Scanner als Statussymbol ?!
Scanner als Statussymbol ?!
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Grüsse,
Michael Riedel, Köln
Rechtsanwalt
http://www.nw-news.de/nw/lokale_news/pa ... cnt=275816
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Michael Riedel, Köln
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Re: Scanner als Statussymbol ?!
??
Nach demn Motto "Ich bin Jurnalist"
Haben sie einen Beweis dafür?
"Ja hier, mein Scanner"
oder was? *G*
PS: Man wird doch wohl öffentlichen Funk(CB,PMR,AFU...) noch an zusätzliceh Informationsquelle höhren dürfen
Nach demn Motto "Ich bin Jurnalist"
Haben sie einen Beweis dafür?
"Ja hier, mein Scanner"
oder was? *G*
PS: Man wird doch wohl öffentlichen Funk(CB,PMR,AFU...) noch an zusätzliceh Informationsquelle höhren dürfen
Zuletzt geändert von Ryo am Sa 6. Nov 2004, 11:07, insgesamt 1-mal geändert.
- Brock
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Re: Scanner als Statussymbol ?!
Ja, CB (dazu gehört auch PMR, LPD, Freenet) sowie Amateurfunk darf man mithören. Aber die meisten hören ja nicht nur den Polizeifunk mit, sondern speichern das dann auch noch feste ab! Und DANN sind die jenigen wirklich selber schuld!
Nach meinem Wissen darf ein Polizist ein Afu-Funkgerät nicht bedienen (höchstens mit Verdacht beschlagnahmen, oder?), aber einen Scanner schon. Weil für den Scanner braucht man ja keine Amateurfunklizens, die haben die meisten Polizisten nicht!
Nach meinem Wissen darf ein Polizist ein Afu-Funkgerät nicht bedienen (höchstens mit Verdacht beschlagnahmen, oder?), aber einen Scanner schon. Weil für den Scanner braucht man ja keine Amateurfunklizens, die haben die meisten Polizisten nicht!
Re: Scanner als Statussymbol ?!
Öffentlichen Funk (ab)hören ja.
Journalisten haben einen Presseausweis, ja aber dürfen auch keinen Nöml- Funk abhören.
Statussymbol für einen Scanner, ist da schon ironisch und erzeugt wie man lesen kann für
" Statussymbolkosten"
Journalisten haben einen Presseausweis, ja aber dürfen auch keinen Nöml- Funk abhören.
Statussymbol für einen Scanner, ist da schon ironisch und erzeugt wie man lesen kann für
" Statussymbolkosten"
- grinsekater
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Re: Scanner als Statussymbol ?!
@ Lawfactory CGN:
Ist eigentlich etwas darüber bekannt, ob der Journalist irgendwelche BOS-Frequenzen im Scanner abgespeichert hatte?
MfG grinsekater
Ist eigentlich etwas darüber bekannt, ob der Journalist irgendwelche BOS-Frequenzen im Scanner abgespeichert hatte?
MfG grinsekater
Die Behörde ist der natürliche Feind des freien Bürgers.
Re: Scanner als Statussymbol ?!
Liebe Funkfreunde,
ganz so einfach und lustig war der Fall nicht gelagert. Immerhin hatte das Gericht
11 (!) Polizisten und Feuerwehrbeamten als Zeugen geladen. Ob in dem Scanner
irgendwelche verfänglichen Frequenzen gespeichert waren blieb offen.
Grüsse aus Köln,
Michael Riedel, DG2KAR
Rechtsanwalt
ganz so einfach und lustig war der Fall nicht gelagert. Immerhin hatte das Gericht
11 (!) Polizisten und Feuerwehrbeamten als Zeugen geladen. Ob in dem Scanner
irgendwelche verfänglichen Frequenzen gespeichert waren blieb offen.
Grüsse aus Köln,
Michael Riedel, DG2KAR
Rechtsanwalt
-
- Santiago 9
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Re: Scanner als Statussymbol ?!
Wobei sich mir die Frage stellt ob der CB-Funk nicht auch unter "nicht abzuhörenden Funkverkehr" geführt wird.
In einer Frequenzzuteilung habe ich den CB-Funk mal als "NÖML" - also "Nicht öffentlichen Mobilen Landfunk" vorgefunden.........
und nicht öffentlich heißt nicht zugelassen zum abhören bzw. reinlauschen oder
In einer Frequenzzuteilung habe ich den CB-Funk mal als "NÖML" - also "Nicht öffentlichen Mobilen Landfunk" vorgefunden.........
und nicht öffentlich heißt nicht zugelassen zum abhören bzw. reinlauschen oder
Keep it Country & 55 / 73 ; Thomas ; 13 TH 559/Moeppi-07 / Moeppi-KF/ 13 GD 724 ; QRV 9 AM / 17 USB / 1 FM .
