Seite 1 von 2

Freigabe 1W ERP gemäß BNetzA Vfg. 60/2019 für Freenet

Verfasst: Fr 17. Mai 2019, 23:42
von Schimaere
Hallo zusammen,

wie ich soeben erfahren habe - wird derzeit in einem internationalen sozialen Netzwerk diskutiert -
wurde durch die Amtsblattverfügung Nr. 60/2019 in Deutschland bei Freenet die maximale äquivalente Strahlungsleistung auf 1W (ERP) erhöht.

Siehe dazu: https://www.bundesnetzagentur.de/Shared ... psTxm2XSfQ

Re: Freigabe 1W ERP gemäß BNetzA Vfg. 60/2019

Verfasst: Fr 17. Mai 2019, 23:44
von DocEmmettBrown
:tup: :tup: :tup:

73 de Daniel

Re: Freigabe 1W ERP gemäß BNetzA Vfg. 60/2019 für Freenet

Verfasst: Sa 18. Mai 2019, 21:51
von Tornado
Find ich cool!
Jetzt müssten noch mehr Mobilgeräte verfügbar sein und man hätte eine tolle Alternative mit kurzer Antenne für 11m :thup:

Re: Freigabe 1W ERP gemäß BNetzA Vfg. 60/2019 für Freenet

Verfasst: Sa 18. Mai 2019, 22:03
von DK3NH
Aber auch die neue Allgemeinzuteilung gilt eben nur
für die Sprachkommunikation mit Handsprechfunkgeräten
.
Da könnte noch etwas "nachgebessert" werden.

73, Werner

Re: Freigabe 1W ERP gemäß BNetzA Vfg. 60/2019 für Freenet

Verfasst: So 19. Mai 2019, 02:09
von Albatros Mfr
Freenet Mobilfunkgeräte gibt es doch schon, die haben sogar die Zulassung dafür.......

:link:
https://www.pmr-funkgeraete.de/Funkgera ... 11434.html

Re: Freigabe 1W ERP gemäß BNetzA Vfg. 60/2019 für Freenet

Verfasst: So 19. Mai 2019, 07:33
von KLC
Steht natürlich jetzt eine Stellungnahme unserer Sporenfons.... , neee , Forensponsoren , Simon the Wizard, anderer Funkhändler , und ihren Zulieferern und Importeuren aus.
Ich gehe davon aus, daß innerhalb von einem Monat die Geräte ab ZengZeng versandfertig im Übersee-Container liegen, wenn sich ein Importeur EU-conformitätserklärbärt und bereiterklärt , bei Anytonebaofengbondpuxingquanzhouqixiangwouxonxiamenzhengzhoumaycom einen Bestellschein in Mandarin oder English abzugeben.

Die Geräte müssen dort nicht neu erfunden, sondern wohl nur in Norm nach Vfg.60/2019 geschraubt und gefläscht werden. :sup:
Zulassungsnummer unter das CE-Zeichen , Label-lo vornedrauf und fertig ist die Mühle.

Oder was weiß ich nicht ..... :clue:

:wave: Rolf

Re: Freigabe 1W ERP gemäß BNetzA Vfg. 60/2019 für Freenet

Verfasst: So 19. Mai 2019, 17:18
von Nasa
Der BNetzA ist es sicherlich nicht entgangen, das viele Freenet-Funker gestockte Antennen 2m/70cm aus dem Amateurfunkbereich verwenden.
Manche davon mit erheblichem Gewinn, durch den die 0,5W ERP locker überschritten wurden. (Von den Betreibern illegal benutzter Amateurfunkgeräte [Quelle:Kid_Antrim :tup: ] mal ganz zu schweigen).

Durch die Anhebung auf 1W ERP wird es zumindest für die legalen Funker einfacher, zumindest mit kleineren Antennen (z.B. X-50/X-200) diese Grenze einzuhalten.

Auf folgender Seite kann man sich die ERP-Strahlungsleistung berechnen lassen:

https://www.dc4fs.de/eirp.htm

Man benötigt kein neues Freenet-Funkgerät mit 1W Ausgangsleistung. Es reicht, die passende Antenne auszuwählen.
Über Kabellänge und Antenne kann man dann festlegen, wieviel ERP man aus den 0,5W Ausgangsleistung machen möchte.

