Brainstorming:Was bei CB rechtlich zu beachten ist ?

Antworten
Benutzeravatar
KLC
Santiago 9+30
Beiträge: 4965
Registriert: Mi 16. Aug 2006, 23:08
Standort in der Userkarte: Saarbrücken
Wohnort: Dehemm/Saar

Brainstorming:Was bei CB rechtlich zu beachten ist ?

#1

Beitrag von KLC »

Ich habe mir mal die Überschrift bei unserem JFK "ausgeliehen" , weil ich denke , die neue Verfügung , Allgemeinzulassung und sonstige Rechts-Werke für den CB relativ mißverständlich sind , und wir das mal in der Gruppe besprechen sollten.

Themeneröffnung zur neuen Verfügung

Die Regelwerke sind jetzt wohl für die nächsten 10 Jahre festgeschrieben, und wir haben ja schon verpeilt, die neue Verfügung "mitzugestalten".

Aber gerade beim Thema "Relais" und andere erweiterte Nutzungsmöglichlkeiten für unser Hobby , gibt es viel Klärungsbedarf.
Auf der anderen Seite bietet die neue Verfügung wohl viel Spielraum.

:clue: Welche Verfügungen , Gesetze und Verordnungen sind für uns CB-Funker relevant und was können wir daraus schließen ?

:nono: Ich hoffe , daß wir was Nützliches hier zusammentragen.
Um das etwas übersichtlich zu halten und ich keine Unterforen machen kann oder die Admins nötigen will , das Forum umzubauen, schlage ich vor, zu seinem sinnvollen Post ein aussagekräftiges Stichwort oder Überschrift in dickerer unterstrichnener Schrift "Groß" anzuführen.

:nono: Nicht son Gedusel wie am Schluß das Zeitlofs- & K-Klasse-Tema

:wave: Rolf
SAARLAND
Großes vergeht immer im Kleinen.
Benutzeravatar
Questor
Santiago 9
Beiträge: 1379
Registriert: So 24. Jul 2005, 14:43
Wohnort: Bremen

Re: Brainstorming:Was bei CB rechtlich zu beachten ist ?

#2

Beitrag von Questor »

KLC hat geschrieben:Die Regelwerke sind jetzt wohl für die nächsten 10 Jahre festgeschrieben,

Nein, noch nicht.
Die haben sich noch bis spätestens Ende März 2016 Zeit eingeräumt,
die bisherige Allgemeinzuteilung hat noch Gültigkeit.
„Marconi ist ein guter Kerl. Lass ihn weitermachen. Er benutzt siebzehn meiner Patente.“ (Nikola Tesla)
Yaesu FT857D

Re: Brainstorming:Was bei CB rechtlich zu beachten ist ?

#3

Beitrag von Yaesu FT857D »

Rolf da ist noch gar nichts festgezurrt....Es ist noch Zeit bis Ende März, bis dato kann jeder seinen Senf dazu geben, also "Wünsche" und Anregungen äussern.
Aber nicht nachher :grrr: wenn einiges nicht so gekommen ist, wie es so mancher sich vorgestellt hatte....
Ich lasse mich da mal überraschen, viel mehr als wie bisher, wird es nicht geben weil

1.andere Frequenzbereiche möglich sind

2.Amateurfunk und andere Funkdienste mit so Sachen wie Relais, nicht verwässert werden dürfen, da dort dafür bezahlt werden muss
(Frequenznutzungsbeitrag, EMV-Beitrag bei AFU, das gleiche bei Flugfunk usw.).
Abgesehen davon, dass die Betreiber so eines Relais dann ebenfalls zur Kasse gebeten werden dürften
und wie wollen die, diese Kosten neben den Relaiskosten (Strom, Unterhalt usw.) bezahlen....?
Geht da einer mit der Sammelbüchse jedes Jahr bei den Nutzern vorbei und sammelt dafür das Geld ein?

3.CB-Funk sich in einem Bereich bewegt, wo andere bevorrechtigt sind bzw. mit dabei sind,
also kein Primärnutzer darstellt, somit immer noch dem nömLf (nichtöffentlichen mobilen Landfunk) gezählt wird und sekundär dort sein darf.
Siehe Frequenznutzungsplan...
Wolf
Santiago 9
Beiträge: 1446
Registriert: Sa 10. Dez 2005, 21:33
Standort in der Userkarte: Duisburg Rheinhausen
Kontaktdaten:

Re: Brainstorming:Was bei CB rechtlich zu beachten ist ?

