@ DSVGO Geht es hier wirklich weiter???????
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Re: @ DSVGO Geht es hier wirklich weiter???????
Mal ne andere Frage:
Warum benimmt sich das ganze Internet plötzlich wie ein aufgeschrecktes Hinkel und reihenweise machen Seiten dicht?
Die Verordnung gibts doch nicht erst seit gestern, sondern genau seit 24.5.2016 ?
Wozu macht man eigentlich eine Übergangsfrist?
Warum benimmt sich das ganze Internet plötzlich wie ein aufgeschrecktes Hinkel und reihenweise machen Seiten dicht?
Die Verordnung gibts doch nicht erst seit gestern, sondern genau seit 24.5.2016 ?
Wozu macht man eigentlich eine Übergangsfrist?
....73 Joe
- DocEmmettBrown
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Re: @ DSVGO Geht es hier wirklich weiter???????
Erst seit wenigen Wochen wird doch die Sau DSGVO durch's globale Dorf getrieben. Davor hat man praktisch nichts davon in den Medien gehört oder gelesen.
73 de Daniel
Re: @ DSVGO Geht es hier wirklich weiter???????
Und wer stellt den Zusammenhang zwischen Deiner Googlesuche nach einer Postleitzahl und einem bestimmten deiner Kunden her? Google weis nicht warum Du die Nummer wissen willst. Google kennt nichtmal Dich, sollte es zumindest nicht....DocEmmettBrown hat geschrieben: ↑Sa 26. Mai 2018, 19:20 Zu den personenbezogenen Daten gehören neben Vor- und Nachname u.a. auch die Wohnanschrift. Es ist formal nicht definiert, daß bei unvollständigen oder fehlerhaften Adreßdaten die Zugehörigkeit des bereits vorhanden unvollständigen oder fehlerhaften Datensatzes zur betroffenen Person verneint werden kann.
Eine einzelne Postleitzahl ist eine Postleitzahl. Da kannste konstruieren wie Du willst. Ohne weitere Hinweise ist eine Postleitzahl nichtmal ansatzweise ein personenbezogenes Datum. Man kann aus ihr allein nicht auf eine bestimmte Person schliessen.
Doch, heist es. Wenn es nicht zugeordnet werden kann ist es nicht personalisiert. Jemand unzugeordnetes kann Dich auch nicht verklagen, weil er sich selbst nicht als Betroffener erkennt.Personenbezogen" heißt nicht automatisch auch Eindeutigkeit.
Aber nicht wenn man nicht weis wer am anderen Ende der Leitung sitzt. Da muss der Name zunächst reichen. Ich weis übrigens was ein Telefon ist und wie man damit umgeht.....Es ist in der Geschäftswelt üblich, sich mit dem Namen der Firma und danach mit dem eigenen Namen zu melden.
Eben. Ein um Datenschutz bemühter Anrufer wird genau das zu verhindern wissen. Das ist alles nicht neues.Damit allerdings weiß der, der den Hörer abgehoben hat, daß die verlangte Person eine Geschäftsbeziehung mit der besagten Firma hat.
Klar, auch hier gilt wie meistens: Die Menge macht das Gift!Aber ich habe eine Tasse heißen Tee (ohne Rum!) neben mir stehen, zählt der auch?
Grüße from Doeskopp
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Re: @ DSVGO Geht es hier wirklich weiter???????
Wir leben in einer so wahnwitzigen Zeit, daß ich mir da nicht ganz 100,0% sicher wäre. Aber ok, der Punkt geht mit überschaubarem Risiko an Dich.
Da hast Du in der Theorie Recht, aber ich garantiere Dir, alle Firmen seien sie klein oder groß, die bei mir anrufen, handhaben das in der Praxis anders. Die fragen bei der Übergabe einer Visitenkarte auch nicht nach, wie der Empfänger mit dem Datenschutz umgeht, weil das einfach im grauen Alltag nur noch grotesk würde.
Na, ganz so viel Tee isses nun auch wieder nicht.
73 de Daniel
Re: @ DSVGO Geht es hier wirklich weiter???????
Ach Daniel, es gibt auch andere Suchmaschinen und im Falle der PLZ, kann man bei der Deutschen Post nachsehen. Da brauche ich nicht immer eine Suchmaschine ala Google....DocEmmettBrown hat geschrieben: ↑Sa 26. Mai 2018, 16:38 Langsam kriege ich hier die Panik. Je mehr ich darüber nachdenke, desto irrwitziger wird die neue DSGVO.
Folgender Gedanke:
Ein Kunde bestellt etwas bei einem Händler und gibt dazu die Lieferanschrift an, die natürlich u.a. PLZ und Wohnort enthält. Der Händler packt das Paket, will die Anschrift draufkritzeln und stutzt: Bei der PLZ fehlt ja eine Ziffer. Bisher war so etwas ganz einfach: Da gurgelte man einfach die falsche PLZ und den richtigen Wohnort und Google war so freundlich, beides korrigiert auszugeben.
