Externe Antenne bei Freenet nun legal???

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ax73
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Re: Externe Antenne bei Freenet nun legal???

#151

Beitrag von ax73 »

Hätte, würde, könnte... :seufz: :think:

Die Hersteller in China machen sich gar keine Gedanken was der Endkunde im kleinen Deutschland damit anfängt.
Genausowenig die Vertreiber oder Markeninhaber in Deutschland.
Einige meiner Beiträge werden in einem anderem Kontext präsentiert als von mir authorisiert und beabsichtigt.
hf-doktor

Re: Externe Antenne bei Freenet nun legal???

#152

Beitrag von hf-doktor »

ax73 hat geschrieben:Hätte, würde, könnte... :seufz: :think:

Die Hersteller in China machen sich gar keine Gedanken was der Endkunde im kleinen Deutschland damit anfängt.
Genausowenig die Vertreiber oder Markeninhaber in Deutschland.

Als "Hersteller" wird hier der Vertrieb bzw Inverkehrbringer bezeichnet, z.B. die Fa. Albrecht oder Team, der seine Geräte hier verkauft und vermarktet, aber diese nicht selbst produziert / herstellt.
Nicht der tatsächliche Hersteller, der die Geräte in China für Albrecht oder Team produziert. Aber auch er hat ein grosses Interesse, den er will ja zugelassene und konforme Geräte verkaufen.

Somit haben alle ein ernsthaftes Interesse daran, das die Geräte die Normen einhalten, die sie sich selbst bescheinigen... Auch ist es ihnen nicht grundsätzlich wurscht, was die Endkunden u.U. mit ihren Geräten machen, sofern es als mögliche Konsequenz dadurch rückwirkend zu einem Vertriebs- und Verkaufsverbot kommen könnte.
Zuletzt geändert von hf-doktor am Mo 23. Jan 2017, 22:51, insgesamt 1-mal geändert.
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ax73
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Re: Externe Antenne bei Freenet nun legal???

#153

Beitrag von ax73 »

hf-doktor hat geschrieben:...der tatsächliche Hersteller, der die Geräte in China für Albrecht oder Team produziert. Aber auch er hat ein grosses Interesse, den er will ja zugelassene und konforme Geräte verkaufen...
Der war gut! :dlol:
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Re: Externe Antenne bei Freenet nun legal???

#154

Beitrag von 13DS29 »

ax73 hat geschrieben:
13DS29 hat geschrieben:Ein Freenetgerät ist ein Freenetgerät ist ein Freenetgerät (setze wahlweise Betriebsfunk, Seefunk, PMR, CB ... )
Ein Amateurfunkgerät ist ein Amateurfunkgerät ist ein Amateurfunkgerät...
So ist es schon lange nicht mehr. Was ein Amateurfunkgerät ist bestimme allein ich als Funkamateur.
Was ein Freenet- PMR- oder CB-Funkgerät ist bestimmt der jeweilige Anwender indem er ein auf Konformität geprüftes
Gerät im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen einsetzt.
Nicht lesen können, nicht verstehen wollen und dann noch unvollständige und damit sinnentstellende Zitate rückposten. Junge, Du bist ein Troll.

Der jeweilige Anwender bestimmt gar nix. Er wendet an. Und zwar entweder regelungskonform oder eben nicht.

Ich bin raus.

73 de Michael
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ax73
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Re: Externe Antenne bei Freenet nun legal???

#155

Beitrag von ax73 »

Schleicht sich das so langsam als Forenkultur ein daß man andere einfach als Troll beschimpft wenn das eigene
Denken an seine Grenzen stösst?

Beispiel CB-Funkgerät: der Anwender wählt an einem Multinormgerät zwischen den einstellbaren Ländernormen diejenige
aus, die im Rahmen der jeweiligen Region zugelassen ist. Bei einem Gerät, das sich auf zusätzliche Frequenzbereiche programmieren
lässt, entscheidet der Anwender ebenfalls ob er sein Gerät so umprogrammiert daß er zum Beispiel das 10m-Amateurfunkband
zusätzlich oder auch explizit nutzen kann.

