Verkaufsverbot AE5890
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- Santiago 1
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Verkaufsverbot AE5890
Bad News from Switzerland oder Albrechthasser wirds freuen........
Auf der Website des Bakom
http://www.bakom.admin.ch/themen/geraet ... .html?lang wurde verkündet das unser geliebtes/gehasstes AE5890 in der Schweiz nicht mehr verkauft werden darf.
Eine Nachfragen bei der Swiss CB Organisation http://www.scbo.net ergab das offenbar die "Nebenwellenaussendungen zu gross" waren.
Habe diesbezüglich mal eine Mail an Albrecht gesandt betreffend Stellungsnahme und werde Euch natürlich auf dem laufenden halten was Sache ist.
Im restlichen Europa ist das Kistchen jedoch offenbar nach wie vor weiter im Verkauf.
ALSO:Die Diskussion ist eröffnet!
Die spinnen die Schweizer oder ich habs immer schon gewusst....
73 de Rocketman
Auf der Website des Bakom
http://www.bakom.admin.ch/themen/geraet ... .html?lang wurde verkündet das unser geliebtes/gehasstes AE5890 in der Schweiz nicht mehr verkauft werden darf.
Eine Nachfragen bei der Swiss CB Organisation http://www.scbo.net ergab das offenbar die "Nebenwellenaussendungen zu gross" waren.
Habe diesbezüglich mal eine Mail an Albrecht gesandt betreffend Stellungsnahme und werde Euch natürlich auf dem laufenden halten was Sache ist.
Im restlichen Europa ist das Kistchen jedoch offenbar nach wie vor weiter im Verkauf.
ALSO:Die Diskussion ist eröffnet!
Die spinnen die Schweizer oder ich habs immer schon gewusst....
73 de Rocketman
Re: Verkaufsverbot AE5890
Unfassbar die können mir am Allerwertesten lutschen
Es ist mal allerhöchste Zeit das mal einer denen beibringt das es eine Allgemeinzuteilung gibt und dies für alle Massgeblich und verbindlich ist!Oder gibts eine CE Siegel extra mit Käsegeschmack!
Es ist mal allerhöchste Zeit das mal einer denen beibringt das es eine Allgemeinzuteilung gibt und dies für alle Massgeblich und verbindlich ist!Oder gibts eine CE Siegel extra mit Käsegeschmack!
Zuletzt geändert von Mac-Gyver76 am Di 18. Mär 2014, 22:39, insgesamt 1-mal geändert.
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- Santiago 1
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Re: Verkaufsverbot AE5890
Denke einfach ans 11. Gebot:
LASS DICH NICHT ERWISCHEN!!
Gruss aus der Schweiz von Rocketman
LASS DICH NICHT ERWISCHEN!!
Gruss aus der Schweiz von Rocketman
- Mulda
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Re: Verkaufsverbot AE5890
Ja ja ist schon recht aber ohne Schweizer habt ihr ja keinen freünde muste auch sein
Yaesu FT 5000DX / 450D / Yaesu FT-718 /
usw...
usw...
Re: Verkaufsverbot AE5890
Glosse an:
Hängt das auch mit der platzangst(Überfremdung durch BRD Bürger zusammen)Weil die schleppen ja alles ein zb. Geld, Steuerrecht ,Wohlmöglich noch die EU.Die Amis erzwingen Sperrung von Konten .
CE vorschriften HÄÄÄÄÄ?. Unsere gut geschulten und exakt arbeitenden Fachleute irren sich nicht .Den wir machen die regeln für unserLand mit Glücklichen Kühen und Hühnern.
Wie man bei den Volksentscheiden der letzten zeit sehen kann ist alles Rechts tens.Ob das mit Rechten dingen zu geht : JA
GLOSSE AUS_
Mal ne Frage welcher SchweizerCB -ler kauft den bei den preisen im eigenen Land. Man denke an den kleinen Grenzverkehr
Hängt das auch mit der platzangst(Überfremdung durch BRD Bürger zusammen)Weil die schleppen ja alles ein zb. Geld, Steuerrecht ,Wohlmöglich noch die EU.Die Amis erzwingen Sperrung von Konten .
CE vorschriften HÄÄÄÄÄ?. Unsere gut geschulten und exakt arbeitenden Fachleute irren sich nicht .Den wir machen die regeln für unserLand mit Glücklichen Kühen und Hühnern.
Wie man bei den Volksentscheiden der letzten zeit sehen kann ist alles Rechts tens.Ob das mit Rechten dingen zu geht : JA
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Mal ne Frage welcher SchweizerCB -ler kauft den bei den preisen im eigenen Land. Man denke an den kleinen Grenzverkehr
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Gleichgültigkeit,Engstiernigkeit und Intoleranz ist die schlimmste form von Entropie!
