Albrecht AE 6110 + Antenne = Reichweite?

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Lindwurm
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Re: Albrecht AE 6110 + Antenne = Reichweite?

#16

Beitrag von Lindwurm »

Hallo amberg

Konntet ihr die Stehwelle schon einstellen? Mein Angebot steht noch falls noch Hilfe benötigt wird. Einfach mal melden.

Gruß Dieter
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Tommex
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Re: Albrecht AE 6110 + Antenne = Reichweite?

#17

Beitrag von Tommex »

Hier stecken ja einige Infos drin. Klasse !

Ich werde auch bald ein CB Funker werden und habe bis jetzt mühselig alle Informationen zusammengesucht.

Heute stieß ich dann auf dieses Forum hier, worüber ich sehr froh bin!

Sehr gut fand ich die PDF mit dem SWR Meter, wo alles noch mal drin steht!

73/55 :) :tup: :holy:
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64Digger295
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Re: Albrecht AE 6110 + Antenne = Reichweite?

#18

Beitrag von 64Digger295 »

Antennenlänge, je länger je besser?!

Prinzipiell gibt es nur wenige Längen, auf der eine Antenne "schwingt". Lambda 1/4 , 1/2 , 5/8 , ... .

1/4 bedeutet ~ 11m : 4 = 2,75m. Dazu kommt noch ein Korrekturfaktor, da die Lichtgeschwindigkeit in Metallen langsamer als die schon erwähnten 300000 km/sec ist.
Bedeutet, selbst die kürzeste CB Antenne ist elektrisch gesehen 2,75m lang.
Nur mechanisch ist sie kürzer. Durch einbauen einer Spule in die Antenne, kann man eine mechanisch kürzere Antenne wieder auf die elektrischen 2,75m bringen.
Allerdings je kürzer die Antenne ist, um so schlechter sind die Abstrahleigenschaften und meist auch die Bandbreite
(für 40 Kanal oder 80 Kanal geeignet).

Mit der Abstimmmöglichkeit der "länge" der Antenne wird die Stehwelle genau auf die speziellen Gegebenheiten eingestellt.
Lambda 1/4 Antennen brauchen einen sog. Spiegel. Dies ist in dem Fall die Karosserie des Fahrzeugs, die ist ja bei jedem Fahrzeug anders und der Anbringungsort auf Diesem auch.
Bei einem Magnetfuß ist die benötigte Masse für den Spiegel nur durch die kapazitive Kopplung des Magnetfußes mit dem Blech der Karosserie gegeben.

(Nur als Beispiel: Setzt Euch ins Auto, schließt die Türen, meßt die Stehwelle und macht dann eine Tür auf. Allein das verändert schon das Stehwellenverhältnis)

Das Stehwellenverhältnis sagt aus wie viel, der in die Antenne vom Funkgerät eingespeisten Sendeleistung, abgestrahl wird.
Je kleiner der abgelesene Wert um so besser.

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Re: Albrecht AE 6110 + Antenne = Reichweite?

#19

Beitrag von 64Digger295 »

Denkt bei euren Fahrten auch an die Bestimmungen in Österreich.
Nicht, daß ihr da Probleme bekommt.
(Nur 40 Kanal Geräte sind dort erlaubt, keine Multinorm zum Umschalten!!!)

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Re: Albrecht AE 6110 + Antenne = Reichweite?

#20

Beitrag von Maulwurf »

In Österreich ist CEPT!

Deshalb ist seit 2014 wie in ganz Europa 40AM/FM/SSB freigegeben.
In manchen Ländern gibt es Zusatzregelungen (DL 80FM, UK 40FM).

Für das kleine 6110 gilt dann:

Auf 40AM/FM schalten und gut ist.
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Re: Albrecht AE 6110 + Antenne = Reichweite?

#21

Beitrag von 64Digger295 »

Sorry, dann lies mal genau nach.
Nur reine 40 Kanal Geräte, die nicht umschaltbar sind, sind erlaubt!

