Verbotene Sendeanlage. :)

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grinsekater
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Verbotene Sendeanlage. :)

#1

Beitrag von grinsekater »

Was es nicht alles gibt.... :)

https://netzpolitik.org/2017/schnueffel ... -verboten/

73, Andy
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grinsekater
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Re: Verbotene Sendeanlage. :)

#2

Beitrag von grinsekater »

Und Ebay steht voll damit. http://www.ebay.de/sch/i.html?_from=R40 ... a&_sacat=0

Nun ja, dann werden sich die -arglosen(!)- Käufer ja wahrscheinlich demnächst über netten Besuch und Strafverfahren freuen dürfen... :shock:

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Kanalratte I
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Re: Verbotene Sendeanlage. :)

#3

Beitrag von Kanalratte I »

grinsekater hat geschrieben:Nun ja, dann werden sich die -arglosen(!)- Käufer ja wahrscheinlich demnächst über netten Besuch und Strafverfahren freuen dürfen... :shock:
Kaum. Wo kein Kläger da kein Richter, und wo kein Richter da keine BNetzA. Es müsste also erstmal einer mitbekommen, daß da so ein Teil rumsteht, ansonsten wird den Käufern vermutlich gar nichts passieren.
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grinsekater
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Re: Verbotene Sendeanlage. :)

#4

Beitrag von grinsekater »

Bei Ebay ist es ein Leichtes für Behörden, die Käufer zu ermitteln. Gerade, wenn es so einfach ist, jemandem was an´s Zeug zu flicken, weil ja schon der reine Besitz strafbar ist. Und die gucken schon, wer da sowas anbietet. http://www.fr-online.de/digital/-my-fri ... 67714.html

73, Andy
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Wolf
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Re: Verbotene Sendeanlage. :)

#5

Beitrag von Wolf »

Die BNetzA hat dazu schon 'ne Pressemitteilung rausgebracht. Es sei derzeit(?) kein "Vorgehen gegen Eltern" geplant und man habe freundlicherweise bei den Händlern auch keine Käuferdaten abgefragt. :lol:

Gruß
Wolf :-)
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KLC
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Re: Bundesnetzagentur:"Tötet Cayla!"

#6

Beitrag von KLC »

Snoopy Radio hat geschrieben:Die Behörde sorgt sich um alles.
Egal, ob's richtig oder falsch ist.
:thup: Die machen ihre Arbeit , richtig so, so gehört sich das !!
Es ist einem als Funkamateur verboten, Sendeanlagen zu errichten und zu betreiben, die als solches nicht zu erkennen sind oder etwas anderes zu sein scheinen.
So ähnlich ist es eine mehrmals vorkommende Prüfungsfrage.

Also sogenannte Wanzen oder alles technische Gerät, daß dazu benutzt werden kann, das "nicht öffentlich gesprochene Wort" zu übertragen.
Soweit ich weiß , ist es auch im Telekommunikationsgesetz verboten , selbstredend für uns in international angewendeten Gesetzen , die den Amateurfunk betreffen.

Warum sollten das dann irgendwelche Nepper dürfen, die neben einem lustigen Reibach noch ne fesche Datensammlung veranstalten wollen können.


Also richtig so.
Ich glaube auch nicht, daß die BNetzA sich zum Wahljahr in Szene setzen will. Diese Behörde verhält sich meiner Meinung nach noch (erfolgreich) unauffälliger als irgendein komischer Geheimdienst in diesem unseren Lande.
SAARLAND
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Re: Bundesnetzagentur:"Tötet Cayla!"

#7

Beitrag von doeskopp »

Solch ein Müll gehört erschossen!

Grüße from Doeskopp
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Re: Verbotene Sendeanlage. :)

#8

Beitrag von grinsekater »

Ok, danke. Das wusste ich nicht. Ist aber ein feiner Zug von denen. :tup:

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Re: Verbotene Sendeanlage. :)

#9

Beitrag von Wolf »

Mittlerweile hat sich auch der Hersteller/Vertreiber der Puppe, die Firma Vivid, gegenüber dem IT-Portal Golem zu Wort gemeldet:
https://www.golem.de/news/my-friend-cay ... 26236.html (runterscrollen zu "Nachtrag vom 17. Februar...")

