Frage zu AFU-Geräten im CB Bereich
Frage zu AFU-Geräten im CB Bereich
Hallo,
zu meiner damaligen CB-Zeit war es nur möglich, AFU-Geräte gegen Vorlage einer dementsprechenden AFU-Lizenz zu erwerben. Nun habe ich schon mehrfach gelesen, dass auch einige CB-Funker diese AFU Geräte besitzen.
Nun zu meiner Frage.
Darf ich als CB-Funker legal ein Allmode Transceiver besitzen, und diesen ausschließlich als Empfänger nutzen ?
Uwe
zu meiner damaligen CB-Zeit war es nur möglich, AFU-Geräte gegen Vorlage einer dementsprechenden AFU-Lizenz zu erwerben. Nun habe ich schon mehrfach gelesen, dass auch einige CB-Funker diese AFU Geräte besitzen.
Nun zu meiner Frage.
Darf ich als CB-Funker legal ein Allmode Transceiver besitzen, und diesen ausschließlich als Empfänger nutzen ?
Uwe
-
- Santiago 9+30
- Beiträge: 6274
- Registriert: Di 1. Feb 2005, 22:46
- Standort in der Userkarte: 12627 Berlin
- Wohnort: Berlin
Re: Frage zu AFU-Geräten im CB Bereich
[quote="7929";p="224969"]
Darf ich als CB-Funker legal ein Allmode Transceiver besitzen, und diesen ausschließlich als Empfänger nutzen ?
[/quote]
Ja!
Aber nur dann wenn das Gerät eine gültige CE-Konformität besitzt.
Das lässt sich im Zweifelsfall (z.B. bei Gebrauchtgeräten ohne Dokumentation)
beim Fachhandel oder beim Hersteller ermitteln.
Darf ich als CB-Funker legal ein Allmode Transceiver besitzen, und diesen ausschließlich als Empfänger nutzen ?
[/quote]
Ja!
Aber nur dann wenn das Gerät eine gültige CE-Konformität besitzt.
Das lässt sich im Zweifelsfall (z.B. bei Gebrauchtgeräten ohne Dokumentation)
beim Fachhandel oder beim Hersteller ermitteln.
odo
Re: Frage zu AFU-Geräten im CB Bereich
Wie würde sich der Sachverhalt denn bei einer möglichen Kontrolle darstellen ?
Angenommen ich habe ein Allmode Transceiver in meiner Wohnung stehen, an dem ich rein theoretisch ja auch ein Mike anschließen könnte und auch damit funken könnte.
Ist die Rechtslage da eindeutig ? -denn schließlich kann seitens der Behörde argumentiert werden, ich hätte mir ja auch ein Gerät kaufen können, welches ausschließlich zum Empfang geeignet ist.
Uwe
Angenommen ich habe ein Allmode Transceiver in meiner Wohnung stehen, an dem ich rein theoretisch ja auch ein Mike anschließen könnte und auch damit funken könnte.
Ist die Rechtslage da eindeutig ? -denn schließlich kann seitens der Behörde argumentiert werden, ich hätte mir ja auch ein Gerät kaufen können, welches ausschließlich zum Empfang geeignet ist.
Uwe
Re: Frage zu AFU-Geräten im CB Bereich
Bekommst du Bußgeldbescheide, nur weil du mit deinem Auto eine Ordnungswidrigkeit begehen könntest ?
Nee, die müssen dir das schon nachweisen können dass dein Auto im Halteverbot stand
Nee, die müssen dir das schon nachweisen können dass dein Auto im Halteverbot stand
Re: Frage zu AFU-Geräten im CB Bereich
Dann verstehe ich nicht ganz die Logik, das ich Geräte wie Superstar, Galaxy und Co zwar besitzen darf, diese aber nicht in Betrieb nehmen darf, hingegen AFU-Geräte schon., oder habe ich da jetzt einen ganz dicken Denkfehler drinn ?
