Na, das ist aber eine seeehr verkürzte Aussage...DeltaFox hat geschrieben: (...)
Allgemein, was sagt der Anwalt aufgrund dieses Urteils: http://www.anwaltonline.com/urteile/son ... s_176.html
Zitat: Ebenso wie in der Wohnung ist es zulässig, auf dem Balkon Bohrungen durchzuführen. (...)
HIER gibt's eine Darstellung dieses damals (vor 27 Jahren) verhandelten Falls. Es ging um ein paar Haken und eine Metallstange zum Wäschetrocknen, die der Mieter an den Metallseitenteilen eines zum Hinterhof gelegenen Balkons befestigt hatte.
- Auszug: "Die Richter meinten, dass die Befestigung der Haken und der Querstange an den Rahmen der Seitenteile des Balkons keine zustimmungsbedürftige bauliche Veränderung des Mietgebäudes darstelle. Denn jedenfalls liege ein dem Begriff der "baulichen Veränderung" innewohnender Eingriff in die bauliche Substanz im vorliegenden Fall nicht vor. Die Metallhaken und die Aufhängevorrichtung für die Stange seien nicht an der Außenwand befestigt. Die Fassade und der Vollwärmeschutz seien nicht betroffen. ..."
Gruß
Wolf