Gruß
Wolf :-)
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Re: Verbotene Sendeanlage. :)

#10

Beitrag von KLC »

NA das liest sich doch spannend.
Ohne daß ich jetzt meine üblichen Weltverschwörungsthesen manifestieren will :
Auf Anfrage von Golem.de teilte Vivid mit: "My Friend Cayla verstößt in keiner Weise gegen Paragraph 90 TKG. Paragraph 90 TKG verlangt, wie auch die Gesetzesbegründung klarstellt, für einen Verstoß neben anderen Voraussetzungen ausdrücklich, dass das betreffende Gerät in besonderer Weise dazu bestimmt ist, das nichtöffentlich gesprochene Wort unbemerkt abzuhören - und dass dieser Zweck sogar der einzige Zweck des Gerätes ist, es also von vornherein keinem anerkennenswerten Zweck dient. Dass dies für Cayla nicht zutrifft, ist eindeutig."
Die interessanten Passagen von mir rot gekennzeichnet.
Also wie gehe ich hier beim Winkel-Advocaten-Rafting im Wildwasser der Gesetzeslücken vor ??
Wenn ich also ein funktionierendes Feuerzeug mit Spy-Function habe , darf ich es so betreiben ?

Ich will die Firma VIVID jetzt hier nicht auf den Scheiterhaufen für globalgesteuerte Volksaushorcher zerren.
Vielmehr beängstigend ist das Verständnis einiger Kommentatoren im Anhang des Golem-Artikels:
:paper:
SAARLAND
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Re: Verbotene Sendeanlage. :)

#11

Beitrag von KLC »

Ich reiche jetzt gerade noch den Link zu dem Artikel der Saarbrücker-Zeitung zu dem Artikel mit dem Stefan Hessel nach:
http://www.saarbruecker-zeitung.de/sz-s ... 89,6380949

Wenn ich in dem Artikel lese:
erläutert Stefan Hessel. „ .... . In einem Umkreis von zehn bis 15 Metern könne sich jeder über die Bluetooth-Verbindung mit seinem Gerät in die Verbindung einklinken ...
Na 10 bis 15 Meter ?? Da muß doch erstmal fast in die Bude von dem unschuldigen Kind kommen, denkt sich der geBILDete Mitbürger.
Nööö, nicht wirklich, meint der lustige Hobbyfunker:
Bluetooth-Sendeanlage ???
ISM-Funkanwendung bei ca. 2,4 GHz ?
Stichworte: Pringeldosenantenne , Strahlungskeule , Gewinn , Wellenlänge λ=13cm , mit etwas Geschick entsprechende Sende-& Empfangsverstärker, Modifiziertes aus der Sat-TV-Bastelkiste, .....
:ballon:

EDITH:
...und weil wir gerade in der Zeitung stöbern, ist der Horror mit Chucky's' kleiner Schwester Spy-Puppe-Cayla nicht zu Ende.
:paper: :link:
Was mich halt beängstigt , daß man offensichtlich zwischen den Zeilen rauslesen kann, daß "Privatunternehmen" (Globale Großkonzerne) hier den Überwachungs-Fuß in die Tür stellen wollen.
In Orwells 1984 war es wohl ein faschistioder Unterdrückungsstaat.

Orwell's 1984 ist heute auch leider nur noch eine Schaudergeschichte für Kinder , denen Pickeldie & Frederic zu lasch sind.

Erschreckend dazu lautet der Spruch: Wer das Geld hat, hat die Macht ...
SAARLAND
Großes vergeht immer im Kleinen.
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Re: Verbotene Sendeanlage. :)

#12

Beitrag von hf-doktor »

KLC hat geschrieben:
Wenn ich in dem Artikel lese:
erläutert Stefan Hessel. „ .... . In einem Umkreis von zehn bis 15 Metern könne sich jeder über die Bluetooth-Verbindung mit seinem Gerät in die Verbindung einklinken ...
Na 10 bis 15 Meter ?? Da muß doch erstmal fast in die Bude von dem unschuldigen Kind kommen, denkt sich der geBILDete Mitbürger.
Nööö, nicht wirklich, meint der lustige Hobbyfunker:
Bluetooth-Sendeanlage ???
... soso, meint also der Hobbyfunker KLC... Datenschützer sehen das ganz anders.

Und über Blauzahn ist kein Internetverbindung möglich? OK... nicht direkt, aber...

Die Bundesnetzagentur hat immer noch die Marktaufsicht und ist auch in Sachen Datenschutz unterwegs... einer ihrer Haupaufgaben.

Nicht nur das Anpeilen von bösen CB Funkern. Das sind eher deren Nebenbeschäftigungen.

Und spätestens wenn sich der 1. Pädophile mal in so einen Roboter öder Püppchen gehäckt hat, ist das Geschreie und die Empörung gross:

"Wieso darf sowas in Deutschland verkauft werden ???"
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Re: Verbotene Sendeanlage. :)

#13

Beitrag von Wolf »

KLC hat geschrieben:
Auf Anfrage von Golem.de teilte Vivid mit: "My Friend Cayla verstößt in keiner Weise gegen Paragraph 90 TKG. Paragraph 90 TKG verlangt, wie auch die Gesetzesbegründung klarstellt, für einen Verstoß neben anderen Voraussetzungen ausdrücklich, dass das betreffende Gerät in besonderer Weise dazu bestimmt ist, das nichtöffentlich gesprochene Wort unbemerkt abzuhören - und dass dieser Zweck sogar der einzige Zweck des Gerätes ist, es also von vornherein keinem anerkennenswerten Zweck dient. Dass dies für Cayla nicht zutrifft, ist eindeutig."
Die interessanten Passagen von mir rot gekennzeichnet.
(...)
Die Ergänzung, dass die betreffenden Geräte zum Abhören nicht nur "geeignet", sondern auch "bestimmt" sein müssen, ist bei der Änderung des TKG im Jahre 2011 in den Abhörparagrafen 90 aufgenommen worden.

