Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft ?

DM5KS
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Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#46

Beitrag von DM5KS »

Es werden mich alle schlagen.....
Aber bevor hier alle Klagen wollen und sonst was.
Wurde für die Antennenanlage/Angelrute schon eine BEMFV erstellt, die auch schlüssig ist?
Denn wenn man sich mal mit dieser Problematik befasst und von den üblichen 100W Sendeleistung 50W UKW ausgeht wird man
feststellen das KEINERLEI Antenne die sich auf irgend welchen Balkonen befinden die Sicherheitsabstände einhalten und somit wenn nur QRP zu betreiben sind....
Beispiel: X200 mit 50W FM ist der benötigte Abstand ca. 5m.....

Ohne schwarz malen zu wollen....da ist vor Gericht schnell Schluß mit lustig.

73
Kay
FUG Nord
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Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#47

Beitrag von FUG Nord »

roter-baron hat geschrieben:
doeskopp hat geschrieben:Ich würde einem solchen Fall über eine Remotestation nachdenken. Eine passende Location zu finden ist wahrscheinlich einfacher als einen Haufen Eigentümer zu überzeugen.

Grüße from Doeskopp
Das ist doch nicht ERLAUBT :nono: und lasst das bloß nicht die Herrn AFU,s lesen :? FUG NORD die machen dann gleich mit 43Lizensbesitzern eine MELDUNG bei der Bundesnetzagentur :dlol: und VERLINKEN es mit der Funkbasis so das die immer auf den laufenden sind :dlol:

Nicht ganz richtig....es sind jetzt 62
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KLC
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Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#48

Beitrag von KLC »

FUG Nord hat geschrieben:Nicht ganz richtig....es sind jetzt 62
Und die FUG Nord ist eine Art Selbsthilfeverein, die dem Threadersteller oder anderen "Antennengeschädigten" helfen, unter den heute schwierigen Umständen richtig QRV zu werden.
Ihr tritt bei Vermietern & Nachbarn für ein harmonisches Funkerleben der betroffenen Funk-Kollegen im Schoß ihrer Mitmenschen ein .... :trost:

Oder was ist euer Sinn und Zweck hier. :clue:

QRV im Glück
Einzug in ein neues Funkerleben
oder was ??

Außer die 3Einträge mit rumstänkern :grrr: :grrr: ist hier im Forum oder anderswo im Netz nix von dir/euch zu finden!

:ballon:
SAARLAND
Großes vergeht immer im Kleinen.
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roter-baron
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Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#49

Beitrag von roter-baron »

FUG Nord hat geschrieben:
roter-baron hat geschrieben:
doeskopp hat geschrieben:Ich würde einem solchen Fall über eine Remotestation nachdenken. Eine passende Location zu finden ist wahrscheinlich einfacher als einen Haufen Eigentümer zu überzeugen.

Grüße from Doeskopp
Das ist doch nicht ERLAUBT :nono: und lasst das bloß nicht die Herrn AFU,s lesen :? FUG NORD die machen dann gleich mit 43Lizensbesitzern eine MELDUNG bei der Bundesnetzagentur :dlol: und VERLINKEN es mit der Funkbasis so das die immer auf den laufenden sind :dlol:

Nicht ganz richtig....es sind jetzt 62
@ FUG
Da kann ich nur einen drauf SINGEN https://www.youtube.com/watch?v=1uBUbAMCwhQ
https://www.youtube.com/watch?v=m9zGnQ4NHVQ :mrgreen:
Auf DAUER hilft nur Power und HYPERFLEX 13
6 El.YAGI 27 MHz Kurzboom
21m Tower
ICOM 775 DSP
Kenwood TS 480 HX

https://www.youtube.com/watch?v=1uBUbAM ... uBUbAMCwhQ
El Loco Rojo (Der verrückte Rote)
Yaesu FT857D

Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#50

Beitrag von Yaesu FT857D »

Über Antennen (egal welche) wird sich beschwert in einer Eigentümergemeinschaft.
Aber sobald es an die eigenen "Fehler" geht oder die der anderen wie z.B. Verstösse gegen die Hausordnung,
dann sind andere schnell kleinlaut bei der Eigentümerversammlung.
Aktuell muss ich mich tagsüber und teilweise auch mitten in der Nachtruhe ab 22 Uhr,
mit Lärm in der Art des lauten Türzuschlagens (dass einem fast das Herz stehen bleibt) bei/durch einer/eine chinesischen Familie befassen.
Das wurde zwar mal besser, nachdem sich (inkl. mir) mehrere Mitbewohner bei der Hausverwaltung beschwert hatten und das in der letzten Eigentümerversammlung zur Sprache kam.
Nur jetzt ca. knapp 1 Jahr später, geht es wieder los.
Den Jungen (Bengel) den ich gerade wegen des lauten Zuknallens der Wohnungstür beim Rausgehen angesprochen habe, keifte gleich auf Chinesisch was zurück, welches darauf schliessen liess,
der hatte zuvor von seinem Chef (der Vater der Familie ist Chef eines Restaurant oberhalb von hier) wohl eine Standpredigt erhalten?

