Freenet Programmierung / Zulassung
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- Santiago 0
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Freenet Programmierung / Zulassung
Moin zusammen,
ich hab jetzt gefühlt 1.000 Seiten im Netz durchforstet, bin aber noch nicht zu einer für mich schlüssigen Antwort gekommen.
Evtl. könnt ihr mir ja helfen.
Folgendes ist im Freenet ja Fakt:
- 1 Watt ERP
- Abschraubbare Antenne
Freenet Funkgeräte werden ja nicht extra geprüft oder sowas in die Richtung. Lediglich der Hersteller gibt eine Konformitätserklärung raus, in der er sagt "Jau - ist nen Freenet Gerät, hält die Parameter ein (Frequenz, Sendeleistung etc.).
Siehe z.B. Kenwood bei dem TK 2302. Das gibt es Baugleich als Betriebsfunk und als Freenet. Das Freenet hat einfach nur eine andere Firmware (die man nicht großartig verändern kann) und Programmierung drauf.
So angenommen, ich kaufe jetzt einen Haufen z.B. Motorola GP360 als VHF Version und lasse diese durch einen Funkladen auf Freenet mit 1 Watt ERP programmieren. Das ganze wird am Messplatz vernünftig eingemessen etc. damit keine Nebenaussendungen erfolgen und und und. Sprich - es wäre danach so, wie theoretisch vom Hersteller ab Werk als Freenet (wenn es das denn geben würde).
So wäre es ja erstmal nicht legal, da die Konformitätserklärung für das GP360 sagt, "Ist ein Betriebsfunkgerät".
Angenommen der Funkladenbesitzer würde jetzt eine neue Konformitätserklärung ausstellen (was er theoretisch tun kann, das er durch die Umprogrammierung ein "neues" Gerät gebaut hat und somit Hersteller ist), dürfte ich das Gerät doch im Prinzip ganz legal verwenden, oder?
Das Gerät hätte jetzt:
- 1 Watt ERP
- die Freenet Bänder
- eine Konformitätserklärung, welche besagt "Jau - ist ein Freenetgerät"
Ob der Funkladen die Erklärung natürlich ausstellt, steht auf einem ganz anderen Blatt, grad in Bezug auf volle Verantwortung und Haftbarkeit für das Produkt. Aber angenommen, er würde...
Dann hab ich noch eine weitere kurze Frage: Ich habe hier noch ein Kenwood TK 2302 ohne Antenne und defektes Stabo freetalk eco in der freenet Variante. Kann ich die Antenne vom Stabo bedenkenlos für das Kenwood nutzen? Anschluss ist der gleiche. Will nur nicht riskieren, mir irgendwas durchzubrutzeln. Aber soweit ich weiß, sollte das doch funktionieren?
Ach und noch was:: In der aktuellen Amtsblattverfügung 60/2019 für Freenet steht ja nichts drin, dass das Gerät tatsächlich ein Freenet Gerät sein muss wie ja immer geschrieben wird. Dort steht im Prinzip nur, dass die Frequenzen nur von einem in Deutschland zugelassenen Gerät genutzt werden dürfen (nach §60 Abs. 1 S. 3 TKG). Auch in diesem Gesetzt steht nichts drin, was aussagt, es muss sich explizit um ein Freenet Gerät handeln. Auch die zugrunde gelegten EN Normen sprechen nicht von extra Freenetgeräten (was auch Komisch wäre, da Freenet Deutschland exklusiv ist und die Normen für Europa gelten). Für den PMR Bereich ist das ganze in den Normen schön beschrieben was sein muss. Für Freenet finde ich nichts...
Vielen Dank euch schon mal und liebe Grüße
Jonas
ich hab jetzt gefühlt 1.000 Seiten im Netz durchforstet, bin aber noch nicht zu einer für mich schlüssigen Antwort gekommen.
Evtl. könnt ihr mir ja helfen.