73 de Daniel
Man muss sich nur zu helfen wissen.
Mal was anderes, was so mancher auch schon auf Funk einige Panik verbreitet haben, nämlich Bilder machen, von Veranstaltungen.
Mal hier ein Hinweis:
Ich bin kein RA, aber es gibt in D schon seit langem, das KUG (Kunsturhebergesetz), welches als nationales Gesetz, die Herstellung, Verwendung ect. von Bildern usw., regelt.
Die DSVGO ist eine europäische Verordnung, die in nationales Recht umgesetzt werden soll.
Ausserdem: Das nationales Recht gilt vor europäischem Recht.
Ich denke, dass hier (und auch bei anderen Dingen) vermutlich das EuGH eine deutliche Entscheidung treffen muss.....
Re: @ DSVGO Geht es hier wirklich weiter???????
In diesen aktuellen Fall könnte der Gesetzgeber für Klarheit sorgen. Angesichts des unfähigen und vermutlich auch unwilligen Personals sehe ich allerdings schwarz.Yaesu FT857D hat geschrieben: ↑So 27. Mai 2018, 18:35
Die DSVGO ist eine europäische Verordnung, die in nationales Recht umgesetzt werden soll.
Ausserdem: Das nationales Recht gilt vor europäischem Recht.
Ich denke, dass hier (und auch bei anderen Dingen) vermutlich das EuGH eine deutliche Entscheidung treffen muss.....
https://www.datenschutzbeauftragter-inf ... der-dsgvo/
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Re: @ DSVGO Geht es hier wirklich weiter???????
Die DSGVO ist eine deutsche Verordnung die seit dem 25. Mai 2018 in Kraft ist.Yaesu FT857D hat geschrieben: ↑So 27. Mai 2018, 18:35 Die DSVGO ist eine europäische Verordnung, die in nationales Recht umgesetzt werden soll.
Sonst stimmt der Satz
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Re: @ DSVGO Geht es hier wirklich weiter???????
Nein, ist europäisch. Nur der Name DSGVO ist deutsch. Auf Englisch heißt das General Data Protection Regulation, auf Französisch Règlement général sur la protection des données, auf Italienisch Regolamento generale sulla protezione dei dati usw.
Und auf Deutsch eben Datenschutz-Grundverordnung.
73 de Daniel
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Re: @ DSVGO Geht es hier wirklich weiter???????
Mit der Ratifizierung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 in der Überarbeitung
des Bundesdatenschutzgesetzes vom 30.06.2017 wurde die DSGVO in Deutsches Recht übernommen. Sie ist damit ab dem 25.05.2018
als Datenschutzgrundverordnung auch eine in Deutschland rechtskräftige Verordnung.
Das ist der wichtige Punkt denn wenn das nicht so wäre brauchten wir uns hier keine Gedanken machen denn die EU-Verordnung würde
weiterhin nur den Datenverkehr von EU-Mitgliedern untereinander betreffen.
des Bundesdatenschutzgesetzes vom 30.06.2017 wurde die DSGVO in Deutsches Recht übernommen. Sie ist damit ab dem 25.05.2018
als Datenschutzgrundverordnung auch eine in Deutschland rechtskräftige Verordnung.
Das ist der wichtige Punkt denn wenn das nicht so wäre brauchten wir uns hier keine Gedanken machen denn die EU-Verordnung würde
weiterhin nur den Datenverkehr von EU-Mitgliedern untereinander betreffen.
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Re: @ DSVGO Geht es hier wirklich weiter???????
Na dann....gibt es immer mehr EU-Gegner, wenn von Brüssel aus, immer mehr in unser Privatleben, eingegriffen wird.
Bei Sachen wie dem Abbau des Butterberges oder der Milchquote, sahen wir Bürger es noch ein.
Aber wenn (so wie hier) einfach eine europäische Verordnung (kein Gesetz!), in nationales Recht umgesetzt wird,
- ohne die Schwierigkeiten im jeweiligen, nationalen Bereich zu beachten- macht es den jetzigen und kommenden EU-Politikern nicht leicht, für die EU (Europa) zu werben....
Für mich hat das die Konsequenz, dass ich bis auf weiteres, so einiges nicht mehr tue, ohne mich laut DSVGO sogar strafbar zu machen
Bei Sachen wie dem Abbau des Butterberges oder der Milchquote, sahen wir Bürger es noch ein.
Aber wenn (so wie hier) einfach eine europäische Verordnung (kein Gesetz!), in nationales Recht umgesetzt wird,
- ohne die Schwierigkeiten im jeweiligen, nationalen Bereich zu beachten- macht es den jetzigen und kommenden EU-Politikern nicht leicht, für die EU (Europa) zu werben....
