Kanäle 41 bis 80 nur mit Genehmigung?
Verfasst: Mo 29. Jan 2018, 14:54
Moin,
da ich zufällig über die Information gestolpert bin, das ich in meinem Landkreis für den Betrieb der Kanäle 41 bis 80 eine Genehmigung bräuchte, stellen sich mir jetzt einige Fragen.
Es heißt dort: "(4) Auf den Kanälen 41 bis 80 (nationaler Erweiterungsbereich) ist die Frequenznutzung
mit ortsfesten Funkstellen in den Landkreisen, Städten und Regionen, die in der Anlage
zu dieser Allgemeinzuteilung aufgeführt sind (Schutzzonen gegen Nachbarstaaten), auf
Grund dieser Allgemeinzuteilung nicht gestattet. Für Anträge auf Frequenznutzungen mit
ortsfesten Funkstellen in den Schutzzonen können Einzelzuteilungen ausgesprochen
werden, wenn eine Frequenznutzung nach Beurteilung der örtlichen Gegebenheiten keine
unzulässige Beeinträchtigung der Funkanwendungen in den Nachbarstaaten erwarten
lässt. Die Antragsunterlagen hierzu sind auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur
(http://www.bundesnetzagentur.de/cln_143 ... -node.html) als
Datei erhältlich oder können postalisch bei der Bundesnetzagentur abgefordert werden."
Soweit ist das als kleiner, dummer Hauptschüler begreife, darf ich die Kanäle also nur nutzen, wenn ich entweder meine Mühle ans Fahrrad schraube oder aber eine Genehmigung beantrage. Wobei ich bei der Genehmigung schwarz sehe, da zur holländischen Grenze so viele Berge stehen, die mich Abschirmen. Ostfriesland ist ja für sein Alpenpanorama bekannt Oder habe ich das falsch verstanden?
Spaß beiseite. Hat jemand in meiner Nähe Erfahrungen mit der besagten Genehmigung gemacht? Ich denke mal nicht, das ich mit der Ausrede durch komme, das ein WoWa ja nun mobil ist und keine feste Bebauung darstellt. Immerhin hat das Ding ja Räder.
Nun wünsche ich fröhliches Diskutieren
73 Thanatos
da ich zufällig über die Information gestolpert bin, das ich in meinem Landkreis für den Betrieb der Kanäle 41 bis 80 eine Genehmigung bräuchte, stellen sich mir jetzt einige Fragen.
Es heißt dort: "(4) Auf den Kanälen 41 bis 80 (nationaler Erweiterungsbereich) ist die Frequenznutzung
mit ortsfesten Funkstellen in den Landkreisen, Städten und Regionen, die in der Anlage
zu dieser Allgemeinzuteilung aufgeführt sind (Schutzzonen gegen Nachbarstaaten), auf
Grund dieser Allgemeinzuteilung nicht gestattet. Für Anträge auf Frequenznutzungen mit
ortsfesten Funkstellen in den Schutzzonen können Einzelzuteilungen ausgesprochen
werden, wenn eine Frequenznutzung nach Beurteilung der örtlichen Gegebenheiten keine
unzulässige Beeinträchtigung der Funkanwendungen in den Nachbarstaaten erwarten
lässt. Die Antragsunterlagen hierzu sind auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur
(http://www.bundesnetzagentur.de/cln_143 ... -node.html) als
Datei erhältlich oder können postalisch bei der Bundesnetzagentur abgefordert werden."
Soweit ist das als kleiner, dummer Hauptschüler begreife, darf ich die Kanäle also nur nutzen, wenn ich entweder meine Mühle ans Fahrrad schraube oder aber eine Genehmigung beantrage. Wobei ich bei der Genehmigung schwarz sehe, da zur holländischen Grenze so viele Berge stehen, die mich Abschirmen. Ostfriesland ist ja für sein Alpenpanorama bekannt Oder habe ich das falsch verstanden?
Spaß beiseite. Hat jemand in meiner Nähe Erfahrungen mit der besagten Genehmigung gemacht? Ich denke mal nicht, das ich mit der Ausrede durch komme, das ein WoWa ja nun mobil ist und keine feste Bebauung darstellt. Immerhin hat das Ding ja Räder.
Nun wünsche ich fröhliches Diskutieren
73 Thanatos