Benutzung Funkgerät grundsätzlich eine Amateurfunkstelle?

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DO6BJ
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Re: Benutzung Funkgerät grundsätzlich eine Amateurfunkstelle

#16

Beitrag von DO6BJ »

Es waren eher weniger Fragen die eingangs aufgeworfen wurden, sondern die in diesem Zusammenhang aufgestellten Behauptungen.
Um Behauptungen zu vermeiden, einfach mal bei der BNetz nachfragen, da wird Ihnen geholfen.
Das ist der bessere Weg, den hier sind viele im Kulgsch.-Modus :wink:

und noch ein Hinweis -> https://www.dk9jc.de/blog/recht-und-urt ... -betreiben

und Tschüss ...
Yaesu FT857D

Re: Benutzung Funkgerät grundsätzlich eine Amateurfunkstelle

#17

Beitrag von Yaesu FT857D »

Das muss jetzt dazu mal sein:
Daher finde ich es gut, dass DMR und D-Star-Funkgeräte zur Inbetriebnahme, zwingend eine ID-Nr (gebildet aus dem eigenen Rufzeichen und Vornamen) voraussetzen!
DV-Mini und Co nicht zu vergessen, gleichermassen! (wie das bei C4FM aussieht, weiss ich nicht)
Hier haben wir FA eine Grenze bzw. Schlußstrich unter eine rechtliche Problematik gezogen.
Ebenso unter das unsägliche Auftasten von analogen Relaisfunkstellen ohne Berechtigung (Schwarzfunken).
Niemand kann sich nun herausreden, ein solches Funkgerät gekauft und in Betrieb genommen zu haben, um dem (digitalen) Funkverkehr auf Amateurfunk zu lauschen....
hf-doktor

Re: Benutzung Funkgerät grundsätzlich eine Amateurfunkstelle

#18

Beitrag von hf-doktor »

Yaesu FT857D hat geschrieben:Das muss jetzt dazu mal sein:
Daher finde ich es gut, dass DMR und D-Star-Funkgeräte zur Inbetriebnahme, zwingend eine ID-Nr (gebildet aus dem eigenen Rufzeichen und Vornamen) voraussetzen!
DV-Mini und Co nicht zu vergessen, gleichermassen! (wie das bei C4FM aussieht, weiss ich nicht)
Hier haben wir FA eine Grenze bzw. Schlußstrich unter eine rechtliche Problematik gezogen.
Ebenso unter das unsägliche Auftasten von analogen Relaisfunkstellen ohne Berechtigung (Schwarzfunken).
Niemand kann sich nun herausreden, ein solches Funkgerät gekauft und in Betrieb genommen zu haben, um dem (digitalen) Funkverkehr auf Amateurfunk zu lauschen....
Was hat das mit dem Thema zu tun?
hf-doktor

Re: Benutzung Funkgerät grundsätzlich eine Amateurfunkstelle

#19

Beitrag von hf-doktor »

DO6BJ hat geschrieben:
Es waren eher weniger Fragen die eingangs aufgeworfen wurden, sondern die in diesem Zusammenhang aufgestellten Behauptungen.
Um Behauptungen zu vermeiden, einfach mal bei der BNetz nachfragen, da wird Ihnen geholfen.
Das ist der bessere Weg, den hier sind viele im Kulgsch.-Modus :wink:

und noch ein Hinweis -> https://www.dk9jc.de/blog/recht-und-urt ... -betreiben

und Tschüss ...
Was steht im Link bezügl. Rechtsauffassung eines FA (oder RA), was hier nicht steht ?

p.s. Warum werden einiger DO'ler gleich persönlich?
Argumente ausgegangen?
Mangelnde Sozialkompetenz?
Unvermögen, sachlich zu diskutieren?

Ich kann das manchmal nicht nachvollzieren...
Zuletzt geändert von hf-doktor am Di 16. Mai 2017, 17:12, insgesamt 1-mal geändert.
Yaesu FT857D

Re: Benutzung Funkgerät grundsätzlich eine Amateurfunkstelle

#20

Beitrag von Yaesu FT857D »

Weil unter die rechtliche Problematik (Funkgerät/Transceiver eine Amateurfunkstelle ja oder nein, auch beim nur zuhören) ein Schlußstrich seitens uns Funkamateure bei (zumindest) DMR gezogen wurde!
Wenn schon der Gesetzgeber schwammige Definitionen bringt, so können wir Anwender etwas tun,
was dem ganzen Hin und Her auch hinsichtlich Geräteverkauf mit und ohne CE-Zeichen, zumindest auf der technischen Seite mal Einhalt zu gebieten!
Das finde ich, war mal dringend nötig! :tup:
Das einigen Damen und Herren (auch in den eigenen Reihen der FA) das mit der Registrierung via ID-Nr. nicht gefällt, war absehbar.
Aber irgendwo, irgendwann sollte und musste das mal gemacht werden. Warum nicht bei einem neuen System, wenn es dort möglich ist?
Zuletzt geändert von Yaesu FT857D am Di 16. Mai 2017, 17:12, insgesamt 1-mal geändert.
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wasserbueffel
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Re: Benutzung Funkgerät grundsätzlich eine Amateurfunkstelle

