Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft ?

Yaesu FT857D

Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#31

Beitrag von Yaesu FT857D »

Klaus, vielen Dank von mir, für die Hinweise, die auch Uwe dem TE hilfreich sein dürften!
Ich bin aus dem Thema nun raus. :book:
Maulwurf
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Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#32

Beitrag von Maulwurf »

Hallo,

ich erinnere mich sinngemäß folgendes gelesen zu haben:
"Wenn keine Nachteile und Kosten auf die Gemeinschaft zukommen und die Montage fachmännisch erfolgt ist zuzustimmen."

Kann mich aber nicht an die Quelle erinnern. :clue:
DL 4 FCY hat geschrieben:da bauliche Veränderung
Mancher kann ja auch ohne große Umbauten Antennen errichten. Klar darf auch nichts (z.B. Dämmung) beschädigt werden. Klemmschellen am Geländer, abgespannter Mast im Schirmständer o.ä. sind ja kein Eingriff in die Bausubstanz.

Manche Eigentümergemeinschaften lassen sich von einer einzelnen Eigentümerin sogar dazu hinreißen, eine 60cm "lange" Antenne mit Magnetfuß hinter dem Balkongeländer zu beanstanden. Wenn man als Mieter des lieben Friedens willen seinem Vermieter dann nicht Paroli bietet, ist und bleibt man der Dumme.

Yiel Glück
Bandito76
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Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#33

Beitrag von Bandito76 »

Ich habe auch eine ETW. Allerdings handelt es sich bei dem Gebäude um einen Zweifamilienhaus, es gibt also auch nur zwei Parteien. Wir kommen soweit gut miteinander klar und es gibt auch kaum Beschlüsse auf Papier. Alles wichtig bespricht man bei ner Pulle Bier und dann hat sich das.
Aber auch ich wollte keine schlafenden Hunde wecken - meine Nachbarn wissen nicht mal das ich Afu mache. Auch meine Antenne hat noch nie jemand entdeckt obwohl sie da jeden Tag drauf gucken. Ich habe nämlich den Gartenteil vorm Haus, dort steht ein Baum der so gute 6m Höhe hatte. Direkt neben dem Stamm geht eine Angelrute hoch und guckt oben 20cm aus der Baumkrone raus. Draht rumgetüdelt und gut... Keine optimale Antenne, aber um europaweit mit PSK Betrieb machen zu können, ausreichend.
Nun zu Deiner Problematik - wenn Deine Halterung an einem Balkonbauteil verschraubt/verdübelt ist, dann könnte das eine bauliche Veränderung sein. Wenn die Antenne aber nicht dauerhaft aufgebaut ist und dann in einem Sonnenschirmständer steht, dürften sich für die Eigentümergemeinschaft nur noch wenige Angriffspunkte bieten.
Denn was bliebe...? Das es doof aussieht? Ich finde pinke Petunien auch doof und finde blauen Männertreu viel schöner. Wenn der Nachbar nun eben seinen Balkon mit pinken Blumen vollkleistert, dann muß ich eben damit leben.
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Mikado
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Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#34

Beitrag von Mikado »

Naja wir können hier viel rumschwadronieren und uns die Köppe heissreden,
wenn Deltalima61 nichts von dem Gefragten beantwortet, macht das wenig Sinn
denn es sind dann alles nur Vermutungen.

73 Mikado
...wenn 10 deziBel ein Bel sind, sind dann 20dB nicht ein ZwieBel? :O))
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doeskopp
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Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#35

Beitrag von doeskopp »

Ich würde in einem solchen Fall über eine Remotestation nachdenken. Eine passende Location zu finden ist wahrscheinlich einfacher als einen Haufen Eigentümer zu überzeugen.

Grüße from Doeskopp
Zuletzt geändert von doeskopp am Sa 17. Jun 2017, 09:42, insgesamt 1-mal geändert.
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roter-baron
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Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#36

Beitrag von roter-baron »

doeskopp hat geschrieben:Ich würde einem solchen Fall über eine Remotestation nachdenken. Eine passende Location zu finden ist wahrscheinlich einfacher als einen Haufen Eigentümer zu überzeugen.

