@ DSVGO Geht es hier wirklich weiter???????

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DocEmmettBrown
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Re: @ DSVGO Geht es hier wirklich weiter???????

#16

Beitrag von DocEmmettBrown »

Charly Alfa hat geschrieben: Do 24. Mai 2018, 18:01Ich würde das Forum hier für die Öffentlichkeit schliessen.
Nur für User die mit Adresse (Postleitzahl , Strasse und Hausnummer) beim Admin registriert sind.
Bin mir nicht sicher, ob das nicht gegen den Grundsatz der Datensparsamkeit verstieße. Du darfst ja nicht einfach wie blöd Daten sammeln (wie gewisse Suchmaschinen, die aber US-Recht unterstehen), nur weil es Dir Spaß macht.

73 de Daniel
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Yeti705
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Re: @ DSVGO Geht es hier wirklich weiter???????

#17

Beitrag von Yeti705 »

Charly Alfa hat geschrieben: Do 24. Mai 2018, 18:01 ...
Nur für User die mit Adresse (Postleitzahl , Strasse und Hausnummer) beim Admin registriert sind.
Da würde auch so ein mancher "Troll" keine Chance mehr haben.
...
Ich verstehe Dein Anliegen, aber das würde tatsächlich gegen den Grundsatz der Datensparsamkeit verstossen, denn für die Anmeldung und Teilnahme hier im Forum ist die postalische Adresse nicht von Bedeutung und nicht notwendig, darf also für diesen Zweck gar nicht erhoben werden.
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Re: @ DSVGO Geht es hier wirklich weiter???????

#18

Beitrag von salat »

Datensparsamkeit muss nicht mal sein - wenn man die Nutzer um Erlaubnis bittet kann man auch meinetwegen alle Daten zur Unterwäsche sammeln. Die Facebook AGB nicht gelesen? :)

Die Informationspflichten von Webseiten sind ja das kleinste Übel und relativ schnell erledigt (Datenschutzhinweis auf der Page + ggf. Abnickenlassen der neuen Bedingungen durch den User). Was imho KMUs wirklich nervt sind die internen Dokumentationspflichten - aber die sieht auch keiner von aussen..

Generell finde ich die Panik von manchen aber absolut absurd: Die machen ihre kleine Homepage oder ihr Forum dicht und gehen dafür dann zu Facebook - is das nicht bekloppt?
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Re: @ DSVGO Geht es hier wirklich weiter???????

#19

Beitrag von DocEmmettBrown »

salat hat geschrieben: Fr 25. Mai 2018, 13:42Datensparsamkeit muss nicht mal sein - wenn man die Nutzer um Erlaubnis bittet kann man auch meinetwegen alle Daten zur Unterwäsche sammeln. Die Facebook AGB nicht gelesen? :)
Ähm, in welchem EU-Land hatte das Fratzenbuch noch gleich seinen Sitz? Die USA haben geringfügig andere Gesetze als das deutsche BDSG. ;)
salat hat geschrieben: Fr 25. Mai 2018, 13:42Die Informationspflichten von Webseiten sind ja das kleinste Übel und relativ schnell erledigt (Datenschutzhinweis auf der Page + ggf. Abnickenlassen der neuen Bedingungen durch den User).
Wenn ich an meine eigene Datenschutzerklärung denke, die vor dem HTML-Export in OpenOffice zehn DIN A4-Seiten hat, würde ich diesen Brummer nun nicht gerade als kleinstes Übel bezeichnen.
salat hat geschrieben: Fr 25. Mai 2018, 13:42Generell finde ich die Panik von manchen aber absolut absurd: Die machen ihre kleine Homepage oder ihr Forum dicht und gehen dafür dann zu Facebook - is das nicht bekloppt?
Liegt an den Medien, die sehr reißerisch darüber berichten und natürlich erst seit einer Woche vor Toreschluß.

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Re: @ DSVGO Geht es hier wirklich weiter???????

#20

Beitrag von Charly Alfa »

Er bringt es auf den Punkt !

https://www.youtube.com/watch?v=qjhDHFpxHao

Oh, habe nun auch verstossen gegen DSVGO weil ich das Video ÷  habe ???

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Re: @ DSVGO Geht es hier wirklich weiter???????

#21

Beitrag von DocEmmettBrown »

DD1GG hat geschrieben: Fr 25. Mai 2018, 17:55AFD wählen. Das bekommt das Gesetz ein Kopftuch :dlol:
Die AfD kann da überhaupt nichts ändern, weil das eine EU-Verordnung ist, die in nationales Recht übernommen wurde. Um da herauszukommen, müßte es schon einen DEXIT geben. Aber wenn wir gehen, wer soll denn dann noch die ganzen armen EU-Staaten (z.B. Italien) subventionieren?

