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Kanäle 41 bis 80 nur mit Genehmigung?

Verfasst: Mo 29. Jan 2018, 14:54
von Thanatos
Moin,

da ich zufällig über die Information gestolpert bin, das ich in meinem Landkreis für den Betrieb der Kanäle 41 bis 80 eine Genehmigung bräuchte, stellen sich mir jetzt einige Fragen.

Es heißt dort: "(4) Auf den Kanälen 41 bis 80 (nationaler Erweiterungsbereich) ist die Frequenznutzung
mit ortsfesten Funkstellen in den Landkreisen, Städten und Regionen, die in der Anlage
zu dieser Allgemeinzuteilung aufgeführt sind (Schutzzonen gegen Nachbarstaaten), auf
Grund dieser Allgemeinzuteilung nicht gestattet. Für Anträge auf Frequenznutzungen mit
ortsfesten Funkstellen in den Schutzzonen können Einzelzuteilungen ausgesprochen
werden, wenn eine Frequenznutzung nach Beurteilung der örtlichen Gegebenheiten keine
unzulässige Beeinträchtigung der Funkanwendungen in den Nachbarstaaten erwarten
lässt. Die Antragsunterlagen hierzu sind auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur
(http://www.bundesnetzagentur.de/cln_143 ... -node.html) als
Datei erhältlich oder können postalisch bei der Bundesnetzagentur abgefordert werden."

Soweit ist das als kleiner, dummer Hauptschüler begreife, darf ich die Kanäle also nur nutzen, wenn ich entweder meine Mühle ans Fahrrad schraube oder aber eine Genehmigung beantrage. Wobei ich bei der Genehmigung schwarz sehe, da zur holländischen Grenze so viele Berge stehen, die mich Abschirmen. Ostfriesland ist ja für sein Alpenpanorama bekannt :dlol: Oder habe ich das falsch verstanden?

Spaß beiseite. Hat jemand in meiner Nähe Erfahrungen mit der besagten Genehmigung gemacht? Ich denke mal nicht, das ich mit der Ausrede durch komme, das ein WoWa ja nun mobil ist und keine feste Bebauung darstellt. Immerhin hat das Ding ja Räder. :D

Nun wünsche ich fröhliches Diskutieren

73 Thanatos

Re: Kanäle 41 bis 80 nur mit Genehmigung?

Verfasst: Mo 29. Jan 2018, 15:05
von der_Jeff
Thanatos hat geschrieben:Nun wünsche ich fröhliches Diskutieren
Ist das eine ernstgemeinte Frage von dir oder möchtest du nur eine Diskussion vom Zaun brechen?
Weil dein Post sieht wie ein Trollversuch aus, vor allem durch den letzten Satz.

Re: Kanäle 41 bis 80 nur mit Genehmigung?

Verfasst: Mo 29. Jan 2018, 15:15
von Thanatos
Die Frage ist schon ernst gemeint. Auch, wenn ich Humor eingestreut habe. Immerhin will ich mich nicht in die Nesseln setzen und der Bundesnetz Agentur auch nicht unnötiges Geld in den Rachen werfen.

Re: Kanäle 41 bis 80 nur mit Genehmigung?

Verfasst: Mo 29. Jan 2018, 15:34
von pom
Eine Diskussion ist überflüssig. "Ortsfest" definiert die BNetzA als Standort, der sich während des Betriebs nicht ändert. Wenn Du diesen Winkelzug machen willst, brauchst Du neben dem Wohnwagen also noch jemanden, der ihn zieht, während Du funkst. Das wäre aber im Sinne der StVO ordnungswidrig... ;)

Ahoi
Pom

Re: Kanäle 41 bis 80 nur mit Genehmigung?

Verfasst: Mo 29. Jan 2018, 15:47
von 13 RF 071
Funk doch einfach auf den Kanälen 1-40.Wo ist das Problem ? Ich steh auch an der NL-Grenze.Alles gut :clue:

Re: Kanäle 41 bis 80 nur mit Genehmigung?

Verfasst: Mo 29. Jan 2018, 15:54
von df2tb
So eine Frage kann auch nur einer aus Ostfriesland stellen. :wall:

Re: Kanäle 41 bis 80 nur mit Genehmigung?

Verfasst: Mo 29. Jan 2018, 16:47
von Wolf
Formal wird für die (senderseitige) Nutzung der Kanäle 41-80 mit ortsfesten CB-Funkstellen innerhalb der sog. Schutzzonen eine Einzelfrequenzzuteilung benötigt (so wie das vor 2003 im CB-Funk allgemein üblich war). Ist reichlich fummelig zu beantragen und kostet einmalig 85 Euro.