Grüße from Doeskopp
Das ist doch nicht ERLAUBT :nono: und lasst das bloß nicht die Herrn AFU,s lesen :? FUG NORD die machen dann gleich mit 43Lizensbesitzern eine MELDUNG bei der Bundesnetzagentur :dlol: und VERLINKEN es mit der Funkbasis so das die immer auf den laufenden sind :dlol:
Auf DAUER hilft nur Power und HYPERFLEX 13
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doeskopp
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Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#37

Beitrag von doeskopp »

Ging es hier nicht ausschliesslich um Empfangszwecke.......? :holy:

Grüße from Doeskopp
noone
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Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#38

Beitrag von noone »

Ich habe eine Entschädigung für Rechteverzicht angesprochen und diesen cerebraldiarrhoe als Komentar bekommen
Mikado hat geschrieben:noone du hast, sorry, ne Vollklatsche.

Daniel, das kann man machen. Wenn man Krieg will. Das endet dann ziemlich sicher mit reifenstechereien und dergl.
Auf jeden Fall ist das dann eine Eigentümer - Ungemeinschaft. Wenn man das will und aushält....
Nein mein lieber Mikado die Vollklatsche liegt bei dir!

In mehreren Fällen von Beeinträchtigungen meiner Eigentumsrechte, Tangierung und Querung durch unterirdische Leitungen etc. habe ich Entschädigungen bekommen und zwar in gutem Übereinkommen.

Das ist bei Öffentlicher Verwaltung dem Bürger gegenüber guter Rechtsbrauch und damit gutes Recht wenn man das auch gegenüber von der Miteigentümerngemeinschaft anspricht.

Die Absprache einer üblichen sogenannten monatlichen Rente ist durch Genehmigung der Antennen dann auch jederzeit wieder ablösbar.
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Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#39

Beitrag von Delta-Lima61 »

Hallo,

dann werde ich versuchen die Sachlage etwas zu verdeutlichen.

Die ETW, welche wir bewohnen, ist nachträglich ins Dachgeschoss gebaut worden. Somit gehört der Balkon und alle DG Fenster zum Gemeinschaftseigentum der Hausgemeinschaft. Dies hat natürlich den Vorteil für uns, das zB. Schäden an Fenster in unserer Wohnung zu Lasten der Eigentümergemeinschaft gehen. Ich vermute mal, das ich aufgrund der festen Montage der Halterungen an der Wand vom Balkon somit schlechte Karten haben dürfte die Antenne weiter zu betreiben.

Mir stellt sich nun die Frage, ob die Eigentümergemeinschaft etwas dagegen haben könnte, wenn ich den GFK Mast in einem stabilen Sonnenschirmständer nutze. Die Frage stellt sich auch, da ein Argument der Eigentümergemeinschaft ist, das die Antenne den Gesamteindruck des Hauses (keine sichtbaren Antennen, da Kabel) stören würde. Somit wäre auch die Lösung mit dem Sonnenschirmständer hinfällig.

Ich werde nach dem 12.07.berichten zu welcher Entscheidung letztendlich die Eigentümer bei der Versammlung gekommen sind. Vielleicht kann ich sie ja überzeugen, das ich die Antenne nur temporär, also nur zum Funkbetrieb nutze und sonst den GFK Mast zusammen schiebe.


Uwe
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Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#40

Beitrag von 13-DKW612 »

:wave: "Kurz und Knapp" solange kein Mehrheitsbeschluss besteht für den Antennenaufbau, und nur einer in der Eigentümer Gemeinschaft dagegen ist, hast du keine Chance mehr für einen Antennenaufbau egal welcher Art und Ausführung!
Viel Glück....

73,
der mit dem Wolf tanzt...

55/73 :tup:
Yaesu FT857D

Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#41

Beitrag von Yaesu FT857D »

Delta-Lima61 hat geschrieben:Hallo,

dann werde ich versuchen die Sachlage etwas zu verdeutlichen.