#21

Beitrag von wasserbueffel »

Yaesu FT857D hat geschrieben:Das muss jetzt dazu mal sein:
Daher finde ich es gut, dass DMR und D-Star-Funkgeräte zur Inbetriebnahme, zwingend eine ID-Nr (gebildet aus dem eigenen Rufzeichen und Vornamen) voraussetzen!
DV-Mini und Co nicht zu vergessen, gleichermassen! (wie das bei C4FM aussieht, weiss ich nicht)
Hier haben wir FA eine Grenze bzw. Schlußstrich unter eine rechtliche Problematik gezogen.
Bleibt doch die gleiche Currysauce....
Empfangen kann ich damit,also auch nutzen...
Yaesu FT857D hat geschrieben: Ebenso unter das unsägliche Auftasten von analogen Relaisfunkstellen ohne Berechtigung (Schwarzfunken).
Niemand kann sich nun herausreden, ein solches Funkgerät gekauft und in Betrieb genommen zu haben, um dem (digitalen) Funkverkehr auf Amateurfunk zu lauschen....
Mann oh Mann Helmut.
Die Dinger kann ich auch analog nutzen,da wird keine ID ausgesendet.

Erklärt mal lieber den Leuten das diese keine Geräte(RT55,MD680,DM5R etc.etc.) mit Timeslot 1 im AFU Band nutzen.
Dadurch wird alles verstopft(auch Slot 2).
Und das die Dinger vernünftig programmiert werden,damit nicht 20 Relais auf einmal geöffnet werden...

Walter
hf-doktor

Re: Benutzung Funkgerät grundsätzlich eine Amateurfunkstelle

#22

Beitrag von hf-doktor »

Yaesu FT857D hat geschrieben:Weil unter die rechtliche Problematik (Funkgerät/Transceiver eine Amateurfunkstelle ja oder nein, auch beim nur zuhören) ein Schlußstrich seitens uns Funkamateure bei (zumindest) DMR gezogen wurde!
...
Jo, das ist sehr hilfreich i.R. von Nachwuchsförderung.
Und du hast scheinbar immer noch nicht verstanden, was eine Amateurfunkstelle ist ?!
Yaesu FT857D

Re: Benutzung Funkgerät grundsätzlich eine Amateurfunkstelle

#23

Beitrag von Yaesu FT857D »

wasserbueffel hat geschrieben:
Yaesu FT857D hat geschrieben:Das muss jetzt dazu mal sein:
Daher finde ich es gut, dass DMR und D-Star-Funkgeräte zur Inbetriebnahme, zwingend eine ID-Nr (gebildet aus dem eigenen Rufzeichen und Vornamen) voraussetzen!
DV-Mini und Co nicht zu vergessen, gleichermassen! (wie das bei C4FM aussieht, weiss ich nicht)
Hier haben wir FA eine Grenze bzw. Schlußstrich unter eine rechtliche Problematik gezogen.
Bleibt doch die gleiche Currysauce....
Empfangen kann ich damit,also auch nutzen...
Klar, aber du brauchst die ID-Nr. , ohne die läuft das Gerät nicht (zumindest war das bei meinem MD380 der Fall).
Klar kann man eine "falsche" ID-Nr eintragen.
Nur: Rechtlich stellt das m.M. nach den Straftatbestand einer Urkundenfälschung dar?
Ob dies bei einer Überprüfung so gewertet würde?
wasserbueffel hat geschrieben:
Yaesu FT857D hat geschrieben: Ebenso unter das unsägliche Auftasten von analogen Relaisfunkstellen ohne Berechtigung (Schwarzfunken).
Niemand kann sich nun herausreden, ein solches Funkgerät gekauft und in Betrieb genommen zu haben, um dem (digitalen) Funkverkehr auf Amateurfunk zu lauschen....
Mann oh Mann Helmut.
Die Dinger kann ich auch analog nutzen,da wird keine ID ausgesendet.
Walter
Walter ich bezog die Eingangsfrage/Überschrift des Treads darauf, dass mit einem digitalen Amateurfunkgerät, eine Amateurfunkstelle errichtet wird, weil über die ID-Nr. das Rufzeichen inkl. Vornamen dann deutlich wird.
Auf den analogen FM-Relais hat seit der Einführung von DMR spürbar (zumindest in unserem Raum) das Auftasten aus Spass, Reinpfeifen usw. nachgelassen.
Viele OMs sind u.a. wegen dieser Aktivitäten (so meine Erkenntnis in der letzten Zeit auf DMR) auf DMR "abgewandert" und finden den Betrieb auf DMR angenehmer, als wie auf den analogen Relais.
Hat aber mehr mit der technischen Seite zu tun, eher weniger mit der rechtlichen Seite...
Yaesu FT857D