Nicht damit genug: Der unter mir meint, sich in seiner Ruhe gestört zu fühlen, wenn ich meinen TV in Zimmerlautstärke! tagsüber laufen lasse
oder mich jeden zweiten Tag frühabends 30 Min. dusche und dabei Musik (auch in Zimmerlautstärke) höre....
Er müsse in der Woche um 5 Uhr früh aufstehen, in der Woche müsse Ruhe sein ab 22 Uhr ! und am WE auch tagsüber! (so seine Forderung)
Zum Strassenlärm tagsüber und in der Nacht ab 22 Uhr (wir haben jeweils eine Durchgangsstrasse an zwei Seiten des Hauses) sagt der nichts und das trotz Doppelisolierfenster/Rolläden runter.....!

Vorher wohnte da ein junger, russischer Kasache, der hatte auch eine Satschüssel auf dem Balkon, 1-2 x im Monat Party mit Freunden.
Ich war da auch mal dabei, ging lustig ab :party:
Aber da wurde nie etwas "gemeckert"....Von mir schon gar nicht, denn ich machte auch mal "Party" für mich tagsüber am WE 1-2 x im Monat....
Jetzt?
Der unter mir ruft gleich die Polizei, wenn ich das machen würde....
der Bergfunker
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Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#51

Beitrag von der Bergfunker »

Yaesu FT857D hat geschrieben:Über Antennen (egal welche) wird sich beschwert in einer Eigentümergemeinschaft.
Aber sobald es an die eigenen "Fehler" geht oder die der anderen wie z.B. Verstösse gegen die Hausordnung,
dann sind andere schnell kleinlaut bei der Eigentümerversammlung.
Aktuell muss ich mich tagsüber und teilweise auch mitten in der Nachtruhe ab 22 Uhr,
mit Lärm in der Art des lauten Türzuschlagens (dass einem fast das Herz stehen bleibt) bei/durch einer/eine chinesischen Familie befassen.
Das wurde zwar mal besser, nachdem sich (inkl. mir) mehrere Mitbewohner bei der Hausverwaltung beschwert hatten und das in der letzten Eigentümerversammlung zur Sprache kam.
Nur jetzt ca. knapp 1 Jahr später, geht es wieder los.
Den Jungen (Bengel) den ich gerade wegen des lauten Zuknallens der Wohnungstür beim Rausgehen angesprochen habe, keifte gleich auf Chinesisch was zurück, welches darauf schliessen liess,
der hatte zuvor von seinem Chef (der Vater der Familie ist Chef eines Restaurant oberhalb von hier) wohl eine Standpredigt erhalten?

Nicht damit genug: Der unter mir meint, sich in seiner Ruhe gestört zu fühlen, wenn ich meinen TV in Zimmerlautstärke! tagsüber laufen lasse
oder mich jeden zweiten Tag frühabends 30 Min. dusche und dabei Musik (auch in Zimmerlautstärke) höre....
Er müsse in der Woche um 5 Uhr früh aufstehen, in der Woche müsse Ruhe sein ab 22 Uhr ! und am WE auch tagsüber! (so seine Forderung)
Zum Strassenlärm tagsüber und in der Nacht ab 22 Uhr (wir haben jeweils eine Durchgangsstrasse an zwei Seiten des Hauses) sagt der nichts und das trotz Doppelisolierfenster/Rolläden runter.....!