Freenet 149.025 MHz jo31mf
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Re: Scanner als Statussymbol ?!
Hi!
CB-Funk ist doch per Definition "Citizen's Band", also Jedermannfunk, und somit öffentlich.
Es dürfte also keiner was dagegen haben, z.B. im Scanner im Auto Kanal 9 AM mitlaufen zu lassen, um aktuelle "Verkehrsmeldungen" der Brummifahrer zu hören.
Wirklich kritisch wird's wohl nur dann, wenn man tatsächlich BOS-Frequenzen abhört (bzw. solche gespeichert hat).
73,
Hook
CB-Funk ist doch per Definition "Citizen's Band", also Jedermannfunk, und somit öffentlich.
Es dürfte also keiner was dagegen haben, z.B. im Scanner im Auto Kanal 9 AM mitlaufen zu lassen, um aktuelle "Verkehrsmeldungen" der Brummifahrer zu hören.
Wirklich kritisch wird's wohl nur dann, wenn man tatsächlich BOS-Frequenzen abhört (bzw. solche gespeichert hat).
73,
Hook
- grinsekater
- Santiago 9+30
- Beiträge: 7102
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- Standort in der Userkarte: Extertal
- Wohnort: JO42NB
Re: Scanner als Statussymbol ?!
@ IOIO-Funker
<hr>Zitat Anfang<hr>
Hier muß man sich vor Augenführen um was es ging. Eine Ordnungswidrigkeit!
Leute , was daraus alles entstehen kann ............................
<hr>Zitat Ende -> Kommentar:<hr>
Da verwechselst Du was.
Das "Abhören von Nachrichten, die nicht für den Abhörenden bestimmt sind", ist keine OWI, sondern eine Straftat. (§§ 86, 95 TKG)
Eine OWI hingegen wäre, wenn jemand auf einer Frequenz "ohne die erforderliche Frequenzzuteilung" sendet.
Eigenartig, aber wahr.....
MfG grinsekater
<hr>Zitat Anfang<hr>
Hier muß man sich vor Augenführen um was es ging. Eine Ordnungswidrigkeit!
Leute , was daraus alles entstehen kann ............................
<hr>Zitat Ende -> Kommentar:<hr>
Da verwechselst Du was.
Das "Abhören von Nachrichten, die nicht für den Abhörenden bestimmt sind", ist keine OWI, sondern eine Straftat. (§§ 86, 95 TKG)
Eine OWI hingegen wäre, wenn jemand auf einer Frequenz "ohne die erforderliche Frequenzzuteilung" sendet.
Eigenartig, aber wahr.....
MfG grinsekater
Zuletzt geändert von grinsekater am Sa 13. Nov 2004, 09:18, insgesamt 1-mal geändert.
Die Behörde ist der natürliche Feind des freien Bürgers.
- Berggeist
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- Registriert: Do 18. Mär 2004, 21:58
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- Wohnort: im Chiemgau
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Re: Scanner als Statussymbol ?!
grinsekater, du hast deinen namen auch nicht umsonst... , aber ich meinen auch nicht....
`73 aus den Bergen, Armin
`73 aus den Bergen, Armin
Und tun die Vögel vom Himmel fallen, tut der Brenner richtig knallen ... ab sofort: Facebook unter: Berggeist
- grinsekater
- Santiago 9+30
- Beiträge: 7102
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Re: Scanner als Statussymbol ?!
<hr>Zitat Anfang<hr>grinsekater, du hast deinen namen auch nicht umsonst... , aber ich meinen auch nicht....
`73 aus den Bergen, Armin <hr>Zitat Ende -> Kommentar:<hr>
Doch umsonst, gekostet hat mein Pseudo jedenfalls nix....., aber vielleicht lassen sich unsere "Volksvertreter" ja noch irgendwann irgendwelche "Pseudo-Nutzungs-Gebühren" einfallen.....
viele Grüße aus dem Weserbergland
Andy
`73 aus den Bergen, Armin <hr>Zitat Ende -> Kommentar:<hr>
Doch umsonst, gekostet hat mein Pseudo jedenfalls nix....., aber vielleicht lassen sich unsere "Volksvertreter" ja noch irgendwann irgendwelche "Pseudo-Nutzungs-Gebühren" einfallen.....
viele Grüße aus dem Weserbergland
Andy
Die Behörde ist der natürliche Feind des freien Bürgers.
Re: Scanner als Statussymbol ?!