EDIT:
Warum sperren die Amis jetzt eigentlich Europäer aus? In den USA gilt doch US- und nicht EU-Recht.

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Re: @ DSVGO Geht es hier wirklich weiter???????

#22

Beitrag von DocEmmettBrown »

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Re: @ DSVGO Geht es hier wirklich weiter???????

#23

Beitrag von Toni »

Bin ich in diesem Forum mittlerweile von ***-Wählern umzingelt?

Mein Gott, keep cool - es wird nichts so heiss gegessen wie es gekocht wurde. 8)

Und dieser Dirk Müller ist in meinen Augen ja wirklich der Objektivste im ganzen Land ... :roll:

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Re: @ DSVGO Geht es hier wirklich weiter???????

#24

Beitrag von DK3NH »

Der bekannte Karikaturist Klaus Stuttmann hat sich auch gestern zu diesem Thema geäussert.

73 Werner

Nachtrag: Heute auch bei SPIEGEL ONLINE eingestellt.
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Re: @ DSVGO Geht es hier wirklich weiter???????

#25

Beitrag von DocEmmettBrown »

Langsam kriege ich hier die Panik. Je mehr ich darüber nachdenke, desto irrwitziger wird die neue DSGVO.

Folgender Gedanke:
Ein Kunde bestellt etwas bei einem Händler und gibt dazu die Lieferanschrift an, die natürlich u.a. PLZ und Wohnort enthält. Der Händler packt das Paket, will die Anschrift draufkritzeln und stutzt: Bei der PLZ fehlt ja eine Ziffer. Bisher war so etwas ganz einfach: Da gurgelte man einfach die falsche PLZ und den richtigen Wohnort und Google war so freundlich, beides korrigiert auszugeben. Wenn der Händler das aber heute macht, dann hat er ja schon einen Teil der Bestellerdaten an Google weitergegeben, nämlich den Wohnort. Google sitzt in den USA und die USA sind noch kein EU-Land, ja noch nicht einmal Beitrittskandidat. Das heißt, eigentlich ist das unzulässig. (Bevor jemand meckert: Dieses Beispiel mit der Anschrift habe ich selber schon erlebt.)

Nächster Gedanke:
Der o.g. Händler will es, nachdem er wegen des o.g. Falls schon 2 Millionen € Strafe gezahlt hat, das nächste Mal besser machen. Zum Glück hat er ja die Rufnummer des Bestellers. Da die Wählscheibe schon etwas ausgeleiert, der Gichtfinger zu wurstig oder er beim Wählen einfach vor lauter DSGVO unkonzentriert ist, vertippt er sich bei der Rufnummer. Jemand geht ran und meldet sich mit "Hallo?". Was tut der Händler nun? Soll er fragen: "Ist dort der Herr Müller?" Geht nicht, dann würde er schon wieder personenbezogene Daten an eine fremde Person weitergeben. Bleibt ihm nichts anderes übrig, als sich mit dem Namen der Firma zu melden und zu sagen, daß es da eine Unstimmigkeit mit einer Bestellung eines Kunden, den er nicht nennen darf, gibt. Bevor der Angerufene den Hörer auf die Gabel knallt, wird er vermutlich noch "Verarschen kann ich mich auch alleine." murmeln. Was der Angerufene nicht weiß: Die Rufnummer war sogar korrekt, aber es war halt der Sohnemann gewesen, der den dicken TRX bestellt hatte. Nur hat der Herr Papa davon natürlich keine Ahnung.

Es ist das Natürlichste der Welt, daß man bei einem Anruf sagt: "Firma ACME GmbH, könnten Sie mich bitte verbinden mit..." Tja, und weiter darf es eigentlich nimmer gehen, weil dann bereits personenbezogene Daten übermittelt werden.

Kinners, ich bin mir nicht sicher, ob das mit dem DSGVO nicht vielleicht eine Nummer zu viel war.

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Re: @ DSVGO Geht es hier wirklich weiter???????

#26

Beitrag von PMRFreak »

Mal ganz ehrlich - das wird mir jetzt ein bißchen zu "deutsch".

Ich kann doch problemlos nach einer PLZ mit Google suchen, es wird ja keine Querverbindung zu der Bestellung
hergestellt. Ich habe in so einem Fall maximal Straße und Ort geprüft, ohne Hausnummer/Name usw.

Und der zweite Fall ist klasse konstruiert, in der Praxis wird das nie so passieren und auch nie wird sich da jemand
irgendwie hinterher beschweren.