Auszug aus Funknews.at von 2019:
Geräte die zusätzliche Kanäle (z.B. in England 40 Zusatzkanäle) besitzen werden als Multinorm-CB-Funkgeräte bezeichnet. In Österreich sind solche Geräte nur dann zu verwenden, wenn der Betreiber technisch sicherstellt, dass das Gerät außerhalb der Bedingungen der FSB LN001 nicht in Betrieb genommen werden kann.

Und technisch sicherstellen bedeutet, Hardwareänderung.


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Re: Albrecht AE 6110 + Antenne = Reichweite?

#22

Beitrag von benson04 »

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Re: Albrecht AE 6110 + Antenne = Reichweite?

#23

Beitrag von Jack4300 »


Benson04 hat geschrieben:Dazu: aktuell auf der Seite:
https://www.bmvit.gv.at/service/publik ... 201402.pdf
Dies bedeutet, dass während des Betriebes eine Änderung (auf eine
Einstellmöglichkeit abweichend von der Funkschnittstelle FSB-LN001) nicht möglich sein darf.
Die gängige Lesart besagt, dass es reicht, wenn zum Umschalten der Ländernorm ein Ausschalten (und wieder Einschalten) des Gerätes notwendig ist. Spricht ein Umschalten während des Betriebes ist nicht möglich.
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DocEmmettBrown
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OFB-InfoLetter 2/2014 des BMVIT

#24

Beitrag von DocEmmettBrown »

Jack4300 hat geschrieben: Mo 12. Aug 2019, 10:53Die gängige Lesart besagt, dass es reicht, wenn zum Umschalten der Ländernorm ein Ausschalten (und wieder Einschalten) des Gerätes notwendig ist. Spricht ein Umschalten während des Betriebes ist nicht möglich.
Das Problem ist leider hausgemacht. Die Formulierung ist mißverständlich, woraufhin, wie ich in österreichischen Foren lesen durfte, sich einige Ende 2014 hilfesuchend telephonisch und per E-Mail an das BMVIT gewandt haben. Und in den mündlichen und schriftlichen Antworten wurde eher noch mehr Verwirrung als Klarheit geschaffen. Die Antworten des BMVIT reichen wohl von "Multinorm verboten, muß durch Hardwareeingriff (Lötbrücke o.ä.) verhindert werden" bis hin zu "Multinorm erlaubt, aber Umschaltung darf nicht während des QSOs möglich sein", je nachdem, welchen Sachbearbeiter des BMVIT man gerade erwischt.
Benson04 hat geschrieben:Dazu: aktuell auf der Seite:
https://www.bmvit.gv.at/service/publik ... 201402.pdf
Rein logisch betrachtet wird selbst diese PDF-Datei, die zudem einen hübschen Schreibfehler enthält (Zitat: "Die Geräteklassenkennung auf dem Gerät weißt auf mögliche Einschränkungen oder Genehmigungsanforderungen für die Benutzung der Funkanlage hin.") von irgendeinem Sachbearbeiter geschrieben worden sein, als Publikation allerdings wahrscheinlich (!) eine höhere Bedeutung als irgendwelche E-Mails haben.

Doch nun zum Inhalt:
OFB-InfoLetter 2/2014 des BMVIT hat geschrieben:Dies bedeutet, [...] dass die Inbetriebnahme ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Frequenzen stattfinden kann. Eine Änderung der Einstellung darf mit einfachen Mitteln nicht funktionieren. Dies bedeutet, dass während des Betriebes eine Änderung [...] nicht möglich sein darf.
Es ist absolut keineswegs klar, was mit "Inbetriebnahme" und "Betrieb" gemeint ist. Dies könnte nämlich sein:
  1. Einsetzen einer Speicherbatterie im Funkgerät während des Herstellungsprozesses
  2. Jeglicher Betrieb, bei der ein Bezug an der Stromversorgung stattfindet oder
  3. Funk-Betrieb, bei dem ein QSO möglich ist
Man möge mir verzeihen, wenn ich irgendwelchen Juristen unterstelle, daß sie nicht so weit denken können, daß Punkt 1 eine Relevanz bedeutet, oder mit anderen Worten: Daran haben diese mit Sicherheit nicht gedacht.