Folgendes ist im Freenet ja Fakt:
- 1 Watt ERP
- Abschraubbare Antenne
Freenet Funkgeräte werden ja nicht extra geprüft oder sowas in die Richtung. Lediglich der Hersteller gibt eine Konformitätserklärung raus, in der er sagt "Jau - ist nen Freenet Gerät, hält die Parameter ein (Frequenz, Sendeleistung etc.).
Siehe z.B. Kenwood bei dem TK 2302. Das gibt es Baugleich als Betriebsfunk und als Freenet. Das Freenet hat einfach nur eine andere Firmware (die man nicht großartig verändern kann) und Programmierung drauf.
So angenommen, ich kaufe jetzt einen Haufen z.B. Motorola GP360 als VHF Version und lasse diese durch einen Funkladen auf Freenet mit 1 Watt ERP programmieren. Das ganze wird am Messplatz vernünftig eingemessen etc. damit keine Nebenaussendungen erfolgen und und und. Sprich - es wäre danach so, wie theoretisch vom Hersteller ab Werk als Freenet (wenn es das denn geben würde).
So wäre es ja erstmal nicht legal, da die Konformitätserklärung für das GP360 sagt, "Ist ein Betriebsfunkgerät".
Angenommen der Funkladenbesitzer würde jetzt eine neue Konformitätserklärung ausstellen (was er theoretisch tun kann, das er durch die Umprogrammierung ein "neues" Gerät gebaut hat und somit Hersteller ist), dürfte ich das Gerät doch im Prinzip ganz legal verwenden, oder?
Das Gerät hätte jetzt:
- 1 Watt ERP
- die Freenet Bänder
- eine Konformitätserklärung, welche besagt "Jau - ist ein Freenetgerät"
Ob der Funkladen die Erklärung natürlich ausstellt, steht auf einem ganz anderen Blatt, grad in Bezug auf volle Verantwortung und Haftbarkeit für das Produkt. Aber angenommen, er würde...
Dann hab ich noch eine weitere kurze Frage: Ich habe hier noch ein Kenwood TK 2302 ohne Antenne und defektes Stabo freetalk eco in der freenet Variante. Kann ich die Antenne vom Stabo bedenkenlos für das Kenwood nutzen? Anschluss ist der gleiche. Will nur nicht riskieren, mir irgendwas durchzubrutzeln. Aber soweit ich weiß, sollte das doch funktionieren?
Ach und noch was:: In der aktuellen Amtsblattverfügung 60/2019 für Freenet steht ja nichts drin, dass das Gerät tatsächlich ein Freenet Gerät sein muss wie ja immer geschrieben wird. Dort steht im Prinzip nur, dass die Frequenzen nur von einem in Deutschland zugelassenen Gerät genutzt werden dürfen (nach §60 Abs. 1 S. 3 TKG). Auch in diesem Gesetzt steht nichts drin, was aussagt, es muss sich explizit um ein Freenet Gerät handeln. Auch die zugrunde gelegten EN Normen sprechen nicht von extra Freenetgeräten (was auch Komisch wäre, da Freenet Deutschland exklusiv ist und die Normen für Europa gelten). Für den PMR Bereich ist das ganze in den Normen schön beschrieben was sein muss. Für Freenet finde ich nichts...
Vielen Dank euch schon mal und liebe Grüße
Jonas
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- Santiago 9
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Re: Freenet Programmierung / Zulassung
So einfach ist das nicht (Umprogrammieren, Einstellen und Konformitätserklärung ausstellen). Lies mal zum Thema allgemein bei Wiki
https://de.wikipedia.org/wiki/Konformit ... tion%20(z.
Der Verwendungszweck: Freenet/ PMR/ AFu/ CB/Betriebsfunk usw. steht in der Konformitätserklärung. Dadurch ist dann auch ersichtlich, dass es sich um ein dafür zugelassenes Gerät handelt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Konformit ... tion%20(z.
Der Verwendungszweck: Freenet/ PMR/ AFu/ CB/Betriebsfunk usw. steht in der Konformitätserklärung. Dadurch ist dann auch ersichtlich, dass es sich um ein dafür zugelassenes Gerät handelt.