Die ETW, welche wir bewohnen, ist nachträglich ins Dachgeschoss gebaut worden. Somit gehört der Balkon und alle DG Fenster zum Gemeinschaftseigentum der Hausgemeinschaft.
Uwe ich bin kein Rechtsanwalt für WEG-Recht. Nur soviel dazu: Wenn im Kaufvertrag zur ETW drin steht, dass der Balkon zu der Wohnung gehört (genauso wie ein Stellplatz vor dem Haus oder in einer Tiefgarage),
dann gehört das dir und du kannst auf den Balkon stellen was du willst! Seien es ein Tisch und Stühle um im Sommer darauf sich zu sonnen oder einen Sonnenschirmständer dazu....
Wurde aber der Balkon im Kaufvertrag zur ETW abgetrennt, dann hast du wirklich schlechte Karten....Da darfst du noch nicht einmal eine Liege draufstellen, geschweige denn jemanden der rauchen will, da raus zu schicken....
Delta-Lima61 hat geschrieben: Mir stellt sich nun die Frage, ob die Eigentümergemeinschaft etwas dagegen haben könnte, wenn ich den GFK Mast in einem stabilen Sonnenschirmständer nutze. Die Frage stellt sich auch, da ein Argument der Eigentümergemeinschaft ist, das die Antenne den Gesamteindruck des Hauses (keine sichtbaren Antennen, da Kabel) stören würde. Somit wäre auch die Lösung mit dem Sonnenschirmständer hinfällig.
Sie kann nichts dagegen haben, solange der Balkon NICHT im Eigentum der WEG (also Bestandteil des Hauses) ist.
Selbst wenn, dann dürften auch Blumenkästen am/auf den Balkonen, Bäume und Sträucher vor dem Haus ect. störend auf den Gesamteindruck des Hauses wirken.
Wie in einem meiner letzten Postings erwähnt, wenn die WEG einen Beschluss fasst, wonach die Antenne (besonders aus dem Grund der "Verschandelung" der Gesamtansicht) entfernt werden muss,
fechte den Beschluss vor Gericht an oder (falls von deiner Seite möglich) kündige den Verkauf inkl. Auszug aus der ETW in der Versammlung an, mit der Begründung,
dass in diesem Haus kein Hobby ausgeübt werden darf, welches nicht im geringsten den anderen Eigentümern gegenüber,
mit Aufbauten einhergeht und seien es Blumenkästen in denen Orchideen gezüchtet werden.... :wall:
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DocEmmettBrown
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Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#42

Beitrag von DocEmmettBrown »

Delta-Lima61 hat geschrieben:Ich vermute mal, das ich aufgrund der festen Montage der Halterungen an der Wand vom Balkon somit schlechte Karten haben dürfte die Antenne weiter zu betreiben.
Wie ist das mit den anderen Bewohnern? Nutzen diese ihre Balkone auch nach eigenem Gutdünken?

Wenn andere Bewohner ihre Balkone mit allerlei Krimskrams vollstellen, die Wände zur Montage irgendwelcher Pflanzenampeln anbohren, Markisen installieren und dergleichen, wird es schwierig sein, Dir eine vergleichbare Nutzung zu verwehren. Das wäre sonst eine Ungleichbehandlung.
Delta-Lima61 hat geschrieben:Mir stellt sich nun die Frage, ob die Eigentümergemeinschaft etwas dagegen haben könnte, wenn ich den GFK Mast in einem stabilen Sonnenschirmständer nutze. Die Frage stellt sich auch, da ein Argument der Eigentümergemeinschaft ist, das die Antenne den Gesamteindruck des Hauses (keine sichtbaren Antennen, da Kabel) stören würde. Somit wäre auch die Lösung mit dem Sonnenschirmständer hinfällig.
Das mit dem Stören liegt im Auge des Betrachters. Man kann es nicht allen rechtmachen und manche könnten sich sogar schon an irgendwelchen Geranien stoßen, warum auch immer. Wenn Deine Nachbarn aber irgendwelche Wetterstationen mit Windmesser auf ihren Balkonen betreiben, würde ich schon mit diplomatischer Wortwahl darauf bestehen, daß Du im Rahmen der Gleichbehandlung ebenfalls Deinen Balkon nutzen darfst.