Uwe
Uwe
- Romeo Oscar ( 13RO763)
- Santiago 9+30
- Beiträge: 6695
- Registriert: Mi 27. Nov 2002, 17:21
- Standort in der Userkarte: Dobel
- Wohnort: Dobel / Nordschwarzwald
- Kontaktdaten:
Re: Frage zu AFU-Geräten im CB Bereich
"Betrieb nehmen" heisst im diesem Falle immer, der Sende-Betrieb.diese aber nicht in Betrieb nehmen da
Empfangen darf ich immer, wenn die von odo angesprochene Erklärung vorliegt.
Alles klar ?
73&55
Joachim
73&55
Joachim
"der Schwarzwälder" QTH: Nordschwarzwald ( 720 m.ü.N.N. ) QRV auf 26.975 MHz USB
https://live.dobel.de/player.html
Joachim
"der Schwarzwälder" QTH: Nordschwarzwald ( 720 m.ü.N.N. ) QRV auf 26.975 MHz USB
https://live.dobel.de/player.html
-
- Santiago 9+30
- Beiträge: 6274
- Registriert: Di 1. Feb 2005, 22:46
- Standort in der Userkarte: 12627 Berlin
- Wohnort: Berlin
Re: Frage zu AFU-Geräten im CB Bereich
[quote="7929";p="224975"]Wie würde sich der Sachverhalt denn bei einer möglichen Kontrolle darstellen ?
Angenommen ich habe ein Allmode Transceiver in meiner Wohnung stehen, an dem ich rein theoretisch ja auch ein Mike anschließen könnte und auch damit funken könnte.
Ist die Rechtslage da eindeutig ? -denn schließlich kann seitens der Behörde argumentiert werden, ich hätte mir ja auch ein Gerät kaufen können, welches ausschließlich zum Empfang geeignet ist.
Uwe[/quote]
Die Rechtslage ist eindeutig.
Im Falle Du aber ohne Frequenzzuteilung den Sender aktivierst ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Je nach Frequenzbereich ist der Messdienst dann u.U. auch sehr schnell an Deiner Tür.
Insbesondere wenn es um Frequenzen für die Luftfahrt oder der BOS geht.
Oder auch wenn sich der Nachbar darüber beschwert das Deine Stimme aus seinen Lautsprechern kommt.
Der "HF-Abdruck" eines Senders lässt sich aufzeichnen und verifizieren.
Ohne Gewähr:
Eine "Grauzone" besteht in der Nutzung von Frequenzen mit Allgemeinzuteilung und wenn dabei die geforderten technischen Parameter beim Sendebetrieb eingehalten werden.
Angenommen ich habe ein Allmode Transceiver in meiner Wohnung stehen, an dem ich rein theoretisch ja auch ein Mike anschließen könnte und auch damit funken könnte.
Ist die Rechtslage da eindeutig ? -denn schließlich kann seitens der Behörde argumentiert werden, ich hätte mir ja auch ein Gerät kaufen können, welches ausschließlich zum Empfang geeignet ist.
Uwe[/quote]
Die Rechtslage ist eindeutig.
Im Falle Du aber ohne Frequenzzuteilung den Sender aktivierst ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Je nach Frequenzbereich ist der Messdienst dann u.U. auch sehr schnell an Deiner Tür.
Insbesondere wenn es um Frequenzen für die Luftfahrt oder der BOS geht.
Oder auch wenn sich der Nachbar darüber beschwert das Deine Stimme aus seinen Lautsprechern kommt.
Der "HF-Abdruck" eines Senders lässt sich aufzeichnen und verifizieren.
