Jack4300 hat geschrieben: ↑Mo 12. Aug 2019, 10:53Die gängige Lesart besagt, dass es reicht, wenn zum Umschalten der Ländernorm ein Ausschalten (und wieder Einschalten) des Gerätes notwendig ist. Spricht ein Umschalten während des Betriebes ist nicht möglich.
Das Problem ist leider hausgemacht. Die Formulierung ist mißverständlich, woraufhin, wie ich in österreichischen Foren lesen durfte, sich einige Ende 2014 hilfesuchend telephonisch und per E-Mail an das BMVIT gewandt haben. Und in den mündlichen und schriftlichen Antworten wurde eher noch mehr Verwirrung als Klarheit geschaffen. Die Antworten des BMVIT reichen wohl von
"Multinorm verboten, muß durch Hardwareeingriff (Lötbrücke o.ä.) verhindert werden" bis hin zu
"Multinorm erlaubt, aber Umschaltung darf nicht während des QSOs möglich sein", je nachdem, welchen Sachbearbeiter des BMVIT man gerade erwischt.
Rein logisch betrachtet wird selbst diese PDF-Datei, die zudem einen hübschen Schreibfehler enthält (Zitat: "
Die Geräteklassenkennung auf dem Gerät weißt auf mögliche Einschränkungen oder Genehmigungsanforderungen für die Benutzung der Funkanlage hin.") von irgendeinem Sachbearbeiter geschrieben worden sein, als Publikation allerdings wahrscheinlich (!) eine höhere Bedeutung als irgendwelche E-Mails haben.
Doch nun zum Inhalt:
OFB-InfoLetter 2/2014 des BMVIT hat geschrieben:Dies bedeutet, [...] dass die Inbetriebnahme ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Frequenzen stattfinden kann. Eine Änderung der Einstellung darf mit einfachen Mitteln nicht funktionieren. Dies bedeutet, dass während des Betriebes eine Änderung [...] nicht möglich sein darf.
Es ist absolut keineswegs klar, was mit "Inbetriebnahme" und "Betrieb" gemeint ist. Dies könnte nämlich sein:
- Einsetzen einer Speicherbatterie im Funkgerät während des Herstellungsprozesses
- Jeglicher Betrieb, bei der ein Bezug an der Stromversorgung stattfindet oder
- Funk-Betrieb, bei dem ein QSO möglich ist
Man möge mir verzeihen, wenn ich irgendwelchen Juristen unterstelle, daß sie nicht so weit denken können, daß Punkt 1 eine Relevanz bedeutet, oder mit anderen Worten: Daran haben diese mit Sicherheit nicht gedacht.
Gilt dagegen Punkt 2, dann muß auch FSB-LN001 zu jedem Zeitpunkt gelten, zu dem man Zugriff auf sämtliche Bedienelemente hat. Oder anders: Multinorm muß durch Hardware (Lötbrücke o.ä.) deaktiviert sein.
Gilt aber Punkt 3, dann muß FSB-LN001 nur während des Funkbetriebs gelten. Das hieße, wenn man durch einen Affengriff die Büchse in einen Setup-Modus schaltet, eine andere Norm auswählt und die Büchse für den normalen Funkbetrieb erneut kurzfristig abschalten muß, wäre dieser Punkt erfüllt.
Ob Punkt 2 oder 3 gilt, geht aus dem fraglichen Abschnitt nicht eindeutig hervor. Aber es kommt noch besser:
OFB-InfoLetter 2/2014 des BMVIT hat geschrieben:Der Betrieb von Multinorm-CB-Funkanlagen im europäischen Straßentransitverkehr ist nur dann zulässig, wenn der Anwender sicherstellt, dass solche CB-Funkanlagen durch Änderung der Einstellungen nur auf den in Österreich bewilligten Kanälen und den weiteren Anforderungen der Funkschnittstellenbeschreibung FSB-LN001 betrieben werden können.
An dieser Stelle wird auch noch zwischen Funkgeräten
- von in Österreich lebenden oder Besuchern und
- von durch Österreich nur Durchreisende auf Straßen
unterschieden. Aber was genau ist Transit? Mit Übernachtung? Mit touristischen Zwischenstops? Warum nur auf Straßen (und was ist mit einer Multinorm-Handquetsche)?
64Digger295 hat geschrieben: ↑So 11. Aug 2019, 11:36Nur reine 40 Kanal Geräte, die nicht umschaltbar sind, sind erlaubt!
Auf der anderen Seite aber heißt es ausdrücklich, Multinormgeräte seien zulässig. Wenn man aber erst einen Hardwareeingriff vornehmen muß, dann ist die Möhre nach diesem Eingriff per Definition eigentlich gar kein Multinormgerät mehr.
Analogie: Das ist wie mit CB-Büchsen, die man mit Lötbrücke oder Drahtdurchknipsen zu einem AFu-gerät modifizieren kann. Die sind nach der Hardwaremodifikation nämlich auch keine CB-Büchsen mehr.
Fazit: Der
OFB-InfoLetter 2/2014 des BMVIT ist dermaßen widersprüchlich geschrieben, daß man eigentlich nur empfehlen kann, eine Multinormbüchse in Österreich ausschließlich mit entsprechendem (Auslands-) Rechtsschutz in Funkbetrieb zu nehmen.
73 de Daniel