Gruß,
Lothar

Re: Freigabe 1W ERP gemäß BNetzA Vfg. 60/2019 für Freenet

Verfasst: So 19. Mai 2019, 17:27
von Kid_Antrim
Ich würde sie Betreiber illegal benutzter Amateurfunkgeräte nennen :)

Re: Freigabe 1W ERP gemäß BNetzA Vfg. 60/2019 für Freenet

Verfasst: So 19. Mai 2019, 17:53
von Nasa
Kid_Antrim hat geschrieben: So 19. Mai 2019, 17:27 Ich würde sie Betreiber illegal benutzter Amateurfunkgeräte nennen
Ja, schlecht ausgedrückt. Aber ihr wisst was ich meine :holy:

Gruß,
Lothar

Re: Freigabe 1W ERP gemäß BNetzA Vfg. 60/2019 für Freenet

Verfasst: So 19. Mai 2019, 17:58
von Kid_Antrim
Ich neige zur Korinthenkackerei, Lothar, nix für ungut :)

Re: Freigabe 1W ERP gemäß BNetzA Vfg. 60/2019 für Freenet

Verfasst: So 19. Mai 2019, 18:07
von Nasa
Nein, passt schon.

Du hast absolut recht. Es gibt keine "illegalen Amateurfunkgeräte".

Das ist ja schon peinlich was ich hier schreibe. :seufz:

Gruß,
Lothar

Re: Freigabe 1W ERP gemäß BNetzA Vfg. 60/2019 für Freenet

Verfasst: So 19. Mai 2019, 18:54
von DocEmmettBrown
Nasa hat geschrieben: So 19. Mai 2019, 18:07Du hast absolut recht. Es gibt keine "illegalen Amateurfunkgeräte".
Ich sehe schon die Demos der ganzen K-Lizenzler auf den Straßen mit Transparenten und Aufschriften wie "Kein AFu-TRX ist illegal!" :lol:

73 de Daniel

Re: Freigabe 1W ERP gemäß BNetzA Vfg. 60/2019 für Freenet

Verfasst: So 19. Mai 2019, 19:42
von Kid_Antrim
DocEmmettBrown hat geschrieben:
Nasa hat geschrieben: So 19. Mai 2019, 18:07Du hast absolut recht. Es gibt keine "illegalen Amateurfunkgeräte".
Ich sehe schon die Demos der ganzen K-Lizenzler auf den Straßen mit Transparenten und Aufschriften wie "Kein AFu-TRX ist illegal!" Bild

73 de Daniel
Lol :)))

Re: Freigabe 1W ERP gemäß BNetzA Vfg. 60/2019 für Freenet

Verfasst: Mi 22. Mai 2019, 20:15
von Ulrichstein1
Schimaere hat geschrieben: Fr 17. Mai 2019, 23:42 Hallo zusammen,

wie ich soeben erfahren habe - wird derzeit in einem internationalen sozialen Netzwerk diskutiert -
wurde durch die Amtsblattverfügung Nr. 60/2019 in Deutschland bei Freenet die maximale äquivalente Strahlungsleistung auf 1W (ERP) erhöht.
Erstmal eine coole Neuigkeit! Dabei ist mir folgender Abschnitt aufgefallen. War der vorher schon da? Und was bedeutet der konkret. Logbuch führen? :think:
Der Bundesnetzagentur sind gemäß § 64 TKG auf Anfrage alle zur Sicherstellung einer effizienten und störungsfreien Frequenznutzung erforderlichen Auskünfte über das Funknetz, die Funkanlagen und den Funkbetrieb, insbesondere Ablauf und Umfang des Funkverkehrs, zu erteilen. Erforderliche Unterlagen sind bereitzustellen.

Re: Freigabe 1W ERP gemäß BNetzA Vfg. 60/2019 für Freenet

Verfasst: Mi 22. Mai 2019, 22:01
von DocEmmettBrown
Ulrichstein1 hat geschrieben: Mi 22. Mai 2019, 20:15Dabei ist mir folgender Abschnitt aufgefallen. War der vorher schon da? Und was bedeutet der konkret. Logbuch führen? :think:
Der Bundesnetzagentur sind gemäß § 64 TKG auf Anfrage alle zur Sicherstellung einer effizienten und störungsfreien Frequenznutzung erforderlichen Auskünfte über das Funknetz, die Funkanlagen und den Funkbetrieb, insbesondere Ablauf und Umfang des Funkverkehrs, zu erteilen. Erforderliche Unterlagen sind bereitzustellen.
Merkwürdig. Vielleicht ein übriggebliebener Textbaustein von anderen Funkdiensten? :clue:

Ansonsten machst das halt. Mit eigenem und anderen Rufzeichen, RST-Rapport, Zeiten in UTC... na, den ganzen Käse halt... ;)

73 de Daniel