Ohne Gewähr:
Eine "Grauzone" besteht in der Nutzung von Frequenzen mit Allgemeinzuteilung und wenn dabei die geforderten technischen Parameter beim Sendebetrieb eingehalten werden.
odo
- grinsekater
- Santiago 9+30
- Beiträge: 7102
- Registriert: Fr 8. Aug 2003, 16:31
- Standort in der Userkarte: Extertal
- Wohnort: JO42NB
Re: Frage zu AFU-Geräten im CB Bereich
[quote="2543";p="224981"]
Ohne Gewähr:
Eine "Grauzone" besteht in der Nutzung von Frequenzen mit Allgemeinzuteilung und wenn dabei die geforderten technischen Parameter beim Sendebetrieb eingehalten werden.[/quote]
Wer die zulässigen Parameter (weitgehend) einhält, fällt ja in aller Regel auch nicht (unangenehm) auf. Und die Rechtsprechung hat dazu, soweit mir bekannt ist, noch nichts entschieden.
73, Andy
Ohne Gewähr:
Eine "Grauzone" besteht in der Nutzung von Frequenzen mit Allgemeinzuteilung und wenn dabei die geforderten technischen Parameter beim Sendebetrieb eingehalten werden.[/quote]
Wer die zulässigen Parameter (weitgehend) einhält, fällt ja in aller Regel auch nicht (unangenehm) auf. Und die Rechtsprechung hat dazu, soweit mir bekannt ist, noch nichts entschieden.
73, Andy
Die Behörde ist der natürliche Feind des freien Bürgers.
-
- Santiago 9+30
- Beiträge: 6274
- Registriert: Di 1. Feb 2005, 22:46
- Standort in der Userkarte: 12627 Berlin
- Wohnort: Berlin
Re: Frage zu AFU-Geräten im CB Bereich
[quote="7929";p="224979"]Dann verstehe ich nicht ganz die Logik, das ich Geräte wie Superstar, Galaxy und Co zwar besitzen darf, diese aber nicht in Betrieb nehmen darf, hingegen AFU-Geräte schon., oder habe ich da jetzt einen ganz dicken Denkfehler drinn ?
Uwe[/quote]
Etliche dieser "Export"-Geräte haben keine CE-Konformität und dürfen deshalb auch für den Empfangsbetrieb nicht betrieben werden.
Streng genommen dürften die erst gar nicht in den EU-Raum eingeführt und frei gehandelt werden.
Einzige Ausnahme: Solche Geräte dürfen von Funkamateuren nur auf Amateurfunkfrequenzen betrieben werden. Funkamateure sind dann für die Einhaltung der vorgeschriebene EMV-Grenzwerte selber verantwortlich.
Sobald aber die CE-Konformität seitens des Herstellers erklärt ist darf jedermann das Gerät als Empfänger betreiben.
Auch wenn dazu z.B. das Mikrofon angeschlossen sein muss weil das Lautsprechersignal darüber geführt wird.
Ein Besitzverbot gibt es generell nicht mehr.
Uwe[/quote]
Etliche dieser "Export"-Geräte haben keine CE-Konformität und dürfen deshalb auch für den Empfangsbetrieb nicht betrieben werden.
Streng genommen dürften die erst gar nicht in den EU-Raum eingeführt und frei gehandelt werden.
Einzige Ausnahme: Solche Geräte dürfen von Funkamateuren nur auf Amateurfunkfrequenzen betrieben werden. Funkamateure sind dann für die Einhaltung der vorgeschriebene EMV-Grenzwerte selber verantwortlich.
Sobald aber die CE-Konformität seitens des Herstellers erklärt ist darf jedermann das Gerät als Empfänger betreiben.
Auch wenn dazu z.B. das Mikrofon angeschlossen sein muss weil das Lautsprechersignal darüber geführt wird.
Ein Besitzverbot gibt es generell nicht mehr.
odo
Re: Frage zu AFU-Geräten im CB Bereich
Ok, das bedeutet, ich darf also zu reinen Empfangszwecken, z.B über eine Scannerantenne, ein AFU-Gerät betreiben.
Dann freue ich mich auf die großen Flohmärkte, die ab Pfingsten in Wuppertal und Umgebung stattfinden....
Uwe
Dann freue ich mich auf die großen Flohmärkte, die ab Pfingsten in Wuppertal und Umgebung stattfinden....
