1 Watt erlaubt ?

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Re: 1 Watt erlaubt ?

#61

Beitrag von DocEmmettBrown »

Jürgen und Jürgen:
Es geht mir nicht darum, ob man Freenet, KW und was weiß ich noch alles an öffentlichem Funkverkehr hören darf, sondern darum, ob ich das mit einem AFu-Gerät, bei dem die Konformitätserklärung dazu gar keinen Bezug nimmt, aus bestimmungsgemäßer Sicht darf. Darum geht's mir! ;)

73 de Daniel
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Re: 1 Watt erlaubt ?

#62

Beitrag von DocEmmettBrown »

DL6WAB hat geschrieben: Fr 16. Okt 2020, 20:24Du darfst somit ein AFu Gerät bestimmungsgemäß zum Hören von AFu Aussendungen nutzen
Aber darf man die offene AFu-Büchse auch nehmen, um damit bestimmungsgemäß auch Sendungen auf Nicht-AFu-Bändern (CB, Freenet, ...) zu hören? Das ist doch das, was mich hier seit heute Abend beschäftigt.

73 de Daniel
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Re: 1 Watt erlaubt ?

#63

Beitrag von DocEmmettBrown »

DL6WAB hat geschrieben: Fr 16. Okt 2020, 20:40Du hast Langeweile, oder? :D :D :D
Das auch. %) %) %) Aber ich möcht's schon gerne wissen.
Also ich kenne da einen, wohnt nicht sehr weit von mir (ca. 50 km), der will sich 'nen ollen Yaesu FT897 kaufen, aber nach eigenen Angaben nur zum Hören. SDR-Stick will er nicht, Icom IC-R9500 ist ihm zu teuer. Hören will er neben AFu alles, also auch CB und Rundfunk. Darf er das theoretisch mit dem Yaesu, bei dem CB und Rundfunk garantiert nicht in der KE drinstehen, oder darf er nicht? (Praxis interessiert hier nicht (da fragt kein Aas nach), sondern nur der rein rechtliche Aspekt.)

73 de Daniel
Wolf
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Re: 1 Watt erlaubt ?

#64

Beitrag von Wolf »

Lieber Jürgen,
mach Dir mal bitte keine Gedanken um meinen Schreibstil. Es gehört nun mal zum Wesen eines Forums wie diesem, daß darin auch Meinungen zum Ausdruck gebracht werden und daß mitunter etwas "blumig" formuliert wird, im Gegensatz zu reinen Sachmeldungen wie bei mir im Funkmagazin. Ein kleiner, aber feiner Unterschied, der im derzeitigen Boulevard-Journalismus leider immer mehr an Bedeutung verliert.

Du hast meine Informationen als "sehr fragwürdig" bezeichnet.
Wir können es kurz machen: Nenne uns bitte mal ohne Geschwurbel die Rechtsnorm, die den Betrieb eines Funkgeräts ohne Konformitätserklärung durch einen Endverbraucher mit Bußgeld bedroht.

und verschone uns mit dem FTEG, das schon lange nicht mehr in Kraft ist; aber auch in dessen "Nachfolger" wirst Du nichts derartiges finden.

Beste Grüße
Wolf :-)
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Re: 1 Watt erlaubt ?

#65

Beitrag von Wolf »

Hallo Jürgen,

die Ghostwriter-Anmerkung hättest Du Dir getrost schenken können. Nun, immerhin hast Du eingestanden, daß es im FuAG keine Bußgeldandrohung gibt für Anwender, die ein Funkgerät ohne Konformitätsbescheinigung betreiben. Du meinst, das müsse auch nicht sein. DOCH, eine solche Bußgeldregelung ist zwingende Voraussetzung für die Erhebung eines Bußgelds! Wenn der Gesetzgeber eine Benutzung von Funkgeräten ohne Konformitätsbescheinigung durch Anwender mit Bußgeld hätte ahnden wollen, dann hätte er dies zwingend in den Bußgeldvorschriften des Gesetzes festlegen müssen. aber genau das hat er nicht getan.

Ich habe den Eindruck, daß viele Funkfreunde dem Verlust des alten Fernmeldeanlagengesetzes noch nachtrauern und versuchen,dessen restriktive Regelungen durch Schwurbeleien und Auslegungen bestehender Gesetze in die jetzige Zeit rüberretten zu wollen. Aber das liberalisierte Telekommunikationsrecht läßt sich nun mal nicht rückgängig machen.

