Frequenznutzungsgebühr Verweigerer

Benutzeravatar
Newcomer
Santiago 8
Beiträge: 922
Registriert: Mo 8. Okt 2018, 09:27
Standort in der Userkarte: Nürnberg Thon TEVI
Wohnort: Nürnberg

Re: Frequenznutzungsgebühr Verweigerer

#16

Beitrag von Newcomer »

Das sagt doch keiner das ein nicht bezahlen dieser Gebühr eine Straftat ist.
Was dieses nicht bezahlen genau dieser Gebühr ist :?: kann ich dir nicht sagen.

Aber wenn du auf Funk sagst " Frau Bertel die Kanzlerin ist " z.b. Beleidigung
Dann ist das seit April diesen Jahres ein Umstand der im Strafgesetzbuch geregelt ist PUNKT.

Darauf weise ich doch nur hin.
Benutzeravatar
DocEmmettBrown
Santiago 9+30
Beiträge: 7611
Registriert: Sa 3. Jan 2015, 02:37
Standort in der Userkarte: nein

Re: Frequenznutzungsgebühr Verweigerer

#17

Beitrag von DocEmmettBrown »

Newcomer hat geschrieben: Fr 8. Okt 2021, 22:37Aber wenn du auf Funk sagst " Frau Bertel die Kanzlerin ist " z.b. Beleidigung
Dann ist das seit April diesen Jahres ein Umstand der im Strafgesetzbuch geregelt ist PUNKT.
Ja, aber das hat doch nichts mit der Frequenznutzungsgebühr und Prozessen wegen deren Nichtzahlung zu tun. Na, ist ja auch egal.

73 de Daniel
Benutzeravatar
lonee
Santiago 9+30
Beiträge: 4364
Registriert: Mi 17. Feb 2021, 10:35
Standort in der Userkarte: JO31MH

Re: Frequenznutzungsgebühr Verweigerer

#18

Beitrag von lonee »

Sorry für OT, aber ich bitte um Aufklärung,..
Wer oder was ist Frau Bertel?
Oder wo ist da die Beleidigung? Die/Das "Frau Bertel" oder die "Kanzlerin"? :clue:

Back to Trööt,
Ich denke, das Ganze muss man differenzieren.
Die Nichtzahlung der Frequenznutzungsgebühr ist ja etwas völlig anderes als wenn ich ohne Call (oder mit entzogenem Call) am Amateurfunk teilnehme.

Das Erstere würde ich in etwa so einordnen, dass der Staat Zahlungen einfordert und man diesen nicht nachkommt.
Vermutlich wäre das in Etwa so, als ob man seine KFZ-Steuern nicht zahlt.
Keine KFZ-Steuer = Stillegung des KFZ
Keine Nutzungsgebühr = Entzug des Calls durch die BNA.

Wenn ich jetzt trotzdem Betrieb aufnehme, bin ich (aus meiner Sicht) quasi "Schwarzfunker" und begehe wenigstens eine OWI.
Bei OWI´s im Straßenverkehr und z.B. ausstehender Bußzahlungen, kann es im worst case bis in den Knast gehen.
Zumindest ist das mein derzeitiger Wissensstand.

Wo sind denn nun die Juristen, die uns hier etwas Licht ins Dunkle bringen können!?

Gruß,
André
Gruß,
André
Benutzeravatar
Charly Alfa
Santiago 9
Beiträge: 1363
Registriert: So 15. Jun 2003, 17:33
Standort in der Userkarte: JO30CA
Wohnort: Aachen
Kontaktdaten:

Re: Frequenznutzungsgebühr Verweigerer

#19

Beitrag von Charly Alfa »

Die BNA vergisst nix, wenn Zahlungen ausstehen, so wie bei mir vor 4 Jahren. :seufz:
Hatte versäumt fristgerecht zu zahlen :holy: !
Ein Tag bevor die Mahnung kam, ist es mir eingefallen, da war doch noch was . :dlol:
Also wurde bezahlt, aber am nächsten Tag kam die Mahnung mit Mahnungsgebühr .
Alles erledigt dachte ich, neeee, die wollen jetzt nachträglich die 5 Eu Zahlungsrückstand nach 4 Jahren.! :think:

------------------------------------> https://i.ibb.co/vw1P2kc/ooooooooooo.png

Dann kann man sich gut vorstellen wenn man Jahrelang NICHT´s bezahlt was dann an Versäumnis Kosten entsteht ! (Zinsen ect..)