73 / Horst
Gäbe es Grenzwerte für geistige Umweltverschmutzung, würden die hier von einigen Kandidaten täglich um ein Mehrfaches überschritten.
Gäbe es Grenzwerte für geistige Umweltverschmutzung, würden die hier von einigen Kandidaten täglich um ein Mehrfaches überschritten.
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- Santiago 0
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Re: Freenet Programmierung / Zulassung
Hallo Horst,
Was eine Konformitätserklärung ist, ist mir bewusst. Und auch, was da alles drin steht.
Deswegen sage ich ja auch, wenn er es machen würde. Dass das ganze keiner machen wird, ist mir klar. Der Aufwand wäre zu groß.
Aber wenn... Darum geht es mir.
Und schleierhaft ist mir auch noch, warum in div. Foren noch davon gesprochen wird, das freenet Geräte lizenziert / typ geprüft sein müssen.
In keinem der aktuellen Gesetze ist etwas davon zu lesen. Es geht nur darum, daß ein Fug sein muss, was für Deutschland zugelassen ist, eine CE hat, nach den genannten EN Normen geprüft ist (hier gibt es nichts extra für freenet. Im Gegensatz zu PMR446) und eine Konformitätserklärung beiliegt. Plus hält noch Anleitung etc.
Die Konformitätserklärung scheint aber nicht explizit für freenet zu gelten.
In der Konformitätserklärung für mein TK2302 steht nichts darüber. Es ist die gleiche, wie bei den Betriebsfunkgeräten scheinbar.
Gruß Jonas
Was eine Konformitätserklärung ist, ist mir bewusst. Und auch, was da alles drin steht.
Deswegen sage ich ja auch, wenn er es machen würde. Dass das ganze keiner machen wird, ist mir klar. Der Aufwand wäre zu groß.
Aber wenn... Darum geht es mir.
Und schleierhaft ist mir auch noch, warum in div. Foren noch davon gesprochen wird, das freenet Geräte lizenziert / typ geprüft sein müssen.
In keinem der aktuellen Gesetze ist etwas davon zu lesen. Es geht nur darum, daß ein Fug sein muss, was für Deutschland zugelassen ist, eine CE hat, nach den genannten EN Normen geprüft ist (hier gibt es nichts extra für freenet. Im Gegensatz zu PMR446) und eine Konformitätserklärung beiliegt. Plus hält noch Anleitung etc.
Die Konformitätserklärung scheint aber nicht explizit für freenet zu gelten.
In der Konformitätserklärung für mein TK2302 steht nichts darüber. Es ist die gleiche, wie bei den Betriebsfunkgeräten scheinbar.
Gruß Jonas
- DocEmmettBrown
- Santiago 9+30
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Re: Freenet Programmierung / Zulassung
Hallo Jonas,
alle Sendeanlagen (also Funkgeräte) mindestens in Deutschland (vermutlich aber nahezu weltweit) müssen über eine Konformitätserklärung verfügen, sonst darf man nicht mit ihnen senden. Da gibt es eigentlich nur eine Ausnahme: Amateurfunkgeräte, wenn diese selbstgebaut oder modifiziert sind, denn hier ist der Funkamateur geprüft. Daher betrifft das auch automatisch Deine Freenetgeräte (genauso wie CB, PMR446, BOS usw.), die ebenfalls über eine Konformitätserklärung verfügen müssen. Bastelst Du an den Geräten herum, erlischt diese Erklärung. Alles andere hat Romeo 1 schon erklärt.
Übrigens: Diese Konformitätserklärung ist wichtig und sollte daher auch sorgsam aufgehoben oder ggf. mitgeführt werden.