Gruß
Wolf :-)

Re: Kanäle 41 bis 80 nur mit Genehmigung?

Verfasst: Mo 29. Jan 2018, 19:17
von wasserbueffel
Das lernen die wohl auch nie bei der BnetzA PDF richtig zu verlinken.

Wohne auch in einer Schutzzone(JO30BT).
85 Euro zahle ich jedenfalls nicht um mit einem Niederländer zu quatschen.

Wie ist es eigentlich andersrum??
Gilt das auch für die Niederlande???
Hier ist nämlich ein Gateway aktiv was 24 Std in Betrieb ist.
Sendet aus 10 km hinter der Grenze,dürfte ja denn auch nicht sein....

Walter

Re: Kanäle 41 bis 80 nur mit Genehmigung?

Verfasst: Mo 29. Jan 2018, 20:16
von Orion252
wasserbueffel hat geschrieben:...
Wohne auch in einer Schutzzone(JO30BT).
85 Euro zahle ich jedenfalls nicht um mit einem Niederländer zu quatschen.
Darum geht es ja gar nicht, denn das könntest du auf den Kanälen 1-40. Du müsstest es sogar, denn die deutschen Kanäle 41-80 sind in NL nicht dem CB-Funk zugeordnet. Deshalb die Sache mit der Schutzzone :paper:

Re: Kanäle 41 bis 80 nur mit Genehmigung?

Verfasst: Mo 29. Jan 2018, 20:30
von wasserbueffel
Orion252 hat geschrieben: Darum geht es ja gar nicht, denn das könntest du auf den Kanälen 1-40. Du müsstest es sogar, denn die deutschen Kanäle 41-80 sind in NL nicht dem CB-Funk zugeordnet. Deshalb die Sache mit der Schutzzone :paper:
Hier sind aber ein paar Kollegen aus dem Köner Raum die auf Kanal 55 aktiv sind.
Wenn ich mit denen sprechen möchte muss ich ja dort reden,nicht nur zu Hause,auch wenn ich mobil bin.
Dann müsste ich ja trotzdem zahlennnnn
Übrigens das Gatway sendet auch im Bereich 40-80,also dürfte ja garnicht...

Walter

Re: Kanäle 41 bis 80 nur mit Genehmigung?

Verfasst: Di 30. Jan 2018, 09:54
von KLC
Ich schätze mal nicht , daß die Holländer alle bösen CB-Wellen die außerhalb des CEPT-Bereiches über die Grenze schwappen , mit allen technischen und rechtlichen und politischen und militärischen Mitteln verfolgen. Ich weiß es aber nicht sicher.

:book: Hier in Saarbrücken sieht es so aus , daß es ein paar Sofa-Runden zwischen 41 - 80 gibt (Stand : letztes Jahr)
:king: Zudem jeder Franzose/Lothringer aber auch Steuerfranzose (Deutscher , der der finanziellen Vorteile wegen hinter der Grenze wohnt) der im CB was auf sich hält, auch auf 41 bis 80 erreichbar :!: :sup: ist.

Dein Wohnwagen ? Wenn er angemeldet/ für den Straßenverkehr zugelassen ist , ist das darin befindliche Funkgerät wohl keine Ortsfeste Anlage !!
Wenn du in deinem "Schreber"-Garten, "Datsche" , Wochenendgrundstück , oder wie immer man es nennen will, einen ( -tragbaren- ) Funkkoffer hast, den du irgendwie elektrisch versorgen kannst, und der Mast nicht einbetoniert (sondern unmittelbar abbaubar/demontierbar) ist , würde ich es in Hinblick auf die Definitionen für den nichtöffentlichen Landfunk, nichtöffentlichen mobilen Landfunk, das nicht als "Ortsfeste Anlage" (die in den "Schutzzonenen" ja relevant sind) bezeichnen. Ob die im Baurecht als "fliegende Bauten" bezeichneten Schuppen , Baracken, und ähnliche Umhausungen aber auch Zelte und Zirkuszelte generell herausfallen weiß ich nnicht zu sagen.

Die Praxis , sein Funkgeraffel "standmobil" oder mit ähnlichen Zubehör Zuhause zu betreiben, denke ich fällt hier unter die Definition "ortsfest".
Da sollte der kundige Advocat her !!