Für mich hat das die Konsequenz, dass ich bis auf weiteres, so einiges nicht mehr tue, ohne mich laut DSVGO sogar strafbar zu machen
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Re: @ DSVGO Geht es hier wirklich weiter???????
Das liegt an den unterschiedlichen Vorstellungen von Europa. Charles de Gaulle träumte von einem Europa der Vaterländer, wie es vermutlich vielen Europäern und mir ebenfalls vorschwebt. Die heutige EU aber entwickelt sich zunehmend zu einem diktatorischen Superstaat, wie es die Verfechter eines europäischen Finanzministers wollen.Yaesu FT857D hat geschrieben: ↑Mo 28. Mai 2018, 18:06Bei Sachen wie dem Abbau des Butterberges oder der Milchquote, sahen wir Bürger es noch ein.
Aber wenn (so wie hier) einfach eine europäische Verordnung (kein Gesetz!), in nationales Recht umgesetzt wird,
- ohne die Schwierigkeiten im jeweiligen, nationalen Bereich zu beachten- macht es den jetzigen und kommenden EU-Politikern nicht leicht, für die EU (Europa) zu werben....
Daß man bestimmte Dinge, die grenzüberschreitenden Charakter haben, zentral regeln muß, steht außer Frage. Aber muß man die Krümmungsradien von Gurken und Bananen regeln? Darf sich der eine EU-Staat auf die faule Haut legen und den anderen für sich malochen lassen?
Und bei der DSGVO (nicht DSVGO!) hätte man das ebenfalls anders regeln können, indem man eine vorgefertigte Datenschutzerklärung in allen EU-Amtssprachen veröffentlicht, bei denen die öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen einfach die Passagen, die nicht zutreffen, weglassen. Vorteil: Das ganze Glump stünde dann gleich in allen EU-Amtssprachen zur Verfügung und wenn z.B. ein Deutscher in Frankreich bestellt, kann er sich das gleich auf Deutsch anzeigen lassen, ohne daß der französische Händler ganze Heerscharen von Dolmetschern hätte beschäftigen müssen. Hätte man machen können. Hat man aber nicht. Weil viele Politiker (und da muß ich gar nicht bis nach Brüssel/Straßburg gehen) einfach irgendwelche Ideen haben, mit wildem Aktionismus irgendwelche Gesetze und Verordnungen irgendwie zusammenkritzeln und erst hinterher bemerken, daß sie gründliche Verdauungsendprodukte damit geschaffen haben.
73 de Daniel
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Re: @ DSVGO Geht es hier wirklich weiter???????
Ohne Kommentar.
73 / Horst
Gäbe es Grenzwerte für geistige Umweltverschmutzung, würden die hier von einigen Kandidaten täglich um ein Mehrfaches überschritten.
Gäbe es Grenzwerte für geistige Umweltverschmutzung, würden die hier von einigen Kandidaten täglich um ein Mehrfaches überschritten.
Re: @ DSVGO Geht es hier wirklich weiter???????
Und nu? Ich glaube nicht das der Gesetzgeber Nachtschichten einlegen wird um zeitnah eine Lösung zu erarbeiten. Das tut er nur bei Gesetzen zum Schaden der Bürger, wie z.B. bezüglich der Totalüberwachung.
Was ist eigentlich mit Streams von div. Funkevents? Youpups ist voll davon. Alles illegal jetzt? Der Logik folgend müssten auch Gateways oder vernetzte Relais betroffen sein. Schliesslich ist ein Sprachprofil biometrisch eindeutig und somit personalisierbar. Der Phantasie sind hier kaum Grenzen gesetzt.
Grüße from Doeskopp
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Re: @ DSVGO Geht es hier wirklich weiter???????
Nix.
Beamtenmikado.
Wer sich zuerst bewegt hat verloren.
Ist doch auch kein Wunder wenn der Gesetzgeber es nicht auf die Reihe kriegt verbindliche und einfache
Vorgaben zu formulieren. Sachbearbeiter und Richter sollen es dann retten.
DSGVO, Asylproblematik, soziale Brennpunkte - überall das gleiche Schema.
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Re: @ DSVGO Geht es hier wirklich weiter???????
Quod erat demonstrandum.ROMEO 1 hat geschrieben: ↑Di 29. Mai 2018, 09:53http://m.faz.net/aktuell/wirtschaft/dig ... 09815.html
Siehste, Doesi, wenn man das alles formal korrekt beachtet, dann kommt so ein Irrsinn dabei heraus. Es würde mich nicht wundern, wenn die neue DSGVO in den nächsten Wochen eine Irrsinnsstufe erreicht, bei der auch diejenigen, die das Ding verbrochen haben, das Gesetz wieder kippen. Nicht um uns Bürgern einen Gefallen zu tun, oh nein, das wäre denen gerade noch sch**ßegal! Sondern weil sie die Geister, die sie riefen, selbst nimmer loswerden. Warten wir mal ab, was passiert.
73 de Daniel