73 de Charly
TRX: FT-7800E ; UVR 5 ; IC 7400 ; IC 7300 ;PA´s Ameritron AL 80A + Alpin 100
noone
Santiago 9+30
Beiträge: 4088
Registriert: Mi 24. Mär 2010, 15:34
Standort in der Userkarte: Oedheim(Dl)
Wohnort: Oedheim(Dl)

Re: Frequenznutzungsgebühr Verweigerer

#20

Beitrag von noone »

lonee hat geschrieben: Fr 8. Okt 2021, 17:38 Das Problem wird darin liegen, dass international ja der Bereich um 26.965-27.405Mhz als "CB" geregelt ist. Und selbst da hat man noch ISM-Anwendugen auf den sogenannten "A-Kanälen".
Im Prinzip, wie es im AFU mit dem 70cm-Band gehandhabt wird.
Ist auch nicht exklusiv und es muss im LPD-Bereich mit Störungen gerechnet werden.
................cut............................

Andererseits sind es "wir" alle, die immer mehr Konsumergeräte im Haushalt haben. OK, die etwas jüngeren in der Regel mehr, weil es ohne App nicht mehr geht. Dabei ist ein vernünftiges W-Lan ebenso schnell und weniger störanfällig. Und wenn man dafür vernünftige Hardware einsetzt, hat man auch keine Funkstörungen. Besser ist natürlich das Cat-7 Kabel (oder besser).

Naja, ich bin mal gespannt, wie das ausgehen wird.
Hoffentlich hält Charly uns auf dem Laufenden.

Oder haben wir zufällig einen Juristen, der sich im "Funkrecht" auskennt? :-)
Würde mich schon interessieren, ob ich mit meiner These richtig liege.

Gruß,
André
"International" ist der Bereich FCC/CEPT CB Radio 26.965 bis 27.405 zwar üblich aber nicht festgelegt!

Russland na ja
UK hat 27,6 bis an das 10m AFU Band
Südafrika oberhalb von 29,7MHz zuweisung ähnlich der alten K-Lizenzen in DL mit Mitbenutzung kommerzieller Anwendung nur freier und CEPT-FCC
Neuseeland 26.330–26.770MHz und FCC/CEPT
Indien liegt in dem üblichen Bereich aber nur 27 Kanäle 26,957 MHz bis 27,283 MHz
Italien hat das was bei 43MHz
Irgendwo in Ozeanien Südost/Asien war noch was um 75 MHz und bei da 215MHz
Dazu gibt es noch in vielen Länder Zuweisungen in 2m Bereich 200MHz Bereich 300MHz Bereich bei 70cm noch einige bei 900MHz sowie unterhalb der 27MHz und in einigen Fächenländern echte Kurzwellenfrequenzen die man aber beantragen muss. Ich kann zur Zeit aber nix aus dem Hut Zaubern und das Internet leidet unter Vergesslichkeit da es zu alt ist die Suchmaschinen leiden unter Verwirrung.

Es ist zu einfach den CB-Funk auf CEPT/FCC 27MHz zu reduzieren

DIe deutsche Wikipediaseite gibt nichts her weil sie nur auf FCC/CEPT eingeht (Schere im Kopf)

https://en.wikipedia.org/wiki/Citizens_ ... e_channels
Benutzeravatar
Newcomer
Santiago 8
Beiträge: 922
Registriert: Mo 8. Okt 2018, 09:27
Standort in der Userkarte: Nürnberg Thon TEVI
Wohnort: Nürnberg

Re: Frequenznutzungsgebühr Verweigerer

#21

Beitrag von Newcomer »

Nun Behörden müssen keinen Vollstreckungstitel erwirken. :idea:

Evtl. hilft der Link zur Beantwortung der Frage.
https://www.infodienst-schuldnerberatun ... aeubigern/

Die BnetzA gilt tatsächlich wohl als Behörde. :!:
Für Behörden eine saubere Sache. :oops:

Kurzum braucht es keinen Mahnbescheid keine Widerruf Möglichkeit, es gibt keine Zustellnachricht vom Mahngericht und kein Vollstreckungsbescheid 6 Wochen später also auch keinen Titel auf die Forderung mit Parteibenennung und Kostenblattauszug.

Kein Rechtspfleger muß sich den MAhnbesheitsantrag ansehen und das Kostenblatt sowie Parteibenennung auf Plausi prüfen. Die rechtm. der Forderung prüft er im gerichtlichen Mahnverfahren eh nicht :wink:
Das macht der Gläubiger und der Antragsteller geht von der rechtm. aus.

Die KFZ Steuer treibt glaube ich der Zoll ein. :!:


Grüsse Newcomer / Norbert
Antworten

Zurück zu „Recht - Allgemeines“