Man kann es auch übertreiben. Die Bußgelder werden - wenn überhaupt - übrigens auch der Sachlage entsprechend festgelegt.

Und ich bin sicher, dass selbst die tollen Hechte, welche uns diese Sachen beschert haben, nicht annähernd alle
Auswirkungen betrachtet haben und die Sache garantiert noch überarbeitet wird.

Und klar - wenn man das genau überdenkt, sind telefonische Bestellungen eigentlich gar nicht mehr möglich bzw. müssen
mit einem Schriftsatz AGB/Datenschutz/Widerrufsrecht per Brief erst vom Besteller gegengezeichnet werden. Das wird
spannend, da die Kunden, die nicht online bestellen, meistens auch keinerlei Ahnung von diesen Dingen haben...
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Re: @ DSVGO Geht es hier wirklich weiter???????

#27

Beitrag von DK3NH »

Heute nochmal ein Cartoon bei Spiegel-Online: http://www.spiegel.de/fotostrecke/carto ... 42907.html
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Re: @ DSVGO Geht es hier wirklich weiter???????

#28

Beitrag von DocEmmettBrown »

PMRFreak hat geschrieben: Sa 26. Mai 2018, 17:50Mal ganz ehrlich - das wird mir jetzt ein bißchen zu "deutsch".
Genau das ist ja meine Befürchtung, jedenfalls seit der gesunde Menschenverstand abgeschafft wurde.
PMRFreak hat geschrieben: Sa 26. Mai 2018, 17:50Ich kann doch problemlos nach einer PLZ mit Google suchen, es wird ja keine Querverbindung zu der Bestellung hergestellt. Ich habe in so einem Fall maximal Straße und Ort geprüft, ohne Hausnummer/Name usw.
Um die PLZ zu prüfen, brauchst Du bei vielen Orten auch die Straße und zwar immer genau dann, wenn ein Ort aus mehr als nur einer PLZ besteht.
Bei sehr langen Durchgangsstraßen haben diese u.U. mehrere PLZen. Das heißt dann leider auch, daß man für die Bestimmung der PLZ u.U. neben dem Ort auch die Straße und zusätzlich die Hausnummer braucht. (Hatte mal vor Urzeiten ein Programm dafür geschrieben, daher weiß ich diesen Mist.)
PMRFreak hat geschrieben: Sa 26. Mai 2018, 17:50Und der zweite Fall ist klasse konstruiert, in der Praxis wird das nie so passieren und auch nie wird sich da jemand irgendwie hinterher beschweren.
Formal gesehen ist es aber ein Problem.
PMRFreak hat geschrieben: Sa 26. Mai 2018, 17:50Und ich bin sicher, dass selbst die tollen Hechte, welche uns diese Sachen beschert haben, nicht annähernd alle Auswirkungen betrachtet haben
Davon bin ich sogar absolut überzeugt!

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Re: @ DSVGO Geht es hier wirklich weiter???????

#29

Beitrag von doeskopp »

DocEmmettBrown hat geschrieben: Sa 26. Mai 2018, 16:38 Langsam kriege ich hier die Panik. Je mehr ich darüber nachdenke, desto irrwitziger wird die neue DSGVO.