73 de Daniel
alle Sendeanlagen (also Funkgeräte) mindestens in Deutschland (vermutlich aber nahezu weltweit) müssen über eine Konformitätserklärung verfügen, sonst darf man nicht mit ihnen senden. Da gibt es eigentlich nur eine Ausnahme: Amateurfunkgeräte, wenn diese selbstgebaut oder modifiziert sind, denn hier ist der Funkamateur geprüft. Daher betrifft das auch automatisch Deine Freenetgeräte (genauso wie CB, PMR446, BOS usw.), die ebenfalls über eine Konformitätserklärung verfügen müssen. Bastelst Du an den Geräten herum, erlischt diese Erklärung. Alles andere hat Romeo 1 schon erklärt.
Übrigens: Diese Konformitätserklärung ist wichtig und sollte daher auch sorgsam aufgehoben oder ggf. mitgeführt werden.
73 de Daniel
- ax73
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Re: Freenet Programmierung / Zulassung
Die Konformitätserklärung ist lediglich eine Bescheinigung die zum Inverkehrbringen für Händler
wichtig ist. Deshalb ergibt es keinen Sinn sie ständig mitzuführen.
-> Konformitätserklärung
Son bisschen Fortbildung für Funkamateure wäre, zumindest als Empfehlung, auch nicht verkehrt...
wichtig ist. Deshalb ergibt es keinen Sinn sie ständig mitzuführen.
-> Konformitätserklärung
Son bisschen Fortbildung für Funkamateure wäre, zumindest als Empfehlung, auch nicht verkehrt...
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- DF5WW
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Re: Freenet Programmierung / Zulassung
Hat hier im Thread oberhalb von Deinem jemand geschrieben der FA ist und irgendetwas falsches
da rein interpretiert hat ? Ich sehe da niemanden.
Die CE gilt allerdings zum Teil auch für FA. Wenn man ein Gerät ohne CE einführt und der Zoll es
öffnet informiert der die BNetzA und das Gerät geht entweder Retour oder in die Verschrottung.
Auch mit der Lizenz wedeln hilft da nicht. Gab es ja damals bei den kleinen Retevis Gerätchen
des öfteren das die Ware beim FA nicht ankam bzw. diese nicht ausgehändigt wurde.
Wenn ich ein Gerät mit CE als AFu für den AFu-Betrieb modifiziere darf ich das dann allerdings und
es kräht kein Hahn mehr nach CE. Viel "Fortbildung" in Sachen CE (das ist die erklärte Konformität
in der EU) brauchen die FA eher nicht so wirklich.
73´s, Jürgen.
2 x G90, 1 x ALT-512, 1 x TS790E. 50m Endgespeist, 4-Ele. Logperiodic 2m/70 cm, Duoband Moxon 50/70 MHz,
Diamond X30 2m/70 cm, HF-P1 + 5,6m Teleskop für draußen + 3 x EREMIT 18 AH LiFePo4.
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- Santiago 0
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Re: Freenet Programmierung / Zulassung
Danke euch allen bisher - nur meine Frage ist trotzdem noch nicht geklärt
Wie sieht es den jetzt aus, wenn der funkladen eine ausstellen WÜRDE. Dann sollte es doch im Prinzip safe sein, oder?
Oder wenn er eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellt, die besagt, dass das Gerät jetzt auf freenet funkt und alles dafür einhält.
Grüße Jonas
Wie sieht es den jetzt aus, wenn der funkladen eine ausstellen WÜRDE. Dann sollte es doch im Prinzip safe sein, oder?
Oder wenn er eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellt, die besagt, dass das Gerät jetzt auf freenet funkt und alles dafür einhält.
Grüße Jonas
- ax73
- Santiago 9+15
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Re: Freenet Programmierung / Zulassung
Es mangelt nicht an Lösungen - nur am Problem
Konkret ist alles jederzeit "safe" solange du nicht jemanden oder etwas störst.
Wenn das aber der Fall ist nutzt dir eine Konformitätserklärung wenig bis garnichts da du
als Betreiber der Funkanlage in die Pflicht genommen wirst und die Störung abzustellen hast.
Ob sich irgendein Laden bereiterklärt Konformität zu bescheinigen spielt kaum eine Rolle.
Btw. - warum sollte er das, was hat er davon außer möglicherweise Folgeschwierigkeiten?