Gilt dagegen Punkt 2, dann muß auch FSB-LN001 zu jedem Zeitpunkt gelten, zu dem man Zugriff auf sämtliche Bedienelemente hat. Oder anders: Multinorm muß durch Hardware (Lötbrücke o.ä.) deaktiviert sein.

Gilt aber Punkt 3, dann muß FSB-LN001 nur während des Funkbetriebs gelten. Das hieße, wenn man durch einen Affengriff die Büchse in einen Setup-Modus schaltet, eine andere Norm auswählt und die Büchse für den normalen Funkbetrieb erneut kurzfristig abschalten muß, wäre dieser Punkt erfüllt.

Ob Punkt 2 oder 3 gilt, geht aus dem fraglichen Abschnitt nicht eindeutig hervor. Aber es kommt noch besser:
OFB-InfoLetter 2/2014 des BMVIT hat geschrieben:Der Betrieb von Multinorm-CB-Funkanlagen im europäischen Straßentransitverkehr ist nur dann zulässig, wenn der Anwender sicherstellt, dass solche CB-Funkanlagen durch Änderung der Einstellungen nur auf den in Österreich bewilligten Kanälen und den weiteren Anforderungen der Funkschnittstellenbeschreibung FSB-LN001 betrieben werden können.
An dieser Stelle wird auch noch zwischen Funkgeräten
  1. von in Österreich lebenden oder Besuchern und
  2. von durch Österreich nur Durchreisende auf Straßen
unterschieden. Aber was genau ist Transit? Mit Übernachtung? Mit touristischen Zwischenstops? Warum nur auf Straßen (und was ist mit einer Multinorm-Handquetsche)?
64Digger295 hat geschrieben: So 11. Aug 2019, 11:36Nur reine 40 Kanal Geräte, die nicht umschaltbar sind, sind erlaubt!
Auf der anderen Seite aber heißt es ausdrücklich, Multinormgeräte seien zulässig. Wenn man aber erst einen Hardwareeingriff vornehmen muß, dann ist die Möhre nach diesem Eingriff per Definition eigentlich gar kein Multinormgerät mehr. :wall: Analogie: Das ist wie mit CB-Büchsen, die man mit Lötbrücke oder Drahtdurchknipsen zu einem AFu-gerät modifizieren kann. Die sind nach der Hardwaremodifikation nämlich auch keine CB-Büchsen mehr.

Fazit: Der OFB-InfoLetter 2/2014 des BMVIT ist dermaßen widersprüchlich geschrieben, daß man eigentlich nur empfehlen kann, eine Multinormbüchse in Österreich ausschließlich mit entsprechendem (Auslands-) Rechtsschutz in Funkbetrieb zu nehmen. :clue:

73 de Daniel
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Re: Albrecht AE 6110 + Antenne = Reichweite?

#25

Beitrag von DMA284 »

64Digger295 hat geschrieben: Do 8. Aug 2019, 09:55
Das Stehwellenverhältnis sagt aus wie viel, der in die Antenne vom Funkgerät eingespeisten Sendeleistung, abgestrahl wird.
Je kleiner der abgelesene Wert um so besser.
Nicht ganz richtig. Es zeigt an wie gut die Impedanz Anpassung zwischen Funkgerät und Antenne ist. Ein Dummy hat ne super Stehwelle, aber strahlt kaum was ab.

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Re: Albrecht AE 6110 + Antenne = Reichweite?

#26

Beitrag von 64Digger295 »

:D
Ein Dummy ist halt ein Dummy

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Re: Albrecht AE 6110 + Antenne = Reichweite?

#27

Beitrag von 64Digger295 »

Und somit ist auch mir jetzt auch klar, warum sich niemand einen Dummy an den Antennenmast schraubt.

:think: :wall: :mrgreen:

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