Mehr Demokrratie wagen ! In Memoriam Willy Brand
73Günter
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Re: Verkaufsverbot AE5890
Hallo zusammen,
auf der EU-Seite www.icsms.org ist seit heute der Verstärker (Brenner, Oma,...) KL203 gelistet, es besteht "Händler Verkaufsverbot".
Die Begründung ist "Kennzeichnungsmängel (R&TTE-Richtlinie)".
73' Markus
auf der EU-Seite www.icsms.org ist seit heute der Verstärker (Brenner, Oma,...) KL203 gelistet, es besteht "Händler Verkaufsverbot".
Die Begründung ist "Kennzeichnungsmängel (R&TTE-Richtlinie)".
73' Markus
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- Santiago 5
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Re: Verkaufsverbot AE5890
Moin ,
wieder einmal typisch für den CB Bereich,über PLC nörgeln und ohne Rücksicht auf Verluste den Äther mit nicht konformen China Schrott zumüllen.
Denkt mal darüber nach.
73,
Chris
wieder einmal typisch für den CB Bereich,über PLC nörgeln und ohne Rücksicht auf Verluste den Äther mit nicht konformen China Schrott zumüllen.
Denkt mal darüber nach.
73,
Chris
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Re: Verkaufsverbot AE5890
@
DL9XXxxxx Bist doch selbst CB-ler,sonst würdest du doch nicht immer nur blöde Kommentare abgeben.Egal welches Thema,CB wird von dir nur schlecht gemacht.Hast keine anderen Hobbys?
DL9XXxxxx Bist doch selbst CB-ler,sonst würdest du doch nicht immer nur blöde Kommentare abgeben.Egal welches Thema,CB wird von dir nur schlecht gemacht.Hast keine anderen Hobbys?
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- Santiago 5
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Re: Verkaufsverbot AE5890
Moin Goldi,Bist doch selbst CB-ler,sonst würdest du doch nicht immer nur blöde Kommentare abgeben.Egal welches Thema,CB wird von dir nur schlecht gemacht.
den CB Funk halte ich tatsächlich für "Kinderspielzeug",allerdings erschließt sich mir der Sinn Deiner obigen Aussage nicht wirklich.
73,
Chris
PS: Remember,dont feed the troll!
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Re: Verkaufsverbot AE5890
An dieser Stelle möchte ich ein wenig Aufklärungsarbeit leisten.Mac-Gyver76 hat geschrieben:Es ist mal allerhöchste Zeit das mal einer denen beibringt das es eine Allgemeinzuteilung gibt und dies für alle Massgeblich und verbindlich ist!Oder gibts eine CE Siegel extra mit Käsegeschmack!
Das "CE"-Zeichen ist kein Siegel. Es ist eine Kennzeichnung, die der Hersteller (auch: Inverkehrbringer, Importeur) an Waren anbringen darf, die im Wirtschaftrsraum der EU angeboten werden,
sofern diese Ware den für sie geltenden Regulierungen der EU entspricht. "CE" auf dem Produkt heißt: Ich, der Hersteller, verspreche dass das Produkt den für diese Art Produkt geltenden EU-
Regulierungen entspricht, und ich kann das im Bedarfsfall gegenüber den Behörden auch belegen (bspw. mit Zertifizierungen durch Dritte).
Solange die dann tatsächlich in den Verkehr gebrachten Produkte auch wirklich den jeweiligen Regulierungen entsprechen, ist alles OK. Tun sie es nicht, gibt es Ärger. Die Einhaltung der Regulierungen
überwachen in Deutschland diverse behördliche Institutionen, bspw. Zollbehörde, Bundesnetzagentur, Regierungspräsidien. Diese tun das übrigens in jüngerer Zeit gemeinsam in vernetzter Form,
wenn bspw. der Zoll eine Beanstandung findet erfahren die anderen Behörden in Kürze davon. Dieses Meldesystem funktioniert inzwischen europaweit (!).
In der Schweiz ist die Situation im Prinzip identisch, nur dass dort en detail andere Regulierungen gelten - die Schweiz ist nun mal nicht in der EU. Im Groben sind die Verordnungen der EU in zumeist
sehr ähnlicher Form auch in der Schweiz in Kraft.
"für alle Massgeblich und verbindlich"
Ja vor allem für den Inverkehrbringer.
