viel ästhetischer. Mal sehen, wie lange es gut geht13Alpha1 / 13HN090 hat geschrieben:Das Problem ist Heut zu Tage das viele Funker nicht mehr die möglichkeit haben aufs Dach eine Antenne aufzustellen. Viele Vermieter möchten das nicht haben.
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Re: CB Funk wiederbeleben?
Ich find das diese Bestimmungen rechtlich durchaus logisch sind. Ein Funkamateur ist nur solange ein legaler Funkamateur, wie er eine gütlige Lizenz besitzt und im Rahmen der einschlägigen Vorschriften auf den Amateurfunkbändern aktiv ist. Sobald er auf anderen Frequenzen arbeitet ist er nicht mehr als Funkamateur aktiv sondern als CB-Funker, Betriebsfunker oder Schwarzfunker. Je nach dem. Hier geht es auch um gleiche Rechte für Alle. Würde ich als Amateurfunker mit meinem Equipment auf dem CB Band funken, dann hätte ich jede Menge Vorteile gegenüber ehrlichen und rechtschaffenden CB Funkern. Mit zwei Schaltern könnte ich z.B. mit 750 Watt, egal ob SSB, FM oder AM alle niederwalzen die dort versuchen ihrem Hobby nachzugehen. Auch wenn man das nicht vor hat, so ist doch die Versuchung riesig hier und da die eine oder andere Schippe Leistung kurz mal daruf zu legen. Außerdem kann ich meine Kiste gar nicht so weit herunter regeln um auf die vorgeschriebenen 4 Watt FM zu kommen. Bei mir fängt der Spaß bei einem Minimum von 5 Watt erst an. Ich selber versuche fair zu funken und richte mich auch nach den Beschränkungen auf den Amateurfunkbändern die es hier und dort halt gibt. Tu ich das mal nicht, dann ist das ein Versehen, das ich sofort abstelle sobald ich es bemerke.Kanalratte I hat geschrieben: ↑Do 28. Mär 2019, 11:10Der Grund ist hier wohl eher Bürokratischer Natur. Die Afu Lizenz gilt eben nur für den für Amateurfunk Zugelassenen Bereich. Im CB Bereich ist der Funkamateur nicht besser oder schlechter als jeder andere CB-Funker. Daraus folgt aber eben auch, daß für Ihn die gleichen Regeln gelten.Juliett Sierra hat geschrieben: ↑Do 28. Mär 2019, 10:16 Warum darf ein A-Lizenzinhaber nicht mit einem AFU-Tranceiver auf CB-Kanälen senden, unter der Voraussetzung, dass der verwendete Tranceiver zum Zeitpunkt des Sendens den technischen Vorschriften für zugelassene CB-Tranceiver entspricht?
Gesetze haben nicht immer etwas mit Logik zu tun. Das gilt glaub ich seit es Gesetze gibt
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Re: CB Funk wiederbeleben?
Leistung 4/12 ist kein Thema, wenn der TX das kann. Hub ist so eine Sache, in der Narrow Einstellung kommt man ran, allerdings immer noch über 2 kHz.Jogibaer01 hat geschrieben: ↑Do 28. Mär 2019, 08:38 Moin. Gibt es denn bei Afu Tranceivern die Möglichkeit den Hub und die Leistung auf CB Niveau zu senken?
Damit hätte man die Vorzüge ( bessere Filter und co) zur Verfügung und währe trotzdem noch im Rahmen wo sich eigentlich keiner beschweren kann.
Wenn ja ist es natürlich immernoch nicht erlaubt aber nur so rein theoretisch.
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Filter? Mit der Noise Reduction kann man spielen, mehr aber auch nicht. Afu TXe sind im allgemeinen zu breit. FM spielt hier keine Rolle, allenfalls 10 m.
Auf SSB ist man natürlich im Vorteil, da alle Möglichkeiten vorhanden. Sauberes Sendesignal on top.
Ob man das macht.... bleibt (dem FA) selbst überlassen
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