Gruß
Wolf :-)
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DocEmmettBrown
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Re: 1 Watt erlaubt ?

#66

Beitrag von DocEmmettBrown »

DL6WAB hat geschrieben: Sa 17. Okt 2020, 15:36- ein Nichtfunkamateur eine Funkanlage für einen bestimmungsgemäßen Zweck (z.B. Amateurfunk) erwirbt, so verändert und betreibt, das damit außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung (z.B. auf CB Frequenzen) gearbeitet werden kann. In diesem Fall erlischt die Konformitätserklärung. Er betreibt jetzt fahrlässig oder vorsätzlich eine Amateurfunkstelle und das ist bußgeldbewährt!
Dabei spielt es keine Rolle, ob er FA oder Zivilist ist. Ohne KE oder mit einer, die erloschen ist, hat die Büchse eigentlich auf CB und anderen Non-AFu-Bändern nichts zu suchen. - Was aber, wenn der gleiche Nutzer damit nur empfängt?

73 de Daniel
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Re: 1 Watt erlaubt ?

#67

Beitrag von criticalcore5711 »

Ich muss einen Sprung in der Platte haben...

Wenn das betreiben einer Amateurfunkstelle ohne aktives senden in den für Amateurfunk freigegebenen Bereichen eine Ordnungswidrigkeit wäre, dürfte man nicht mal einen SDR Betreiben.

Der Empfang, egal welcher öffentlichen (Nein, BOS ist keine Öffentliche aussendung) CB, PMR, Freenet, LPD oder Amateurfunk frequenz kann auch mit einem Gerät für den Amateurfunk nicht als Owi gehandhabt werden.

Grund: ganz einfach, der Erwerb und Besitz eines Afu TRX ist NICHT verboten.

Wenn ich mir heutige Geräte anschaue, Beispiel einen IC-705 kann dieser bereits RX auf allen Frequenzen die für den Empfang öffentlicher (CB, Freenet, PMR, LPD, Afu) Frequenzen nötig ist.

So lange die PTT "Kalt" (ungedrückt) bleibt und ich nur die RX Funktion nutze ist das nix anderes als ein Empfänger für mich.

Was soll daran verboten sein?
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Re: 1 Watt erlaubt ?

#68

Beitrag von DocEmmettBrown »

criticalcore5711 hat geschrieben: Sa 17. Okt 2020, 23:57Was soll daran verboten sein?
Es geht nicht darum, ob es verboten oder erlaubt ist, sondern ob es erlaubt ist, wenn in der Konformitätserklärung das nicht ausdrücklich drinsteht. Daß das völliger Quark ist, das wissen wir alle, aber Jura hat oft genug nicht viel mit gesundem Menschenverstand zu tun. ;)

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Re: 1 Watt erlaubt ?

#69

Beitrag von criticalcore5711 »

Seit wann hat ein AFU TRX eine "Echte" Konformitätserklärung?

Bei meinem FT-857D ist das die letzte Seite der BDA, Kleingedruckt und bedeutungslos ans Ende geklatscht.

Im AFU gibt es sowas wie Konformitätserklärungen ja nicht so wirklich.
Was soll da auch drinstehen?

Die KE bei einem Afu TRX ist hinfällig so bald der Nutzer auch nur berechtigt ist Eingriffe am Gerät durchzuführen.

Damit sichert der Hersteller sich höchstens ab um am Markt nicht negativ aufzufallen. Bzw. Das Gerät kann so am Markt angeboten werden ohne das noch Modifikationen nötig sind um die Bestimmungen einzuhalten.

Sagt aber nichts darüber aus ob bei Modifikation des RX/TX nicht immernoch alles an Bestimmungen eingehalten wird.

Was hat eine Diode aus der Matrix mit dem Filter am Ausgang zu tun? Genau, NIX!

Die Geräte lassen sich durch einfache lötbrücken oder Software modifizieren. Das ändert aber nix an der Endstufe oder deren Filter. Also wenn RX/TX auf Nicht Afu Bändern aufgemacht wird heißt das nicht das gleich die KE für Afu erlischt. Vor allem dann nicht wenn es ein Afu OM macht der selbst für die Konformität verantwortlich ist. Ab dem Moment ab dem er die Mod. Vornimmt.
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Re: 1 Watt erlaubt ?