Folgender Gedanke:
Ein Kunde bestellt etwas bei einem Händler und gibt dazu die Lieferanschrift an, die natürlich u.a. PLZ und Wohnort enthält. Der Händler packt das Paket, will die Anschrift draufkritzeln und stutzt: Bei der PLZ fehlt ja eine Ziffer. Bisher war so etwas ganz einfach: Da gurgelte man einfach die falsche PLZ und den richtigen Wohnort und Google war so freundlich, beides korrigiert auszugeben.
Das macht der Gockel auch heute noch. Ich gebe z.B. Pusemuckel ein und erhalte u.a. die Postleitzahl. Na und?
Wenn der Händler das aber heute macht, dann hat er ja schon einen Teil der Bestellerdaten an Google weitergegeben, nämlich den Wohnort.
Was bitteschön ist an einer Postleitzahl personenbezogen? Um bei diesem Schwachsinn zu bleiben. Wenn der Ort nur einen einzigen Einwohner hätte ja dann.......
Nächster Gedanke:
Der o.g. Händler will es, nachdem er wegen des o.g. Falls schon 2 Millionen € Strafe gezahlt hat, das nächste Mal besser machen. Zum Glück hat er ja die Rufnummer des Bestellers. Da die Wählscheibe schon etwas ausgeleiert, der Gichtfinger zu wurstig oder er beim Wählen einfach vor lauter DSGVO unkonzentriert ist, vertippt er sich bei der Rufnummer. Jemand geht ran und meldet sich mit "Hallo?". Was tut der Händler nun? Soll er fragen: "Ist dort der Herr Müller?" Geht nicht, dann würde er schon wieder personenbezogene Daten an eine fremde Person weitergeben.
Genau, er fragt nach Herrn Müller und stellt sich dabei mit seinem eigenen Namen vor, nicht als Pornohändler XXX. Wo bitte ist da jetzt ein Datenschutzproblem? Der unbekannte Herr Meier kennt den (dem Gesprächspartner möglicherweise bekannten) Herrn Müller. Welche Gefahren ergeben sich daraus jetzt für Müller? Du wirst noch ein paar mehr trinken müssen bevor Dir da was zu einfällt.
Bleibt ihm nichts anderes übrig, als sich mit dem Namen der Firma zu melden und zu sagen, daß es da eine Unstimmigkeit mit einer Bestellung eines Kunden, den er nicht nennen darf, gibt.
Nö. Herr Meier fagt nach Herrn Müller. Wenn Müller nicht da ist versucht Meier es später nochmal oder hinterlässt eine Nachricht in der er Müller bittet zurück zu rufen. Voraussetzung ist natürlich das Müller hinter der angegebenen Nummer auch existiert. Aber das kann man ja erfragen...wenn man denn schon jemanden an der Strippe hat.
Kinners, ich bin mir nicht sicher, ob das mit dem DSGVO nicht vielleicht eine Nummer zu viel war.
Trink noch ein Pülleken Fusel damit Du wieder auf den richtigen Pfad kommst. Auf einem Bein kann man nicht stehen....... :lol:

Grüße from Doeskopp
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Re: @ DSVGO Geht es hier wirklich weiter???????

#30

Beitrag von DocEmmettBrown »

doeskopp hat geschrieben: Sa 26. Mai 2018, 18:14Das macht der Gockel auch heute noch. Ich gebe z.B. Pusemuckel ein und erhalte u.a. die Postleitzahl. Na und?
Zu den personenbezogenen Daten gehören neben Vor- und Nachname u.a. auch die Wohnanschrift. Es ist formal nicht definiert, daß bei unvollständigen oder fehlerhaften Adreßdaten die Zugehörigkeit des bereits vorhanden unvollständigen oder fehlerhaften Datensatzes zur betroffenen Person verneint werden kann.

Wenn als Wohnort nur "Berlin" bekannt ist und sonst nichts, dann trifft dieser Datensatzbestandteil auf mehrere Millionen Bürger zu, ist also nicht eindeutig. Dennoch ist es ein personenbezogenes Datum. Hast Du noch die PLZ dazu, wird der Personenkreis kleiner, mit der Straße abermals kleiner und kann (muß aber nicht) mit der Hausnummer sogar hinreichend klein beschrieben sein, daß genau eine Person damit gemeint ist, auch wenn Name und Vorname fehlen. (Das trifft zu gdw. in dem kleinem Hutzelhäuschen nur eine Person wohnt.) Es kann auch eine Familie sein, ein ganzer Wohnblock oder was auch immer. Deswegen sind das alles schon aus formalen Gründen personenbezogene Daten, wobei die Eindeutigkeit für den Umstand an sich keine Rolle spielt.
doeskopp hat geschrieben: Sa 26. Mai 2018, 18:14Was bitteschön ist an einer Postleitzahl personenbezogen? Um bei diesem Schwachsinn zu bleiben. Wenn der Ort nur einen einzigen Einwohner hätte ja dann.......
"Personenbezogen" heißt nicht automatisch auch Eindeutigkeit.
doeskopp hat geschrieben: Sa 26. Mai 2018, 18:14er fragt nach Herrn Müller und stellt sich dabei mit seinem eigenen Namen vor, nicht als Pornohändler XXX.
Es ist in der Geschäftswelt üblich, sich mit dem Namen der Firma und danach mit dem eigenen Namen zu melden. Damit allerdings weiß der, der den Hörer abgehoben hat, daß die verlangte Person eine Geschäftsbeziehung mit der besagten Firma hat. Ob diese Firma harmlose oder pikante Waren oder Dienstleistungen anbietet, ist formal irrelevant.
doeskopp hat geschrieben: Sa 26. Mai 2018, 18:14Du wirst noch ein paar mehr trinken müssen bevor Dir da was zu einfällt. [...]
Trink noch ein Pülleken Fusel damit Du wieder auf den richtigen Pfad kommst. Auf einem Bein kann man nicht stehen....... :lol:
Ich muß Dich enttäuschen, aber ich trinke grundsätzlich keinen Alkohol. Aber ich habe eine Tasse heißen Tee (ohne Rum!) neben mir stehen, zählt der auch?

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