<hr>Zitat Anfang<hr>PS: Man wird doch wohl öffentlichen Funk(CB,PMR,AFU...) noch an zusätzliceh Informationsquelle höhren dürfen <hr>Zitat Ende -> Kommentar:<hr>
Aufgrund dieses Satzes bekam ich gerade einen Gästebucheintrag den ich als schwachsinn einstufe!
Was sagt ihr dazu?
-----
Hallo!
Wenn in einem Forenbeitrag der Satz geprägt wird:
"PS: Man wird doch wohl öffentlichen Funk(CB,PMR,AFU...) noch an zusätzliceh Informationsquelle höhren dürfen ",
dann muss darauf hingewiesen sein, dass der CB-Funk eben NICHT zum "öffentlichen",
sondern zum "NICHT-öffentlichen, beweglich Landfunk" eingeordnet ist, für welches ein "Abhören" ohne die Zustimmung des
Aussendenden nun doch strabar macht. Nach den Ausführungen des (neuen) TKG ist ein unberechtigtes "Anhören" weiterhin
als Straftat und nicht als Ordnungswidrigkeit, mit bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe eingestuft.
Ich empfehle daher, öfters ins "Mitsprache-Forum" einzuklinken, damit nicht weiter unhaltbarer Dummfug in entsprechenden
Foren erzählt wird, die letztlich zum Schaden von CB-Funkern dienlich sind (siehe: http://64595.board.webtropia.com/ )
Und weiterhin viel Spass
73 Burkhard P. Heid
------
Also iss mir ja ganz neu das CB Funk nicht zum öffentlichen Funk gehört....
Und das Forum für das er wirbt iss auchn Witz
Aufgrund dieses Satzes bekam ich gerade einen Gästebucheintrag den ich als schwachsinn einstufe!
Was sagt ihr dazu?
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Hallo!
Wenn in einem Forenbeitrag der Satz geprägt wird:
"PS: Man wird doch wohl öffentlichen Funk(CB,PMR,AFU...) noch an zusätzliceh Informationsquelle höhren dürfen ",
dann muss darauf hingewiesen sein, dass der CB-Funk eben NICHT zum "öffentlichen",
sondern zum "NICHT-öffentlichen, beweglich Landfunk" eingeordnet ist, für welches ein "Abhören" ohne die Zustimmung des
Aussendenden nun doch strabar macht. Nach den Ausführungen des (neuen) TKG ist ein unberechtigtes "Anhören" weiterhin
als Straftat und nicht als Ordnungswidrigkeit, mit bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe eingestuft.
Ich empfehle daher, öfters ins "Mitsprache-Forum" einzuklinken, damit nicht weiter unhaltbarer Dummfug in entsprechenden
Foren erzählt wird, die letztlich zum Schaden von CB-Funkern dienlich sind (siehe: http://64595.board.webtropia.com/ )
Und weiterhin viel Spass
73 Burkhard P. Heid
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Also iss mir ja ganz neu das CB Funk nicht zum öffentlichen Funk gehört....
Und das Forum für das er wirbt iss auchn Witz
Re: Scanner als Statussymbol ?!
mein nachbar kann sogar CB Funk im TV mithören
TVI
TVI
- PMRFreak
- Santiago 9+30
- Beiträge: 8308
- Registriert: Di 23. Sep 2003, 16:13
- Standort in der Userkarte: 91330 Eggolsheim
- Wohnort: Eggolsheim
- Kontaktdaten:
Re: Scanner als Statussymbol ?!
Doch, sicher, aber der Titel des Threads ist wohl nicht ganz mit
der aktuellen Frage gleichzustellen, oder?
http://www.pmr-funkgeraete.de/shop/wws/ ... gemein.pdf
Da steht zumindest drin, das man die Funkanlage nicht zum Abhören benutzen darf.
Ist allerdings Auslegungssache, wie man das verstehen soll. Vor Gericht würde das
wohl wieder mehr ins Lächerliche gezogen werden...schließlich hört ja jeder Anfänger
erst mal zu, um zu wissen, wie man sich so gegenseitig anredet...
Aber es gibt halt Leute, die nehmen alles sehr genau.
der aktuellen Frage gleichzustellen, oder?
http://www.pmr-funkgeraete.de/shop/wws/ ... gemein.pdf
Da steht zumindest drin, das man die Funkanlage nicht zum Abhören benutzen darf.
Ist allerdings Auslegungssache, wie man das verstehen soll. Vor Gericht würde das
wohl wieder mehr ins Lächerliche gezogen werden...schließlich hört ja jeder Anfänger
erst mal zu, um zu wissen, wie man sich so gegenseitig anredet...
Aber es gibt halt Leute, die nehmen alles sehr genau.
Funkaktiv beruflich und privat - Funk-Erdgeschoß-Eggolsheim - Geräte-Dealer, auch für dich habe ich den passenden Stoff!