Uwe
-
- Santiago 9+30
- Beiträge: 6274
- Registriert: Di 1. Feb 2005, 22:46
- Standort in der Userkarte: 12627 Berlin
- Wohnort: Berlin
Re: Frage zu AFU-Geräten im CB Bereich
[quote="7929";p="224985"]Ok, das bedeutet, ich darf also zu reinen Empfangszwecken, z.B über eine Scannerantenne, ein AFU-Gerät betreiben.
Dann freue ich mich auf die großen Flohmärkte, die ab Pfingsten in Wuppertal und Umgebung stattfinden....
[/quote]
Bitte beachte, dass es diese CE-Kennzeichnungspflicht noch gar nicht soooo lange gibt (seit Janur 1993).
Mehr dazu hier: h[url]ttp://de.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung[/url]
AFU-Sendeempfänger die vor dieser Zeit gefertigt wurden sind -streng genommen- auch weiterhin für den Empfangsbetrieb tabu wie eben alle Sendeempfänger ohne CE.
Dann freue ich mich auf die großen Flohmärkte, die ab Pfingsten in Wuppertal und Umgebung stattfinden....
[/quote]
Bitte beachte, dass es diese CE-Kennzeichnungspflicht noch gar nicht soooo lange gibt (seit Janur 1993).
Mehr dazu hier: h[url]ttp://de.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung[/url]
AFU-Sendeempfänger die vor dieser Zeit gefertigt wurden sind -streng genommen- auch weiterhin für den Empfangsbetrieb tabu wie eben alle Sendeempfänger ohne CE.
odo
Re: Frage zu AFU-Geräten im CB Bereich
Finde ich denn dieses CE-Zeichen in irgendeiner Form auf so einem Gerät ?
Uwe
Uwe
- grinsekater
- Santiago 9+30
- Beiträge: 7102
- Registriert: Fr 8. Aug 2003, 16:31
- Standort in der Userkarte: Extertal
- Wohnort: JO42NB
Re: Frage zu AFU-Geräten im CB Bereich
[quote="2543";p="224987"]
AFU-Sendeempfänger die vor dieser Zeit gefertigt wurden sind -streng genommen- auch weiterhin für den Empfangsbetrieb tabu wie eben alle Sendeempfänger ohne CE.[/quote]
Gibt es da denn nicht sowas wie einen "Bestandsschutz"?
73, Andy
AFU-Sendeempfänger die vor dieser Zeit gefertigt wurden sind -streng genommen- auch weiterhin für den Empfangsbetrieb tabu wie eben alle Sendeempfänger ohne CE.[/quote]
Gibt es da denn nicht sowas wie einen "Bestandsschutz"?
73, Andy
Die Behörde ist der natürliche Feind des freien Bürgers.
Re: Frage zu AFU-Geräten im CB Bereich
Herr lass Hirn wachsen !!!
Wenn Du 20 Jahre schwarz Auto gefahren bist bekommst Du dann den Führerschein ohne Prüfung ????
Wenn Du 20 Jahre schwarz Auto gefahren bist bekommst Du dann den Führerschein ohne Prüfung ????
- grinsekater
- Santiago 9+30
- Beiträge: 7102
- Registriert: Fr 8. Aug 2003, 16:31
- Standort in der Userkarte: Extertal
- Wohnort: JO42NB
Re: Frage zu AFU-Geräten im CB Bereich
[quote="5560";p="224994"]Herr lass Hirn wachsen !!!
Wenn Du 20 Jahre schwarz Auto gefahren bist bekommst Du dann den Führerschein ohne Prüfung ????
[/quote]
Meine Frage bezog sich auf Empfangsbetrieb mit "Alt-Geräten", NICHT um Sendebetrieb.
73, Andy
Wenn Du 20 Jahre schwarz Auto gefahren bist bekommst Du dann den Führerschein ohne Prüfung ????
[/quote]
Meine Frage bezog sich auf Empfangsbetrieb mit "Alt-Geräten", NICHT um Sendebetrieb.
73, Andy
Die Behörde ist der natürliche Feind des freien Bürgers.