#70

Beitrag von DocEmmettBrown »

criticalcore5711 hat geschrieben: So 18. Okt 2020, 00:41Seit wann hat ein AFU TRX eine "Echte" Konformitätserklärung?
Brauchen industriell gefertigte Geräte, um auf dem EU-Markt verkauft werden zu dürfen. Du selber brauchst das nicht. Es sei denn, Du kaufst die Dinger ein, modifizierst sie und verkaufst sie dann massenweise wieder.

73 de Daniel
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Re: 1 Watt erlaubt ?

#71

Beitrag von criticalcore5711 »

DocEmmettBrown hat geschrieben: So 18. Okt 2020, 00:46 Brauchen industriell gefertigte Geräte, um auf dem EU-Markt verkauft werden zu dürfen.
Ich weiß, daher schrieb ich ja:
criticalcore5711 hat geschrieben: So 18. Okt 2020, 00:41 Damit sichert der Hersteller sich höchstens ab um am Markt nicht negativ aufzufallen. Bzw. Das Gerät kann so am Markt angeboten werden ohne das noch Modifikationen nötig sind um die Bestimmungen einzuhalten.
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Re: 1 Watt erlaubt ?

#72

Beitrag von DocEmmettBrown »

DL6WAB hat geschrieben: So 18. Okt 2020, 09:23
11. „Inbetriebnahme“ die erstmalige Verwendung von Funkanlagen in der Europäischen Union durch ihre Endnutzer;
Genau das war meine Befürchtung, daß das Gesetz so, wie es geschrieben ist, gar keine Unterscheidung zwischen RX und TX macht. Will heißen: Wenn der Nicht-FA ein Funkgerät erwirbt und einschaltet, dann ist die Inbetriebnahme eigentlich schon erfüllt, auch wenn er damit nur hört. Man kann sogar noch einen Schritt weitergehen: Erwirbt der Nicht-FA z.B. einen Yaesu VX-6E, so muß er, um damit z.B. CB oder Rundfunk nur zu hören, das Gerät nicht einmal modifizieren, das kann es nämlich schon von Haus aus. Da es aber eindeutig ein AFu-Gerät ist und die beiliegende KE nichts über einen anderen Verwendungszweck aussagt, könnte ein Richter, der mit dem falschen Fuß aufgestanden ist, dies bereits als unzulässige Nutzung durch einen Nicht-FA deuten.
DL6WAB hat geschrieben: So 18. Okt 2020, 09:23Die KE ist für diese Funkanlage im Auslieferungszustand erklärt worden. Wird die Funkanlage legal (Funkamateur) oder nicht legal (Nichtfunkamateur) modifiziert, gilt die KE zwar noch, aber nicht mehr für dieses modifizierte Gerät. Verkauft der FA dieses modifizierte Gerät an den Nicht-FA, bringt er selbst eine (modifizierte) Funkanlage in Verkehr und der Nicht-FA hat, wen er das Ding in Betrieb nimmt, plötzlich eine "Amateurfunkstelle".
Dazu muß der FA das Gerät nicht einmal modifizieren. Da reicht es aus, daß das Gerät eindeutig als Amateurfunkgerät deklariert und beworben ist. Auch wenn in der BDA lauter Hinweise sind (z.B. Abbildungen des LCD mit typischen AFu-Frequenzen), wird jeder Richter davon ausgehen, daß es sich bei dem Gerät um ein AFu-Gerät handelt, auch z.B. beim o.g. Yaesu VX-6R.
DL6WAB hat geschrieben: So 18. Okt 2020, 09:23Aus diesem Grund verkaufen viele FA ihre Geräte (modifizierte oder selbstgebaute) über z.B. ebay, oft nur an andere FA weil sie sonst Gefahr laufen, ein (hier modifiziertes) Gerät in Verkehr zu bringen (wofür sie ja keine KE mehr haben). Sie müssten, damit die KE wieder passt, alle Modifikationen rückgängig machen und das Gerät in den Ausgangszustand versetzen.
Richtig, sehe ich genauso.

73 de Daniel
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Re: 1 Watt erlaubt ?