Die Maßnahme dem AE5890 gegenüber beruht sicher auf stichprobenartig durchgeführten Kontrollen der Schweizer Behörden, bei denen Mängel im Sinne der dort geltenden Verordnungen vorgefunden
wurden. Je nach Schwere der Mängel können diverse Maßnahmen eingeleitet werden, in diesem Fall hat sich das zuständige BAKOM eben für ein Verkaufsverbot entschieden. Eine Steigerung wäre
die Rückrufaktion, zum Glück (für Albrecht) hier nicht angewendet.
Kann so auch in der EU, also hier in D passieren. Die oben verlinkte Seite ICSMS ist ein öffentliches Informationssystem für derlei Maßnahmen, akute Meldungen können auf der berühmten RAPEX-Liste
eingesehen werden.
Kein Aufreger, außer für Alan Electronics: die haben jetzt ein wenig Stress mit dem Bakom an der Backe.
Gruß
Christian (DAS601)
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Re: Verkaufsverbot AE5890
Vor kurzem las ich noch das die AE5890EU sehr sauber sei... zB hierDL9XXxx hat geschrieben:wieder einmal typisch für den CB Bereich,über PLC nörgeln und ohne Rücksicht auf Verluste den Äther mit nicht konformen China Schrott zumüllen.
Wie sich die Zeiten doch ändern.
Na sowasDBY656 hat geschrieben:icsms.org ist seit heute der [...] KL203 gelistet, es besteht "Händler Verkaufsverbot".
Hää?KE und Fundstelle fehlten
Also weil nach deren Meinung Maas drauf stehen müßte oder was? Importeur kann doch nicht gleich Hersteller sein?auf dem Gerät fehlen Herstellername und Los-/Seriennummer
Nagut, ne Seriennummer haben die Teile aber allesamt nicht, oder?
Ist den ein reiner Verstärker überhaupt eine "Funkanlage" im Sinne von §9 des FTEG? Selber sendet da doch nix?!Geräteklassenkennzeichnung fehlt auf dem Gerät, Verpackung und der Bedienungsanleitung
Ist da nicht mehr dieser gelbe Aufkleber aufm Gerät wo irgendwas von Gesetzen und 27MHz aufgedruckt ist?geografischen Einschränkungen und Angaben zum bestimmungsgemäßen Betrieb fehlen
Also Sachen gibts...
13PR87 - Wellenfilet, der hochfränkische Milliwattfunker
Weniger Fernsehen - mehr durchsehen!
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Re: Verkaufsverbot AE5890
KE = Konformitätserklärung --> gemäß R&TTE Richtlinie jedem Gerät beizulegenFoliant hat geschrieben:Hää?KE und Fundstelle fehlten
Fundstelle: dürfte der Hinweis auf die erforderliche Veröffentlichung sein, wo der Verbraucher diese KE online einsehen kann
--> diese Zurverfügungstellung ist ebenfalls erforderlich
Eine Seriennummer, oder auch eine Chargennummer, ist erforderlich.Foliant hat geschrieben:Also weil nach deren Meinung Maas drauf stehen müßte oder was? Importeur kann doch nicht gleich Hersteller sein?auf dem Gerät fehlen Herstellername und Los-/Seriennummer
Nagut, ne Seriennummer haben die Teile aber allesamt nicht, oder?
Importeur = Hersteller. Der, der das Produkt in den EU-Wirtschaftsraum einführt, ist der sog. "Inverkehrbringer", auch genannt "Hersteller". Dies mag im
vorliegenden Fall RM Italy sein.
Es ist erforderlich, Name und Anschrift des Herstellers auf dem Produkt anzubringen.
--> Ja, wir machen das bspw. auf unseren Leuchtmitteln so!
Dazu müsste man die erforderlichen Verordnungen EN... bzw. R&TTE-Richtlinie en detail studieren, wie das Produkt einzuordnen ist - das wissen die HerrschaftenFoliant hat geschrieben:Ist den ein reiner Verstärker überhaupt eine "Funkanlage" im Sinne von §9 des FTEG? Selber sendet da doch nix?!Geräteklassenkennzeichnung fehlt auf dem Gerät, Verpackung und der Bedienungsanleitung
Hersteller aber schon - und die BNetzA erst recht.
Selbst wenn: diese Daten sind idealerweise in der Bedienanleitung enthalten. Vor allem die Definition des "bestimmungsgemäßen Gebrauchs". Sicherlich gibt esFoliant hat geschrieben:Ist da nicht mehr dieser gelbe Aufkleber aufm Gerät wo irgendwas von Gesetzen und 27MHz aufgedruckt ist?geografischen Einschränkungen und Angaben zum bestimmungsgemäßen Betrieb fehlen
in der entspr. Verordnung eine genaue Angabe wo diese Daten bereitzustellen sind (BDA, Verpackung, Produkt, Homepage...)
