Auf den Gedanken könnte man kommen, zumal ja mit der selben Verordnung auch das "Vermummungsverbot am Steuer" eingeführt wird. Aber solch ein Projekt (automatische Anzeige, sobald ein Bildanalyseprogramm erkennt, dass der Fahrer ein "Kästchen" in der Hand hält), wird regelmäßig an der Beweislage scheitern.gernstel hat geschrieben:(...) Ich glaube, hier geht es um eine geplante Kameraüberwachung des fließenden Verkehrs. Sobald jemand mit einem Kästchen in der Hand auf dem Bild ist, gibt es eine automatische Anzeige. Die Software ist aber nicht so intelligent, "Kästchen" unterscheiden zu können. Also verbietet man im Vorfeld ganz einfach alles.
Es ist ja nicht verboten, irgendwelche "Kästchen" in der Hand zu halten, sondern halt nur solche, die der "Kommunikation, Information oder Organisation" dienen. Auf einem Blizer-Foto dürfte dies kaum zweifelsfrei erkennbar sein.
Gruß
Wolf