BNetzA Amtsblatt Februar 4/2021

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Re: BNetzA Amtsblatt Februar 4/2021

#16

Beitrag von Newcomer »

DF5WW hat geschrieben: Fr 26. Feb 2021, 21:07 Brauche ich nicht. Zahlende Kunden kommen immer zuerts.
Das ist nicht ganz richtig.

Es gibt Bereiche da kommt der zahlende Kunde als letzter und der nicht zahlende Kunde als erster.
Bei sogenannten Call Center kannst du schon seit Jahrzehnten das Konzept von Routing der Anrufer und Priorisierung in der Warteschleife in sogenannten Routing Workflows definieren. :idea:

Auch schon gemacht und da kreiert man dann Begriffe wie Gold, Platin und Diamant Routing.
Aber auch schon ein solches Konzept an dem andere Jahre getüftelt haben IN DIE TONNE geschmissen und abgeschrieben. (Nicht förderlich für Karriere) :wink:

Es gibt Geschäftsfelder da bleibt der immer schön zahlende Kunde derjenige der am längsten wartet mit dem Argument. Mit ihm kommt kein frisches den Umsatz steigerndes Geld in den Laden. Der Neukunde ist der potentielle Umsatztreiber in Richtung Zielvorgabe. :!:

Das ist bei wenigen bargeldlosen Geschäftsprozessen halt auch die Realität.

Aber zurück zum eigentlichen Thema.
Ich wundere mich schon auch das sehr wohl die Gemeinde der CB Funker hier lokal im Frankenland diese WEB SDR anbieten für CB Funk und immer ist auch das Amateurfunkband im Angebot.

Umgekehrt aber sind viele besonders gute Empfangslokalitäten
von Relais und SDRs der Amateurfunker besetzt.

UND DORT IST NIE DAS CB FUNK BAND anzuklicken.
( Die nicht nutzbare KIWI Anstrengung um es nicht KIWI Fiasko zu nennen ausgenommen )

Nimmt man Kontakt mit dem AFU WEB SDR Betreiber auf um Werbung für CB Funk zu machen kann es passieren das die Ansprache mit "Hallo Kollege" schon zum Abbruch von Gesprächen führt. :|

Aber ich habe auch andere Informationen die andeuten das ein Umdenken stattfinden könnte. Das würde mich echt freuen. :banane:
DER AMATEURFUNK DARF RUHIG AUCH AUF DEN CB FUNK ZUGEHEN :banane:


Grüsse 73
Newcomer/ Norbert
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KLC
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Re: BNetzA Amtsblatt Februar 4/2021

#17

Beitrag von KLC »

@Newcomer:
Naja in diesen Thread gehört diese Diskussion mit AFu / CB-Diss ja nicht.
Da hat der LZBeams ja ein eigenes Thema :paper: mit seinem Celle H05-Schrieb geschaffen.
Ich persönlich lese da lieber das Grametschel vom "OM Mäusequäler" DL6MQ Wolfgang Prechter durch, den ich ehrfurchtsvoll den "Ayatollah des Amateurfunks" nenne (solange ich nicht wegen Gotteslästerung ...), weil des Mäusequälers Gehetze birgt einen Haufen Sarkasmus und dennoch Witz, und regt den geneigten Leser zum Nachdenken an. Ja, Heinz Becker finde ich auch gut ! :crazy:

Zum Thema:
Gut , wenn ihr jetzt ausdiskutiert habt , warum für 12 Mücken keine Oben-ohne-Bedienung durch Staatsagentinnen & Staatsagenturen erfolgt, möchte ich den §2 auf Seite 159 in der Gruppe diskutieren .
Absatz 1 und 2 und die zugehörigeTabelle kennen wir wohl seit einigen Jahrzehnten teilweise gar Jahrhunderten.
Da wird analoger Sprechfunk , sprich: "Sprachübertragung", behandelt.

:clue: Was mich befremdet , ist der Absatz 3 mit seiner angefügten Tabelle.
Hier werden die Modulationsarten nicht mehr einzeln aufgeführt wie in der Sprachübertragungstabelle.
:!: Da liegt also meines Erachtens der Hase im Pfeffer, denn es wäre doch nichts einfacher, wie Drag & Drop diese Tabelle in Absatz 3 zu ziehen .
Zumal die bisher erlaubten und angewendeten (digitalen)Betriebsarten ja nur auf die in Tabelle aus Absatz 2 aufgeführten Modulationsarten per Mikrofonanschluß "aufgesetzt" sind ! :ballon:
NEIN, es werden nur noch die "groben Grundmodulationsarten" auf denen die Betriebsart "basiert" aufgeführt. :clue: :think:
Leider vermisse ich in der Tabelle die Ausführungen für aus AM-basierend.