Bezogen auf den Titel dieses threads ist es ebenfalls der Anwender der sicherzustellen hat daß er sein Freenetgerät im Rahmen der
zulässigen Bestimmungen nutzt.
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hf-doktor

Re: Externe Antenne bei Freenet nun legal???

#156

Beitrag von hf-doktor »

ax73 hat geschrieben:Schleicht sich das so langsam als Forenkultur ein daß man andere einfach als Troll beschimpft wenn das eigene
Denken an seine Grenzen stösst?

Ein Troll ist jemand, der beharrlich seine eigenene Meinung, eigene Gedanken und Interpretation vertritt, und sich die Rechtslage für sich so interpretiert, wie er es gerne haben möchte (Wunschdenken)
Meinungen, Glaube etc. haben in deinem Fall in der Praxis jedoch keine Rechtsgrundlage, da du Dinge so verdrehst, so das es scheinbar passt.
Natürlich darfst du frei Denken und Glauben, aber das Gebetsmühlenartige wiederholen deiner "Meinung" verbunden mit Unbelehrbarkeit nerven langsam gewaltig.

Dein Beispiel mit Ländernormen/CB hat in diesem Fall keinerlei Relevanz zu Freenet, da es hier keine Ländernormen (ist eine rein deutsche Reglung) zum Umschalten gibt.
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ax73
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Re: Externe Antenne bei Freenet nun legal???

#157

Beitrag von ax73 »

Als Troll bezeichnet man im Netzjargon eine Person, die ihre Kommunikation im Internet auf Beiträge beschränkt,
die auf emotionale Provokation anderer Gesprächsteilnehmer zielt...


Lies mal den thread unter diesem für dich scheinbar neuen Aspekt und überlege dann ganz in Ruhe wer hier trollt.

Natürlich gibt es bei Freenet keine Ländernormen zum Umschalten :rolleyes:
Darum geht es ja auch nicht. Es geht um die Entscheidung des Anwenders ob und wie weit er sein Gerät im Rahmen der Konformitätserklärung
einsetzt!
:paper: dieser thread hier geht ja gerade um so ein Thema :wall:

Und eine Erweiterungsmöglichkeit auf einen oder sogar zwei Amateurfunkbereiche oder mehr bieten auch viele Freenetgeräte.
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hf-doktor

Re: Externe Antenne bei Freenet nun legal???

#158

Beitrag von hf-doktor »

Kommen wir mal wieder zum Ursprungsthema.

Was hier in diesem Zusammenhang bislang noch nicht erwähnt wurde, ist folgendes:

Wenn ein Hersteller (Definition siehe oben) sein Gerät so anbietet, das es 500 mW ERP Leistung abstrahlt (siehe Bedienungsanleitung unter techn Daten), bedeutet es noch lange nicht,
dass das Gerät auch "nur" 500mWatt" Leistung an der Antennenbuchse zur Verfügung stellt. Die kann bei einem Freenetgerät völlig Gesetzeskonform auch höher sein. 530- 600 mW wurden in der Praxis schon vereinzelt gemessen.

Warum kann er das?
Gegenüber eines " genormten" Bezugsstrahler zur Berechnung der ERP Leistung setzt er seine Zubehör-/Originalantenne -kurze Stummelantenne- als Bezugswert ein.
Diese Stummelantennen haben aufgrund ihrer Länge einen negativen Gewinn. Mit der höheren Leistung gleicht er so diese mögliche Höchstgrenze 500mW ERP u.U. aus.
Das kann sein, muss aber nicht zwingend und ist dem Hersteller überlassen. Denn er muss gewährleisten, das die ERP Leistung des Geräts (einschl. mitgelieferte Antenne) der Allgemeinzuteilung bzw. den Parametern entspricht, zumindest nicht überschritten werden.