#73

Beitrag von Wolf »

Jürgen, nimms mir nicht übel, aber Deine Rumeierei zwischen FTEG, FUaG und jetzt AFuG bringt uns nicht weiter. Ich habe Dir weiter oben, um es "kurz zu machen", eine klare Frage gestellt, die Du nicht beantwortet hast (und auch der von Dir bemühte "Hersteller"war ja nun leider nicht in der Lage, Dir diesen Gefallen tun zu können. Nachdem Du Dich bisher erfolglos am alten FTEG und am FUaG abgestrampelt hast, holst Du jetzt das AFuG aus dem Hut. Von Amateurfunk war hier bisher überhaupt nicht die Rede. Wobei Dir ein Blick auf den Anwendungsbereich und die Begriffsbestimmungen schon mal deutlich zeigt,daß dieses Gesetz denkbar schlecht dazu geeignet ist, Deine kruden Thesen zum angeblich mit Bußgeld bedrohten Betrieb von Funkgeräten ohne Konformitätsbescheinigung zu stützen, für die Du bis heute keinen Beweis erbracht hast.

Deinen Ausführungen zum AFuG entnehme ich, daß Du wohl der naiven Vorstellung unterliegst,daß allein der Betrieb von Funkgeräten, die sich möglicherweise auf Amateurfunkfrequenzen einstellen/programmieren lassen, sozusagen automatisch das unbefugte Betreiben einer Amateurfunkstelle darstellt. Dem ist keineswegs so und es ist durchaus fraglich,ob der Betreiber allein dadurch schon zu einem Teilnehmer am Amateurfunkdienst i.S. des AFuG wird, mal abgesehen davon, daß das mit der Konformitätsbescheinigung herzlich wenig zu tun hat. Ich denke, daß mit solchen Schwurbeleien Einsteiger nicht unnötig verunsichert werden sollten.

Gruß
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Re: 1 Watt erlaubt ?

#74

Beitrag von criticalcore5711 »

Man gehe mal von den eierlegende wollmilchsäuen an TRX aus. (FT-857D, FT-817 und Konsorten...)

Klar, Hub zu hoch, auf niedrigste Leistungsstufen gestellt (FT-857D) 1W zu viel, und die nebenaussendungen sind geringfügig höher als die für CB geforderten 54db. (50db beim FT-857D laut anleitung)

Abgesehen vom Hub sehe ich bei den 4db keine großen Probleme. Auch das eine Watt mehr an der antenne reißt es nicht raus.

Da sich aber viele gerne auch an ihren CB geräten am Hub zu schaffen machen um eine bessere Modulation zu bekommen, oft im Exportmodus oder Afu Modus eines CB Gerät arbeiten...

Wie soll die BnetzA da den Unterschied feststellen?

Legal ist anders, das trifft aber sowohl auf das modifizierte CB/Freenet/PMR gerät als auch auf den Afu TRX zu.

Beim Afu TRX brauchen die Leute nicht selbst Schrauben, der macht genügend Laute und gute Mod. Bringt gleichwertige oder bessere Unterdrückung der nebenaussendungen mit. Ist meist etwas besser im Empfang...

Ich sag mal so: Lieber einen Hochwertig verarbeiteten Afu TRX der bei vielen nun mal üblich ist als die billigen Chinadinger.

Wenn das für den jedermannfunk freigegeben würde, unter dem Vorbehalt das die Geräte abgesehen von der Erweiterung des frequenzbereich den für Afu vorgegebenen Standards entspricht wäre das die simpelste Lösung für alle!

Die Behörden müssten sich tatsächlich nur noch um Geräte kümmern die nicht den qualitativen Standard haben der nun mal von einem Afu gerät zu erwarten wäre.

Im Falle das wirklich NUR empfangen wird kann sowieso KEINER was dagegen machen. Der Besitz ist legal und die aussendungen öffentlich. Der Betrieb alleine , also das Antenne, Strom und Mikrofon angeschlossen sind und das Gerät auf Empfang steht kann überhaupt nicht strafbar sein. So lange man nicht sendet hat man keine Ordnungswidrigkeit begangen! Die Owi betrifft meines Wissens nach NUR das senden mit einem Gerät das nicht für diesen Zweck vorgesehen ist.

Ich wiederhole: Sons müssten SDR Sticks bzw. Weil es ja oft keine SDR sondern DVB-T sticks sind in der Verwendung als Empfänger für Afu Genauso verboten sein.
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Re: 1 Watt erlaubt ?

#75

Beitrag von criticalcore5711 »

Rede doch keinen Blödsinn!

Da steht und/oder empfängt!

Empfangen ist gegeben, antenne ist auch dran!

Ergo: selbst wenn es nicht so gehandhabt wird sind SDR Sticks (Software defined Radio! RADIO...) empfangsanlagen die ebenfalls unter das FuAG fallen müssten!
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