...der reine Besitz war nie strafbar, die Inbetriebnahme jedoch.
Hätte man Dich aber beim Bergfunken mit z.b. ner Soka 664 damals erwischt, so wurde das Teil sofort eingezogen und dieses auch quittiert...später hättest Du dann Post bekommen.
Du hattest danach die Möglichkeit zivilrechtlich dagegen vorzugehen.
Nach Zahlung Deiner Strafe und der Gerichtskosten konntest Du die Kiste dann auch wiederbekommen.
Alle zum Betrieb zugelassene CB Geräte in DE waren mit einer FTZ Nummer gekennzeichnet und so auch leicht zu erkennen.
Als es 1975 dann offiziell mit den 12 Kanälen und 0,5 Watt anfing hatten viele aus der Zeit davor bereits schon zigfach Geräte im PKW verbaut.
Als Mitglied eines ehrenamtlichen Automobil oder Notfunkclubs hatte man ein K - Gerät mobil angemeldet und bekam dafür eine Frequenzgruppe zugeteilt...machte zusätzlich zu den 15 DM für die Heimstation nochmal 5 DM pro Monat für die Soka Brieftasche an Gebühr.
Die ganzen Quarzschleudern der alten AM K - Geräte durften nur mobil verwendet werden und dann max. 5 Watt out bringen.
Sind immer kleine 6 Kanalgeräte von Zodiac, Beston und Soka gewesen...deshalb Brieftaschen genannt
Es gab früher daher auch sehr viele Fachhändler für Amateurgeräte, die ohne eine Vorlage der Zulassung zum Betrieb, Dir überhaupt kein Gerät direkt in die Hand verkauft haben...
73,
Bernhard
Ich habe eine gespaltene Persönlichkeit, notfalls führe ich mit mir selbst ein QSO !!!