Wenn man sich also Gedanken über Gewinn/Verluste einer externen Antenne macht, (Antennengewinn abzüglich Kabel- und sonstiger Verluste), und unter 500mW bleiben möchte, sollte er diesen Umstand ggf. berücksichtigen, wenn man "legal" bleiben will.

Letztendlich ist der Anwender dafür verantworlich, wenn er eine externe Antennenanlage verwendet.
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Re: Externe Antenne bei Freenet nun legal???

#159

Beitrag von 13DS29 »

Ich gratuliere Herrn ax73 zum ersten Eintrag in meiner Ignorierliste. Es reicht.
Über 80 Millionen Menschen in Deutschland können nicht richtig funken - Schreib Dich nicht ab, mach die Amateurfunklizenz.
hf-doktor

Re: Externe Antenne bei Freenet nun legal???

#160

Beitrag von hf-doktor »

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Re: Externe Antenne bei Freenet nun legal???

#161

Beitrag von ax73 »

hf-doktor hat geschrieben:Kommen wir mal wieder zum Ursprungsthema....

Letztendlich ist der Anwender dafür verantworlich, wenn er eine externe Antennenanlage verwendet.
Wer hätte es gedacht!
Und genauso ist der Anwender für alle weiteren Parameter verantwortlich unter denen er sein Gerät betreibt.

Das neue und interessante daran ist, daß die Bescheinigung einer "grundsätzlichen Konformität" Anwendern
einen größeren Gestaltungsspielraum für den Einsatz ihrer Geräte einzuräumt.
Der Funkamateur kann dieser Logik folgend zum Beispiel endlich auch am CB-Funk (ob er möchte ist ja eine andere
Frage) sofern er ein Gerät einsetzt dessen grundsätzliche Konformität dafür festgestellt wurde. Gleichzeitig kann
er das selbe Gerät ohne die Einschränkung der Einhaltung der CB-Zuteilung zum Amateurfunkbetrieb nutzen.
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hf-doktor

Re: Externe Antenne bei Freenet nun legal???

#162

Beitrag von hf-doktor »

ax73 hat geschrieben: Der Funkamateur kann dieser Logik folgend zum Beispiel endlich auch am CB-Funk (ob er möchte ist ja eine andere
Frage) sofern er ein Gerät einsetzt dessen grundsätzliche Konformität dafür festgestellt wurde. Gleichzeitig kann
er das selbe Gerät ohne die Einschränkung der Einhaltung der CB-Zuteilung zum Amateurfunkbetrieb nutzen.
Umgekehrt AFU Gerät als Freenetfunke allerdings nicht. Denn dann begeht er (FA) eine OWI und riskiert auch entsprechende Bussgelder im Rahmen eines Gerichtsverfahrens (Verwaltungsgericht).
Beispiele aus der Praxis Verwaltungsgericht gibt es... z.B. Nutzung eines AFU TRX im Freenet durch FA...
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Re: Externe Antenne bei Freenet nun legal???

#163

Beitrag von ax73 »

Ich denke es ist nur eine Frage der Zeit bis auch die ersten Mehrband-Kurzwellentransceiver mit Konformitätserklärung auftauchen.
Für den UHF-/VHF-Bereich in FM (2m/70cm) gibt es speziell bei den Handfunkgeräten ja schon all-in-one-Lösungen.
Die Entwicklung auf dem Hardwaremarkt wird jedenfalls aus Rentabilitätsgründen in diese Richtung gehen. Deshalb sehen wir
auch im CB-Bereich so wenig neues die letzten Jahre. Individualfertigung ist teuer, Individualprogrammierung degen nicht.
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hf-doktor

Re: Externe Antenne bei Freenet nun legal???

#164

Beitrag von hf-doktor »

Individualproduktion hat es bei Freenetgeräten nie gegeben. Für die paar Geräte, die in Deutschland verkauft werden, hätte sich eine (nur) Freenetgeräte Entwicklung nie gelohnt. Entwickungskosten ständen in keinem Verhältnis zu mögl. Verkaufszahlen/Gewinnen.