In der damaligen Begründung hieß es dazu:

"Durch die Ergänzung in Absatz 1, dass Anlagen nicht nur geeignet, sondern auch dazu bestimmt sein müssen, das nicht öffentlich gesprochene Wort unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen unbemerkt aufzunehmen, soll eine Ausuferung des Verbotstatbestandes vermieden werden. Der Verbotstatbestand soll, wie bisher auch, auf solche Anlagen beschränkt sein, die von vornherein keinem anerkennenswerten Zweck, sondern offensichtlich nur dem heimlichen Abhören von Gesprächen bzw. dem heimlichen Anfertigen von Bildaufnahmen eines anderen dienen. Anlagen, die zwar aufgrund ihrer Funktionsweise auch für das unbemerkte Abhören oder die unbemerkte Bildaufnahme geeignet sind, jedoch nicht hierzu bestimmt sind, wie etwa Mobiltelefone, sollen dem Verbotstatbestand nicht unterfallen."
(Fettung von mir)

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/057/1705707.pdf
(Seite 78 ff. im PDF)

Darauf beruft sich der Hersteller, der meint, seine Puppe sei eben nicht von vornherein zum heimlichen Abhören von Gesprächen bestimmt und der das jetzt wohl gerichtlich klären lassen will.

Gruß
Wolf :-)
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Re: Verbotene Sendeanlage. :)

#14

Beitrag von Wolf »

KLC hat geschrieben:
Auf Anfrage von Golem.de teilte Vivid mit: "My Friend Cayla verstößt in keiner Weise gegen Paragraph 90 TKG. Paragraph 90 TKG verlangt, wie auch die Gesetzesbegründung klarstellt, für einen Verstoß neben anderen Voraussetzungen ausdrücklich, dass das betreffende Gerät in besonderer Weise dazu bestimmt ist, das nichtöffentlich gesprochene Wort unbemerkt abzuhören - und dass dieser Zweck sogar der einzige Zweck des Gerätes ist, es also von vornherein keinem anerkennenswerten Zweck dient. Dass dies für Cayla nicht zutrifft, ist eindeutig."
Die interessanten Passagen von mir rot gekennzeichnet.
(...)
Die Ergänzung, dass die betreffenden Geräte zum Abhören nicht nur "geeignet", sondern auch "bestimmt" sein müssen, ist bei der Änderung des TKG im Jahre 2011 in den Abhörparagrafen 90 aufgenommen worden.

In der damaligen Begründung hieß es dazu:

"Durch die Ergänzung in Absatz 1, dass Anlagen nicht nur geeignet, sondern auch dazu bestimmt sein müssen, das nicht öffentlich gesprochene Wort unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen unbemerkt aufzunehmen, soll eine Ausuferung des Verbotstatbestandes vermieden werden. Der Verbotstatbestand soll, wie bisher auch, auf solche Anlagen beschränkt sein, die von vornherein keinem anerkennenswerten Zweck, sondern offensichtlich nur dem heimlichen Abhören von Gesprächen bzw. dem heimlichen Anfertigen von Bildaufnahmen eines anderen dienen. Anlagen, die zwar aufgrund ihrer Funktionsweise auch für das unbemerkte Abhören oder die unbemerkte Bildaufnahme geeignet sind, jedoch nicht hierzu bestimmt sind, wie etwa Mobiltelefone, sollen dem Verbotstatbestand nicht unterfallen."
(Fettung von mir)

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/057/1705707.pdf
(Seite 78 ff. im PDF)

Darauf beruft sich der Hersteller, der meint, seine Puppe sei eben nicht von vornherein zum heimlichen Abhören von Gesprächen bestimmt und der das jetzt wohl gerichtlich klären lassen will.

Gruß
Wolf :-)[/quote]
Zuletzt geändert von Wolf am Sa 18. Feb 2017, 14:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Verbotene Sendeanlage. :)

#15

Beitrag von hf-doktor »

grinsekater hat geschrieben:Bei Ebay ist es ein Leichtes für Behörden, die Käufer zu ermitteln.
73, Andy
Hat für die Käufer eh keine Konsequenzen... aber für den "Inverkehrbringer"
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