Hier mal schnell eine Tabelle, was es da alles so gibt: http://dh2mic.darc.de/afu-kurs/pdffiles/mod-arten.pdf


:laola: Was ich jetzt in der Gruppe aortern .... nee, erörtern will:
Sehe ich da allein eine mögliche neue Generation von Funkgeräten auf uns zukommen, oder was verstehe ich da was falsch ?
Somit wäre also richtiges CW auf CB möglich und richtiges Faksimile oder ATV . Also nicht irgendwas mit NF auf die Modulationsart gebastelt, wie es jetzt gehandhabt wird, sondern direkt mit dem passenden Träger.

:think: Andererseits sind diese "möglichen Freigaben" nur auf die für Datenübertragung freigegebenen 8 (FM) bzw. 4 (SSB) Kanäle ...äh ... ,freigegeben. Auf AM komischerweise gar nicht. TETRA-BOS basiert auf einer "quadrantierten Amplitutudenmodulation" und scheint so eine standardisierte Technik zur Grundlage zu haben. Aber wie gesagt: hier ausgeschlossen .
Ob in Shenzshen dafür extra ein neues Gerät ausgedacht & aufgelegt wird, wage ich zu bezweifeln und an eine Eigenbauerlaubnis auf CB glaube ich auch eher nicht.

Also , jetzt nicht zur Vorweihnachtszeit:
...Was soll das Ce-Be-deuten ???
Zuletzt geändert von KLC am So 28. Feb 2021, 11:05, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: BNetzA Amtsblatt Februar 4/2021

#18

Beitrag von KLC »

Nachschlag: :holy:
Oder werden bald doch Amatörfunkgeräte für CB zugelassen ??? :sup:

:dlol: :seufz:
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Re: BNetzA Amtsblatt Februar 4/2021

#19

Beitrag von Newcomer »

Das stimmt. Ups Sorry. gehörte nicht hier her.

Zurück zu Tabelle 3

Ich kann noch nicht ganz Tabelle 3 Ausführungen folgen aber,

Die bisherige Allgemeinzuteilung CB Funk aus 2019 die ich verglichen habe mit der neuen zeigt tatsächlich einen krassen Unterschied zur Neufassung.

Tabelle 3 Digitaler Funk auf AM in der Spalte "Zulässig auf folgende Kanäle" :shock:

Die Zelle ist leer. :?: :?: Mag ein Fehler sein aber so wie man es interpretieren kann ist diese Möglichkeit für was auch immer nicht mehr zulässig. Verstehe ich da auch etwas falsch :?

WOLLEN WIR MELDUNG MACHEN :holy:

Newcomer / Norbert
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Re: BNetzA Amtsblatt Februar 4/2021

#20

Beitrag von KLC »

Norbert,
kein Grund zur Entschuldigung. :tup:
Ich habe deine "Ausschweifung" auch wie eine gute Steilvorlage für meine Einleitung gebraucht.
Und dazu die eines Vorredners von dir .
:holy:
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Re: BNetzA Amtsblatt Februar 4/2021

#21

Beitrag von DK3NH »

Newcomer hat geschrieben: So 28. Feb 2021, 10:50 Die bisherige Allgemeinzuteilung CB Funk aus 2019 die ich verglichen habe mit der neuen zeigt tatsächlich einen krassen Unterschied zur Neufassung.

Tabelle 3 Digitaler Funk auf AM in der Spalte "Zulässig auf folgende Kanäle"2

Die Zelle ist leer. Mag ein Fehler sein aber so wie man es interpretieren kann ist diese Möglichkeit für was
Das sieht mir mehr nach einem Fehler aus.
Die Frage ist eigentlich, warum diese neue Fassung herauskommt, obwohl die alte bis Ende 2025 gelten sollte, also daher keine Notwendigkeit bestand.

Ich habe aber einen anderen Unterschied gefunden. Ganz am Ende stand der Hinweis 10:
(10) Im CB-Funk besteht keine Rufzeichenpflicht. Falls jedoch, z.B. bei Datenübertragung ein Rufzeichen verwendet wird, ist vom Benutzer sicherzustellen, dass dieses Rufzeichen nicht bereits vergeben ist. Dies gilt auch für international vergebene Rufzeichen.
Der wurde ersatzlos gestrichen. Heißt das jetzt, das ich (oder jeder andere) auf CB jetzt mein Amateurfunkrufzeichen benutzen darf?

Grund dafür ist vermutlich, dass man von einem dem Funk fremden Laien nicht erwarten kann, irgendwelche Rufzeichenzuteilungen zu kennen. Die Folgen bleiben abzuwarten...

73, Werner
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