Re: Benutzung Funkgerät grundsätzlich eine Amateurfunkstelle

#24

Beitrag von Yaesu FT857D »

hf-doktor hat geschrieben:
Yaesu FT857D hat geschrieben:Weil unter die rechtliche Problematik (Funkgerät/Transceiver eine Amateurfunkstelle ja oder nein, auch beim nur zuhören) ein Schlußstrich seitens uns Funkamateure bei (zumindest) DMR gezogen wurde!
...
Jo, das ist sehr hilfreich i.R. von Nachwuchsförderung.
Und du hast scheinbar immer noch nicht verstanden, was eine Amateurfunkstelle ist ?!
Was hat die Benutzung eines Amateurfunkgerätes zum nur Zuhören, mit der Nachwuchsförderung zu tun?
Das wird gerne von den Befürwortern der legalen Freigabe aller Funkgeräte schon seit der Einführung des TKG ins Feld geführt.

Was eine Amateurfunkstelle ist, wird m.E. in der VO-Funk und dem AfuG definiert. Punkt, Ende, Aus....
Um genau jenen Passus zu verdeutlichen, zu untermauern, wurde bei DMR der rechtlichen Seite, die technische hinzugefügt.
Das etliche FA daran gedacht haben, mag ich nicht behaupten. Ebenso das ein nur Zuhören nun technischen Hürden nehmen muss und damit die Nachwuchsförderung konterkariert?
Das ist meine Meinung dazu. Ich bin dazu nun raus :book:
Zuletzt geändert von Yaesu FT857D am Di 16. Mai 2017, 17:44, insgesamt 1-mal geändert.
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ax73
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Re: Benutzung Funkgerät grundsätzlich eine Amateurfunkstelle

#25

Beitrag von ax73 »

DO6BJ hat geschrieben:... Ein Amateurfunk-TRX ...
Wo ist denn bitte jetzt mal die Begriffsbestimmung dafür?
DO6BJ hat geschrieben:...und noch ein Hinweis -> https://www.dk9jc.de/blog/recht-und-urt ... -betreiben...
Hast du das mal selbst gelesen? Was soll der Hinweis?
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Re: Benutzung Funkgerät grundsätzlich eine Amateurfunkstelle

#26

Beitrag von Wolf »

DO6BJ hat geschrieben:
Ich will ja nicht lästern, aber ein "Fernmeldegesetz (FMG)", auf das in Deinem Link hingewiesen wird, gab es in DL nie. (Sowas gibts es in der Schweiz.) Wahrscheinlich meinte der Autor das alte "Fernmeldeanlagengesetz (FAG). ;-)

Und als Quelle wird dort "Justitiarin des DARC e.V." genannt. Der DARC hat schon lange keine Justitiarin mehr...

Gruß
Wolf :-)
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ax73
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Re: Benutzung Funkgerät grundsätzlich eine Amateurfunkstelle

#27

Beitrag von ax73 »

hf-doktor hat geschrieben:...Nachwuchsförderung...
Alles in Allem ist es auch hier mal wieder erschreckend was die Kollegen so an selbstgerechtem Abgrenzungsgefasel
von sich geben. Ohne Substanz aber hooooochwichtig. Wer soll dabei noch Lust auf Amateurfunk bekommen?
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Re: Benutzung Funkgerät grundsätzlich eine Amateurfunkstelle

#28

Beitrag von 13DS29 »

Wieder ein typischer Helmut.

Gar nix und ID und Zeug ist für die Inbetriebnahme von einem D-Star-Gerät nötig.
Wie man das trotzdem hinkriegt, poste ich hier aber nicht. Jeder, der mit D-Star arbeitet, weiß es sowieso, die anderen geht es nix an.
Das wichtigste ist, dass diese Geräte teuer bleiben, damit die Hemmschwelle für Spaßstörer hoch bleibt.

73 de Michael
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Re: Benutzung Funkgerät grundsätzlich eine Amateurfunkstelle

#29

Beitrag von hf-doktor »

ax73 hat geschrieben:... Wer soll dabei noch Lust auf Amateurfunk bekommen?
Wie soll überhaupt noch jemand zum AFU kommen, wenn er von vorn herein (digital) ausgegrenzt wird ?
13DS29
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Re: Benutzung Funkgerät grundsätzlich eine Amateurfunkstelle

#30

Beitrag von 13DS29 »

Nu sieh mal nicht so schwarz. Ich mach das auch erst ein halbes Jahr und fühl(te) mich auch nicht ausgegrenzt.

Aber es hat mich interessiert und ich hab mich gegen DMR und für D-Star entschieden. Trotzdem nutze ich vorwiegend UKW analog und KW.

Ausgegrenzt, eher ausgebremst, wirst Du durch Antennenverbote, nicht durch weitere Betriebsarten, für die Du spezielles Equipment brauchst. Morsetaste? Externe Soundkarten? Ich könnte Dir noch tausend Dingen nennen,wenn mir nur welche einfielen. :dlol:

73 de Michael
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