Vorher wohnte da ein junger, russischer Kasache, der hatte auch eine Satschüssel auf dem Balkon, 1-2 x im Monat Party mit Freunden.
Ich war da auch mal dabei, ging lustig ab :party:
Aber da wurde nie etwas "gemeckert"....Von mir schon gar nicht, denn ich machte auch mal "Party" für mich tagsüber am WE 1-2 x im Monat....
Jetzt?
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Das muss man sich vorher überlegen ,wenn man in so einem von der arge bezahlten Bau einzieht :sup: :sup: :sup:
Präsident George,Eagle,Blizzard2700...430m.Im Pfälzer Wald .cb.Station Merlin, Operator Sascha 73...
Yaesu FT857D

Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#52

Beitrag von Yaesu FT857D »

der Bergfunker hat geschrieben:
Yaesu FT857D hat geschrieben:Über Antennen (egal welche) wird sich beschwert in einer Eigentümergemeinschaft.
Aber sobald es an die eigenen "Fehler" geht oder die der anderen wie z.B. Verstösse gegen die Hausordnung,
dann sind andere schnell kleinlaut bei der Eigentümerversammlung.
Aktuell muss ich mich tagsüber und teilweise auch mitten in der Nachtruhe ab 22 Uhr,
mit Lärm in der Art des lauten Türzuschlagens (dass einem fast das Herz stehen bleibt) bei/durch einer/eine chinesischen Familie befassen.
Das wurde zwar mal besser, nachdem sich (inkl. mir) mehrere Mitbewohner bei der Hausverwaltung beschwert hatten und das in der letzten Eigentümerversammlung zur Sprache kam.
Nur jetzt ca. knapp 1 Jahr später, geht es wieder los.
Den Jungen (Bengel) den ich gerade wegen des lauten Zuknallens der Wohnungstür beim Rausgehen angesprochen habe, keifte gleich auf Chinesisch was zurück, welches darauf schliessen liess,
der hatte zuvor von seinem Chef (der Vater der Familie ist Chef eines Restaurant oberhalb von hier) wohl eine Standpredigt erhalten?

Nicht damit genug: Der unter mir meint, sich in seiner Ruhe gestört zu fühlen, wenn ich meinen TV in Zimmerlautstärke! tagsüber laufen lasse
oder mich jeden zweiten Tag frühabends 30 Min. dusche und dabei Musik (auch in Zimmerlautstärke) höre....
Er müsse in der Woche um 5 Uhr früh aufstehen, in der Woche müsse Ruhe sein ab 22 Uhr ! und am WE auch tagsüber! (so seine Forderung)
Zum Strassenlärm tagsüber und in der Nacht ab 22 Uhr (wir haben jeweils eine Durchgangsstrasse an zwei Seiten des Hauses) sagt der nichts und das trotz Doppelisolierfenster/Rolläden runter.....!

Vorher wohnte da ein junger, russischer Kasache, der hatte auch eine Satschüssel auf dem Balkon, 1-2 x im Monat Party mit Freunden.
Ich war da auch mal dabei, ging lustig ab :party:
Aber da wurde nie etwas "gemeckert"....Von mir schon gar nicht, denn ich machte auch mal "Party" für mich tagsüber am WE 1-2 x im Monat....
Jetzt?
Der unter mir ruft gleich die Polizei, wenn ich das machen würde....
Das muss man sich vorher überlegen ,wenn man in so einem von der arge bezahlten Bau einzieht :sup: :sup: :sup:
DU weisst GAR NICHTS! DU hast noch nicht einmal eine AHNUNG von einer WEG oder ETW, sonst hättest du meine Postings zum Anfang dieses Treads gelesen und verstanden! :dlol:

Nochmal zum allgemeinen Verständnis:
Ich wohne seit knapp 4 Jahren in einer ETW (Eigentumswohnung), die ich (und nun gut aufpassen Herr "Bergfunker" Sascha) vom Erlös beim Verkauf meines Erbes z.T. gekauft habe.
Das Haus in der diese ETW ist, gehört mitsamt Grundstück (an dem ich mit der ETW und Garage einen Anteil habe) einer Stiftung. Die wiederrum gehört zum Teil der ev. Kirche und der Stadt.
Dazu existiert eine WEG (Wohneigentümergemeinschaft) die einmal im Jahr zusammenkommt. In dieser Versammlung werden Punkte besprochen, die die Gemeinschaft betreffen und darüber abgestimmt.
Dazu können auch Verbote von Satschüsseln oder vergleichbaren Antennen gehören....
Aber auch kostenverursachende Sachen, wie zuletzt die Erneuerung der Kellerabdichtung, werden da beschlossen.
Aber auch so Anträge, die die anderen Mitbewohner betreffen, weil ein Mitbewohner einfach auf meinen (bezahlten) Stellplatz vor dem Haus parkt, ohne selbst einen zu haben...
Hier muss ich vor Installation einer Parkplatzsperre, dies bei der WEG-Versammlung beantragen usw....
der Bergfunker
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Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#53

Beitrag von der Bergfunker »

Wers glaubt,ich habe da andere Sachen gehört. Und komm mir nicht mit Unwissenheit ich hab ein Haus und eine Firma. :banane: :banane: :banane:
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Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#54

Beitrag von Delta-Lima61 »

Ich möchte kurz und knapp darüber berichten was aus meiner Angelegenheit geworden ist.