#4

Beitrag von Wolf »

Der Aufruf zum Brainstorming kommt vielleicht etwas spät. Die Kommentierungsfrist zum Entwurf der neuen CB-Frequenzzuteilung ist bereits am 30. November 2015 abgelaufen.

Gruß
Wolf :-)
Benutzeravatar
KLC
Santiago 9+30
Beiträge: 4965
Registriert: Mi 16. Aug 2006, 23:08
Standort in der Userkarte: Saarbrücken
Wohnort: Dehemm/Saar

Re: Brainstorming:Was bei CB rechtlich zu beachten ist ?

#5

Beitrag von KLC »

Wolf hat geschrieben:... kommt vielleicht etwas spät. Die Kommentierungsfrist ... ist bereits am 30. November 2015 abgelaufen....
Yaesu FT847 hat geschrieben:... ist noch gar nichts festgezurrt....Es ist noch Zeit...
Questor hat geschrieben:ein, noch nicht.
Oh , da sind wir uns schon mal einig!
Zumindest , das in jedem Fall die Zeit der Inkrafttretung eindeutig geklärt werden sollte.
Allein die Posts zeigen schon, daß es zu dieser Novellierung auch noch viel Klärung bedarf.

Nicht mal der zeitliche Rahmen ist eindeutig für "uns Betroffene" definiert.
Das unterstreicht auch meine Nachfrage, welche "Schriften" für uns verbindlich sind. Was schwarz auf weiß und relevant ist.
Mir wurde hier schon mehrfach geantwortet , daß der "Zug für das Verfügungs-Wunschkonzert" im letzten November abgefahren ist.
Ich nehme das mal als Fakt hin, weil ich keine anderslautende & zuverlässige Info gefunden habe.

Abgesehen davon ist diese Neufassung für mich eine Überhäufung von Fragezeichen !!! (3Ausrufezeichen).
Ist dort alles erlaubt , was nicht verboten ist ?? Das wäre ja schon fast geil.
Wenn diese doofe 10W-EIRP-Vorschrift weggefallen oder der Wert "sinnvoll" angehoben worden oder der Meßpunkt geändert worden wäre, hätte die Neuerung zum heilig Abend gültig werden müssen.

Gerade in Bezug der "unbemannten und/oder automatische Stationen" regt der neue Entwurf der Verfügung nicht nur bei mir als Funker mehr die Fantasie an, als ein halber Zentner Hochglanzmagazine. Was man hier alles auslegen kann. Da muß man schon Fleisenleger , Parkettbauer oder Innenausstatter sein, um das in Worte zu fassen.
Oder Jurist.

Die diesen Entwurf verfaßt haben, sind entweder in der Praxis oder in der rechtlichen Formulierung oder vielleicht gar Beidem , nicht wirklich bewandert. Oder da wollte uns jemand heimlich den Weihnachtsmann spielen , und wir peilens nicht.

Der März 2016, der hier genannt wurde , ist wohl der Zeitpunkt der Veröffentlichung.
Wenn ich noch 40 Jahre jünger wäre , würde ich den Ball flachhalten , um keine schlafenden Hunde oder die Eltern aufzuscheuchen.

Auch die Kommentierungen und Eingaben zu dem Entwurf wären mal interessant zu erfahren.
Sehr mysteriös :clue:
:wave: Rolf
SAARLAND
Großes vergeht immer im Kleinen.
Yaesu FT857D

Re: Brainstorming:Was bei CB rechtlich zu beachten ist ?

#6

Beitrag von Yaesu FT857D »

Rolf das was ich auf der Seite der BnetzA gelesen habe (kann sich jeder herunterladen) war und ist der Entwurf, der zur Kommentierung freigegeben war und zwar so wie Wolf es sagt, bis 30.11.2015.
Was nun endgültig kommt, bleibt bis zum bzw. ab 31.03.2016 abzuwarten...
Das wird dann im Amtsblatt der BnetzA veröffentlicht.
Antworten

Zurück zu „Recht - Allgemeines“