Konkret ist alles jederzeit "safe" solange du nicht jemanden oder etwas störst.
Wenn das aber der Fall ist nutzt dir eine Konformitätserklärung wenig bis garnichts da du
als Betreiber der Funkanlage in die Pflicht genommen wirst und die Störung abzustellen hast.
Ob sich irgendein Laden bereiterklärt Konformität zu bescheinigen spielt kaum eine Rolle.
Btw. - warum sollte er das, was hat er davon außer möglicherweise Folgeschwierigkeiten?
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- Santiago 9+15
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Re: Freenet Programmierung / Zulassung
Ich war auch lange davon überzeugt, dass ein z.B. ein legales Freenet-Funkgerät auch als solches vom Hersteller erklärt werden muss. Inzwischen ist meine Lesart etwas anders, oder der Text hat sich geändert:
Die Allgemeinzuteilung Freenet sagt:
https://asset.conrad.com/media10/add/16 ... geraet.pdf
Des Weiteren steht in der Allgemeinzuteilung:
Die Allgemeinzuteilung Freenet sagt:
Das gilt z.B. für ein Kenwood TK-2000E Freenetgerät, welches in seiner Konformitätserklärung auch nur die generelle Konformität als Funksendeempfänger erklärt wie für einen Afu-TRX.2. Eine Nutzung zugeteilter Frequenzen darf nur mit Funkanlagen erfolgen, die für den Betrieb in der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen bzw. gekennzeichnet sind (§ 60 Abs. 1 S. 3 TKG).
https://asset.conrad.com/media10/add/16 ... geraet.pdf
Des Weiteren steht in der Allgemeinzuteilung:
Ich weiß auch nicht ob jemals jemand Probleme bekommen hat, wenn er mit legal limit und umprogramierten Afu-TRXen unterwegs war. Ih habe zumindest noch nie davon gehört. Andererseits weiß ich aber auch nicht, ob überhaupt jemand mit einem Afu-TRX auf Freenet nur legal limit macht4. Der Frequenznutzer ist für die Einhaltung der Zuteilungsbestimmungen und für die Folgen von Verstößen, z. B. Abhilfemaßnahmen und Ordnungswidrigkeiten verantwortlich.
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- Santiago 9
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Re: Freenet Programmierung / Zulassung
generelle Konformität?Jack4300 hat geschrieben: ↑Di 1. Jun 2021, 08:00
Das gilt z.B. für ein Kenwood TK-2000E Freenetgerät, welches in seiner Konformitätserklärung auch nur die generelle Konformität als Funksendeempfänger erklärt wie für einen Afu-TRX.
https://asset.conrad.com/media10/add/16 ... geraet.pdf
In der verlinkten Konformitätserklärung steht aber Intended Use: Private Mobile Radio, also Verwendungszweck: PMR
Was ist daran generell?
73 / Horst
Gäbe es Grenzwerte für geistige Umweltverschmutzung, würden die hier von einigen Kandidaten täglich um ein Mehrfaches überschritten.
Gäbe es Grenzwerte für geistige Umweltverschmutzung, würden die hier von einigen Kandidaten täglich um ein Mehrfaches überschritten.
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Re: Freenet Programmierung / Zulassung
Auch richtig. Macht dann natürlich bei einem Freenet-Gerät total viel Sinn.ROMEO 1 hat geschrieben: ↑Di 1. Jun 2021, 09:25generelle Konformität?Jack4300 hat geschrieben: ↑Di 1. Jun 2021, 08:00
Das gilt z.B. für ein Kenwood TK-2000E Freenetgerät, welches in seiner Konformitätserklärung auch nur die generelle Konformität als Funksendeempfänger erklärt wie für einen Afu-TRX.
https://asset.conrad.com/media10/add/16 ... geraet.pdf
In der verlinkten Konformitätserklärung steht aber Intended Use: Private Mobile Radio, also Verwendungszweck: PMR
Was ist daran generell?