--> BDA ist erforderlich
--> und die BDA muss in der Sprache des Landes enthalten sein, in dem das Produkt angeboten wird (gell, Mr. President? Euch ist das grad sch...egal... )
Das ist BNetzA im Normalbetrieb. Auf diese Art und Weise werden auch andere Produkte geprüft, bewertet und ggfs. beanstandet.Foliant hat geschrieben:Also Sachen gibts...
Glaubt mir - ihr wollt kein Hersteller/Inverkehrbringer sein heutzutage.
Gruß
Christian (DAS601)
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Re: Verkaufsverbot AE5890
Latest News:
wie ich heute aus informierten Kreisen erfahren habe sind offenbar einige Geräte der
letzten Version vom Problem (Splatter) betroffen.
Der Fehler scheint eher selten und geringfügig aufzutreten.(Grauzone?Messtoleranz?)
Die aktuelle Version (Kompressor) wird zurzeit vom Bakom überprüft und wenn alles stimmt
wieder für den Verkauf in der Schweiz freigegeben.
Noch unklar ist wie mit den betroffenen Geräten verfahren wird........
Habe selber drei Stück der betroffenen Serie im Betrieb (Out of the Box/postalisch )
und bis jetzt noch keine Meldungen wegen Nachbarkanalstörungen erhalten.
Werde meine Schätzchen also auch weiterhin liebhaben!!!!
(Wie auch meine Jacko2/TeamRoadcomFS)
Perfektion ist die Abwesenheit von Charakter!!Wer will schon perfekt sein?
In diesem Sinne noch einen schöne Abend
und 73 + 55 aus der Schweiz
Rocketman
wie ich heute aus informierten Kreisen erfahren habe sind offenbar einige Geräte der
letzten Version vom Problem (Splatter) betroffen.
Der Fehler scheint eher selten und geringfügig aufzutreten.(Grauzone?Messtoleranz?)
Die aktuelle Version (Kompressor) wird zurzeit vom Bakom überprüft und wenn alles stimmt
wieder für den Verkauf in der Schweiz freigegeben.
Noch unklar ist wie mit den betroffenen Geräten verfahren wird........
Habe selber drei Stück der betroffenen Serie im Betrieb (Out of the Box/postalisch )
und bis jetzt noch keine Meldungen wegen Nachbarkanalstörungen erhalten.
Werde meine Schätzchen also auch weiterhin liebhaben!!!!
(Wie auch meine Jacko2/TeamRoadcomFS)
Perfektion ist die Abwesenheit von Charakter!!Wer will schon perfekt sein?
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Re: Verkaufsverbot AE5890
Ahhhja, das hab ich mir nicht zusammenreimen können.DAS601 hat geschrieben:KE = Konformitätserklärung
Auf dem Produkt oder auf desen Verpackung? Da will ich jetzt mal kleinlich seinDAS601 hat geschrieben:Es ist erforderlich, Name und Anschrift des Herstellers auf dem Produkt anzubringen.
Dabei sein sollte ja auf jeden fall das Blatt wie mans auch bei RM runterladen kann. Stimmt, Deutsch sucht man da vergeblich.DAS601 hat geschrieben:--> BDA ist erforderlich
--> und die BDA muss in der Sprache des Landes enthalten sein, in dem das Produkt angeboten wird
Ich begreife weshalb es den 203 auch nochmal als "MIDLAND HF 747", nur teurer, gibt. Da ist bestimmt in Deutsch beigefügt.
Stimmt.DAS601 hat geschrieben:Glaubt mir - ihr wollt kein Hersteller/Inverkehrbringer sein heutzutage.
Heidewitzka, was für ein Chaos. Halt uns bitte auf dem laufenden.Rocketman hat geschrieben:Die aktuelle Version (Kompressor) wird zurzeit vom Bakom überprüft und wenn alles stimmt
wieder für den Verkauf in der Schweiz freigegeben.
Sagmal gibts da irgend ne Möglichkeit an konkrete Zahlen zu kommen? Was, wiviel zu 'böse' war?
Grüße
Patrick
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Re: Verkaufsverbot AE5890
Gemäß Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) auf dem Produkt, wenn nicht möglich dann auf der Verpackung.Foliant hat geschrieben:Auf dem Produkt oder auf desen Verpackung? Da will ich jetzt mal kleinlich seinDAS601 hat geschrieben:Es ist erforderlich, Name und Anschrift des Herstellers auf dem Produkt anzubringen.
Gruß
Christian (DAS601)
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