Die Eigentümergemeinschaft hat per Mehrheitsbeschluss beschlossen, das ich meine Antenne abbauen muss. Die Gründe wurden folgendermaßen aufgeführt:

1. Da ich die Halterungen für den GFK Mast fest mit dem Mauerwerk verbunden hatte, der Balkon jedoch zum Sondereigentum der Gesamteigentümerschaft gehört, musste ich die Halterungen
entfernen.

2. Der optische Gesamteindruck des Hauses würde durch die Antenne negativ beeinflusst.


Derzeit nutze ich die DV lang an einem Sonnenschirmständer mit einem Groundplane-Kit.

Im laufe dieser Woche starte ich ein Versuch mit einer Magnetic Loop für den CB Bereich auf einem höhenverstellbaren Dreibein-Stativ.
Uwe

"Mitarbeiterführung ist die Kunst, den Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet."
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Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#55

Beitrag von Grundig-Fan »

Astrein, jetzt weiss ich warum ich, wenn ich Wohneigentum kaufen wollte, lieber ein Haus anstatt einer Wohnung kaufen würde. Egal ob Mieter oder Wohnungseigentümer die Rechte bleiben ja eh die Gleichen und sind verschwindend gering.
Erzähle aber bitte deine Erfahrungen zur Magnetic Loop. Finde ich sehr interessant.

Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk
QRV als KF seit 1981 mit bisher 885 Funkgeräten.
Zurzeit in meinem Shack: Icom IC7300,Yaesu FT-891,TTI TCB H100,stabo xm5012,President JFK,PAN Mini-Top FM,Lehnert HS-120,stabo xm2000,Kaiser KA9040FM
Antenne: Sirio Gainmaster 5/8
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Yaesu FT857D

Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#56

Beitrag von Yaesu FT857D »

Delta-Lima61 hat geschrieben:Ich möchte kurz und knapp darüber berichten was aus meiner Angelegenheit geworden ist.

Die Eigentümergemeinschaft hat per Mehrheitsbeschluss beschlossen, das ich meine Antenne abbauen muss. Die Gründe wurden folgendermaßen aufgeführt:

1. Da ich die Halterungen für den GFK Mast fest mit dem Mauerwerk verbunden hatte, der Balkon jedoch zum Sondereigentum der Gesamteigentümerschaft gehört, musste ich die Halterungen
entfernen.

2. Der optische Gesamteindruck des Hauses würde durch die Antenne negativ beeinflusst.

.
Ich würde den Mehrheitsbeschluss beim zuständigen Amtsgericht anfechten, sofern ein RA für Wohneigentumsrecht eine Chance sieht dagegen vorzugehen
und zwar aus folgenden Gründen (stellt keine Rechtsberatung dar!):
Zu 1: Die Halterungen für den GFK-Mast hast du angebracht, da dir nicht bekannt war, dass der Balkon nicht zu deinem Eigentum gehört (ausser das stand im Kaufvertrag...)
und für die Anbringung eine Genehmigung der Gemeinschaft erforderlich war...

Zu 2:Der optische Gesamteindruck wird durch verschiedene andere angebrachte Teile, auch negativ beeinflusst z.B. Edelstahlschornsteine (von Nachbarhäusern ganz zu schweigen)....
War bei mir das Argument und belegbar durch Bilder von Satschüsseln an den Hauswänden der Nachbarhäuser....
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Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#57

Beitrag von DocEmmettBrown »

Yaesu FT857D hat geschrieben:Ich würde den Mehrheitsbeschluss beim zuständigen Amtsgericht anfechten
Halte ich für problematisch. Egal, wie ein Prozeß ausginge, das Klima innerhalb der Hausgemeinschaft würde empfindlichen Schaden nehmen. Das heißt nicht, daß man grundsätzlich vom Klageweg Abstand nehmen sollte, sondern nur, daß das Ergebnis auch möglicherweise nicht erwünschte Seiteneffekte haben könnte. Das sollte man berücksichtigen!
Delta-Lima61 hat geschrieben:Die Eigentümergemeinschaft hat per Mehrheitsbeschluss beschlossen, das ich meine Antenne abbauen muss. Die Gründe wurden folgendermaßen aufgeführt:

1. Da ich die Halterungen für den GFK Mast fest mit dem Mauerwerk verbunden hatte, der Balkon jedoch zum Sondereigentum der Gesamteigentümerschaft gehört, musste ich die Halterungen entfernen.