Aber auch damit wäre das Gerät ja als Funkanlage für den Betrieb in der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen bzw. gekennzeichnet. Die Allgemeinzuteilung verlangt ja keine "Vorsehung" bzw. Kennzeichnung explizit als Freenet-Gerät, wälzt aber die Verantwortung die Parameter einzuhalten auf den Frequenznutzer ab.
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- Santiago 9
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Re: Freenet Programmierung / Zulassung
OK, mein Fehler. Die Abkürzung PMR hätte ich nicht benutzen sollen, weil das einige Leute auf die falsche Fährte lockt und mit PMR446 gleichsetzen.
Da war ich einfach zu bequem. PMR steht allerdings für Private Mobile Radio oder auch Public Mobile Radio, was wiederum mit Jedermannfunk übersetzt werden kann. Dazu wiederum gehört auch unser deutsches Freenet, deshalb steht in der Konformitätserklärung auch VHF/UHF, weil es die Geräte für beide Bereiche (Freenet und PMR446) gibt. Haben wir es jetzt verstanden?
Zuletzt geändert von ROMEO 1 am Di 1. Jun 2021, 10:48, insgesamt 3-mal geändert.
73 / Horst
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- Santiago 9+15
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Re: Freenet Programmierung / Zulassung
Vom Bauchgefühl bin ich ja auch bei dir, dass man nicht alles mögliche dessen Konformitätserklärung auch Betrieb auf 149Mhz zulässt durch unprogrammieren dort nutzen läßt. Allein ich finde mein Bauchgefühl nicht im Text der Vorschriften bestätigt. Das heißt nicht das ich das Benutzen umprogramierter Geräte auf Freenet empfehlen würde. Das fängt schonmal damit an, dass sich die meisten mit der Einstellung der äquivalenten Strahlungsleistung schwer tun. Bandbreite traue ich den meisten zu. Aber die sichere Einhaltung der erlaubten Nebenaussendungen wird wohl kaum einer im Blick haben.
Hier mal eine Konformitätserklärung einer Baofeng UV-5r
Ich wäre zwar froh, aber ich kann nicht erkennen wie bei einer so allgemeinen Konformitätserklärung ein Verstoß gegen die Allgemeinzuteilung zu konstruieren wäre. Das UV-5R nur mal als Beispiel. Ob man damit überhaupt die Parameter einhalten kann weiß ich nicht.
Hier mal eine Konformitätserklärung einer Baofeng UV-5r
Ich wäre zwar froh, aber ich kann nicht erkennen wie bei einer so allgemeinen Konformitätserklärung ein Verstoß gegen die Allgemeinzuteilung zu konstruieren wäre. Das UV-5R nur mal als Beispiel. Ob man damit überhaupt die Parameter einhalten kann weiß ich nicht.
- wasserbueffel
- Santiago 9+30
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Re: Freenet Programmierung / Zulassung
Das ist doch schon ein bischen aufwendiger mit so einer Prüfung.
Hier kannst dich durch die hunderten Dokumente am Beispiel einer Baofeng BF8HP durchklicken....
https://fccid.io/2AGNDF8HP
Walter
Hier kannst dich durch die hunderten Dokumente am Beispiel einer Baofeng BF8HP durchklicken....
https://fccid.io/2AGNDF8HP
Walter
- ax73
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Re: Freenet Programmierung / Zulassung
Genau. Und Autos mit einer Tankreichweite über die Landesgrenze hinaus müssen automatisch auch in allen angrenzenden Ländern zugelassen werden.13CT011 hat geschrieben: ↑Di 1. Jun 2021, 11:31 Bei Geräten, die sich ohne weiteres auf mindestens einer dem Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenz betreiben lassen, greift automatisch das AfuG und die AfuV...
Das erübrigt die Frage nach der Zulässigkeit- denn im AfuG ist eindeutig geregelt, dass es zum Betrieb einer Amateurfunkstelle einer entsprechenden Zulassung zum Amateurfunkdienst bedarf..
Ich denke das war hier jetzt eher nicht zielführend.
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