Selbst die ersten zugelassenen Freegeräte waren bereits vor über 20 ! Jahren für diesen Zweck "individual" programmiert.
Stabo Freetalk, Motorola- und Kenwood Freenetgerate kamen zu dem Zeitpunkt schon aus dem AFU-/Betriebsfunksektor.
und waren offen im Bereich 136-178 Mhz frei programmierbar. Selbst die billigste darunter (war trotzdem teuer genug) Stabo Freetalk 3 Kanal Büchse hatte im offenen Modus Repeaterablage, CTCSS, Kanalspeicher... alles was moderne AFU Monobander auch haben.

Mehrband bzw Duoband KW TRX mit CB-Modus und Konformitätserklärung gibt es schon >Albrecht. Auch die President Lincoln 12/10 Meter mit ihrem CB Kanalraster und CB Kanalschalter ist ein verkapptes CB Gerät. Durch die Vorliebe, im CB Illegale (Pseudo-)AFU Geräte zu nutzen, wird sie als 10M KW TRX verkauft. Als reines CB Gerät wäre sie vermutlich kein Verkaufsknaller, aber der Reiz am Verbotenen fördert scheinbar die Produktionszahlen und Umsätze.

Grosse AFU TRX mit zugelassenen CB Modus / Konformität brauchen nicht entwickelt zu werden. Das kann heute jeder moderne TRX durch kleine Hardwareänderung und mit anderer Firmware im Hauptprozessor. Wäre hierfür ein lohnenswerter Markt bzw. die entspr. Nachfrage da, hätten alle Grossen wie ICOM, Yaesu, Kennwood, Alinco KW TRX 160-6 mit CB Modus am Start.
Wolf
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Re: Externe Antenne bei Freenet nun legal???

#165

Beitrag von Wolf »

hf-doktor hat geschrieben:
Wolf hat geschrieben:
Auf welcher Rechtsgrundlage könnte die BNetzA z.B. ein OWi-Verfahren einleiten gegen den Besitzer eines (beliebigen) UHF-Funkgeräts, das vom Hersteller nicht als PMR446-Gerät beworben wird, das vom Benutzer aber auf die PMR446-Frequenzen programmiert wurde? (Einhaltung der in der Allgemeinzuteilung vorgegebenen Parameter und CE-Kennzeichnung vorausgesetzt.)

Die Antwort ist einfach: Es gibt keine.
Klar gibt es Grundlage für OWI: Nutzung einer nicht zugewiesenen Frequenz mit einem Gerät, welches bestimmungsgemäss nicht durch ausdrückliche Erklärung des Herstellers/Inverkehrbringers zur Nutzung dieses oder
(jenes) Bereichs deklariert ist.... sinngemäss... Fertig.
(...)
Nimms mir bitte nicht übel, aber solch ein Rechtskonstrukt gibts nicht.

Die ganze Diskussion um den "bestimmungsgemäßen" Zweck von Funkgeräten gründet sich einzig und allein auf § 11 (1) FTEG:

  • § 11 Inbetriebnahme und Anschlussrecht
    (1) Geräte dürfen nur dann zu ihrem bestimmungsgemäßen Zweck in Betrieb genommen werden, wenn sie die grundlegenden Anforderungen erfüllen und mit dem CE-Kennzeichen versehen sind. Sie müssen den übrigen Vorschriften dieses Gesetzes entsprechen.

Hardliner konstruieren daraus eine Art Inbetriebnahme-Verbot von Funkgeräten, die nicht "bestimmungsgemäß" (was immer das heißen mag) verwendet werden.

Ich halte diese Auslegung für falsch. Aber nehmen wir mal an, es wäre tatsächlich verboten. Dann wäre ein Verstoß dagegen trotzdem keine Ordnungswidrigkeit.

Der Grund ist einfach: Ein Verstoß gegen § 11 (1) ist schlicht und ergreifend nicht unter den OWi-Tatbeständen des FTEG aufgeführt. :-)

Gruß
Wolf :-)
"Viele denken quer, weil sie's geradeaus nicht hinkriegen" (Dieter Nuhr)
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