Was ich nach aller Möglichkeit vermeiden würde, wäre Krawall. Wenn Du mit Anwalt und Gericht kommst, ist der Hausfrieden dahin. Da würde ich freundliches Betteln und Quengeln mit einer gewissen Kompromißbereitschaft vorziehen.
Delta-Lima61 hat geschrieben:Ich werde nach dem 12.07.berichten zu welcher Entscheidung letztendlich die Eigentümer bei der Versammlung gekommen sind. Vielleicht kann ich sie ja überzeugen, das ich die Antenne nur temporär, also nur zum Funkbetrieb nutze und sonst den GFK Mast zusammen schiebe.
Das mit der Eigentümerversammlung ist hochgradig gefährlich. Man macht ja vorher eine Eingabe, z.B. "Anfrage, ob ich eine Funkantenne installieren darf". Die anderen Eigentümer bekommen diese Anfrage, lesen den Satz, stellen sich im Kopf gigantische Mobilfunkmasten vor, bekommen Herzrasen, hyperventilieren und das kategorische "Nein!" steht für sie schon fest, noch bevor sie den Satzpunkt Deiner Anfrage gelesen haben. Wenn das genügend Eigentümer sind, die ihre Entscheidungen schriftlich vorab abgeben, weil sie aus Zeitmangel an der Versammlung nicht erscheinen können, ist womöglich Deine Antenne schon verboten, noch bevor Du zur Versammlung gehst.

Möglicherweise ist es schlauer, bei der Versammlung eine kleine, unscheinbare, geradezu lächerliche Antenne mitzubringen, erst diese Antenne zu zeigen und dann zu fragen, ob es Probleme gäbe, eine solche Antenne zu betreiben. Wenn diese Antenne später nach und nach durch den Regen zentimeterweise wächst und gedeiht, wurde aber bis zur Eigentümerversammlung 2018 schon einmal inoffiziell abgenickt, könnten die Chancen durch den Gewöhnungseffekt größer sein. Ich denke, die Erfolgswahrscheinlichkeit, eine Antenne so salamitaktikweise durchzumogeln, ist größer als mit Pauken und Trompeten eine ganz offizielle Eingabe zu machen. Übrigens: Ich stehe vor genau dem gleichen Problem.

73 de Daniel
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Charly Alfa
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Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#43

Beitrag von Charly Alfa »

eine kleine, unscheinbare, geradezu lächerliche Antenne mitzubringen
Nein, diese vorher am Balkon fest zu machen. GFK Rute 3m ausgefahren und jeden Monat 10 cm weiter ausfahren :dlol:
Und das ganze NICHT an die grosse "Glocke" hängen .
Hänge oben die Fussball Weltmeister Fahne dran und wenn die Europameisterschaft ist in voller Höhe.

Dann sind die Nachbarn auch noch stolz auf Dich :dlol: :dlol: :dlol:

Eine Fahne darf man , eine Antenne NICHT !

73 de Charly
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Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#44

Beitrag von criticalcore5711 »

So ähnlich habe ich das auch gemacht, erst war es eine Lambda/4 danach eine 5m Angel und jetzt ist es ein 15m Mast der zum Funken auf und nach dem Funken abgebaut wird. Etwas umständlicher als festmontage aber besser als keine Antenne.

Deutschlandfahne dran und keiner meckert.

Die Nachbarn habe ich binnen eines Jahres daran gewöhnen können.
"Und als Buße Zehn Bloody Marry und ein F***" :dlol:
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Charly Alfa
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Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#45

Beitrag von Charly Alfa »

Deutschlandfahne dran und keiner meckert.
Ansonsten Fahne von Freunden, ne guten Freunden , eines bekannten Motorrad Club .
Die Nachbarn tragen Dir dann noch die Einkaufstaschen hoch . :dlol:
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