Hallo zusammen,
ich war auch zu dem Thema auf der Suche nach einer Antwort und habe dies gefunden:
http://www.funkmagazin.de/01037.htm
Kurz gesagt: Andere Antenne ja, aber Zitat aus dem o. g. Link: Voraussetzung ist in jedem Falle, dass die zulässige Strahlungsleistung von 0,5 Watt (ERP) nicht überschritten wird.
Übrigens gilt dies auch für PMR.
Und vor allem sollte man nicht mit AFO-Geräten am anderen Ende des Dachantennenkabels senden. Denn dies ist für nichtlizensierte Hobbyfunker schon mal sowieso nicht erlaubt. Besitzen ja, anmachen und NUR zuhören ja, aber dann darf mit dem Gerät kein Sendebetrieb möglich sein (kein PTT-Mic z. B. angeschlossen). Ob dies allerdings juristisch aus meiner Sicht korekt ist, dafür übernehme ich keine Verantwortung. Aber im Störfall und wenn dann die BNA mit ner Durchsuchungserlaubnis vor der Türe steht und solch ein Gerät dann angeschlossen an Antenne und Strom vorfindet, ob das dann wirklich einen Unterschied macht wenn kein Mic daran angeschlossen ist mag ich mal bezweifeln.
Nun ja jeder kann von mir aus betreiben was ER/Sie will, dafür ist jeder letztlich selbst verantwortlich. Ich darf im Straßenverkehr auf der Autobahn auch nicht den Lehrer spielen wenn mich bei erlaubten 100 KM/H jemand mit 150 überholen will.
Noch etwas, die BNA geht quasie davon aus das auch ein Hobbyfunker die Strahlungsleistung berechnen kann. Denn in der Vfg Nr.11/2016 Allgemeinzuteilung von Frequenzen für den CB-Funk unter § 3 Nebenbestimmung und dann weiter unten unter Hinweise (6) kann man die Formel finden, hier der Link:
https://www.bundesnetzagentur.de/Shared ... onFile&v=5
Vereinfacht steht es bei Wikipedia so:
ERP = Ps x Gd
Ps = … In die Antenne eingespeiste Leistung (in Watt)
Gd = … Antennengewinn (dB) gegenüber einem Halbwellendipol (dimensionslos)
EIRP = ERP x 1,64
Und wer das alles aus dem vorgenannten Artikel des FM-Funkmagazins so nicht glaubt oder glauben will... Dazu habe ich gestern eine Anfrage an die BNA geschrieben ob ich da etwas missverstanden habe. Auch dem FM-Funkmagazin habe ich aktuell noch mal die Frage gestellt ob ich das richtig verstanden habe das man eine Dachantenne quasie betreiben darf wenn man die 0,5 Watt ERP einhält.
Und noch etwas, viele schreiben immer "ende der Diskusion". Ich schreibe das nicht nur ich werde dazu auch nicht weiter hier etwas schreiben, auch ob ich die Antworten von der BNA oder dem FM-Funkmagazin hier auszugsweise einstelle, behalte ich mir vor. Denn viele hier haben viele MEINUNGEN geschrieben. Nichts was ich bisher hier in diesem Thread gelesen habe hat mich konkret weitergebracht (keine Fakten). Dazu zähle ich auch den Verweis auf dieverse EN-Normen und Konformitätsverweise etc. in denen kein Wort davon steht das eine Externe Antenne verboten ist (siehe dazu auch den Artikel vom FM-Funkmagazin und deren Kommentar dazu):
Die Rechtslage stellt sich folgendermaßen dar:
Es ist richtig, dass die "Freenet"-Allgemeinzuteilung keine Angaben über "zulässige" Antennen oder Antennen-Anschlussarten enthält. Es gibt darin auch keine Regelung, die technische Änderungen an den Geräten ausdrücklich "verbietet".
Ich wünsche allen Antenneantwortsuchenden viel Spaß mit Ihren Dachantennen und den daran angeschlossenen "postalischen" Freenetfunkgeräten!
Und noch etwas, auch AFO-Funker müssen sich an die in dem Freenetbereich zulässigen Sendeleistung von 0,5 Watt halten, so wie mich ein AFO-Funker informiert hat. Also auch die müssen die Strahlungsleistung ausgehend von Ihren Dachantennen mit viel dB-Gewinn dann einhalten. Und ich weis bzw. kenne einige AFO-Funker die sich mit uns auf dem Freenetbereich auch unterhalten (oft natürlich mit mehr Leistung als 0,5 Watt). Wie gesagt, mir ist das egal, jeder so wie ER/Sie das mag, ich bin ja auch nicht immer mit nem Persilschein unterwegs.