2. Der optische Gesamteindruck des Hauses würde durch die Antenne negativ beeinflusst.
Hier wäre es interessant, zu wissen, ob Nachbarn an eben den gleichen Balkonen ebenfalls bauliche Veränderungen vorgenommen haben, z.B. Markisen, Sonnenschirme usw. Falls ja, läge hier eine einseitige Benachteiligung Deinerseits vor. Hat beispielsweise ein Nachbar einen Sonnenschirm mit 2,5 m Höhe und das wurde abgenickt, könntest Du durchaus argumentieren, daß ein Mast von 4-6 m, der dafür aber wesentlich schlanker ist, aus Gründen der Gleichberechtigung akzeptabel sei. Sind die Balkone aller Nachbarn allerdings leer und aufgeräumt, wird's schwierig.
Delta-Lima61 hat geschrieben:Derzeit nutze ich die DV lang an einem Sonnenschirmständer mit einem Groundplane-Kit.
Das wäre natürlich der Witz schlechthin, wenn man Dir den festmontierten GfK-Mast untersagt, die Antenne im Schirmständer aber gestattet. In genau diesen Fall weißt Du vor allem eines, nämlich daß das Argument der Optik nur vorgeschoben ist.

73 de Daniel
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Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#58

Beitrag von Yaesu FT857D »

DocEmmettBrown hat geschrieben:
Yaesu FT857D hat geschrieben:Ich würde den Mehrheitsbeschluss beim zuständigen Amtsgericht anfechten
Halte ich für problematisch. Egal, wie ein Prozeß ausginge, das Klima innerhalb der Hausgemeinschaft würde empfindlichen Schaden nehmen. Das heißt nicht, daß man grundsätzlich vom Klageweg Abstand nehmen sollte, sondern nur, daß das Ergebnis auch möglicherweise nicht erwünschte Seiteneffekte haben könnte. Das sollte man berücksichtigen!
73 de Daniel
Ach Daniel...Immer nur Kuschen? Einmal denen gezeigt, dass man sich nicht alles gefallen lässt, ist besser, als wie immer nur alles abzunicken?!
Beispiel:
Ich stimme dem Mehrheitsbeschluss über die Erneuerung der Dachrinnen und Fallrohre nicht zu.
Einige Monate später, möchte ich eine Markise auf meine Kosten, an meinem Balkonfenster anbringen. Wird abgelehnt.
Aber für die Erneuerung der Dachrinnen musste ich dazuzahlen, obwohl ich dagegen gestimmt hatte....
Hier würde über eine Klage, zumindest mein Einwand eine Berücksichtigung finden, dass hier "mit zweierlei Maß gemessen wird"....
Auf der einen Seite bin ich nur zahlender Miteigentümer, bloss weil die anderen mit Mehrheit Kostenträchtige Leistungen (die u.U. noch völlig unnötig sind) machen lassen.
Auf der anderen Seite, werden mir Dinge verweigert, die ich auf meine Kosten machen lassen will und die anderen nichts kostet!
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Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#59

Beitrag von DocEmmettBrown »

Yaesu FT857D hat geschrieben:Immer nur Kuschen?
Von Kuschen war nicht die Rede, sondern von Seiteneffekten, die vielleicht vor lauter Aktionismus übersehen werden. Vielleicht klappt das bei uns auch besser, weil bei uns die ET-Versammlungen eigentlich bisher immer recht sachlich abliefen.
Yaesu FT857D hat geschrieben:Aber für die Erneuerung der Dachrinnen musste ich dazuzahlen, obwohl ich dagegen gestimmt hatte....
Ist ja direkt wie in der großen Politik. :lol:

73 de Daniel
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wasserbueffel
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Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#60

Beitrag von wasserbueffel »

Yaesu FT857D hat geschrieben: Aber für die Erneuerung der Dachrinnen musste ich dazuzahlen, obwohl ich dagegen gestimmt hatte....
Da haste aber ganz schön gepennt.....
Hättet Ihr doch aus Kupfer nehmen können.
Mit so einer Dachrinne kann man ganz toll funken.....
Hält einige KW aus;-)

Walter
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